— Ludwigshafen, 2. Sept. Auf der Spitze des Kleterbaumes auf dem Turnplatz Hems· jof prangte heute Morgen an einer Stange befestigt ine rothe Fahne, die in vergangener Nacht dorthin geschafft wurde. Dieselbe trug auf einer Seite mit jroßer Schrift und weißer Farbe die Inschrift: Hoch Sozialdemokratie“, auf der anderen Seite Hoch Sozialstaat“. Die Polizei hat diese Fahne erabgenommen und beschlagnahmt. (G..A.) Die Eisenbahmen haben neuerdings die Benutzung der Rückfahrkarten für die Rückfahrt von eiten anderer Personen als des urs prünglichen Fahrgastes untersagt. und die Frage, ob sie rechtlich ʒazu befugt seien, ist Gegenstand richterlicher Ent⸗ cheidung geworden. Das Gericht hatte in zwei Instanzen die Benutzung der Rückfahrkarten als Zeirug erklärt und die betreffenden Angeklagten zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt. In der Re⸗ bisions⸗Instanz wurde jedoch das Urtheil aufgehoben. Die Veriheidigung führte aus, daß eine bloße In⸗ ttrultion der Vahnverwaltung der gekauften Rück⸗ jahrkarte ihr Wesen als Inhaberpapier nicht rauben sönne; jeder Inhaber habe das Recht, dasselbe zu derkaufen, und der Erwerber einen zivilrechtlichen Anspruch auf Beförderung. Der berühmte Jurist Ihering tritt dieser Auffafsung vollkommen bei. Aus seiner eingehenden, sachgemäßen Ausführung vollen wir nur folgende Sätze hervorheben, da ein veileres Eingehen auf dieselbe uns zu weit führen vdürde. Ein Inhaberpapier, daß es nur in gewissen Richtungen sein soll, in andern nicht, ist eine oon- adictio in adjecto. Hält die Eisenbahnverwalt⸗ ung es einmal aus guten Gründen für angemessen, tait der Personenbillets, wie fie hei der Post allgemein aͤblich sind, Inhaberbillets auszugeben, so kann sie das daran für den Erwerber sich knüpfende Recht aicht willkürlich wieder beschränken. Es ist eine schnöde Mißachtung des Rechts, wenn einem Fahr⸗ Jast, der ein Retourbillet vorweist, die Benutzung besselben für die Rüdfahrt aus dem Grunde ver⸗ agt wird. weil er dasselbe von einem andern er⸗ tanden hat. Rechtlich war er dazu vollkommen defugt, sein Recht ist das nämliche wie das des arsprünglichen Erwerbers, und wie dieser wegen grundlos verweigerter Mitfahrt die actio injuriarum hat, ebenso er. Ihering führt dann weiter aus, baß auch ein entsprechender Vermerk auf der Fahr⸗ jarle die Sache nicht anders gestalten könne. Denn das objektive Recht setzt der Autonomie der Par⸗ scien Grenzen. Neben solchen Bestimmungen. welche sie durch Vertrag ausschließen koönnen, gibt es auch solche, welche das Recht mit gewissem Vorbedacht. um der Ausnutzung der Abhängigkeit, der Nothlage der einen Partei durch die andere, der kontralllichen Erpressung. loönnte man sagen. vorzubeugen, zu absoluten Rormen des Vertrags erhoben hat. Es steht den Parteien frei, den Vertrag abzuschließen oder nicht, aber wollen sie g inmal, so muß es in dieser Gestalt geschehen. Es sind dies Bestimmungen, welche das Gesetz sozusagen im oͤbervormundschaftlichen Interesse für den Verkehr erlassen hat, um fich des Schwachen gegen den UÜebermächtigen anzunehmen, und gerade im Eisenbahnverlehr ist bei dem ungeheueren Lebergewicht, welches die