Rechtsanwälte eine recht kostspielige Sache, die einen erheblichen Procentsatz der Dividende beansprucht. und bei Concursen mitunter dazu führt, daß man zur Dedung der Kosten Geld zuzulegen hat. Es wird aus diesem Grunde auch vielfach bei kleineren Concursen von Vertretung abgesehen und beschränkt man sich auf die Anmeldung der Forderung. Haufig werden hierdurch Vergleiche vereitelt, welche für den Gläubiger von directem und mitunter wesentlichem Vortheil, einem sonst redlichen braven Mann seine Existenzmittel entziehen und dem Elende zuführen, der sich sonst noch anständig hätte er— nähren können. Nach den vorangegebenen Richtungen bessernd einzugreifen, soll eine Aufgabe der Vereine Credit · reform werden und geben wir in Nachstehendem nur in cursorischer Weise den Weg an, auf dem wir glauben, dies erreichen zu können. . Die Mitglieder unserer Verbandsvereine melden ihrem Vereine diejenigen Forderungen an, für welche Zahlungsausstand oder Nachlässe ver— iangt worden oder wenn Zahlungseinstellung oder Concurs erklärt worden ist. Diese Meldungen werden unverzüglich demjenigen Vereine übermittelt an dessen Siß l(oder nächster Nähe) der Schuldner wohnt. Der Geschäftsführer desselben ist ver— pflichtet Vertretungen dieser Art zu übernehmen oder eine hierzu geeignete Persönlichkeit aufzustellen. 2. Der betreffende Vereinsvorstand bildet mit dem Geschaftsführer desselben und den auf deren Einladung erschienenen Gläubigern oder deren Ver— tretung die Verbandsgläubigerbersammlung. Be⸗ schlüsse, für welche die Mehrzahl der Anwesenden und der vertretenen Forderungsbeträge eintritt, sind für alle Betheiligten bindend. 3. Die Verbandsgläubigerversammlung wählt ein Comite oder eine einzelne Persönlichkeit, um ihre Beschlüsse den Betheiligten kundzugeben und bezw. auszuführen oder auf Antrag Betheiligter eine Versammlung einzuberufen. Der Vereinsge schäftsführer in auf Verlangen zu dieser Thätigkeit verpflichtet. 4. Jedes der betheiligten Mitglieder begibt sich in der betreffenden Angelegenheit aller eigen⸗ willigen Verfügung und verpflichtet sich, nur in Gemaßheit der Beschlüsse der Verbandsgläubiger⸗ hersammlung zu handeln. 5. Für die Vertretungen durch die Verbands⸗ organe wird ein besonderer billig zu bemessender Tarif zu vereinbaren sein. 6.“ Es ist zum Grundsatz zu erheben, daß in derartigen Sachen Rechtsstreite auf das geringste Maß zurückzuführen sind. Wenn mehrere Rechts- streile mit gleicher Grundlage in einer Sache vor⸗ sommen, so ist deshalb nur einer dieser Rechts— streite gerichtlich durchzuführen, dessen Erfolg für die anderen maßgebend ist und an dessen Kosten die Betheiligten gemeinsam und pro rata ihrer Forderungen Theil nehmen. 7. Jeder Gläubiger trägt außerdem die durch ihn etwa veranlaßten besonderen Kosten. Es würde uns sehr erwünscht sein, wenn diese Angelegenheit zu eingehender Besprechung in Ihrer Zeilung Anlaß gäbe und wären wir für weitere Änregungen in dieser Sache sehr dankbar. Lokale und pfälzische Nachrichten. xSt. Ingbert, 19. Januar. Zur inter⸗ mistischen Verwesung der durch das Ableben des Lehrers Drumm erledigten protestantischen Lehrer⸗ stelle dahier wurde durch Verfügung der kgl. Kreis— regierung der Schuldienstexspektant Herr Georg Dietz aus Kirchheimbolanden berufen. — Landstuhl, 16. Januar. Bei der zestern in den hiesigen Waldungen des Herrn Geh. Kommerzienraths Stum m abgehaltenen Treibjagd burden 8 Böde, 66 Hasen und 2 Füchse zur Strecke geliefert. Dtaiferslautern. In der General⸗ versammlung der Alktionäre der Düngerfabrik Kai⸗ serslautern wurde für das abgelaufene Geschäftsjahr die Vertheilung einer Dividende von 3 pCt. des Aktienkapitals — Mk. 4.50 pro Aktie beschlossen Bellheim, 185. Januar. Hier kamn der jöchst seltene Fall vor, daß ein Mutterschwein (dem MRüler Kramer gehöria) 19 Junge warf. Vermischtes. 