seiner Mutter gehötigen Weinberg, in welchem diese vahrend des Morgens mit Laubausschneiden be⸗ chaftigt war. Die sie bei der Arbeit unterstützenden Johannes und Michael Fix waren um 12 Uhr nach Hause gegangen, waͤhrend Wittwe Scherrer, vie öfters, uüber Miittag in dem Weinberge verblieb. Der Angetlagte will hier mit seiner Mutter in Disput gerathen sein, wobei sie ihm die bittersten Borwürfe darüber gemacht habe, daß er müßig nheriaufe, wahrend sie sich Tag und Nächt ab⸗ quälen müsse. Er sei durch diese Vorwürfe so in Zorn gerathen, daß er die am Boden liegende Hacke erfaßt und seine Mutter damit auf den stopf ger ichlagen habe, so daß sie auf der Stelle zu Boden gestürzt sei, Der ruhig Daliegenden habe er noch mehrere Schläge versetzt und fie dann im Wein⸗ berne liegen lassen. So schildert mit kaltem Blute der Angellagte den Vorfall. Gegen 241 Uhr am besagten Tage kam er in seine Wohnung zurüch, og seime besseren Kleider ·au⸗ und, Autzerte. gegenüber der Frau Winter, die ihn zum Minagessen auf⸗ forderte, er habe seine Mutter sdeben todtgeschlagen und gehe nunmehr weg, um fich dem Gerichte zu dellen. In Wirklichkeit begab fich derselbei Jofori jach Landau und erzählte auf der dortigen Gen⸗ emerie⸗Station den Vorgang, wie eben geschildert. die Miethsleute des Angeklagten eilten auf dessen Aeußerung hin sofort an den Thatort und fanden die Leiche außerhalb der Wingerisfurche, zwischen zieser und. dem Kirchhofzaune, am Boden liegend. Dieselbe zeigte am Kopfe, im Gesicht. an der rechten Schulter und dem rechten Arme bedeutende Ver⸗ ietzungen. Neben der Leiche lag eine schmale Wingertshacke und das der Wi iwe Scherrer gehörige Sesel; beide kießen deutliche Blutspuren an sich erkennen. E Der Angeklagte gesteht die ihm zur Last gelegte That im wejentlichen zu, erklärt jedoch, nicht die Abficht gehabt zu haben, seine Mutter zu toͤdten, ondern sie nur korperlich zu verletzen. Er habe, durch die Vorwürfe seitens jener zum höchsten Zorn zereizt, die am Boden liegende Hacke ergriffen und zuf jeine Mutter losgeschlagen. Die vernommenen Zeugen schilderten den Angeklagten als einen ruhigen, harmlosen Burschen, der nie zu Streitereien Anlaß gab, hingegen in ewigem Hader und Zwist mit Linen Eutern lebte. Daß die Erziehung seitens der eßteren eine mit Recht mangelhafte war, steht nach den direlten Aeußerungen mehrerer Zeugen in dieser dinsicht außer allem Zweifel. Im Verlauf der Zeweizaufnahme siellte fich auch heraus, daß der Angeklagte vor mehreren Jahren seinen Vater in nck Adn und Weise mißhandelte, daß die auf den dilferuf desselben herbeieilenden Personen den alten Scherrer als todt vom Plate trugen. Das Schwurgericht erlannte gegen den der Worperverlezuͤng mit nachgefolgtem Tode unter Aus⸗ schluß mildernder Umstände fur schuldig gesprochenen Angeklagten auf eine Zuchthausstrafe in der Dauer don 9 Jahren und sproch ihn zugleich der bürger⸗ ichen Ehrenrechte in der Dauert von 10 Jahren fuͤr verlustig. j — Zweibrüden, 1. Oktiober. Verhand⸗ lung gegen Andreas Kloot. 