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Die Einrückuugsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 4, Reclamen 30 A. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. J”ę 208. Dienstag, 21. Oktober 1884. is Jahrg (I0. Die Entschädigung unschuldig Verurtieilter. Im Beginn der Wahlbewegung ist von radikaler Seite unter anderem der Vorwurf gegen die Natio— nalliberalen erhoben worden, daß sie über den in der abgelaufenen Reichstagssession vorgelegenen aber nicht mehr zur Berathung gelangten Gesetzentwurf vdetreffend die Entschädigung unschuldig Verhafteter ind Verurtheilter ein sehr leicht mißzudeutendes Stillschweigen beobachteten, und daß die in der pfalz kandidirenden Parteiangehörigen über diese Angelegenheit keine ausreichenden Erllärungen ab— egeben hätten. Demgegenüber erachten wir es am gzlatze, zuvörderst zu konstatiren, daß keine Vorlage m Reichstage auf allen Sciten des Hauses rit so viel Sympathie aufgenommen worden ist, naß es schlechterdings vom Ueberflusse erscheinen ronnte, mit den humanitären Gesinnungen, welche zie Nationalliberalen so gut wie die Mitglieder anderer Parteien beseelen, in den unerläßlichen Wahlreden noch besonders zu paradiren. Neuerdings iber ist auch nun das an verschiedenen Orten, so rst in Alsenz wieder von Herrn Bürgermeister Neumayer, nachgeholt worden. Die Gerechtigkeit es Entschädigungsanspruchs, für die sich längst die ifentliche Meinung und die Wissenschaft ausgesprochen, wurde von nationalliberaler Seite von Anfang an im allerwenigsten bestritten, zumal eine vorgelegte atistsche Nachweisung überraschende Auskunft ge— —VVV Jahren vorgekommenen derartigen Fälle. Wir hegen auch die feste Ueberzeugung, daß unsere Parteifreunde n der kommenden Session, wenn die Frage zur eͤntscheidung gebracht werden sollte, im Sinne der ezten Kommissionsbeschlüsse darauf hinwirken wer— ꝛen, das für jetzt praktisch Erreichbare, nämlich die Bewährung einer Entschädigung für unschuldig er— ittene Strafhaft (auch bei der nicht erwiesenen —A ilso ohne Unterscheidung der Gründe der Frei— brechung) durchzusetzen. Es ist ja eine traurige iher leider keines Beweises bedürftige Wahrheit, daß, so lange unter den Menschen die Strafgerech igkeit gepflegt worden, eben so lange auch, sei es mit, sei es ohne Schuld der das Recht Pflegenden, Unrecht zugefügt worden ist in der Form und unter dem Namen des Rechis und Richtens. Wie richtig der ilte riviale Spruch ist, daß Irren menschlich sei, offen— dart sich ja kaum jemals in so greller Deutlichkeit, als wenn wir die Annalen der Strafrechtspflege aufschlagen. Und dabti denken wir nicht etwa an die fragwürdigen Ansaͤtze solcher Rechtspflege bei halbwilden unent⸗ wickelten oder verlommenen Volkern, sondern an die iührenden Nationen abendländischer Gesittung in erer und neuerer Zeit. Unsäglich viel unschul- diges Blut ist vergossen worden auf den Richtstälten n den Jahrtausenden, welche die Geschichte des Ubendlandes umfaßt und unsäglich diel Leid der hwersten Art über unschuldig Angeklagte verhängt vorden. Hinrichtungen Unschuldiger, wie sie noch n vorigen Jahrhundert (auch abgesehen von den Nebolutionstribunalen und noch vor 1789) in er⸗ chreckend großer Zahl, namentlich in Frankreich vorgekommen find, können natürlich heutzutage, da die Todesstrafe nur selten vollstreckt wird (wenn sie nicht etwa wie