18chnappach, 85. Vez. Gestern ver— unglückte in der Grube Altenwald ein Berg— mann durch herabstürzende Felsmassen. Die Verletz— ungen sollen bedeutend sein, und wurde derselbe in das Spital nach Sulzbach gefahren. — Der frühere Postexpeditor Ludwig Baumann in Lambrecht, der sich seither als solider, sparsamer Familienvater des besten Leu— mundes erfreute und durch seine Vorgesetzten als gewissenhafter pflichteifriger Beamte geschildert ist, wurde vom kgl. Landgerichte Frankenthal wegen Untreue im Amte mit Verlust des Amtes und drei Monat und ein Tag Gefängniß bestraft. Wie es heißt, muß er die Verschwendungssucht seiner besseren Hälfte büßen. — Aus Wachenheim wird der „Pf. Ztg.“ geschtieben: Herr und Frau Hauber aus München, die edlen Wohlthäter unserer Stadt, haben zur Gründung einer landwirthschaftlichen Kreditkasse für den kleinen Winzer ꝛc. dahier in ausgiebigster Weise zu ganz geringem Zinsfuß die Mitiel gespendet. Kürzlich weilte Herr Hauber selbst hier und entwickelte vor einem zahlreichen Publikum in dem geräumigen Saale des von ihm und seiner menschenfreundlichen Gattin errichteten Lehrhaus des Spitales die Zwecke und Ziele der Kreditkasse, welche er nach Raiffeisen'schem System einzurichten wünscht. Herr Hauber selbst wird durch perfönlichen Besuch bei dem Gründer genannter Kassen, Herrn Bürgermeister Raiffeisen in Neuwied, Aufschluß über den Charakter dieser Kassen erholen und dann auf seiner Rückkehr nähere Mittheilungç machen. — J Pfalzisches Schwurgericht. 1V. Quartal 1884. Zweibrücken, 2. Dezember, Vormittags 81/2 UÜhr, Verhandlung gegen Friedrich Schmidt, 50 J. 'a., Ackerer von Gersbach. Anklagesache: Brandstiftung. Vertreter der königl. Staats- behörde: Herr U. Staatsanwalt Wagner. Ver—⸗ theidiger: Herr Rechtspraktikant Breith. Die Auklage stellt auf, in der Nacht vom 15. auf 16. Aug. lf. Is. sei zu Gersbach das alte baufällige Wohnhaus des Angeklagten ein Raub der Flammen geworden. Diesen Brand verursach zu haben, liege dem Angeklagten zur Last. Er habe in genannter Nacht mittelst einer offenen Erd⸗ oͤllampe die auf seinem Speicher lagernden Pfrim ˖ men angezündet; das Feuer habe sich dem dort lagernden Holze mitgetheilt, hiedurch sei der Dach— stühl in Brand gerathen und sei nun das ganze Wohnhaus rettungslos verloren gewesen. Schon ca. 48 Wochen vorher habe der Angeklagte den Plan zu dieser That gefaßt. Er habe in 6 Säcken Küchengeschirr, Kleider ꝛc., Alles im Werthe vor etwaä 150 Mark, eingepackt und in seiner Scheuer versteckt. — In genannter Nacht, nachdem er das Feuer angezündet, habe er sich wieder zu Bette ge⸗ legt, und nachdem er nun gehört, daß das Feuer an Ausdehnung immer mehr zunehme und er be⸗ reits das Knistern vernommen habe, sei er, nur mit einem Hemde bekleidet, mit seiner Familie auf die Straße gesprungen und habe Feuerlärm ge⸗ macht. Da beim Brande selbst keine Kleider ge⸗ rettet wurden, der Angeklagte mit seiner ganzen Familie halb nadkt herumlief, dieselbe jedoch später in ihren gewöhnlichen Kleidern gesehen wurde, so lenkte sich bald der Verdacht der Brandstiftung auf den Angeklagten, und nachdem bei einer durch die Gendarmerie Satt gehabten Durchsuchung seiner Scheuer sich die 6 Säcke dort versteckt vorfanden erschien er hiedurch der Brandstiftung überführt. Der Angeklagte gesteht heute seine That voll⸗ kommen zu; sein Wohnhaus sei alt und baufällig gewesen; er habe zur Herstellung desselben, resp zJum Neubau kein Geld gehabt; er sei immer mehr in Schulden gekommen, und so habe er sich zulezz! entschlofsen, überredet durch die Aufforderung eines Maurers von Großsteinhausen, der den Keim hiezu in ihm gelegt habe, sein Haus anzuzünden. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten der Brandstiftung für schuldig, worauf der Gerichtshof denselben zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren verurtheilte und ihn der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren für verlustig erklärte. Nachmittags 3 Uhr, Verhandlung gegen Jakob —A bach. Anklagesache: Bornahme unzüchtiger Haudlungen mit Gewalt. Vertreter der Staatsbehörde: Herr II. Staatsanwalt Wagner hzertheidiger: Herr Rechtspraktikant Muck. Dem Angeklaglen liegt zur Last, am 10. Aug abhin auf dem Ponsheimer Hofe, Gemeinde Ormes heim, an einer ledigen Person unzüchtige Hand— lungen mit Gewalt vorgenommen zu haben. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten unter Ausschluß mildernder Umstände im Sinne der Anklage für schuldig, worauf der Gerichtsho denselben in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren verurtheilte und ihm die bürgerlichen Ehrenrecht auf die Dauer von 5 Jahren aberkannte. Zweibrücken, 3. Dezember, Vormittags 843 Uhr, Verhandlung gegen Franz Schwab, 24 J. a., Daubholzmacher von Leimersheim. Anklagesache: Straßenraub., Vertreter der kgl. Staatsbehörde: Herr J, Staatsauwalt Petri Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Schuler. Der Tagner Georg Anton Pfeiffer von Rhein—« zabern wohnte vom Mai 1883 an in Leimersheim bei dem Angeklagten, dessen Frau eine Nichte von jenem ist. Mehrfache Differenzen zwischen beiden deranlaßten Pfeiffer schon im Mai des folgenden Jahres, zu einem Verwandten nach Rheinzabern überzufiedeln. Am 29. und 30. September abhin besuchte derselbe die Kirchweihe in Leimersheim ‚und kehrte, nachdem er während des Tages verschiedene Wirthschaften besucht hatte, am Abend des 30. September bei Wirth Schardt daselbst ein. Dahin kam später auch der Anklagte mit seiner Frau und ein gewisser Ulrich, ohne sich jedoch um Pfeiffer irgendwie zu bekümmern. Gegen 1194 Uhr ent⸗ fernte sich der Angeklagte mit seiner Gesellschaft, begleitete seine Frau nach Hause und kehrte nach der Richtung zurück, die Pfeiffer, welcher kurz nach ihm die besagte Wirthschaft verlassen hatte, ein⸗ schlug. Nachdem er letzteren auf einem Seitenwegt überholt, kam er in entgegengesetzter Richtung auf hn zu, stieß ihn zu Boden und nahm ihm, wäh— rend er ihn mit der linken Hand niederhielt, sein Portemonnaie mit dem Inhalte von 2 Mark 17 Pfennig aus der Hosentasche. Die durch die Anzeige des Pfeiffer gepflogenen Recherchen lenkten sofort den Verdacht auf den An— geklagten. Derselbe gestand auch nach anfänglichem deugnen die That zu, jedoch mit dem Bemerken, er habe sich für eine ihm an jenen zustehende For—⸗ derung bezahlt machen wollen und sich hiezu völlig zerechtigt geglaubt, da Pfeiffer trotz mehrfacher Aufforderung seinerseits sich nicht zu einer Abrech⸗ uung habe bewegen lassen und er bei dem ver—⸗ chwenderischen Leben desselben annehmen mußte daß er seine Forderung verlieren werde. Ueberdies jabe er sich damals in betrunkenem Zustande be— 'unden, sonst wäre er überhaupt nicht zu dieser That gekommen. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage be— züglich die Nöthigung, worauf der Gerichtshof den Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe von 1 Jahr verurtheilte, die erlittene Untersuchungshaft hierauf vollständig anrechnete und den erlassenen Haftbefehr sofort aufhob. Nachmittags 3 Uhr, Verhandlung gegen Fried- rich Beuder, 24 J. a., früher Postgehilfe, von Kleinfischlingen. Anklagesache: Unter— schlagung im Amte. Vertreter der k. Staats⸗ dehörde: Herr J. Staatsanwalt Petri. Vertheidiger: Herr Rechtsanwalt Schuler. Dem Augeklagten wird zur Last gelegt, einen Betrag von ca. 240 M., die er in Gewahrsaw yJatte, in den Jahren 1883 und 1884, in denen er bei Posterpeditor Valentin Acker in Ede⸗⸗ heim in Diensten stand, in amtlicher Eigenschaft sich rechtswidrig angeeignet, sohin unterschlagen und zu diesem Zwecke die Bücher, die zur Eintragung und Kontrole von Einnahmen und Ausgaben be— ttimmt sind, unrichtig geführt, bezw. verfälscht zu jaben; ferner ist derselbe beschuldigt, zwei Bogen Briefmarken, die in seinem Gewahrsam standen, benfalls in amtlicher Eigenschaft sich rechtswidrig zugeeignet, also unterschlagen zu haben. Die Anklage erblickt hierin ein Verbrechen bezw. Vergehen der Unterschlagung im Amte (98 350 und 351 R.St.G.