wesen, auf 5000 Meter Entfernung unter dem Feuer der chinesischen Geschütze seinen Weg zu ver⸗ olgen. Admiral Courbet hat angeordnet, die französischen Schiffe sollten die Angriffe erwidern, sedoch niemals das Feuer zuerst eröffnen. Dadurch oll Thina die Veranwworlichkeit zur Last fallen für alle Beschädigungen neutraler Schiffe, welche die Schifffahrt auf dem Min wieder aufgenommen haben. Skierniewice, 17. Sept. Die Abreise Kaiser Wilhelms erfolgte pünktlich um 8 Uhr Vor⸗ mitiags. Das glänzende Gefolge hatte sich vorher auf dem Perron versammelt, während die aller⸗ höchsten Herrschaften in den weiten Räumen des Spezialbahnhofes sich herzlichst verabschiedeten. Fünf Minuten vor Abgang des Zuges traten die Herrscher zuf den Perron; Kaiser Wilhelm führte die Kai— serin, Kaiser Franz Joseph die Großfürstin. Beim Abschied küßte Kaiser Wilhelm der Kaiserin von Rußland den Mund, dann zweimal die Hand. Die Augen des greisen Hercschers waren vor Rührung eucht, auch die Kaiserin war sichtlich ergriffen. Hierauf küßte der Kaiser der Großfürstin die Hand und umarmte und küßte je drei Mal Franz Joseph, Alexander und die Großfürsten. Er sprach dann dem im Halbkreise versammelten russischen und zsterreichischen Gefolge seinen Dank für die herzliche Aufnahine aus. Nachdem er den Wagen bestiegen, rat er salutirend ans Fenster und blieb in dieser Stellung bis der Zug den Perron verlassen hatte. Die Kaiserin, die beiden Kaiser und die Großfürsten vinkten ihm noch mit der Hand Grüße zu. Ein ziermaliges donnerndes Hurrah aller Versammelten begleitete den scheidenden Kaiser. Kaiser Franz Joseph hatte vorher von jedem der Herren des deutschen Gefolges mit freundlichem Handdrücken sich verabschiedet. Als die allerhöchsten Herrschaften den Perron verließen, führte Franz Josebh die taiserin am Arme. Skierniewice, 17. Sept. Heute Vormittag 10 Uhr verließ auch der Kaiser von Oester— re ich Skierniewice. Dieselben Personen, welche dem Kaiser Wilhelm das Geleite gegeben, waren uuch diesmal auf dem Bahnhof versammelt. Warschau, 17. Sept. Der Kaiser begab sich nach der Abfahrt des Kaisers von Oesterreich zur Jagd nach dem Fürstenthum Lowicz. Am 23. Sepfember findet die Rückfahrt des kaiserlichen Paares nach Peterhof statt. Wie verlautet, soll der Besuch des Kaisers von Oesterreich seitens des russischen Kaiserpaares bald erwiedert werden. Groß⸗ zürst Michael Nikolajewitsch ist mit seinen Söhnen zuf dem Zuge des deutschen Kaisers abgereist und egibt sich zunächst nach Amsterdam. Petersburg, 18. Sept. Der Kaiser er⸗ nannte den deutschen Kaiser zum Inhaber des be⸗ rühmten (37.) Ordens⸗Dragoner-Regiments und ordnete gleichzeitig an, daß die Offiziere dieses Regimentäü, sowie die Offiziere des Dragoner⸗ Regiments, dessen Chef der Kaiser von Oesterreich ist, in den Epauletten die Namenschiffern ihrer Thefs tragen. Der Kaiser verlieh dem General v. Schweinitz und dem Grafen Kalnoky den Andreas⸗ Orden, Graf Wolkenstein und General Werder den Alexander Newsky⸗Orden mit Brillanten, Graf Albedyll und Generallieutenant Mondel den Aleran⸗ der Newsky ⸗Orden, Graf Herbert Bismarck den Stanislausorden erster Klasse, Graf Wilhelm Bis⸗ marck und Klepsch den Annenorden zweiter Klasse mit Brillanten, dem Fürsten Radziwill den weißen Adlerorden. Der Kaiser von Oesterreich verlieh dem Grafen Wielopoläky den Orden der eisernen Zrone erster Klasse und schenkte dem Commandeur »es Herholmer ⸗Regiments eine goldene mit Bril⸗ lanten geschmückte Tabatiere. Konstantinopel, 17. Sept. Die Pforte sendet weilere