veist, gibt derselbe insbesondere allen Staats und Hemeindebehörden und Instituten, sowie den in deren Diensien Angestellten, desgleichen den kirch⸗ ichen Organen und Dieneru gegenüber, vertrauend auf deren stets bewährte Pflichttreue, der zuversicht⸗ lichen Erwartung Ausdruck, daß sie in unveränderter Fortführung ihrer Pflichten und Befugnisse dafür Sorge tragen werden, den Geist des Gehorsams Jegen das Gesetz, der Ordnung im Staats⸗ und düchenwesen, welcher in der länger als dreiund⸗ »ünfzigjährigen segensreichen Regierung unseres heuern hochseligen Landesherrn nie gewichen, in gleicher Weise während der bevorstehenden Ueber— gangszeit mit gleichem Ernst und Nachdruck unver⸗ brüchlich aufrecht zu erhalten und sich als feste Stützen des die provisorische Regierung führenden Regentschaftsrathes zum Heile des Landes und seiner Bewohner zu bewähren.“ Kiel, 18. Ott. Prinz Heinricdh stellte icch bei der heutigen Parole als befördert zum Kapitän⸗ Zicutenant und Hauptmaun des 1. Garderegiments zu Fuß dem versammelten Offizierkorps vor und empfing dessen Glückwunsch.— Sigmaringen, 20. Olt. Zur Feier der goldenen Hochzeit des Fürsten Karl Anton von Hohenzollern mit seiner Gemahlin, der Fürstin Josephine, fand gestern Nachmittag halh 3 Uhr die feierliche Enthüllung der Statue des erften Zollern⸗ fürsten Johann J. auf dem neurestaurirten soge⸗ annien Stadtbrunnen statt. Abends 8 Uhr 50 Minuten traf der Kronprinz des deutschen Reichs nit dem Großherzog von Baden hier ein, empfangen hon dem bransenden Jubel der Bevölkerung. Heute Abend halb 6 Uhr wird der Kaiser erwartet. Die aigentliche Feier beginnt Morgens 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der Stadipfarrkirche, zelebrirt vom Bischof von Rottenburg. Nachmittags halb 6 Uhr findet der Trauungsakt im Ahnensaale des fürst⸗ lichen Schlosses statt, Abends wird die Stadt llüminirt werden. Die Straßen derselben sind reich mit Fatznen und Guirlanden geschmückt. Darmstadt, 19. Okt. Die gestrige Ver— handlung des Ehescheidungsbprozefses des Großher⸗ sogs hat den allerseits vorausgesehenen —X jerommen. Die Oeffentlichkeit war bis zur Ver⸗ ündigung des Urtheils ausgeschlossen; es kam aber auch kaum zu allgemeiner interessirenden, die Sache selbst derührenden Darlegungen, da der aus sieben Mitgliedern bestehende Senat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz des Oberlandesgerichtsraths Eck⸗ stein alsbald den Beschluß faßte, die Verhandlung borerst auf die Frage der Zuständigkrit des Gerichts für die erhobene Berufung zu beschränken. Die Verhandlung hatte um 4* Uhr begonnen, und gegen 312 Uhr Abends wurde nach kurzer Berathung das Urtheil verkündet, wonach das Gericht seine Unzu⸗ tändigkeit zur Entscheidung über die Berufung aus— prach. Mit dieser Entscheidung dürfte übrigens, was im Land sicherlich allgemein zur Befriedigung gereichen wird, die leidige Angelegenheit ihren etn⸗ qültigen Abschluß gefunden haben. Ausland. Wien, 19. Okt. Mehrere Morgenblätter be— sprechen den Tod des Herzogs von Braunschweig ind die Erbfolgefrage. Die „Neue Freie Presse“ erhofft eine Verständigung Deutschlands mit, dem Herzog von Cumberland. Die „Deutsche Zeitung“ agt: Bei Cumberland liege die