st. Jugherter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. —* Ingberter Anzeiger“ erscheint wochentlich funfmalz Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Conntag; 2mal wochentlich mit Unterhaltungs- platt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljahrlich 1.4 60 4 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 14 75 —, einschließlio A Zustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr sar die Agespaltene Garmondzeile oder deren Naum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Autkunft ertheilt, 13.40, Neclamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. MX 1445. Sausstag, 1. August 1888. 290. Jahrg. o12 Bestellungen euf den „St. Ingberter Anzeiger“ für die Monate August und September vwerden von sämmilichen Postanstalten, den Aus⸗ wägern und der Expedition entgegengenommen. — Politische Uebersicht. Der internationale Telegraphenkongreß n Berlin wird voraussichtlich am 10. August er⸗ yfnei. Den wichtigsten Punkt der Verhandlungen vird die Berathung eines Welttarifs bilden, der jamentlich von deutscher Seite aus erstrebt wird. Mittheilungen aus Paris zufolge ist die Cholera nächster Nähe der französischen Grenze, Torvella⸗ Nontgris (Gerona), ausgebrochen. Die Seucht ritt immer heftiger und bösartiger in Spanien wuf. Allein in der Provinz Saragossa sind inner⸗ salb 48 Stunden 1700 Personen erkrankt und 600 estorben. Einzelne Dörfer und Flecken sind total uusgestorben; an ein Bestaiten der Leichen wird ielerorts nicht mehr gedacht. In einigen Ortschaften errscht in Folge der Flucht der Behörden völlige Anarchie. Die Zusstände sind ganz trostlos. Vor Kurzem brachte die russische „St. Peters dutger Zeitung“ aus Konstantinopel sehr trübe Nachrichten über das Befinden des Sultans Abdul Hamid. Es hießdort, der Padischah befinde sichin hoffnungslosem Zustande“, und es werde am Goldenen Horn fast allgemein angenommen, daß Murad, welcher wieder vollkommen genesen sei, wahrscheinlich den Thron besteigen würde, falls Abdul damid's Zustand sich nichi bessern sollte. Hierzu erhalt der , Hamb. Corr.“ von durchaus glaub⸗ würdiger Seite folgende Mittheilungen: Die stark oerhreiteten und von gewisser Seite absichtlich ge⸗ ührten Gerüchte über einen bedenllichen“ Zustand ves türkischen Herrschers sind, wenn auch nicht voll⸗ sundig auß der Luft gegriffen, so doch jebenfalls mht siark übertrieben. “ Der Großherr leidet aller jngs, und zwar seit geraumer Zeit, was übrigens algemein bekannt ist, hier und da an Wahnvor— edungen, doch äußern sich dieselben niemals in dedenten exregender Weise, und beschranken sie sich cdiglich darauf, daß er die Furcht hegt, man könnte in dergiften. Der Padifchah ist desbalb sehr miß ruisch, im Uebrigen jedoch befindet er sich recht t. und gerade in der allerjüngsten Zeit besserie ih sein Zustand erheblich, so daß jene Furchian⸗ ulle sich immer selnener einftellen Weitergehende supuimgen sind derzeit wenigstens unbegründet, 9 die K. Z.7 dementirt die Nachricht von der rantheit des Sultans. —555 Deutsches Reich . Berlin, 29. Juli. Nach der „Kreuzzeitung“ eb definitiv fest, daß der Kaiser Franz Joseph . Kaiser Wilhelm in Gastein zu Anfang Augus Aden wird; ebendaselbst wird die Zusammenkunft ——— und Kalnoky stattfinden. ob jedoch Ait ist noch unbestimmt. Die- Enirevue ienden Staatsmänner wird vorzüglich handels⸗ ische Fragen