—D— 438 v ß VPV 2 5 * J4 3. * —34 — —5 *531 84c—0 —39 * —538 4 J J—— * 1 3 * 38 3 AM. “ —* 3 5* I 5. — 8 ——58 1 * * ——8 4 Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. ot. Jugberter Anzeiger“ erscheint vdchentlich fünfmalz Im rontag, Dienstag, Donunerstag, Samstag und Sonutag; 2mal wöochentlich mit Unterhauungs und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljahrlich 1 M 60 ⸗ einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1.4 75 H, einschließl auftellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Sarmondzeile oder deren Naum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I3 H, Neclamen 30 . Bei 4maliger Einxückung wird nur dreimaline berechnet. 243. Samstag, 12. Dezember 1885. 20. Jahrg. — Deutsches Reich. Muünchen, 98. Dez. Schels tadelt die Nach⸗ der Gendarmerie gegen Duelle, von denen nur minimaler Bruchtheil zur Anzeige gelange. Der ind sei, daß die Anzeigen ungern gesehen wür—⸗ Minister v. Feilitzsch meint, Schels urtheile zart über das Duellunwesen. Herz findet den a Grund desselben in den militärischen Ein⸗ Agen, die den Offizier zwingen, gegen das «atgesetz zu handeln. Schauß findet, daß die hte bei dem Etat des Ministeriums des Innern xxall die Polizei auf die Bürger hetze. — Der A Boshart bleibt unerwähnt. — Der Antrag, Ha Mk. als außerordentlichen Zuschuß zu einer rotechnischen Versuchsstation München zu be— uqen, wird mit 70 gegen 67 (Daller, Walter, mminger ⁊c.) angenommen. Gunzenhäuser cht gegen das Landes⸗Versicherungsamt, Minister deilitzsch dafür wegen der Geöße der bayerischen isgenossenschaften. Die Position wird mit Majorität bewilligt. Rerlin, 10. Dez. (Reichstag.) Zum Ini- antrag betreffs Verlängerung der Legislatur⸗ rode greift Rickert die Regierung und die nervativen auf das heftigste an und spricht von Bildung der Mittelpartei, zu der die National⸗ ralen die Hand geboten haben. Die Mittelpartei die Kämpfe gegen das Zentrum bis auf's ver führen, indessen sei der wahre Angriffspunkt eelben das kleine Häuflein deutsch, freisinniger nner. Berlin, 10. Dez. Wiener Meldungen be— m, Fürst Alexander werde sich behufs Versöhnung dem Zaren nach Gatschina begeben. Dann rde die Union Ostrumeliens mit Bulgarien derart gesprochen werden, daß der Fürst Generalgou⸗ venr yon Ostrumelien wird der Besprechung in allen juristischen und sonstigen gebildeten Kreisen Deutschlands gerückt. Wir halten es für sehr wünschenswerth, daß die Ange— legenheit der Berufung nicht von der Tagesordnung »erschwindet, bis dem ziemlich allgemeinen und sehr ebhaften Wunsche nach Wiedereinführung dieses stechtsmittels entsprochen sein wird. Die Sache st bei weitem nicht so schwierig und verwickelt, vie man sie oft darzustellen beliebt. Gegen die Wiedereinführung der Berufung verden im Grunde genommen nur zwei ernsthafte xinwendungen gemacht, nämlich: 1) das Rechts- nittel vertrage sich nicht mit den Grundsätzen der Mäündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens, ind 2) es liege kein Bedürfniß für dasselbe vor. Dder erste Grund ist leicht zu wiederlegen, weil er zurch die beste Lehrmeisterin der Dinge. durch die Erfahrung, bereits wiederlegt ist. Mündlichkeit ind Unmittelbarkeit gelten auch bei den Schöffen⸗ erichten, und dennoch ist gegen die Urtheile der— elben die Berufung gestattet. Die schöffengericht- iche Strafrechtspflege ist im allgemeinen eine be⸗ riedigende, und dennoch — wer könnte leugnen, daß im Jahr so und so viele schöffengerichtliche Artheile