Entscheidung, ob ein Name aus der Reihe der deutschen Regenten verschwinde. Das „Wiener Tagblatt“ äußert: Die wahren Erben des Herzogs von Braunschweig sind die Hohenzollern. Das „Vaterland“ apostrophirt die deutschen Fürsten und führt ihnen zu Gemüthe, daß ihr Rechtstitel auf keiner anderen Basis be⸗ ruhe, als jener des Herzogs von Cumberland. Brüssel, 20. Okt. Die Majorität hatten die Liberalen bei den Kommunalwahlen, in Brüssel mit 3700 Stimmen; in allen größeren Städten, ausgenommen Mecheln, und vielen kleineren Orten behaupten sie die Position mit verstärkten Majori⸗ äten. Die Katholiken siegten in Brügge, Nivelles, Hall. Oudenarde, Grammont, Furnes. Die Wahlen berliefen ohne irgend erhebliche Ruhestörungen. Rom, 19. Okt. Laut einer Berliner Depesche der „Agenzia Stefani“ wurde auf Mancinis An— trag Italien zur ersten Kongokonferenz zugelassen ind ist ferner diese Einladung auf Oesterreich und Rußland ausgedehnt worden. Lokale und pfälzische Nachrichten. *æ St. Ingbert, 21. Ott. Am Tage der Reichstagswahl bleiben sämmtliche Unterrichtsan— talten geschlossen. — die diesjährige Herbstkontroll— versammlung findet Samstag den 8. November, Vormittags 9 Uͤr im Oberhauser'schen Saale da⸗ jier statt. Sie gilt für sämmtliche Kontrollpflich- tigen aus den Bürgermeistereien Ensheim, St. Ingbert, Ommersheim und Rohrbach. *— die Postkurskarte der Pfalz, jerausgegeben vom kgl. Oberpostamt Speyer, ist iach dem Stand vom 15. Oktober zur Ausgabe zelangt. Schon früher wurde darauf hingewiesen, jaß für das korrespondirende Publikum diese Karte iin notywendiges Hülfsmittel ist, um zu ermessen, vann die Briefe u. s. w. am Bestimmungsort ein⸗ reffen, und wollen deshalh nicht unterlassen, auf ie neite Ausgabe aufmerksam zu machen. Die Jostkurskarte ist durch Vermittelung der sämmtlichen dostanstalten der Pfalz zu beziehen. *— Wie der „Sp. Z.“ aus Homburg ge—⸗ hhrieben wird, hatte ein Fuhrwerk (Droschke) des derrn Posthalters Conrad von hier vor einigen kagen Abends das Unglück im Dorfe Neuhäusel n der Dunkelheit auf ein entgegenkommendes zuhrwerk zu rennen. Dem linken Pferde ging die Heichsel des letzteren in die Brust und es verendete ioch auf dem Platze. Die Lichter der Droschke satten gebrannt, während das Bauernfuhrwerk mit nehreren anderen ohne Laterne nach Wiesbach zog. Wem die Schuld au dem Unfalle beizumessen ist, leibt also noch fraglich und wird durch das Ge— icht festgestellt werden müssen. Es ist nur ein Hlück, daß keine der betheiligten Personen verletzt vurde. Die Fuhrleute sollen aber dadurch gemahnt ein, in dunklen Nächten nicht ohne Licht zu fahren. *— Laut Meldung des „Land. Anz.“ wird nächstens eine Versammlung pfäl zischer Buch— inder stattfinden behufs Unterstützung einer Ein— sabe „der Buchbinder-Innung zu München an das .Kultusministerium“ in Betreff einiger wichtigen Fragen, die auch für die pfälzischen Buchbinder son großein Interesse sind. Zeit und Ort der hersammlung wird noch näher bezeichnet werden. *— Die pfälzische Feuerwehr-Armee ählt 78,000 Mann. Das ist ein Wort! — Germersheim, 109. Okt. Die gestern ahier stattgehabte 50jährige Gedächtnißfeier der Frundsteinlegung zu der hiesigen Festung verlief n würdiger und erhebender