st. Ingherter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Inabert. der ‚St. Ingberter Auzeitzer“ erscheint wbchentlich füunfmal: Am Montag, Dieustag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaltungs glatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljährlich 1.4 60 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 75 , einschließlich d ¶ Zuftellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Naum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 4, NReclamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 165. Dienstag 26. August 1884. 19. Jahrg. die deutsch-afrikanischen Reichs— theile. Pf. L.C. In den Kreisen, welche mit solchem widerstreben vor Monaten dazu gedrängt worden ind, an der Erörterung deutsch-kolonialpolitischer zragen theilzunehmen, liebt man es heute noch das on staatsmännischer Seite ins Auge gefaßte weitere ziel unserer patriotischen Aufgaben: Die Erwer— hung eines neuen überseeischen Arbeitsfeldes als zelang⸗ und aussichtslos darzustellen. Der Kolonial⸗ yolitik des geeinten Reiches und seines eisernen danzlers geht es eben nicht besser, als es von jeher en großartigen Plänen weitsichtiger kühner Männer rgangen ist: die Mitwelt kann sie nicht fassen. In dieser Beziehung ist das neunzehnte Jahrhun⸗ zert seinen Vorgängern wirklich ganz und gar nicht iberlegen und das Volk der Denker oft noch um in gut Theil zaghafter, kleinlicher und schwerer on Begriffen als die leicht zu elektrisirenden Fran⸗ osen oder Engländer. Andernfalls würde das itive Auftreten der Regierung, als die Koloni—⸗ ationsbewegung infolge der Postdampfersubventions⸗ tage so mächtig in Fluß kam, für diese Sache eine coch viel allgemeinere Begeisterung hervorgerufen jaben. Was auf dem Gebiete der Kolonialpolitik eplant wird und ausgeführt werden soll, würde don allen Parteien freudigen Herzens gefördert werden, nicht aber unter sozusagen — erschwerenden Amständen dem Werdeprozeß unterworfen sein. Um so bemerkenswerther erscheint die ächt deutsche zähigkeit, mit welcher einerseits vom Kanzler in ver Kolonialpolitik an dem für richtig Eriannten und anderseits von der Nation bezw. von den In—⸗ etessenten an der Durchführung des angenommenen dolonisationsprogramms festgehalten wird. Ueber die Köpfe der Malcontenten hinweg, erweitern so ich die Beziehungen der deutschen Regierung zu den überseeischen Ländern von Tag zu Tag und wes mit einer „kleinen Bucht“ begonnen, wird bald uu einem großen deutsch-afrikanischen Küstenstrich mgewachsen sein. Lief das Kolonifationsprogramm Fütst Bismarciss, wie erinnerlich, der Hauptsache nach darauf hinaus: „Keine künstliche Kolonien⸗ ründung von Reichswegen, wohl aber Schutz des feiches für die aus der privaten Initiative von Feichsangehörigen hervorgegangenen, so zu sagen vild gewachsenen Unternehmungen“ so sind ganz iberraschend schnell den verstaͤndigen Worten die angersehnten Thaten gefolgt. Der Lüderitz'jchen Erwerbung haben sich an zwei bunlten der afrikanischen Westtüste, schon wie wir or wenigen Tagen vernommen, neue deutsche Fak⸗ ioreien zu Cameroon bezw. Bimbia und Bageida agesellt, welche durch den kaiserlichen Kommissär — Nachtigal formell und offiziell gleich Angra ene durch Aufhissung der deutschen Flagge als bichsgebiet in Besitz genommen wurden So theint denn Deutschland im Laufschritt das nach— wlen zu wollen, was seit Jahrhunderten verab— amt