28 J. alt, Zimmer⸗ mahn von Insheim wegen Mordversuches. Wieder ein Fall, wo ein Sohn nach““ dem Leben seines Baters irachtet! Der Angeklagte fleht seit laͤngerer Zeit in gespanntem Verhaͤltniß mit seinem Vater, Zoran übrigens das Verhalten des letztern die Schuld tragen soll. Et drohte ofters, seinen Vater zu erschießen, und da er hoͤrle, leßterer wolle ihn ind seine Muner umbringen, beschloß er, sein Vor⸗ hjaben am 20. Juli auszuflihren·Et stellte fich nit einer geladenen Flinle em einet Brüucke auf, vo sein Vater aus dem Wirihshaus voruber mußte ind schoß richtig einem Andern, dem Wirth Jakob dutz, saͤmmtliche Schrote in das Gesicht und den haĩs, so daß dieser beinahe gestorben wäre. X deschworenen verneinten den Mordversuch. nahmen Todischlagsdersuch an, worauf der Angekllagte mit Jahren Zuchthaus wegkam. — Zweibrücken; 2. Oktober. Verhand⸗ ung gegen Peter Rummler, 22 Jahre alt, ver⸗ heiratheter Maurer von Kubelberg, wegen Koͤrper⸗ derletzung mit nachgefolgtem Tode. Vertreter der igl. Staaisbehoͤrde: Hert 2. Staatsanwalt Wagner; Zertheidiger: Herr Rechtsptattikant Blum. Am Rachmittag des 8. September abhin waren n der Wirthschaft von 8x Mohrbacher in Zubelberg verschiedene Petsonen zur Nachfeier det den beiden vorhergehenden Tagen stattgehabten ꝛirchweib versammelt, wobei es awischen Ange⸗ hoͤrigen der Familie Muninger und solchen der Familie Rummler zu Streitigkeiten kam, die in ine gegenseitige Schlägerei ausarteten. Hierbei Jatten sich sowohl der Angeklagte als auch der ver⸗ orbene Michael Rummler betheiligt. Nachdem un der Streit zu Ende war, stelte sich der An⸗ Jeklagte vor das gegen die Straße zugehende Eck⸗ enster und rief mit geöffnetem Messer in der Hand in zorniger Weise: „Was haben mich die Ham⸗ micheln unschuldig und hart geschlagen.“ Hierunter hatie er die Brüder Joseph uud. Michael Rummlet zerstanden. Durch die Aeußerung beleidigt, ging ꝛer genannte Michael Rummler,. unter den Worten: was! sind wir Hammicheln!“ auf den —XE os, hieit, indem er den einen Fuß auf die Bank etzte, drohend die Hand gegen letzteren, worauf zieser mit seinem geöffnetem Taschenmesser nach einem bermuthlichen Angreifer schlug und ihm so den verhängnißvollen Stich beibrachte. In Folge der Verwundung entstromte das Blute in raschem daufe aus dem Korper des Getroffenen und war zerselbe nach noch nicht ganz einer Stunde eine deiche. Da nun nach dem Gutachten des Herrn Sachverstandigen der eingetretene Tod in unbeding⸗ em Kausalzusammenhang mit der so beschriebenen Berletzung steht, so hat sich der Angeklagte heute vegen des Verbrechens der Koörperverletzung mit nachgefolgtem Tode zu verantworten. dDer Angeklagte gibt die Moglichkeit zu, daß er die ihm jur Last gelegte That verübt. will je⸗ hoch zur kritischen Zeit betrunken gewesen sein, daß er ich der Einzelheiten nicht erinnere. J 7 Die k. Staatsbehörde hob in ihren Ausführ ⸗ ingen hervor, daß die dem Angeklagten zur Last gelegte That durch die Beweisaufnahme in heutiger Sitzung zweifellos im Sinne der Anklage erwiesen sei. Die schwere Verletzung an und für fich unter Ren obwalienden Verhäunissen gebe keineswegs der Annahme Raum, daß der Angellagte aus Fahr⸗ affigkeit gehandeli habe. Auch könne von Noth⸗ veht“ nicht die Rede sein. da ein rechtswidriger Angriff entschieden nicht vorgelegen. Die Veriheidigung, die vor Beginn des Plai⸗ zoyers die Hinzufügung einer weiteren, auf „fahr⸗ assige“ · Todtung gerichteten Frage veranlaßte, stellte unachst auf, der Angeklagte sei bei Verübung der khat in so trunkenem Zustande gewesen, daß feine Pillensfreiheit völlig ausgeschlossen gewesen und nusse mit Kücksicht auf 8 51 R.St.