4 Eine für das prozeßführende Publikum prak⸗ tisch sehr wichtige Eutscheidung hat neulich das Reichsgericht getroffen. Es hat nämlich den Grundsaß ausgesprochen, daß. wenn mehrere Per- onen in einem Prozesse klagen oder verklagt werden, lalso eine sogenannie Streitgenossenschaft vorliegt) und den Prozeß gewinnen, der unterliegende Gegner ttets die Kosten der Anwälte aller Gegner tragen müsse, und die Streitgenossen daher, auch wenn hre Interessen nicht untereinander collidirten, durch ⸗ aus nicht gezwungen seien, gemeinsam einen An- wvalt zu bestellen oder wenigstens die Bestellung »ines solchen zu versuchen. Das Reichsgericht führt im Gegensatz zu den meisten Commentatoren der Fivilprozeßordnung aus, daß die Wahl eines An⸗ valts durchaus Vertrauenssache sei, und daß, wenn das Gesetz bezwecke, unter Umständen die Prozeß ührenden indirekt zur Auswahl eines anderen An— valts zu veranlassen, er dies mit ausdrücklichen Worten sagen müsse. Eine soiche Bestimmung für den Fall der Streitgenossenschaft fehle aber im Text der Civilprozeßordnung ganz und gar. F Burbach, 17. Januar. Vor einigen Tagen wurde durch die Zeitung die Anwesenheit zines Wolfes in hiesiger Gegend gemeldet und virklich, Meister Isegrimm fängt bereits an, Unheil zu stiften, wie nachstehender Vorfall zeigt. Sitzt za vor einigen Tagen Abends eine hiesige Familie n traulichem Kreise beisammen, bei welcher Gelegen⸗ seit die blutigen Eigenschaften Meister Isegrimms esprochen wurden. Eines dringendes Bedürfnisses vegen sah das Familienhaupt sich vergezwungen, in den Hof zu begeben. Doch kaum öffnet der iedere Mann die hintere Hofthür, so sinkt er auch chon mit dem fürchterlichen Ruf: „der Wolf, der Wolf,“ ohnmächtig zusammen. Als nun die ganze Familie auf diesen Schreckensruf nach der Stelle ailte, fanden sie den Ohnmächtigen bleich wie die Wand, und neben ihm stand zwar nicht der ge— ürchtete Wolf, wohl aber sein erst einige Tage altes „Kalb“ das auf noch unaufgeklärte Weise seinen Weg aus dem Stalle gefunden hatte und zas jetzt seinen Eigenthümer mit melancholischen Blicken betrachtete und allem Anschein nach, gerade iber die Ursache von dessen sonderbarem Gebagzren nachdachte. Die Lage klärte sich nun bald auf. das Kalb wurde wieder in den Stall gebrach! ind das wackere Familienhaupt unter nicht gerade chmeichelhaften Bemerkungen bezüglich seiner männ⸗ ichen Tapferkeit in den trauten Kreis der Seinen urückgeführt, wo er sich in Folge der zärtlichen Zemühungen seiner Ehehälfte bald wieder von dem zehabten Todesschreck erholte. (M.B. 3.) Rittenhofen, 18. Januar. Eine Frau von hier, die gestern am Köllerbach mit Waschen beschäftigt war, wurde in ihrer Arbeit plößlich durch ein ungewöhnliches Plätschern im Bach er⸗ chreckt. Sie schaute auf und da sah sie denn, wie eine Fischotter sich bemühte, einen etwa 10 bis 12 pfündigen Hecht zu bemeistern. Auf das Schreien der Frau ließ die Otter ihre Beute fahren und verschwand. Gleich nachher kam der Hecht sodt aufs Wasser und wurde von der Frau ans ꝛdand gezogen. Als dieselbe jedoch fand, daß die Itter den Kopf soweit weggebissen hatte, warf sie hn, in dem Glauben, ein kopfloser Hecht sei nicht gJenießbar, wieder in den Bach. (Saarz.) Metz. 16. Januar. In Lothringen treten die Wölfe heuer in ganzen Rudeln auf. In der stähe von Germingen dei Dieuze wurden 6 Wölfe, zei Gravelotte 5 eingekreist. Bei Keskastel wurde eine ganze Wolfsfamilie gesehen. Bei Amelincourt nußte sich ein Fuhrmann mit einem Baumpfahle jegen eine Wölfin wehren.