7. o. —/ ðt. Indberter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. — er St. Jugberter Anzeiger“ erscheint wochentlich füufmalz Am Montag, Dieustag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöoͤchentlich mit Unterhaltungs⸗ lat und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt toflet vierteljährlich 1 A 60 A einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1 75 4, einschließn d A Zuflelungügebuhr. Die Einrückungsgebühr far die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —,, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Erxpedition Auskunft ertheilt. 15 4, Neclamen 30 —. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. — M 233. Bestellungen auf den „St. Ingberter Anzeiger“ für den Monat Dezember ehmen fortwährend an: die Postanstalten, die Post- oten, die Austräger und Die Expedition. 1 Deutsches Reich. Berlin, 26. Nod. Das Präsidium des deichstags soll morgen vom Kaiser empfangen verden. Berlin, 26. Nop. Von der konservativen ind der Centrums-Partei wird der bereits in der ‚origen Session vorgelegte Antrag betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, welcher zum elbstständigen Betrieb eines Handwerks den Befähi— ungsnachweis erfordert, wieder beim Reichbstag ingebracht werden. Berlin, 25. Nop. Ein hiesiger Korrespondent eu „Köln. Z.“ telegraphirt diesem Blatte: „In der Angelegenheit ber Karolinen- zuseln soll eine grundsätzliche Einigung zwischen deutschland und Spanien auf der durch die päpst⸗ ichen Vermittelung angeregten Grundlage erzielt ein. Die letzten Verhandlungen hätten die Ein— elheiten, sowie die Art und Weise der Ausführung um Gegenstande gehabt. Man hat Grund, anzu⸗ iehmen, daß Deutschland mindestens die schon früher nehrfach erwähnten Sicherheiten und Vortheile freien Handelsverkeht und eigene Kohlenstationen). clangt habe.“ Die „Nordd. Allg. Ztg.“ giebt die Mittheilung mit allem Vorbehalt“ wieder. Behufs Einleitung derjenigen Maßnahmen, oelche zur Durchführung der dem Reiche in den ⸗chutzge bieten von Kamerun, Togo, Angra⸗ Zequena zufallenden Aufgaben nothwendig sind, ind zwar sowohl zur Remunerirung von Beamten is zur Ausführung unbedingt erforderlicher Bauten, atte der Reichsstag im vorigen Etat 248000 Mk. ewilligt. Ueber die Verwendung dieser Mittel at der Kanzler soeben eine Denkschrift an den teichstag gesandt, aus welcher wir das Wesent⸗ chste herausheben: Für Angra⸗Pequena ist ein zouverneur bestellt, der gleichzeiig als Oberkom⸗ aissar für Togo und als Generalkonsul für den zolf von Guinea fungirt; ihm ist ein juristisch ebildeter Kanzler zur Wahrnehmung der richter⸗ ichen Geschäste beigegeben; für Togo und die inderen Afrikanischen Schutzgebiete ist je ein Kom⸗ aissar für ausreichend erachtet worden. Gouver⸗ eur wie Kommissare haben je einen Sekretär — 'amerun noch einen Dolmetscher — ferner je einen mtsdiener zur Verfügung, welche zugleich als efängnißwärter und Instrukteure für die Einge— drenen Verwendung finden, aus denen später Po— zeimannschaft gebildet werden soll. Die Beamten chalten diejenigen Remunerationen, welche nach em Ergänzungsetat für 1885 86 in Berücksichtigung jer Durchschnittsbesoldungen der Konsularbeamten n überseeischen Ländern als Besoldungen eingestellt daren. Sämmtliche Beamte sind indessen, da eben iut ein Pauschquantum bewilligt ist, bis auf Beueres nur kommissarisch angestellt und beziehen omoetenzen als diätarische Remunerationen. —8 Samstag, 28. November 1885. 