Truppendetachements nach Albanien, wo zufolge der beabsichtigten Grenzregulirung mit Montenegro die Liga turkenfeindlich auftritt und iner der Chefs, ein gewisser Ali Pascha von Bussigne, von den Behörden verhaftet worden ist. — Lord Dufferin wurde in der letzten Privat⸗ Audienz vom Sultan sehr kühl empfangen. Auch zeigen die türkischen Blätter wenig Sympatbie ür ihn. Rew⸗York, 17. Sept. Aus Mexilo liegt die Meldung vor: Gonzales Botlschaft an den dongreß besagt, die vorläufige Basis der diplo⸗ natischen Beziehungen zu England ist sofort dem Zongreß unterbreitet. Die Kommisfion gehe bald nach China und Japan ab. Behufs Entwickelung )er mexikanischen Handelsinterefsen wird die Vorlage ines neuen Tarifs angekündigt. Lokale und pfälzische Nachrichten. * St. Ingbert, 19. Sept. Am 4. Oktober indet eine totale Mondfinsterniß in der Zeit vor ind um Mitternacht statt. Bei unbewölktem Him— mel wird dieselbe in hiesiger Gegend gut sicht zar sein. * Wie aus dem Inseratentheile ersichtlich ver⸗ instaltet der Verein „Gemüthlichkeit“ am nächsten Zonntag für seine Mitglieder eine musikalische und heatralische Abendunterhaltung. Eine allerhöchste Entschließung vom 4. ds. Mts. trifft folgende zum Theil einem in der Pfalz ängst gehegten Wunsche entsprechende Bestimmungen: 1) Das 11. Infanterie⸗Regiment tritt zur 1., das k. Jäger⸗Bataillon zur 2. Infanterie-Brigade über. 2) Das Infanterie⸗Leibregiment hat sich in Zukunft aus dem ganzen Königreiche zu rekrutiren. Von den hiezu auszuwählenden Mannschaften muß wenig tens die Hälfte 1m 75 em und darüber, der Rest mindestens Im 70 em groß sein, wobei nur rusnahmsweise bis zur Gröhe von 1Im 67 cm serabgegangen werden darf. Bei der Aushebung ieser Leute kann von der regelmäßigen Reihenfolge er Loosnummern im Sinne der 88 65,14 und 72,5 er Ersatz Ordnung abgewichen werden. Dagegen — leiche Befugniß durch deren Umwandlung in schwere teiter als erloschen zu erachten. 3) Die Land— vehr⸗Bataillons⸗Bezirke Traunstein und Wasserburg ehen — erstere unter gleichzeitiger Verlegung des andwehrbezirks-Kommando's Traunstein nach Rosen⸗ eim — an das 11. Infanterie-Regiment, die andwehrbataillons-Bezirke Regensburg und Strau⸗ iing an das 13. Infanterie -Regiment über. 4, Ddas 8. Infanterie-Regiment erhält den Bezirk des . Armeekorps als Ergänzungs-Bezirk zugewiesen; ie Landwehrbataillons-Bezirke Speyer und Kaisers⸗ autern gehen an das 17. Infanterie-Regiment, die randwehrbataillons-Bezirke Landau und Zweibrücken in das 18. Infanterie-Regiment über. 5) Von den vorstehenden Bestimmungen treten die im Ab— atz 2 und 3 der Ziffer 2 enthaltenen sofort, die ibrigen am 1. April 1885 in Kraft. 6) Das driegsministerium hat die hiezu erforderlichen Voll⸗ zugsbestimmungen zu erlassen. Eine wichtige Enscheidung für Brauer hat das Reichsgericht getroffen. Die Klärung von Bier, velches nach seiner Herstellung eine ungehörige Trübung zeigt, mit Gelatine, Hausenblase oder nittelst eines anderen Klärungsmittels, welches einerlei Einfluß auf die Substanz und die Zusam⸗ nensetzung des Bieres äußert, ist nach einem Ur— heile des Reichsgerichtes erlaubt. Weder sind der— irtige Klärungsmittel als Malzsurrogate im Sinne zes bayerischen Malzaufschlaggesetzes, noch als Ver—⸗ alschungsmittel im Sinne des deutschen Nahrungs⸗ nittelgesetzes zu betrachten. „*„— Aus Niederwürzbach erhalten wir zie Nachricht, daß daselbst der dortige Herr Lehrer Peter Wolf heute früh nach längerem Leiden verstorben st. Der Verstorbene war bei Lebzeiten wegen seiner ortrefflichen Eigenschaften