Verwaltung über die Privaten hat, diese obervormundschaftliche Fürsorge der Gesetzgebung mehr als irgendwo als erforder⸗ lich angezeigt. Eine Beschränkung, wie die Eisen⸗ zahnberwaltung fie dem Kaufer einer Rückfahrts⸗ jarle aufzuerlegen versucht, verträgt sich einfach anicht mit dem Wesen eines Inhaberpapiers, fie viberspricht der Bestimmung, die dasselbe hat und jaben soll. Der Wille der Parteien kann ein stechtsinstitut nicht zu etwas Anderem machen, als was es einmal ist; wer ein Inhaberpapier aus⸗ zibt, muß sich die Folgen. die mit demselben ver⸗ zunden sind, gefallen lassen. Etwas Gegentheiliges nn allerdings auf dem Wege der Gesetzgebung ꝛingeführt werden, und es ist zu erwarten, daß die cisenbahnverwaltungen, wenn fie fich überzeugen, daß fie auf dem bisher eingeschlagenen Wege ihren Zwed nicht erreichen, es an Versuchen in dieser Richtung nicht werden fehlen lassen. 4 Durch einen vor etwas über Jahresfrist er⸗ zangenen kaiserlichen Erlaß soll den Mitkampfern zer Feldzüge von 1870 und 1871, welche eine nnere Koͤrperbeschadigung erlitten haben. also nicht „erwundet oder äußerlich verletzt find, erforderlichen⸗ —XVV — den kaiserlichen Herfügungsmitteln zu Huͤlfe gelommen werden. ob· Vermischte⸗ wohl sie die Frist zur Geltendmachung ihrer An⸗ iprüche haben verstreichen lassen. Darnach können, vie in Erinnerung zu bringen ist, auch alle die in kede stehenden Mannschaften, welche nach dem 20. Mai 1875 Invalidenansprüche erhoben haben, nit diesen aber abgewiesen find, nachträglich ein juterstützungsgesuch einreichen. Dasselbe nimmt er Bezirksfeldwebel auch in einer Verhandlung zuf, und es sind zur Begründung die Militärpa⸗ iere, die früher erhaltenen Bescheide und das Zeugniß über den Besitz der Kriegsdenkmünze für dämpfer vorzulegen. 'Forbach, 31. August. Letzte Woche fand, vie man der „Lothr. Ztg.“ berichtet, unter einem Theile der Kleinrosselner Steinkohlengruben ⸗Arbeiter in eigenthümlicher Streil statt. Man weiß nicht jenau, von wannen dieser Wind weht. Angeblich oll eine Sybilla von Altglashütte ein Grudenun⸗ lück zu Camphausen und Dudweiler laͤngere Zeit jorhergesagt und in neuester Zeit nun auch ein Unglück prophezeit haben, das am dergangenen dienstag oder Mittwoch in der Kleinrosselner Grube atle ftattfinden sollen. Viele Bergleute von For⸗ ach, Ludweiler und Rosseln ließen sich, wie man ehauptet, durch diese Prophezeiung abhalten, ihre zchicht anzutreien, so daß für dieselben ein bedeu⸗ ender Gesammtlohnausfall zu verzeichnen ist. Die —XV—— denn iicht der geringste Unfall ist zu beklagen. Ein Verlierer gesucht! Die Polizei-⸗ direttion zu Straßburg i. E. forscht gegen⸗ värtig nach dem Aufenthalte eines Direktors G. hünther, um demselben ein in einem dortigen dotel zurückgelassenes Portefeuille mit 1500 Mark u behändigen. Aus dem Fremdenbuche des dort im Pariserstaden belegenen Hotels geht hervor, daß d. im Jahre 1836 geboren, in Berlin heimaths⸗ erechtigt, aus Karlsruhe kommend, vom 16. bis 18. Juni d. J. dort logirt hat und angeblich nach ʒreiburg in Baden abgereist ist. Trier, 2. Sept. Im Bureau der Firma zack Söhne hierselbst hat in diesen Tagen ein selt⸗ amer Vorfall