20. Jahrg. Der Gouverneur und die beiden Kommissare sind angewiesen, in den Schutzgebieten die Interessen des Reiches wahrzunehmen, für Ruhe und Ordnung zu sorgen und den Reichsangehörigen, wie den Anterthanen befreundeter Staaten, sowie den Ein⸗ Jeborenen Schutz zu gewähren. Vorläufig hat der Houverneur einen aus drei Mitgliedern dortiger zirmen bestehenden Verwaltungsrath und ein aus em Gouverneur und zwei Beisitzern zusammen⸗ jesetztes Schiedsgericht gebildet. Diese Verordnungen iegen gegenwärtig der Prüfung resp. Bestätigung )etz auswärtigen Amtes vor. Für den Bau des Regierungsgebäudes in Kamerun sind 86,000 M., iner offenen Gerichtshalle und eines Wachtgebäudes 0,000 Mk. ausgeworfen. Der Gouverneur erhält 30,000 Mt., die Kommissare und der Kanzler je 2,000 Mk., die Sekretäre je 6000, die Amtsdiener e 83000 Mt. Für die Polizeimannschaften sind »orläufig 130 Kavallerie⸗Karabiner und 26,000 hatronen angeschafft. Berlin, 25. Nov. Vor dem hiesigen -—chöffengericht ist heute die prinzipiell wichtige Frage zur Entscheidung gekommen, ob ein Redak— eur, der, entgegen der bekannten Novelle zum reußischen Lotteriegesetz, die Ziehungslisten aus— värtiger Lotterien veröffentlicht, strafbar ist. Die Berl. Zig.“ hatte, um die Sache zur Entscheidung u bringen, die Listen der sächsischen Lotterie pu— liziert und gegen das darauf erfolgte polizeiliche ztrafmandat von 10 Mk. auf richterliche Entschei⸗ ung angetragen. Das Schöffengericht sprach den stedakteur frei. weil es sich der Ansicht anschloß, daß die Novelle zum preußischen Lotteriegesetz mit dem Reichspreßgesetz in Widerspruch stiehe. Damstadt, 26. Nov. Prinz Alexander er⸗ dielt folgende Depesche aus Zarihrod vom 26. ds. Vormittags 9,30: „Heute überschritten wir die Grenze und gehen nach Pirot. Bis auf Widdin ist Bulgarien von Serben frei. Wir heide sind wohl. Alexander.“ „Nach der eingehenden sachlichen Rede Seiner Exzellenz des Herrn Finanzministers wollte ich eigentlich auf das Wort verzichten; allein nachdem der Herr Vorredner eingehend auf die Verhältnisse der Brauer zurückgekommen ist und seinen Antrag empfohlen hat, sehe ich mich im Interesse der leinbrauer der Pfalz genöthigt, darauf zu erwidern. Sie wissen wohl alle, daß die Pfalz bis zum Jahre 1879 vom Malzaufschlag befreit war, und ich darf ja sagen, von dieser Ii an wurde mit Recht auch der Malzaufschlag auf die Pfalz aus— gedehnt. Bis zu dieser Zeit zahlte die Pfalz als Abfindungssumme 100,000 fl. oder 180,000 Mt. aus der Kreiskasse; die Brauer waren dadurch von »em Malzaufschlag verschont geblieben. Der jetzige Malzaufschlag beträgt für die Provinz rund 1.800,000 Mk. Meine Herren! In Folge des Aufschlages in unserer Proviuz haben viele Brauer den Nachtheil gehabt, daß sie nicht mehr konkurrenz⸗ fähig bleiben konnten und sich fallit erklären mußten. Allein, meine Herren, Großbrauereien, wie sie der dZerr Vorredner im Sinne hat, haben wir in der Bfalz überhaupt nicht. Die größten Brauer sieden twa 20. 