wurde, und mit Zuversicht durfen wir alle d thatsächlich nationgle Kraftigung von dieser eeung erhoffen. Daß das keine Phrasen beweisen die kleinen Ansätze schon, in welchen 4 nie Rückwirkung der frischen Kolonialpolitik n d Industrie dokumentirt. In Konstanz wur⸗ — von Zelten, Decken, Eimern u. s. w., bge von eisernen Bettstellen und dergl. nach * Pequena. in einer rheinischen Fabrik von wen für die Lüderitz'schen Erpedilionen auf- deben und welche derarügen Bedürfnisse werde sich im Laufe der nächsten Monate noch alle geltend machen! Daß den Herren Engländern die plößtliche Unternehmungslust der Deutschen nicht sonderlich zefällt, — daß sie ganz verzweifelte Anstrengungen nachen, um geschwind noch soviel wie nur möglich yon der Welt zu schlucken, ehe der Deuische sich zemächlich an die für alle gedeckte Tafel setzt, um auch ein Bischen mitzuspeisen, — das wußten wir ja im Voraus. Aber bange machen lassen wir uns seit 1870 nicht mehr. Weder mit der lächer⸗ ichen Behauptung, daß Elsaß- Lothringen nur ein eutscher Besitz von Englands Gnaden wäre, noch nit den Ideen der Kapstädtischen Parlamentsweisen, die sich für die Anwendung der amerikanischen Monroelehre auf Südafrika verwenden. Wir rufen dielmehr unseren wackeren Importeuren, Rhedern und Großkapitalisten in den Handelsstädten aus der „fröhlichen Pfalz“ ein fröhliches: Nur fest auf diesem Wege weiter! zu. Die Regelung des Checverkehrs wird einen der wichtigsten Berathungsgegenstände des bevorstehenden deutschen Juristentages bilden. Das Gutachten des Geh. Ober⸗Finanzrathes Koch, velcher bereits am 9. Februar 1878 in der Ber— iner juristischen Gesellschaft den Gebrauch von Checks als Zahlungsmittel in eingehender Weise empfahl und sich für eine reichsgesetzliche Regelung der Ma— erie aussprach, bringt dem Juristentag die Annahme olgender Resolution in Vorschlag: „J1) Der Ju— ristentag hält im Interesse des bestehenden Chec— yerkehrs und der weiteren Entwickelung desselben den baldigen Erlaß eines deutschen Checkgesetzes für vünschenswerth; 2) als Hauptpunkte, welche das Theckgesetz zu ordnen haben würde, sind zu bezeichnen: 1. die Bestimmungen des Checks als eines in An— veisungs⸗ oder Quittungsform ausgestellten Auf— rags zur Zahlung einer bestimmten, zur sofortigen Verfügung des Ausstellers bei dem Bezogenen stehen— den Geldsumme an eine bestimmte Person oder deren Ordre, oder an den Ueberbringer bei Sicht; o. die Festsetzung von Geldstrafen wegen unberech⸗ tigter Ausstellung von Checks; c. die Bestimmung einer kurzen Präsentationsfrist; d. die Anwendung der für den Check passenden Regeln des Wechsel⸗ echts, namentlich der vom Regresse Mangels Zah— jung; e. die Bestimmung, in welcher Weise und nit welchen Folgen das sogenannte Kreuzen des Thecks gestattet sein soll; f. die Anerkennung der Stempelfreiheit der Checks.“ — Für die Nothwen⸗ zigkeit einer gesetzlichen Regelung des deutschen Theckwesens spricht schon der Umstand, daßk mit Zunahme des Checkverkehrs sich auch die Chechpro⸗ esse mehren würden, daß also beim Mangel eines Checkgesetzes die Unsicherheit und Verschiedenheit des Rechtszustandes von den nachtheiligsten Folgen sein vürden. Es wurde denn auch bereits im Jahre 1882 von der Leitung der Reichsbank ein Entwurf zu einem Checkgesetz ausgearbeitet, um der Reichs⸗ regierung unterbreitet zu werden. Politische Uebersicht. Der „Hamb. Corresp.