Weise. Nachdem am zorabend schon ein einstündiges Glockengeläute den Festtag angekündigt hatte, ertönte am Festtage selbst, Rorgens um 6 Uhr, vom Kirchthurm herab Choral— nusik. Um 9 Uhr war in beiden Kirchen Fest—⸗ jottesdienst, welchem sämmtliche Beamte der Stadt, eie Offiziere der Garnison und ein großer Theil »er Bevölkerung anwohnten. Nach dieser kirchlichen Feier wurde die Schuljugend, geführt von ihren Lehrern und begleitet von den Beamten und Stadt— zertretern, auf dem Kirchenplatze aufgestellt und an dieselbe eine auf die Geschichte Germersheim und der Bedeutung des Tags entsprechende Ansprache gehalten. Zur Erinnerung an den Tag wurden odann an die Kinder Bretzeln vertheilt. — Das kgl. Bezirkbamt Germersheim hat ürzlich einen für die Israeliten der Pfalz nteressanten Beschluß erlassen. Im vorigen Jahre »erehelichte sich nämlich der Metzger N. von N., ind wurde demselben aus diesem Anlasse durch Zeschluß des Synagogen-Ausschusses die Entrichtung »es sogenannten Einkaufgeldes an die dortige israe— itische Kultuskasse, bestehend in 1pCt. der Mitgift einer Frau, in Gemäßheit kultusgemeindlicher Be— timmung vom 9. September 1847 auferlegt. An ie Zahlung dieses Beitrages durch den Steuer⸗ soten gemahnt, reichte derselbe eine Beschwerde— Horstellung bei dem kgl. Bezirlsamt ein, in welcher r unter Berufung auf eine in gleicher Sache er⸗ angene Entscheidung des kgl. Verwaltungsgerichts— sofes vom 23. Februar 1883 beantragte, den Zeschluß des Synagogen⸗-Ausschusses außer Wirk— amkeit zu setzeu. Der Synagogen-Aus— chuß berief sich hiergegen auf die oben erwähnten, om kgl. Landkommissariat Germersheim genehmigten gestimmungen, ferner auf eine Ministerial⸗Ent— chließung vom 8. April 1861, wonach die Erheb⸗ ing von Einkaufsgeldern da, wo diese Erhebung jerkömmlich ist, einem Anstand nicht unterliege, endlich auf den Umstand, daß die Einkaufsgelder in der Kultusgemeinde N. seit undenklichen Zeiten iblich sind und gegenwärtig in allen israelitischen Hemeinden der Pfalz erhoben werden. Das zur Sache vernommene Bezirks-Rabbinat Landau be— tätigte, daß die Erhebung von Einkaufsgeldern in slen israelitischen Gemeinden unbestrittener Usus ei, und führte denselben zurück auf die rituell Vecpflichtung des Israeliten, bei seiner Vereheuche don der Mitgift seiner Frau den Zehnten zu an hätigen Zwecken zu verwenden und voñ diesem Zehnten wieder den Zehnten, also 1 pCt. für den dultus der eigenen Gemeinde abzugeben, was gan besonders als wohlthätiger Zweck gelte, und ad siich demgemäß für Abweisung der Beschwerde aus Das kgl. Bezirksamt Germersheim hat nun dahn entschieden, daß der Beschwerdeführer zur Zadlun des von der israelitischen Kultuskasse —J——— Finkaufsgeldes nicht verpflichtet ist. — Au⸗ den der Entscheidung beigegebenen Gründen sei Folgendes erwähnt: Als feststehbend ist anzunehmen daß die Einkaufsgelder als Aeqnivalent für dag Gebrauch der Kultuseinrichtungen in der Pfalz fei Langem gebräuchlich sind und in N. bei Gelegen— yeit der Synagogen-Einweihung am 9. Septemhber 1847 durch Bestimmungen geregelt wurden, die di Henehmigung des kgl. Landkommissariats Germers heim erhielten. Das von dem Beschwerdeführer ingerufene Urtheil des Verwaltungsgerichtshofe