-G. Freisprech⸗ ang eintreten, zum mindesten sei anzunehmen, daß r die nothwendige Vorsicht nicht habe beobachten Innen und so lediglich aus Fahrlassigkeit gehandelt jabe. Mildernde Umstände „seien jedenfalls mit Küchssicht auf die Trunlenheit des Angeklagten, sewie zie demselben vor der That zugefügten Mißhand⸗ ungen, die ihn in die hochgradige Erregtheit ver⸗ etzt. sowie dessen straffreie Vergangenheit am Platze Die Geschworenen bejahten die auf Korperver⸗ etzung mit nachgefolgtem Tode gerichtete Frage owie diejenige nach mildernden Umstanden, wotaus er Gerichtshof den Angeklagten in eine Gefäng⸗ aißstrafe von 4 Jahren verurtheilte. Mit dieser Verhandlung schloß das IIĩ. Quartal dro 1888. Der Vorfißende des Schwurgerichts nitließ die Herten Geschworenen, indem er ihnen edeutete, fie seien nunmehr am Schlusse ihrer emeinsamen Thatigkeit angelangt und erüdhrige hm noch, ihnen für ihre Ausdauer und tteue hflichterfuͤllung wahrend der verflossenen Sesfion zen gebuͤhrenden Dank auszusprechen. wobei er den Wunfch äußerte, fie moöchten glücklichlzu den Ihrigen uruckkehren. — Aus der Pfalz, 3. Oltober. In der zevorstehenden Herbsikonferenz wird in einem katho⸗ ischen Dekanate des Bisthums Speyer folgender Anitag gestellt werden: Die Konferenz wolle be⸗ chließen, es sei in der Eingabe der kath. Pfarrer der Pfalz an die hohe Kammer der Abgeordneten in Maͤnchen betreffs Verbefserung ihres Gehaltes vie folgt, zu erbitten: 1. Das Pfarreinlommen. nsoweit es aus der staatlichen Kongura fließt, möge nach dem Dienstalter regulirt werden, anfangend nit 1200 fl. in den Städien ec. und mit 1000 fl. zuf dem Lande, bis zu 1500 fl. dort und da. 2 Falls dieses System, das vernunftigste und billigste son allen, nicht deliebt würde, möge das Einkommen er Pfarrer in den Stadten ꝛc. um 100 fl., da⸗ zegen der Pfatrer in den großen Landgemeinden im 400 fl. und das der Pfarrer in den kleineren dandgemeinden um 200 fl. erhoͤht werden. Goaulheim, 2. Oltobet. Morgen gehlt ine Petition des Gemeinderathes von hier und der Vertreter sammtlicher Gemeinden des Kantonẽ in die Kammer der Abgeordneten nach Muünchen ib, betreffs Errichtung eines Amtsgerichts, eventuel Finführung von Amtstagen zu Goöllheim. Der Jiesige Gemeinderath verpflichtet sich, die entsprechen ʒen Räumlichkeiten sammt zugehörigem Mobel und ille sonstigen nothwendigen Einrichtungen und Uten ilien auf Kosten der Gemeinde unentgeltlich zu tellen, sowie für Heizung, Reinigung, Beleuchiung ind für entsprechende Bedienung Sorge zu tragen Wunschen wir den Bittstellern den besten Erfcig. GPf. Pofi.) — Edenkoben. Herr Sommer, der Her⸗ ausgeber des in franzosischer, italienischer und eng⸗ ischer Sprache erscheinenden Blattes „Interpret gedentt seinen Wohnsitz. nach Leipzig zu verlegen. nsere Stadt verliert dadurch ein Unternehmen, das ihren Namen in allen Weltgegenden verbreitele. — Neustadt, 3. Oktober. Heute früh vurde hierselbst Paul Haag, Sohn des Wirthes daag im Lindenberg, an der Achatmühle⸗ ertrankt aufgefunden. . ..MR. B.) — Edesheim, JOltober. AUnlangst siarb zier eine Wittwe, in deren Vermogen sich lachende kErhen theilen. Weil ein Erbe aber minderjährig var, Io wurde Siegel angelegt, bei welcher Ge— egenheit der Herr Oberamtsrichter in Edenlkoben nich das Baarvermögen der Verstorbenen, das über 300 Mark betragen sollte, aufnehmen wollte. Nach hren eigenen Angaben hatte die Verstorbene ihr held im Schrank, wo der Gerichtsbeamte nur 6 gzfennig sand. Darob großer Schrecken unter den xẽrben. Sofort hieß es, der N. N. oder die N. N. nussen, daß fie kurz vor eingetretenem Tode allein im Schranke waren, das Geld genommen haben. Fortan hatte ein Erbe den andern als Dieb in zerdacht. Heute endlich bei der Versteigerung des Mobiliars klärte sich die Sache zur allgemeinen zufriedenheit auf. Als nämlich eine alte Kist hres Iuhaltes, bestehend in Tüchern, beraubi vurde, fand sich eine zugebundene Pappschachtel, die man wegwerfen wollte. Ein Erbe aber öffneie e im Beisein der andern, fand hier den Geldbe:ttel nit 3 Hundert ˖ Markscheinen und 2 Goldftücken im Betrag von 830 Mk. Wie athmeten jetzt die be⸗ onders im Verdacht gestandenen Erben auf! Die Freude strahlte aus Aller Augen. — Röͤdesheim, 3. Oktober. Der vor inigen Tagen in Folge Milzbrandansteckung schwer erkranklte hiesige Einwohner ist durch rechtzeitige Dilfe dem sicheren Tode entrissen worden und he⸗ aändet sich auf dem Wege der Besserung. — Haßloch, 3. Oktober. Auch hier ist in dieser Woche ein einzelner Fall von Milzbrand zurch den Herrn Bezirksthierarzt Louis aus Reu⸗ zadt konstatirt worden. Noch am Abend wurd die betreffende Kuh gemolken und die Milch ver— vwandt — und am nächsten Morgen fand die Be— figerin das Thier verendet im Siall vor. Leider Jat dieser Fall wieder einmal die Unvernunft vieler deute in grelles Licht gesetzt, indem dem an dem jefährlichen und ansteckenden Milzbrand krepirten Thiere troz aller Warnung und gesetzlichen Straf indrohung· heimlich die Haut abgezogen wurde Die Rachsuche nach der gestohlenen Haut bliet bislang erfolglos und ist die Gensdarmerie mit weiteten Recherchen betraut worden. Wenn man dedenkt. bemerki die „R. Zig.“ sehr richtig, wu ahlreiche Menschenleben durch die Berührung mil bicher infigitten Haut gefahrdet werden konnen so st die Habgier einzelner Leute geradezu unbegieiflich hoffentũch gelingt es übrigens dem Diebe auf die Spur zu kommen. 7 * Eisenberg, 4. Oktober. Im hiesigen hahnhofe wurde heute Nacht die Schalterkasse sewalisam erbrochen. Der Dieb druckte die Fenster⸗ heibe ein, stieg ein und entnahm Ml. 41.830 in M.Goldanten und aroben Geldstücken. (—. 1) Vermischtes. f Aus Saarb urg schreibt man der Ir Zig.“: Es durfte nicht allgemein bekannt sein, wer suerst im Kriege 18798 71 von deunscher Seit jefallen ist. — Es war am 30 Juli 1870, morgen⸗ Jegen 8 Uhr, als der Oberst des 7. Nsanenregimentt n Saarbrüden einige Mann der 4 Ezkadron zun Patrouillenreiten nach dem etwa 1 Stunde oberhalb Saarbrüden gelegenen Dorfe St. Arnual komman⸗ ꝛirte · Die beireffenden Reiter hatten zur linken Seite die Saat, zur rechten einen mit vuschwen ʒewachsenen Abhang. Ungefaͤhr eine Vierteisiund / iegsests St. Arnual erbieiten unsere Ulanen aus