000 Hektoliter Malz ein. Diese Summen zehen herunter bis auf 1000 Hektoliter und nied⸗ riger; aber alle sind darauf angewiesen, ihr Bier mehr oder weniger bis zu 20 Prozent zu expor⸗ tiren, sie müssen dasselbe unter den schwierigsten Verhältnissen nach Elsaß⸗Lothringen verschleißen. Sie sind gezwungen, dortselbst Wirthschaften zu errichten, solche abzulösen, von anderen Häuser zu kaufen, um die außerordentliche Konkurrenz von sanz Süddeutschland, der Rheinprovinz und des Straßburger Bieres zu tragen. Diese Ueberpro— ouktion, die in der Pfalz ist, wird noch zum Schaden der Brauer dadurch vergrößert, daß Bier von Mannheim, Worms, München, überhaupt von den angrenzenden Stacten in die Pfalz importirt wird. Dieser Produktion, meine Herren, wollen Sie nun mehr oder weniger die Ader unterbinden durch die Annahme des Antrages, und Sie sagen, es ist das kein Schaden der betreffenden Exporteure. Der Preis der Rückvergütung überhaupt bekrägt für die Pfalz 304,000 Mt. Es sind Brauereien da, die dielleicht 2000 bis 3000 Mk. mehr zahlen müssen, d. h. weniger Rückdergütung erhielten als jetzt, wenn 20 Pfg. per Hektoliter für das exportitte Bier reduzirt würden. Seine Exzellenz hat Ihnen porhin gesagt: es sind im diesseitigen Bahern Brauereien da, die 32 Prozent Dividenden ber⸗ theilen. Ich sage: wir haben Brauereien, die schon seit 5 Jahren keinen Heller vertheilen, und diese Leute, die so ungeheure Summen direkte und in—⸗ direkte Staatsbeiträge bezahlen, wollen Sie immer noch kürzen. Dann, meine Herren, ist mir das sonderbar, daß Sie bei der Fixirung des Malzauf⸗ schlages diesem Gesetze Ihre Zustimmung nicht gegeben haben, und daß alle Anträge auf Klassifi⸗ zierung mit Recht Ihre Zustimmung nicht finden konnten, weil man sagte, es gibt überhaupt keinen Gesichtspunkt, welcher es ermöglicht, daß eine ge— wisse Gerechtigkeit erreicht wird. Nun, wie verhält sich diese Klassifizirung im gegenwärtigen Falle? Sie hören von Seiner Exzellenz, daß die statistischen Zusammenstellungen ergeben haben, daß von 1 Hektoliter Malz 1 Hek— toliter und 60 Liter bis zu 2 Hektoliter und 20 »der 25 Liter Bier produzirt wird Meine Herren! Ist das keine Klassifizirung? Machen Sie da einen Unlerschied im Preise? Sie sagen immer Ausland. Wien, 25. Nov. Die „Neue fr. Pr.“ meldet ius Belgrad, König Milan kam dem Begehren der Maächte nach und ertheilte Befehle zur sofortigen Finstellung der Feindseligkeiten. — Dem „pester rloyd“ zufolge erwog Oesterreich die Ebentualitäten, zie in Folge des Vordringens der Bulgaren ein⸗ reten könnten. Keine Eventualität sollte Oester⸗ —X— Paris, 25. Novp. Ein bei der spanischen Botschaft eingegangenes Telegrtamm aus Madrid neldet das heute Vormittag 9 Uhr erfolgte Ableben »es Königs Alfonso. Das Kabinet überreichte der königin-⸗Regentin seine Demission. Die Minister etzen ihre Funktionen bis zur Entschließung der dönigin fort. Madrid, 26. Nob. Prinzessin Mer— edes soll unter Regentschaft der Königin⸗Mutter ur Königin proklamirt werden. Das Ministe⸗ ium demissionirte, wahrscheinlich folgt ein Ministe⸗ jum Sagasta. Die Stadt ist ruhig. Vom bayerischen Landtag. Heute liegt uns der stenographisch aufgenommene Wortlaut der mit so gutem Erfolg gehaltenen Rede inseres Herrn Landtagsabgeordneten Maerker iber den Antrag betr. die Ermäßigung der Rück— ergütung für ausgeführtes Bier vor. Redner ührte aus.