in manchen Ländern, ganz abgeschafft s) auch nur sehr selten und ausnahmsweise sich geignen. Bekannt ist es dagegen, daß ungerechte Lerhaftungen und Verurtheilungen Unschuldiger zu enajährigen schweren Freiheilsstrafen bei allen Pölkern europäischer Bildung eine fast alltägliche Erscheinung sind. Nur zu häufig kann man in dieser oder jener Zeitung einen mehr oder weniger zlaubwürdigen Bericht über einen Justizmord im veiteren Sinn (d. h. eine ungerechte Verurtheilung, zeziehungsweise Verurtheilung eines Unschuldigen) esen, obwohl eine sehr große Anzahl solcher Fälle, aamentlich wenn sie verhälinißmäßig geringfügiger Art sind, ihren Weg in die Spalten der Tages— zlätter nicht finden. — Der Gedanke, den Staat nun, welcher das Schwert der Strafgerechtigkeit Jandhabt, zu verpflichten, für die Schädigungen, velche er unverdienter Weise verursacht, haftbar zu nachen, ist schon ein sehr alter. In allen Kultur— taaten wurde er zeitweise auf das lebhafteste dis— utirt, und auf dem Wege der Gesetzgebung zum Austrage gebracht. Spät jedoch erst tritt Deutsch— and in die Reihe der Länder, welche mit der Ent— chädigungsfrage sich befaßten. Aber in Deutschland jatte man eben ein halbes Jahrhundert lang den dampf um Einführung eines öffentlichen und münd— ichen Strafverfahrens und des Geschworenengerichtes zu kämpfen, und ließ darüber eine Menge anderer Reformfragen auf dem Gebiete des Strafprozesses unberührt liegen. Mit um so größerem Eifer, und nit um so anerkennenswerther Gründlichkeit sucht der Reichstag gegenwärtig die noch hervortretenden Lücken der Gesetzgebung auszufüllen. Die national⸗ liberale Partei wird auch hier Niemanden über ihre Absichten in Zweifel lassen, und sich voll und ganz zu dem Satze bekennen: Justitia fundamentum recgnorum Europa hat im Ganzen während der letzten 50 Jahre mindestens 14 Millionen Meuschen an die übrigen Erdtheile abgegeben; es entkommen hiervon allein gegen 9 Millionen aus Großbrittanien und Irland, ca. 3 Millionen aus Deutschland, den Rest aus den übrigen europäischen Staaten. Von den verschiedenen Völkerrassen, welche in Europa wvohnen, kommen die slavischen Völker für die ransatlantischen Wanderungen nur wenig in Be— racht; die romanische Rasse ist mehr dabei bethei— igt, wenn auch im Einzelnen in sehr verschiedenem Hrade; während nämlich die Italiener den wander⸗ ustigsten Zweig derselben darstellen, sind die Fran— josen der heimathliebenste; dagegen kommen auf die kinderreichen und wanderlustigen Völker der germanischen Rasse nicht weniger als 4 der Ge— ammtzahl aller Auswanderer Europas. Deutsches Reich. München, 18. Okt. Die Vorsitzenden der yereinten Parteien haben gemeinsam einen Akt der Pietät geübt, indem sie an Professor Dr. Edel in Würzburg, den wackern alten Kämpen für Freiheit und Recht, der demnächst seinen 75. Geburistag in bosler Geistesfrische und Lehrthätigkeit feiert, ein Blückwunschschreiben richteten, um ihn mit dem that— jächlichen Beweise zu erfreuen, daß die ernsten Mah⸗ nungen zur Einigkeit, die der Führer der Liberalen Bayerns in schwerer Zeit, zwischen 1866 und 1870, so oft ausgesprochen, noch unvergessen find. — Der hiesige Holzgroßhändler Adolph Kröber hat die ihm don der Volkspartei angetragene Reichstagswahl⸗ Kandidatur für das Algäu als Gegenkandidat des herrn v. Schauß angenommen. Berlin, 19. Okt. Unter den Aufgaben, welche den nächsten Reichstag beschäftigen sollen, ist auch eine Vermehrung der Berufskonsulate an hervorragenden Handelspunkten genannt worden. Die „Köln. Ztg.