als Lehrer und Bürger eine allgemeine geachtete und beliebte Persönlichkeit. Er wird nicht blos in der Gemeinde Niederwürzbach, der er lange Jahre ein treuer Führer und Lehrer var, sondern bei Allen, die ihn kannten, in ge— egnetem Andenken bleiben. — Zweibrücken, 18. Sept. Das hier gar⸗ nisonirende 2. Bataillon k. b. 18. Inf.Regts. trifft don den in Mittelfranken stattgehabten Manövern am Samstag früh wieder hier ein. — Kübelberg, 15. Sept. Am 9. d. M. konnte man dahier beim sog. Begraben der Kirch⸗ weihe (was ein alter Brauch ist) eine seltene Tän— zerin sehen. Es tanzte nämlich eine Frau, die das 38. Lebensjahr bereits zurückgelegt hat, mit ihrem Schwiegersohn einen Schottisch. Das Gesicht des teinalten Mütterchens glänzte dabei in freundlichem Lächeln. Am Schlusse, beim Weggehen nach ihrer Wohnung, meinte sie: „Ach, wenn die Musikanten doch nur einen schönen Walzer aufgespielt hätten!“ Beneidenswerthes Alter!“ — Kandel. GGrenzenlose Zerstreutheit!) Kürz ich Morgens 11 Uhr ging eine Frau zum Brun⸗ nen, um Wasser zu holen. Als sie dachte genug u haben, wollte sie es wie gewöhnlich auf den dopf nehmen. Aber wie groß war ihr Erstaunen, ils sie statt ihres Kübels — einen leeren nassen dorb in den Händen hatte! Während des Pum; ens riefen ihr sogar Kinder zu: „'laft jo dorch!“ SZie pumpte aber immer zu, bis sie dachte, der Kübel könne jetzt voll sein. Schamroth zog sie nich zurück, da sie viele Zuschauer hatte. (Tf. 8 — Mutterstadt, 17. Sept. Ein große, Unglück traf gestern Vormittag die Familie desz hiesigen Landwirthes Philipp Kunz II. Der sehr brave und fleißige Vater, ein Mann von Anfonge 40 Jahren, holte in der Scheuer Heu und fiel dabei so unglücklich von oben in die Tenne, daß er bewußtlos zu Bette gebracht wurde und trotz sofortiger Hilfe zweier Aerzte heute früh seinen Verletzungen erlag. Sowohl der Verunglückte vie auch seine schwerbetroffene Familie fiunden all. gemeine Theilnahme. Pfälzisches Schwurgericht. III. Quartal 1884. Zweibrücken, 16. Sept. Nachm. 3 Uhr: Verhand— ung gegen Ktatharina Feir, 22 J. a., Dienstmand von Stambach, jetzt in Zweibrlcken. Anklagesache: Versuͤch des dindsmords. Vertreter der k. Staatsbehörde: Hr. III Staatsanwalt Wagner; Vertheider: Hr. Rechtsanwalt Gink. Der Angeklagten liegt auf Grund der Anklage zur Laft, am 16. Juni Ifd. Is., Abends gegen 10 Uhr, in Blies— rastel, wo sie in Diensten stand, auf dem Aborte der Woh— aung ein Kind männlichen Geschlechtes geboren und dasselbe gleich nach der Geburt in die Abortsgrube geworfen zu haben, um dasselbe zu tödten. Durch dritte Personen wurde das Kind entdeckt, aus der Abortsgrube herausgeholt und oe die Bemühungen des k. Bezirksarztes am Leben er— alten. Die Angeklagte gibt die ihr zur Last gelegte That reu⸗ müthig zu, behauptet aber, nicht die Absicht gehabt zu jaben, dem Kinde das Leben zu nehmen; sie habe damals ohne alle Ueberlegung gehandelt. Die k. Staatsbehörde führte aus, durch die gemachten Beweiserhebungen und das Geständniß der Angeklagten sei dieselbe des ihr zur Last gelegten Verbrechens vollständig übecführt und müsse hiewegen unter allen Umständen ver— urtheilt werden. Auch könne angesichts des ganzen Ver— haltens der Angeklagten vor und nach der Geburt keine Rede von mildernden Umständen sein. Dem gegenüber stellte die Vertheidigung auf, die An⸗ geklagte habe den Vorsatz der Tödtung des Kindes n emals gehabt. Sie habe sich nur vor der momentanen Entdeckung ichern wollen. Sie habe die Absicht gehabt, das Kind später wieder zu holen und zu erhalten. Es fehle demge— mäß das Hauptrequisit der Kindestödtung — nämlich der Vorsatz, und sei deßhalb die Angeklagte freizusprechen, even⸗ tuell seien doch, falls die Angeklagte für schuldig erkannt werden würde, jedenfalls mildernde Umstände vollauf gegeben. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte für schuldig unter Annahme mildernder Umstände, worauf der Gerichts⸗ hof dieselbe in eine zweijährige Gefängnißstrafe verurtheilte Zweibrücken, 17. Sept., Vormittags 8 Uhr. Ver— handlung gegen Bernhard König, 20 J. a. ledig, Ackerer don Harthausen. Anklagesache: Meineid. Vertreter der t. Staatsbehörde: Hr. IU. Staatsanwalt Schneider; Ver— heidiger: Hr. Rechtsanwalt Gedbhart. In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 1884 wurdt in Harthausen in der Nähe der Wohnung des Angeschul⸗ »igten der ledige Franz Becker von Hanhofen von rücd— värts, ohne daß er Etwas ahnte, mit einem Prügel derart nuf den Kopf geschlagen, daß er dewußtlos zusammenstürzte. Weder von ihm selbst, noch von seinen Begleitern wurde der Thäter erkannt. Die Gendarme rierecherchen waren ohne Erfolg, weßhalb das k. Amtsgericht Speyer im Juni l. Is. um eidliche Vernehmung der Zeugen und Verhör er Verdächtigen ersucht wurde, was auch durch den kgl. Oberamtsrichter Schäfer von Speyer geschah. Dabei er⸗ jaben sich starke Verdachtsgründe gegen den ledigen Heinrich Frank von Harthausen, einen Kameraden des Angeschaldigten. Zuletzt wurde auch der Anzellagte als Zeuge vernommen. Als solcher gab er an, daß er den Frank nicht habe schlagen jehen, odwohl feststand, daß er ganz in der Nahe war. Er wollte vielmehr den Frank nur bis an die Wohnung einer eigenen Eltern begleitet und ihn da verlassen haben. Ebenfalls verschwieg er, daß er von Frank der That nach— zängig erfahren hatte, daß letzterer wirklich der Thäter war. Durch das Geßändniß des Frank wurde die Schuld des Ungeklagten offenbar, und dieser selbst erklärte bei einer päteren Vernehmung vor dem k. Oberamisrichter, daß er die Wahrheit nicht vollftändig gesagt hade. Die Anklage erblickt hierin ein Verbrechen des Meineids, weßhalb der Angeklagte vor das Schwurgericht verwiesen wuroe. In der heutigen Hauptverhandlung wiederholte derselbt die Angaben, die er zulezt in Speyer vor dem k. Ober⸗ amtsrichter gemucht hatte, und fügte hinzu, er habe sich und seinen Freund Frank nicht belasten wollen. Der k. Staatsanwalt stellt auf, der Angeklagte habe bei seiner ersften Vernehmung vor dem k. Oberamäisrichter von Speyer am 20. Juni 1884 zu Harthausen, also vor einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Behbrde, wissentlich den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid durch faljches Zeugniß verletzt, und koͤnne von einer Fahrlassigkeit nich! die Rtede sein. Er beantrage daher Bejahung der ersten, auf Meineid gerichteten Frage. Ob der Üngeklagte durch seine Aussage sich selbst belaftet halte, stelle er dem Ermessen der Geschworenen anheim. Auch ein sosortiger Widerruf sei unter den obwaltenden Umständen ausgeschlossen. Die Rertheidiguug plaidirte in erster Linie auf Ver— neinung der Schuldfrage wegen Meineids. Sie führte aus daß höchstens Fahrlässigkeit angenommen werden könnte. Wuͤrde jedoch die Schuidsrage nach Meineid bejaht, so musst der mildere Gesichtspunkt angenommen werden, daß der Angellagte sich seldst beschuldigt hätte, wenn er richtige An · zaben gemaͤcht hätie. Jedenfalls aber müßte Das dem Angeklagten zu Gute gehalten werden, daß er sofort jeine mrichtige Angabe an zuständiger Stelle widerrufen habe.