behandeln. nOkklin 29. Juine Dem Vernehmen nach 9 zuch die Ernennung des Grafen Haßfeldt zum chafter in Londoen mnaske vonren 6 hesteht nach wie vor die Absicht, den bisherigen Inhaber dieses Postens, Grafen Münster, nach Paris zu versetzen. Dieser ist diesem Plane jedoch ibgeneigt und dürfte, da der Reichskanzler von diesen Dispositionen nicht Abstand nehmen will, den diplomatischen Dienst gänzlich quittiren. — Der Afrikareisende Robert Flegel wird in nächster Zeit seine große Exrpedition in das Innere von AÄfrika antreten. Augenblicklich befindet sich Herr Flegel noch in Braß an der Niger-Mündung (West⸗ Küste von Afrika) bei Herrn Townsend und ist mit den Vorbereitungen zu seiner Expedition be—⸗ schäftigt. GSFr. Zig.) Ausland. Paris, 29. Juli. Wie die Zeitungen de— haupien, wären von dem Zwölf⸗Millionen-Kredit für Madagaskar sieben Millionen bereits verbraucht. Die Blätter folgern daraus die Nothwendigkeit euer Kreditbewilligungen. NRom, 29. Juli. Die Allokution des Papstes yom Montag soll heute Abend deröffentlicht werden. die Allokution beklagt die religiösen Zustände Italiens und die Schwierigkeiten, welche auch in Frankreich und Deutschland der Aktion der Kirche entgegengestellt vurden, gibt jedoch der Hoffnung Ausdruck, daß eine Wiederherstellung des religiösen Friedens in Deutschland und Frankreich erreicht werden konne, und schließt mit der Mahnung, daß Eintracht und Finmüthigkeit in diesem Augenblicke besonders noth⸗ wendig sei. London, 30. Juli. Bei einem Banket in Mansonhouse hob Salisbury hervor, die Regierung vünsche lebhaft, auf den Wegen des Friedens und des Fortschritts vorzugehen und hoffe in nicht langer Zeit, Rußland und England, umgeben von Ver —ündeten, friedlich Seite an Seite zu sehen, beseelt son Gefühlen gegenseitiger Achtung. Lokale und pfälzische Nachrichten. * St. Ingbert, 81. Juli. In Fortsetzung der in vor. Nummer gegebenen Erläuterungen anläß⸗ lich der gegenwärtigen Neuanlage der Steuern lassen vir heute noch das Nahere über Einkbommen⸗ und Gewerbesteuer folgen: LU. Die Ein—⸗ kommensteuer. Die Einkommensteuer zerfäll in drei Abtheilungen. Die 1. Abtheilung besteueri im allgemeinenen das Einkommen aus Lohnarbeit, den täglichen Verdienst der Taglöhner, Dienstboten, dohndiener, Handwerksgesellen, Gewerksgehilfen und Fabrikarbeiter, sowie den Verdienst anderer hierher zehöriger Personen, soferne deren Dienstverhältniß durch schriftlichen oder mündlichen Dienstvertrag nicht mindestens füt einen Monat gesichert ist. Die zweite Abtheilung besteuert besonders das Ein⸗ lomimen aus wissenschaftlicher oder —künstlerischet Beschaftigung, wie der Rechtsanwülte;, Notare, —XE nuch das Einkommen aus Eriheilung von Privat⸗ unterricht der Professoren und Lehrer, das Ein⸗ ommen der Musiklehrer, sodann der Verdienst der HJeometer, Gerichtsvollzieher ꝛc. ꝛc. “ Die 8. Ab⸗ cheilung endlich besteuert das Einkommen aus Be— oldungen und Dienstesemolumenten, Pensionen und Alimentationen der im Staats⸗;, Gemeinde⸗ und Stiftungsdienst angestellten Personen und ihrer Relikten, sowie von Privatbeamten und Bediensteten, deren Dienstverhaälmmiß vertragsmäßig für einen Moment oder länger gesichert ist, auch die Pensions⸗ c. Bezüge derselben und ihrer Relikten; ferner das Finkommen aus Wittumen. Praebenden. Austrägen und Leibrenten ꝛc., mit welchen Bezügen keine Ver⸗ pflichtung zur Dienstleistung verbunden