statigefunden. Von Donnerstag dachmittag an bis Montag hoͤrte man von Zeit u Zeit in der Ofenroͤhre, die in der geraden kichiung in den Schornstein führt, ein leises Ge⸗ äusch, welches herabfallendem Ruß zugeschrieben purde. Schließlich vernahm man aber über dem —chieber die Bewegung eines lebenden Wesens. Als hierauf der Schieber und die am untern Ende er Roͤhre befindliche Büchse weggenommen wurden, iel — eine fast ganz verhungerte Taube heraus, velche nach sorgfältiger Reinigung sich bald wieder rhoit/hat. Bei näherer Untersuchung sah man, zaß sich an ihrem linken Beine ein anscheinend ilberner Ring befindet, auf welchem die Jahres⸗ ahl 1885 und die Nummer 128 gravirt find. diese Taube, aschgrau, ist so vertraulich, daß fie hrem Verpfleger das Futier aus der Hand nimmt. HNan muß annehmen, daß sie ihrem Eigenthümer der vielmehr ihrer Eigenthümerin entflogen und — wahrscheinlich von einem Raubvogel verfolgt — in ben Schornstein flüchtete, durch welchen zerab sie in die Ofenröhre gefallen itt. 7 Zu den Mainzer Morden. Wie zie „N. B. L⸗Ztg.“ in Erfahrung bringt, wurde on der Mannheimer Kriminalschußmannschaft ein Mann ermittelt, welcher Augenzeuge eines der Morde gewesen sein soll. Derselde wurde in Ver⸗ jaftung genommen und an die Mainzer Staats-⸗ mwaltschaft abgeliefert. Mainz, 1. Sept. Auf dem Bureau der ztaatsanwaltschaft hat sich gestern Nachmittag ein ier fremder, dem Arbeiterstand angehöriger Mann ingestellt und erklärt, er si Mitwisser und vehilfe bei den Mordthaten. Er habe, sagt er, herbst am Abend im Wirthshaus getroffen und ei von demselben in den Plan eingeweiht worden. dierauf habe er während der That und bei dem herbringen der Leiche nach dem Rhein den Auf—⸗ vasser gemacht. Die ganze Persoͤnlichkeit, wie auch die Aussage des Betreffenden ließen unschwer er⸗ iennen, daß man es mit einent Geisteskranken zu hun hatte und es wurde derselbe einflweilen in em Spital untergebracht. Zwei in der Nacht auf inem Floß in Kastel als sehr verdächtig verhaftete Zurschen wurden alsbald wieder freigelassen, da sie hr Alibi in bestimmtester Form nachweisen konnten. da von Wothe immer noch keinerlei Spur gefun⸗ en ist, nimmt man jetzt allgemein an, daß die efundene Leiche mit ihm indentisch ist und daß derbit beide Morde ausgeführt hat. Zu den Mainzer Morden. Dem Zecnehmen nach hat die Staatsanwaltschaft einen Taucher engagiert, um von demselben das Rhein— zett von Laubenheim abwärts nach den fehlenden krtremitäten absuchen zu lassen. In Laubenheim vird nach einem Mädchen recherchiert, welches während Herbst in Laubenheim war, mehrmais nach diesem gefragt haben soll. * Man schreibt dem Frankf. Journ. aus ßadenBaden: Der frühere Arrangeur und reiter der hiesigen Feste und Rennen. Herr André, zründete in gegenwärtiger Saison mit Erlaubniß — velcher jedenfalls ohne Wissen der Polizei »der des Staates hauptsächlich dem Spiel⸗ „astex fröhnt. Allnächtlich werden jetzt dort un⸗ geheure Summen gewonnen und verloren. Ez jedeutet dieses Tripot den Ruin von Baden⸗Baden; zurch die Thätigkeit dieses „Cercles“ wird auch das Zustandekommen der nächftjährigen Rennen und Feste in Frage gestellt, da in