sagt, daß nach den Bestimmungen des Umlagem zesetzes vom 22. Juli 1819, welches hier Anwen— dung zu finden habe, der Steuerfuß in der Regel den Maßstab für die Umlagenerhebung zu bilden jat und dieser Maßstab ersetzt werden kann. Dem— zufolge ist es unzulässig, au Stelle des gesetzlichen Maßstabes die Etrhebung von Abgaben zu beschließen, »urch welche einzelne Gemeindemitglieder aus mehr »der weniger zufälligen, zu dem Kultusverbande ijg feiner Beziehung stehenden Anlässen unverhältniß— näßig belastet werden; insbesondere ist der Beschluß iner israelitischen Kultusgemeinde, daß bei den Verheirathung von Gemeindeangehörigen ein he— timmter Theil der Aussteuer zur Kultuskasse ent— richtet werden solle, unstatthaft. Dieses Urtheil ist auf Grund der im jenseitigen Bayern geltenden Bestimmungen über die Verhältnisse der Israeliten rgangen. Für die Pfalz besteht, wie für das jeu— eitige Bayern, keine Vorschrift, welche die Zulässig— 'eit der Einkaufsgelder mit öffentlich-rechtlichtr Biltigkeit ausspricht. Der Artikel XII der Verord- riung vom 27. März 1872, die israelitischen Kul— —V— Ausgaben des israelitischen Kultus aus den Ein— künften der Gemeinden und aus den Umlagen, velche in der Regel nach Klassen der einzelnen Mit— zlieder der Kultusgemeinde vertheilt werden, zu be— treiten sind. Eine andere Bestimmung über die Aufbringung der Kultusbedürfnisse gibt es in der Gfalz nicht, und es trifft somit die Folgerung de⸗ Verwaltungsgerichtshofes auch hier zu, daß Beschlüss. der israelitischen Kultusgemeinden über Erhebnug inderer Abgaben als den gesetzlich zulässigen Um— agen als willkürlich und für die Kultusmitglieder eineswegs rechtlich verbindlich zu erachten seien. lebrigens geht dem in Rede stehenden Beschluß auch der Charakter einer öffentlich rechtlich statuta— rischen Festsetzung ab, da er im Falle der Nicht eachtuug nur nachtheilige Folgen in Bezug auf die Benützung der Kultusanstalten in Aussicht stell Das Herkommen, auf welches sich der Synagogen- russchuß beruft, ist als Rechtsquelle nicht anerkangut ind ebenso kann der vom Rabbinat angezogenen ituellen Verpflichtung eine rechtliche Bedeutung nicht zeigemessen werden. (L. A.) Vermischtes. Saarbrücken, 19. Okt. Heute Nad nittag stieß der von Saargemünd hier einlaufende Bersonenzug in Folge fatscher Weichenstellung au inen leer im Geleise stehenden Wagenpark. Die Maschine und der darauffolgende Wagen sind be chädigt, Personal und Reisende kamen mit dem Schrecken davon. (Zw. 3) — Die Schafheerde der Saarbrücker Netzst vird seit drei Nächten durch Wölfe beunruhin velche sich troz des Lichtes am Schüäferkarren dů in den Ppferch wagen Dem Schäfer ist infelr Hessen ein Gewehr gestellt worden, doch wäre sen u wünschen, daß bald eine Polizeijagd auf de staubzeug angeordnet würde; Liebhaber resp. Theib nehmer zu einer solchen Jagd gibt es ja in unsern Zlädten und Gegend genug. (S. 8.) Saarburgei E 18. Okt. Bei du ürzlich in Bruderdorf abgehaltenen notariellen hersteigerung des Nachlasses der Wittwe —RT garbara geb. Bretzer, steigerte der Ackerer Johann Flaudius Jenneweiß von Bruderdorf neben anderen hegenständen auch einen mit Dachziegeln angefüllten Ißel“für 1 Mark 60 Pfga Einge Tage nag