von den Strafkammern auf, theils von den Verurtheilten, theils von der Staatsanwalt⸗ chaft, ergriffene Berufung bald nach der Wieder⸗ holung der Beweisaufnahme, bald ohne solche auf⸗ Jehoben oder abgeändert werden? So gut das bei den Schöffengerichten möglich ist, ebenso gut kann es auch bei den Strafkammern möglich sein. Es sei ferne von uns, die Rechtsprechung der letz feren anzugreifen; es ist vielmehr zu hoffen, daß bon der wiedereingeführten Berufung gegen ihre Urtheile nur verhältnißmätßig selten Gebrauch ge— macht wird, und daß eben deßhalb die Kosten der neuen Einrichtung sich bei weitem nicht so belang⸗ reich herausstellen werden, als manche befürchten. Wir kommen jetzt zu dem zweiten der oben dezeichneten Einwände. Es läft sich allerdings nicht mit Recht behaupten, daß die Verfahrungs⸗ veise und die Urtheile der Strafkammern zu schweren der allgemeinen Klagen Anlaß geben, wenigstens zei uns in Süddeutschland ist dies wohl nicht der Fall. Am wenigsten lassen sich die Vorwürfe Windthorsts gegen die Rechtsprechung überhaupt ils begründet anerkennen, Vorwürfe des Streber— hums und der Abhängigkeit von der politischen Hewalt, welche der Cenirumsredner, indem er sie russprach, selbst am besten wiederlegte. Ging er »och aus von den Diätenklagen des preußischen Fiskus, welche bisher von den preußischen Land- serichten sammilich abgewiesen wurden. Allein inseres“ Erachtens sollte, selbst wenn die Rechtspflege er Strafkammer noch viel vollendeter wäre als sie st, selbst wenn sie ganz und gar tadelfrei wäre, zründsätzlich gegen jedes Strafurtheil erster Instanz in materielles Rechtsmittel gegeben sein. Oder zibt es etwa keine Fälle, in welchen der Angeklagte ich um seine Freisprechung ganz entschieden wehrt, n welchen auch ein Mitglied der Strafkammer sich yon der Schuld desselben nicht zu überzeugen ver—⸗ nag, aber die Verurtheilung durch vier Stimmen zleichwohl erfolgt? Sollte in solchen Fällen die Möglichkeit eines Irrtbums wirklich ausgeschlossen ein? Man behauptet, die Juristen seien in ihrer großen Mehrheit gegen die Berufung. Hinfichtlich des Anwaltstandes ist dies selbstverständlich nicht der Fall, und zwar keineswegs blos wegen mate— iesser oder einseitiger Standesinteressen. sondern auch deshalb, weil der Vertheidiger in der Regel den wahren Stand der Dinge, die pensées intimes der Angeklagten besser kennen lernt, als der Richter, dem der Angeklagte nur selten sein Herz erschließt. Allein auch viele Richter sind von der Nothwendig- eit der Berufung lebhaft überzeugt. Dem Schreiber zieser Zeilen, welcher die eben erwähnte Ueberzeug⸗ ung ganz entschieden theilt. hat vor einer langen steihe von Jahren kein geringerer als der damalige zadische Justizminister Stabel, ein wahrer Jurist yon Gottes Gnaden, gesagt: „In einem Lande, vo ich als Dieb verurtheilt werden könnte, ohne in Rechtsmittel der Berufung zu haben, möchte ch gar nicht leben“. NRun wohl! Wer 50 Jahre ang sich ehrlich durchgebracht hat, der kann bei ins wegen eines kleinen, einfachen Diebstahls vom -„chöffengericht verurtheilt werden und dann hat er zie Berufung. Ist dagegen der in Frage stehende diebstahl ein großer oder ein gesetzlich schwerer, jann ist die Strafkammer zuständig, und der näm— iche 50 Jahre lang ehrlich gebliebene Mensch kann vegen des viel schwereren Vergehens oder Verbrechens zerurtheilt werden, ohne daß izm irgend ein Rechts— nittel gegen die totale Vernichtung seiner Ehre zusteht. Wir wollen ja hoffen, daß