ist. Sämtliche unter Abtheilung 1 fallenden Personen haben ihren yxts⸗ oder geschäfisüblichen Arbeitsverdienst eines Tages inkl. Naturalbezüge zu fatiren; blos den rigentlichen Dienstboten — Knechten und Magden — ist die Fassion gesetzlich erlassen, soferne ie einen Tagesberdienst inkl. Naturalbezügen von nicht über 1M. 80 Pf. beziehen, im Brole ihres Dienstherrn stehen und keine eigen e Wohnung zaben. Die unter Abtheilung 2 und 3 fallenden Zteuerpflichtigen haben den Jahresbetrag des Einkommens zu fattieren. Ist dasselbe ständiget Ratur, so ist einfach der Jahresbetrag zurzeit der Fasfion anzugeben, bei unständigem Einkommen ist »agegen der Jahresbetrag von 1883 und 1884 zesondert auf der Fassion anzugeben und der Durch⸗ chnittsbetrag zu ziehen. Iss eine Person in nehreren Abtheilungen steuerpflichtig, so ist dies unter Benennung der einzelnen Einkommensquellen. welche überhaupt spezifiziert werden müssen, auf der Fassionsliste in den dafür bestimmten Rubriken ersichtlich zu machen. Hervorzuheben ist noch, daß aicht nur das jährliche Einkommen im Baarbezuge, ondern auch das Einkommen aus geldwerihem stutzgenusse zu fatiren ist; z. B. Anschlag der reien Dienstwohnung, der Dienstländereien ꝛc. erner daß ebenso alle fortlaufenden Funktions— gebenbezüge, insbesondere Tantiomengenüsse ꝛc. zu atiren sind. Die auf den Erwerb nöthigen Aus— agen find auf der Fassion zu spezifiziren und dürfen am Brutto⸗Einlommen abgezogen werden. Es geht daher nicht an, bloß das Netto Cinkommen zu fatiren. Antraäge auf Sieuerbefreiung gemäß AÄrtikel 13 and Steuerbefreiungsgründe gemäß Art. 12 des Besetzes sind den Fassionen beizufügen. Mit Rüd—- icht auf die empfindlichen Strafbestimmungen und die auch bezüglich der Einkommensteuer der Steuer behörde zur Hand liegenden umfassenden Kontrol⸗ hehelfe erscheint eine rechtzeitige und gewissenhafte Fassion im Interesse der Steuerpflichtigen selbst Yboten. - III. Gewerbesteuer. Sämmtiliche Bewerbetreibenden mit Ausnahme jener, welche nach dem Hausiersteuergesete vom 10. März 1879 steuerpflichtig sind, haben innerhalb der in der durgermeisteramtlichen Aufforderung bestinimten Frisi ihre Steuererllarungen abzugeben; wird die Abgabe der Ertlarung auch nach speziell erfolgter Anmaͤhn— ung versaumt, so zieht sich der Steuerpflichtige eine Ordnungsstrafe bis zu 50 Mtk. zu und wird ohne weiteres vom Steuerausschusse eingesteuert. vei Abgabe der Steuererklärungen ist darauf zu achten, daß alle einzelnen Gewerbe, welche von dem Pflichtigen zurzeit der Erllarungsabgabe betrieben werden, speziell aufgeführt und die Betriebsmerk- male, ausgeschieden nach den Jahren 1888 und 1884 angegeben werden, wen nach dem Durch⸗ schnitte dieser beiden Jahre die Betriebsanlage be⸗ timmt wird. Die Normalanlagen fur die eimelnen Gewerbe sind durch den Gewerdsteuertarif festgesetzt und unveranderlich. Wer Erklärungen abgibt, die dem faktischen Geschäftsbetriebe nicht entsprechen und die Steuer zu verlürzen geeignet sind, derfällt in eine Strafe bis zum zehnfachen Betrage der⸗ jenigen Jahressteuer, deren beabsichtigie Hinlerzieh ang festgestellt wird. Es möge daher sedermann jeine Fassion so einrichten, daß dieselbe in voü— gandiger Weise alle zur Besteuerung erforderlichen Mo mente richtig enthält, um fich nicht der Gefahr er Bestrafung auszusetzen. Die zur Bemessung der Betriebsanlage dienenden Merkmale snn