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Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. —V Dienstag, 28. Oktober 1884. PLb. Nach der Wahl. Noch zittert das Zünglein in der Waage der zutscheidung während wir dies niederschreiben, noch aben sich die wild aufbäumenden Wogen der all⸗ emeinen Erregung nicht so ganz wieder geglättet, ins nur ist gewiß schon: Der Tag der Krisis ist orüber, und der wüste Lärm des Wahlkampfs ver⸗ fummt allmälig. Was auch das Gesammiergebniß ein wird, — wir alle, denen die Liebe für das o heiß und blutig einst errungene Gut der deut— chen Einheit im Herzen glüht, wir alle, die wir zankbar zu jenen Männern aufschauen, die das ßolk in Waffen durch harten Kampf zum Sieg ind auf den Weg einer stetigen Fortentwickelung geleitet, tragen das Bewußtsein heute in uns für in hohes Ziel mit der jedem Einzelnen zu Gebot estandenen Kraft mannhaft gestritten zu haben. halten wir fest an dem Glauben, daß es mit hichten umsonst gewesen! Die Zahl der national⸗ iberalen Mandate, welche in diesen Stunden aus den Wahlurnen im ganzen deutschen Reiche hervor⸗ Jeht, wird hoffentlich eine so große sein, daß der 28. Oktober sich als ein Plebiscit darstellen möge, welches untrüglich aller Welt verkündet, nicht die pariei als solche, nein das ganze deutsche Vohk steht seiner edleren Ziele sich selbstbewußt auch fortan treu zu Kaiser und Reich! — Schwere Anklagen aber haben wir gegen die zu erheben, die seit Jahren aus eigennützigen Beweggründen dem unseligen Hang des Deutschen auch zum Hader uind zur Zwietracht folgend, es versucht den zarten ruchttreibenden Keim zur deutschen Machtentwicke⸗ lung zu zertreten. War maßvolle Freiheit von eher der leitende Gedanke, nach welchem unsere nnere Politik allein einen glücklichen Fortgang jehmen konnte, so stürmen jene fort und fort auf aß Bestehende ein, um die Gesetzgebung zum Zpielball des Parteigezänkes zu machen. Da ist nie ultramontane Partei und ihr Einfluß auf die reitesten Volksschichten der katholischen Gebietstheile ies Reiches; da ik ein partikularistischer Geist in den einzelnen Staaten; die Unfähigleit kleinlich ge⸗ innter, beschränkter Geister, zu begreifen, daß die Idee des Freisinns in der inneren Politik die Hand- zabung sester Ordnung im Staatswesen auf Grund rraftvollen Kaiserthums und kriegstüchtiger Heeres⸗ nacht nicht ausschließe. Und neben alledem steht as ein Haupthinderniß für die Entfaltung und Wirkung des maßvollen Liberalismus die wider— trebende, mißtrauische Stimmung, welche innerhalb zer verschiedensten Gesinnungsrichtungen die Hal- ung und Tendenz der Fortschrittspartei gegen den esammtbegriff Liberalismus“ erregt hat. Die jum Segen der Allgemeinheit in unserer freiheit⸗ ichen Verfassung dem Miteingreifen des Volkes in Re Geschäfte der Regierung gezogenen nothwendigen Schranken werden von ihr gerade mit Unermüd— ichteit niederzureißen versucht. Ein zersezender rinfluß ist dieser Partei eigen, der leider auch wäh— rend dieser Wahl sich wieder tausendfach geäußert. Zerseßend sagen wir, vornehmlich durch den mit Anmaß und UÜeberhebung geübten schärfsten Tadel mn den staatlichen Einrichtungen, zersetzend durch vas Bestreben die Hoheit des Genius in den Staub zu ziehen, zersetzend durch die von den Fortschritt lern unternommenen gehässigen persönlichen Angriffe tuf Andersmeinende, welche in der unausbleiblichen Wirkung auf den standalsüchtigen Theil des Volkes geradezu gemein genannt werden müssen. Und Hand in Hand mit den fortschrittlichen Geistern der Verneinung gehl die Demokratie. Von den rregeleiteten Sozialdemokraten, welche auf ihre Weise das Gefüge des hochanftrebenden deutschen Reichsbau's zu lockern bestrebt sind, ganz abgesehen! Wir vermeinen in Anbetracht alles dessen im Rechte zu sein, wenn wir für einen etwaigen ungünstigen Ausfall der Wahlen, für eine unheilvolle Zusammen⸗ setzung des nunmehrigen Reichstags ausschließlich die LSinksliberalen und Radikalen verantwortlich machen. Als unheilvoll jedoch müßten wir's be— rachten, wenn sich das Ideal der Deutsch ⸗frei⸗ innigen oder Fortschrittler verwirklichen sollte, wenn nit den Wahlen von 1884 ein Regierungssystem naugurirt wäre, worin die ausführende Staats- gewalt in Allem und Jedem von dem Willen einer jrundsätzlich opponirenden parlamentarischen Mehr⸗ deit abhängig würde. Politische Uebersicht. Die Proklamation des Herzogs von Fumberland liegt nunmehr vollinhaltiich vor. Ihr Wortlaut ist folgender: Wir, Ernffü August, von Gottes Gna⸗ den Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, öniglicher Prinz von Großbritannien und Ir— and, Herzog von Cumberland ⁊c. ⁊c. thun giermit kund und zu wissen: Demnach es dem unerforschlichen Willen her göttlichen Vorsehung gefallen hat, Unseres hochgeehrten Herrn Oheims und Veters, des urchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Wilhelm, derzogs zu Braunschweig und Lüneburg Liebden im heutigen Tage aus dieser Zeitlichkeit abzu⸗ erufen, dadurch aber die Nachfolge in der stegierung des Herzogthums Braunschweig auf UIns übergegangen ist kraft der Rechte, welche n Unserem fürstlichen Gesammthause Braun⸗ chweig⸗ Lüneburg bestehen, so entbieten Wir illen Behörden, Dienern, Vasallen und Unter— hanen des Herzogthums Braunschweig Unsere ünade und eröffnen ihnen hierdurch, daß Wir nittelst dieses Patents das Herzogthum Braun— qhweig in Besitz nehmen und die Regierung iber dasselbe antreten. Wir werden die Regierung des Herzogthums rach Maßgabe der Verfassung des deutschen Reiches sowie der Landesverfassung führen und Wir versichern bei Unserem fürstlichen Worte, entsprechend der Bestimmung in 84 der Land⸗ chaftsordnung vom 12. Oklober 1832, daß Wir die Landesverfassung in allen ihren Be— timmungen beobachten, aufrechterhalten und eschützen wollen. Aue Diener, geistlichen und weltlichen Standes, bestätigen Wir in ihren Dienststellen. Von allen Unseren Unterthanen erwarten Wir, daß sie Uns stets in Treue und Liebe ugethan sein werden. Dagegen versprechen Wir, die Wohlfahrt des Landes mit gleicher Zuneigung stets im Auge zu behalten, wie Unser erlauchter Vor— zänger. Wegen der einzunehmenden Huldigungen werden Wir das Erforderliche demnächst ver— ordnen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten Siegels. Gegeben Gmunden, den Achtzehnten Oktober Eintausend Achthundert Vier und Achzig. Ernst August. 79 Jahrg. Das Schriftstück, mit welchem der Herzog von Tumberland der Welt sein Anrecht auf das Herzog- hum Braunschweig verkündet, ist ein ziemlich kuri— »ses Machwerk. Er verspricht darin allen „seinen“ Unterthanen seine besondere Gnade, beftätigt die Beamten, Geistlichen, Lehrer u. s. w. in ihren —X Maßgabe der Verfassung des deutschen Reiches führen werde. Nirgends aber findet sich ein Wort des Verzichts auf die Krone von Hannover, das doch vor der Besitzergreifung Braunschweigs erfolgen müßte, nirgends ein Wort, daß die Proteste zem 23. Sept. 1866, in welchem der verstsrbene Zonig Georg die Besitzergreifung Hannovers als eine unwürdige Usurpation bezeichnete, und vom 11. Juli 1878, in welchem der Herzog von Fumberland nach dem Tode des früheren Königs yon allen dessen angeblichen Rechten, Prärogativen ind Titeln Besitz ergriff, nunmehr ihre Giltigkeit verloren hätten. Trotzdem aber jetzt sich als Reichs⸗ jenosse an den erledigten Thron von Braunschweig jerandrängen zu wollen, das Reich nur in dem Falle erwähnenswerth zu finden, wo etwas von hm zu erhalten ist, das ist doch ein zu plumpes Manoöver, als daß man glauben könnte, „Ernst Augnst“ verspräche sich von diesem Schritte und jon diesem Schriftstücke irgend einen andern Erfolg, ils den der Beunruhigung der Gemüther und einer aeuen kräftigen Verhetzung aller welfischen Elemente. Stand also das Recht des Herzogs von Cumberland ichon vorher auf sehr schwachen Füßen, so hat er durch das Patent vom 18. Oktober 1884 auch den leßten Schein desselben verwirkt. Seit dem Eintritt der Justizreorganisa— ion, also seit dem 1. Oktober 1879, sind 126 Land- ichter, und zwar 70 zu Oberlandesgerichtsräthen, 53 zu Landesdirektoren und 3 zu Ersten Staats- anwälten und dagegen nur 11 Amätsrichter, und ‚war 3 zu Oberlandesgerichtäräthen und 8 zu Land⸗ Jerichtsdireltoren befördert worden. Dies Mißver⸗ zältniß in der Zahl der Beförderungen auf der inen und auf der anderen Seite ist ein ganz auf⸗ älliges, wenn man erwägt, daß Landrichter und Amtsrichter die gleiche Qualifikation haben und daß ie vom Gesetze nicht ohne Absicht bezüalich ihrer )ersoönlichen Verhältnisse völlig gleich gestellt worden ind. Auch läßt sich nicht annehmen, daß die Zahl zer Bewerbungen auf Seiten der Amtsrichter eine o viel geringere gewesen sein wird, um hierin eine ẽrklärung für das erwähnte Mißverhältniß finden zu konnen. Dak mehr Landrichter als Amtsrichter zefördert wurden, wäre an sich natürlich, weil nach Ausweis der Anciennetätslisten die Landrichter sich orzugsweise aus den älteren Beamten zusammen⸗ eßen und weil erklärlicher Weise bei gleicher Be⸗ ahigung die älteren Beamten bei Befoͤrderungen den Vorzug haben müssen. Diese Erwägung ist aber bei Weitem nicht ausreichend, um das Ver— själtniß von 126 zu 11 irgendwie als angemessen erscheinen zu lassen. Es müssen bei den Befoͤr⸗ derungen Rücksichten und Erwägungen maßgebend gewesen sein und Umstände stattgefunden haben, velche sich der Kenntniß und Beurtheilung der Fernstehenden entziehen. Von Interesse aber wäre ei, Aufklarung darüher zu erhalten. Deutsches Reich. München, 24. Okt. In der Organisation »es bahnärztlichen Dienstes scheinen bedeutende VBeränderungen in Sicht zu sein, welche wahrschein—