“ ist in der Lage mitzutheilen, daß zunächst die Neuschaffung eines kaiserlich deut— schen Generalkonsulats in Capstadt für den Bereich der englischen Besitzungen in Südafrika in Aus— sicht genommen ist, und daß die Mittel dafür vom künftigen Reichstag verlangt werden sollen. Berlin, 20. Okt. Der Hof legte heute eine dierzehntägige Hoflrauer für den Herzog von Braun⸗ schweig an. Breslau, 20. Okt. Die „Breslauer Ztg.“ meldet: Der Herzog von Braunschweig hat vor fünf Jahren vor einer Breslauer Gerichtskommission Verfügung über sein Pribvatvermögen getroffen, welches bis auf hundert Millionen Thaler geschätzt wird. Der größte Theil desselben ist bei der englischen und niederländischen Bank deponirt. Braunschweig, 19. Okt. Die „Amtlichen Anzeigen“ bringen folgende Publikation des Regent⸗ chaftsraths für das Herzogthum Braunschweig: „Nachdem infolge des Ablebens Sr. Hoheit des Hochseligen Herrn Herzogs Wilhelm die provisorische Regierung des Landes durch den Regentschafisraih auf Grund des Gesetzes vom 16. Februar 1879 Nr. Z3 eingetreten ist, geht die Staatsverwaltung innerhalb der durch die Stellung des Herzogthums in und zum Reich und der durch das allegirte Ge— setz gezogenen Schranken fortan und bis auf Wei— eres nach Maßgabe der Verfassung vom Regent⸗ chaftsrathe aus und steht unter dessen Oberaufficht. Ebenso steht dem Regentschaftsrathe die Ausübung der evangelischen Kirchengewalt und die Handhabung der Kirchenhoheit zu. Indem der Regentschaftsrath die Bewohner des Landes hierauf nochmals hin— Politische Uebersicht. In Deutschland nimmt der Wahlkampf täglich an Stärke zu, während die Siegesgewißheit der extremen Parteien ersichtlich im Sinken begriffen ist. An allen Orten und Enden kann man wohr— nehmen, daß sich im Volke die Ueberzeugung Bahn zebrochen hat, daß man nicht staatshindernden — s'ondern staatserhaltenden Parteien seine Stimme zuwenden müsse, gleichviel ob die Kandidaten der— selben etwas mehr nach links, oder nach rechts gravitiren. Die sogen. Stockkonservativen rechnet man zu den staatserhaltenden Parteien allerdings nicht mehr, da sie den Staat behindern wollen, in Bahnen einzulenken, die der Fortschritt der Zeit und die zunehmende Mündigkeit der Individuen vorschreibt. — Wenn die extremen Parteien nicht noch vor Beginn der Reichstagswahlen ganz neue derführerische Schlagworte erfinden, um Verwirrung in die Massen zu tragen, dürften die Resultate der Wahlen wohl weit hinter ihren bisher geheaten Zoffnungen zurückbleiben. In England beschäftigt man sich vornehm— tich mit der wichtigen Frage der Wahlreform Bezüglich der Kongo-Konferenz nehmen die meisten englischen Blätter ein intriguirendes Verhalten ein. Vorläufig wagt man es allerdings noch nicht, der Regierung von der Beschickung dieser Konferenz ibzurathen, oder ihr zu empfehlen, derselben son— tige Schwierigkeiten zu bereiten, da man eine noch zrößere Isolirung Englands als seither zu gewär— tigen hätte. Aber es kräuselt in ihren Betrach— ungen die Unzufriedenheit darüber, daß von Seite dieser Konferenz völkerrechtliche Bestimmungen ge— troffen werden sollen, welche den altbekannten Prä⸗ lensionen Englands mindestens eine Beschränkung zuferlegen werden.