«B.). Die Geschworenen bejahten die auf Verbrecher im Amte gestellte Frage unter gleichzeitiger Be— jahung der Frage nach mildernden Umständen, ver⸗ neinten hingegen die auf Vergehen im Amte ge⸗ stellte Ftage, worauf der Gerichtshof den Ange— tlagten in eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten perurtbeilt—⸗ Bermischtes. * In den Staatswaldungen bei Falken— berg Cothringen) wurden bei einem Treibjagen zweistarke Wölfe erlegt. FSaarbrücken, 3. Dez. Der Verein zur Hebung der Geflügelzucht und zum Schutze nůtz⸗ licher Vogel beschloß nach der Sbr. Ztg. in seine Generalversammlung am verflossenen Samstag, im nächsten Frühjahre hier eine größere Geflügel— Ausstellung abzuhalten. Ein Mitglied des Vereins hat sich der Mühe unterzogen und dier Ausstellungspläne für die Lokale St. Johanner Volksgarten, Alter Kasinogarten, Tonhalle und Tibol entworfen, welche allgemeine Anerkennung fanden, indessen behielt sich die Versammlung betreffs * Lokalfrage eine endgültige Entscheidung noch vor. München. Ju Folge des kaiserl. Erlasses daß den durch eine im Kriege 187071 erlithen⸗ innere Dienstverletzung inbvalide ge— wordenen, aus dem aktiven Militärdienste ausge— schiedenen Unteroffizieren und Mannschaften, welchen ein Recht zur Geltendmachung eines Versorgungs Anspruches nach den gesetzlichen Bestimmungen nich! zur Seite steht, durch Gnadenbewilligungen zu Hilfe zu kommen sei, hat sich eine große Anzahl hon Leuten gemeldet, so bei einigen Landwehr— Bezirks Kommandos über 200 bis 300. Die an— gestellten Erhebungen haben aber ergeben, daß nur sehr wenigen ein wirklicher Grund für Berüchsich- tigung zugesprochen werden kann und daß die größte Mehrheit thatsächlich nur unrichtige und mit den wirklichen Verhältnissen nicht übereinstimmende Angaben gemacht hat und daher abgewiesen werden muß, trotzdem in jedem einzelnen Falle in wohl. wollendster Weise vorgegangen wird. Wirklich be— dürftig Befundene werden zur Berücksichtigung min einer Gnadenbewilligung demnächst in Vorschlae gebracht werden. Die fsAktienbrauerei zum Löwenbräu in München hat für 188384 einen Bruttogewinn von 667,000 Mark und gibt 10 Vrozent an die Altionäre. F Frankfurt, 3. Dez. Das Rothschild'— sche Haus in der Judengasse, deren Häuser eber abgebrochen werden, wird vollständig vor dem Untergang bewabrt bleiben. Die Familie nämlich hat ihr Stammhaus nebst dem anstoßenden, welches unter gleichem Dache steht, angekauft; sie will diest Häuser um 1 Meter zurüchetzen lassen, damit sit in die neue Straßenfluchtlinie fallen, und wenn sie so wieder hergestellt sind, die Rothschild-Stiftune hineinverlegen. (Gefen und Häfen.) Die „Dorf— seitung“ erzählt: Vor einigen Monaten fragte ein Gendarm im thüringischen Orte Rodach eint ihm bekannte Frau auf der Straße: Nicht wahr Sie handeln mit Hefen? — Antwort: Ja! — haben Sie eine Waage? — Nein, ich brauche ceine! — und Beide gingen auseinander. Nach einigen Wochen erhält die Frau einen Strafbefehl wegen Nichtbeisichführens einer Waage beim Hefen⸗ handel. Nun rennt die Frau von dem bekannten Pontius zu Pilatus und es wird ihr gerathen, daß sie Einspruch erheben und sich „verhandeln“ lassen müsse. Bei der Verhandlung im Schöffengericht K. wird die Frau gefragt, ob sie mit Hefen handle. Antwort: Ich handle mit Häfen und brauche keine Waage dazu —— Richter: Ich frage Sie, ob Sie mit Hefen handeln? — Antwort: Ja, ich handle mit Häfen — Fertig! — Urtheil: 83 M. Strafe! — Darob Jammer der armen Frau. Sie geht heim, erzählt ihr Mißgeschick und man lacht übet das köstliche Mißverständniß. — Soll sie Berufung ergreifen? — Nun, die erfordert Reisekosten von 10 bis 15 Mark — Wohl oder übel wählt sie die geringste Strafe: Einen Tag Arrest, weil fie bei der Verhandlung unterlassen, zu bemerken, sie bandle mit Häfen oder Topfergeschirr. In Neumarkt wurde in einem Waggon ein Kind aufgfunden, das, um sich wohl derarl desselben zu entledigen, seine Mutter in Nürnbero heimlich in den Waggon geschoben hatte. Ein rheinischer Kröͤsus hatte fid eine Villa nebst herrlichem Garten angeschafft. Nad kurzer Zeit von seinen Freunden befragt, wie es ihm in seinem neuen Heim gefalle, erwiederte der⸗ selbe: „Janz goahd, wenn nor die S.. Nachti⸗ jalle nit doh währe, die einem des Naaks keen Rauh lahße.“ FHerne, 4. Dez. Durch Explosion schlagen⸗ der Wetter verunglüdten gestern auf der Zecht Montcenis, in Filötz 7 acht Bergleute, wobei ein