“ meldet: Nach einer Privat⸗ depesche aus Saint Thomas ist nunmehr die der nordamerikanischen Flagge im Verkehr mit Porto⸗ rico und Cuba zugestandene Zollvergünstigung aut Ordre auch auf die deutsche Flagge ibertragen. Der in den Zeitungen vielbesprochene Plan,. ein englisches Kanonenboot an den Küsten von Helgoland zu stationiren — einerlei, ob er aus⸗ Jeführt wird oder nicht — ist dazu geeignet, die Augen Deutschlands auf jenes ehemals deutsche Filand zu lenken. Von Helgoland aus kann eine Flotte die deutschen Küsten in wenig Stunden er⸗ eichen. Die Insel wäre eine ausgezeichnete Basis ür alle gegen Deutschland gerichteten Flottenopera⸗ ionen; also eine schneidige Waffe gegen uns in den Händen der Engländer, wenn dieselben jemals versuchen sollten, die Küsten Deutschlands mit Krieg zu überziehen. — Andererseits aber: wenn Helgo—⸗ and im Besitz Deutschlands wäre, so könnte von dort aus eine deutsche Flotte die Blokade der deutschen Häfen jederzeit durchbrechen. Helgoland vürde dann zu einem Waffenplatz von erstem Rang und der Schutz unserer deutschen Küste wäre ge— vissermaßen verbürgt. Wir erinnern uns, daß erst por wenigen Jahren, in den letzten Tagen des Ministeriums Begconsfield, Nachrichten über Ver— jandlungen durch die Luft schwirrten, welche sich nuf eine Abtretung Helgolands an Deutschland be⸗ zjogen. Man hat Grund zu glauben, daß die Unterhandlungen nicht ungünstig standen, als der hensionirte Admiral von Hencke in der „Deutschen Rebue“ die Unklugheit beging, in einer Reihe von Artikeln die militärische Wichtigleit Helgolands dem deutschen Lesepublikum und damit auch dem eng⸗ ischen Publikum klar zu machen. Die Jinges nachten sofort Lärm und wenige Wochen darauf var von Helgoland nicht mehr die Rede. Dennoch nüssen deutsche Augen stets nach Helgoland blicken. Die Depeschen über die Vorgänge in Südafrika rregen in Berlin bedeutendes Interesse. Das ffiziöse Organ des Reichskanzlers bemerkt zu den⸗ elben: Die Proklamirung einer Boerenrepublik im Zululande und noch dazu unter dem Protektorate des den Engländern so aufsässigen Transvaalstaates jibt dem Beobachter des seit Jahren zwischen den kngländern und den Afrikanern schwebenden Kon⸗ urrenzstreites vielerlei zu denken. Dazu tritt nun noch eine von Mozambique gegen die Portugiesen uusgebrochene allgemeine Schilderhebung, die von ernstester Bedeutung sein muß, da von den portu⸗ gziesischen Kolonial-Behörden dringende Gesuche um Berstärkung nach Europa ergangen sind. Für die politische Geschichte Süda frikas eröffnen die neuesten Vorkommnisse anscheinend ein inhaltsschweres Kapitel. Deutsches Reich. Munchen, 24. Aug. Se. Maj. der König jaben zu befördern geruht: den Generallieutenant Prinzen Otto von Bayern, königl. Hoh., Inhaber des 5. Chevaurlegers-Regiments, zum Feneral der Kavallerie, den Generallieutenant PrinzenLudwigvon Bayern, königl. Hoh., Inhaber des 10. Infanterie-Regiments, zum Ge— neral der Infanterie, und den Obersten à la suito des 1. Schweren Reiter⸗Regiments Herzog Max i⸗ milian Emanuel in Bayern, königl. Hoh., um Generalmajor. — Der General der Infanterie, Frhr. v. Horn, Generaladjutant Sr. Maj. des önigs und kommandirender General des 1. Armee⸗ Corps, wurde zum Inhaber des 2. Feld— artillerie-Regiments vacant Brodesser er⸗ nannt. Berlin, 24. Aug. In militärischen Kreisen sieht man nach Beendigung der Herbstmanöver großen und belangreichen Veränderungen in der