dieses furcht⸗ zare Beispiel noch niemals vorgekommen sei; aber andere, nicht minder furchtbare Dinge sind ja be— tanntlich in einzelnen Fällen vorgekommen. Es zibt Richter, welchen der Mangel eines Rechts⸗ nittels gegen ihre Urtheile unheimlich und höchst merwünscht ist. Die Vergleichung mit den Schwurgerichten nöchte ich am allerwenigsten gelten lassen, weil hdei diesen nach der Natur der Sache, nach der Er⸗ iahrung und nach den besonderen für sie bestehenden gesetzlichen Einrichtungen und Cautelen viel weniger das irrthümliche Schuldig, als das irrthümliche Begentheil zu befürchten ist. Gerade diejenigen, velche für die unverkümmerte Erhaltung des Ge—⸗ chworenengerichts eintreten, sollten sich hüten, gegen zie Berufung in Strafkammersachen sich auszu—⸗ prechen; denn nur die wesentliche Zufriedenheit der Bevölkerung mit allen Ocganen der Rechts— yflege vermag den ganzen Organismus zu schützen uind zu erhalten, und diesem Organismus fehlt nach unserer festen Ueberzeugung so lange ein vesentliches Glied als nicht die Berufung gegen edes Schuldig eines aus Berufsrichtern bestehenden ẽrstinstanzaerichts zugelgssen wird ew— Ausland. Belgrad, 10. Dez. Bulgarien lehnte die ischen Waffenstillstandsvorschlage ab und machte envorschläge, auf welche die Antwort bis zum ds. Mittags verlangt wird. Es heißt, Bul⸗ ien weise jede Bedingung zurücd, welche den fritt von der Union verlangt. Belgrad, 10. Dez. Die serbische Antwort die letzten Gegenvorschläge Bulgariens ist heute hPirot abgegangen. Der neuernannte Kriegs⸗ ister, Franassovic, trifft morgen Nacht ein; der⸗ itellte die Bedingung, daß wesentlich umfassen⸗ und reichlichere Fonds für die Truppenver⸗ qung wie zur Beschaffung von Munition zur gung gestellt werden. Konstantinopel, 10. Dez. Der türkische amissar für Ostrumelien, Djevdet Pascha, wird dem Sekretär der deutschen Botschaft, Lindenau, äösterreichischen Konsul, Piombazzi, und dem ischen Konsul, Sorokin, nach Philppopel be⸗ et. — Der englische Botschafter, White, läßt Behauptung einer auswärtigen Zeitung, er he in der letzten Konferenzsitzung geaußert, daß qland den Berliner Vertrag nicht mehr aner—⸗ mne. als vollständig unbegründet erklären; er habe Me derartige Aeußkerung gethan. Lokale und pfälzische Nachrichten. * St. Ingbert, 11. Dez. „Kauft am Platze!“ Trotz aller Warnung und trotz aller Belehrung — das Vorurtheil, daß auswärtige Waare jesser sei als die einheimische, ist immer noch nicht geschwunden und auch bei einem großen Theile inserer hiesigen Bevölkerung, wie häufig zu bemerken, ebendi geblieben. Zu keiner anderen Zeit ist diese Zucht nach auswärts so auffallend als gerade jetzt im die Weih nachts zeit, die in althergebrachter Zitte ja beträchtlich mehr Anlaß zu Einkäufen zibt, als andere Feste. Es ist nur Einbildung, daß man auswäris besser und billiger kauft als haheim, und dann ist es ja auch Pflicht jedes kinzelnen des Gemeinwesens, das Geld den an—⸗ ässigen Gewerbetreibenden zukommen zu lassen, die die Lasten des Ganzen tragen helfen, statt dasselbe rach auswärts, vielleicht gar an weit entfernte Orte zu schicken. Warum auch auswärts kaufen, was nan hier — ohne Auslagen für Reise oder Porto — ebenso vreiswürdia haben kann? Thahächlich Frage der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern der „Str. Post“ von einem Richter geschrieben: Die jüngsten Reichstagsverhandlungen haben Frage der Berufung gegen die Urtheile der asfammer wieder einmal in den Vorderagarund