Folge der kursitenden HZerüchte uͤber diese Spielhölle das Direktorium des Iternationalen Klubs, worunter der Prinz Hermann hon Sachsen ⸗Weimar, Graf Festetic, Herzog von damilton und andere hohe Herren sich befinden, —ED zurch werden die Interessen unserer Mitbürger ge— ährdet, da solche immer auf zahlreiche Fremde während der Rennen und Feste rechnen; falls diese nun ausbleiben, wird die Existenz von Baden⸗ Hhaden geradezu in Frage gestellt werden. — Wie ez im „Cercle“ zu Baden⸗Baden zugeht, zeigen 'olgende Beispiele, welche wir aus Gründen der Schicklichkeit und des Anstandes allerdings nicht in hrer drastischen Thatsache wiedergeben konnen. Hei der letzten Réͤunion saß die berüchtigte Miß doward (früher Blumenmädchen, dann Maitresse Herschiedener reicher Personlichkeiten, welche sie sümmt⸗ iich zu Grunde gerichtet, in einer nicht gut be⸗ chriebenen Situation bei einem jungen Franzosen, als die Prinzessin von SolmsBraunfels mit dem Fürsten Bibesco eintrat. Die fürstlichen Damen varen entrüstet über das Gebahren der genannten Miß und zogen fich zurück, nicht ohne zuvor den Direktot, Besitzer genannten .Cercles“, um Auf · lärung zu ersuchen, woraufhin Herr Andtoͤ die xẽrtlärung abgab, daß Miß Howard und der junge Tavalier ein „soeben verheirathetes Ehepaar“ sei, welches in den ersten Tagen der Flitterwochen sich hefande. — Am Montage wurden im „LCercke nartirte Spiellarten entdecht; darauf begab sich derr Androͤ persönlich zu einem russischen Cabalier, Hraf d. S., in das Viktoria⸗Hotel. beschuldigte zen Russen, welcher lezthin 55, 000 Mk. gewonnen zatte, die Karten in den ‚Cercle“ geschmuggelt zu Jjaben und rieth ihm, sofort abzureisen. Der Russe rklärte hierauf, die Karten nicht zu kennen. und vandie fich — wahrscheinlich behufs Beschwerde. uhrung an den eussischen Konsul. Es wird ziese Affaire daher wohl noch vor den Gerichtshof selangen. — Aus diesen zwei Beispielen dürfte jenügend hervorgehen, daß, soll Baden · Baden ernechin unter den anständigen Kurplätzen figu iren, die Schliehung eines derartigen „Cercles die erfte Bedingung ist. p In Waldülders heim (kreis Oppenheim purde am verflossenen Sonntag ein grauenhaftes Berbrechen veruͤbt, das auf religiodsen Fanatiomus urückzuführen ist. Eine aus 7 Personen bestehende, her Mennonitengemeinde angehörende Fawilie. Stallmann mit Namen, hat nämlich in einem ihret Angehörigen, einem Madchen von 24 Jahren, Teufel erblickt und um letzteren auszurotten do Nadchen ermordet und den Leichnahm in hfuhlgrube geworfen. Als fie spater die da ‚erscharren wollten, wurde die That entdedt. u ie g. Wormser Z.“ und die „Landeskt. wd st die ganze Familie in das Irrenbaus aepbra vorden. soeist p. Dasseldorf, 831. Auguft. d Morgen 6 Uhr wurde Gottfried Peters aus Me Giaddach in hisigen Arrashause enntnn Beters hatte am 29. Marz ds. Is. zwei αα m Alter von 8—-10 Jahren in der unmen den Weise ermordet. pasltn, 1. Sebt. Drei Madchen und eit Znaben schenite am Sonntag die Ehefrau d Berufs · Feuerwehrmannes N. Adolph hier — nal ihrem eben nicht mit zeitlichen Gluczaunn gesegneten Ehemann. Die Wochnerin is vollstn- Jig wohl: eins der Mädchen ist gestorben.