“ Warun tritt Meister Isegrimm so häufig in Lothringen auf? Der Ztraßburger Kalender von Wurst meint in einem Aufsatze über die Wolfsjagden in Lothringen, das Rkaubthier finde hier fichere Schlupfwinkel. Die rothringischen Banden werden auch durch Zuzügler auus den französischen Ardennen verstärkt. FHeidelberg, 15. Januar. In der letzten stacht verschied im hiesigen akademischen Kranken— jause ein Student an den Folgen einer Mensur, hie derselbe vor mehreren Monaten ausgefochten hat. Es wurde ihm durch einen Schlägerhieb die -Zchädeldecke verletzt. Derselbe hielt die Verletzung ür unbedeutend; nach und nach aber wurde sein Zzustand bedenklicher, bis schließlich eine Gehirnent⸗ ündung den tödtlichen Ausgang herbeiführte. Der Herstorbene war Mitglied des Korps Saro-Borussia. F Die Enischädigungsansprüche infolge des dugstetter Bahnunfalls sind bis auf zwei etzt geregelt. Dem Regierungsrath G. hat die Zeneraldirektion der badischen Staatsbahnen keiner⸗ lei Angebot gemacht, trotzdem er infolge der Pen— ionierung an Stelle von 7200 M. pensionsfähigem Gehali nur noch 2806 M. Ruhegehalt erhält allein von August 1883 bis September 1884 durtosten 7869 M. verrechnet hatte. Durch nunmehr verkündete Urtheil hat ihm die 1. J kammer des Landgerichts in Karlsruhe hiecfürdh Mark Kurkosten und vom 1. September i88 eine lebtägige Rente von jährlich 5800 M., bie ährlich voraus zahlbar, zugesprochen. Ob Angelegenheit hiermit endgiltig erledigt, fteht dahin, da G. auch seit September 1884 jah— aoch 3000 M. Kurkosten nachzuweisen sich de jalien hak. Die zuerkannte Jahresrente ist jöchste Entschädigung, welche bisher auf Ge— des Haftpflicht-Gesetzes —von badischen Gerichen zuerkannt wurde. Frankfurt a. M., 11. Jan. Folg rührende Geschichte aus dem Kinderleben weiß „Intell.Bl.“ zu erzählen: Eine kleine Schuül— iner höheren Lehranstalt wollte ihrem Vater, Beburtstage eine unverhoffte Freude bereiten ibte heimlich den Festmarsch aus dem „Proph ein. Der Geburtstag kam, aber die kleine Kl pielerin lag krank im Beit. Es that ihr im He veh, dem geliebten Vater die zugedachte FIin aicht bereiten zu sollen; leise stand sie aus ih Bette auf. kleidete sich halb an und während Fltern beim Mittagsmahl saßen, schlich sie sih das sogenannte gute Zimmer und intonirte Marsch. Die Eltern eilten herzu, der auschte entzückt den Tönen, beim letzten cchloß er sein Kind in die Arme, drückte es derz, und als er es auf den Stuhl zurüche hat es einen Seufzer, ein Herzschlag hatte sei ungen Leben ein Ende gemacht. F Stuttgart, 15. Januar, Socbenn hier das Gerücht kolportirt, der Mörder des hies Pfandleihers Reinhardt sei in Wien entdeckt wor ind als Mithilfe verdächtig ein hier wohnh Mechaniker heute verhaftet worden. Wie das rücht sagt, soll Zwistigkeit unter „Kollegen“ Motiv der Angabe sein. Bestätigung bleibt a wvarten. F Stuttgart, 16. Januar. Das T.“ schreibt: Unsere Postanstalt, welche stets trebt ist, den neuesten Erfindungen Rechnung ragen und den Wünschen des Publikums in Weise gerecht zu werden, hat es unternomn das Veloziped der Post dienstbar zu machen. Di die Firma Gustav Hummel in der Gewerbeh vurde ein neues englisches Gepäcktricicle um Preis von 546 Mk. bezogen, welches probew in Dienst gestellt werden wird. Gestern Nach— ag wurde die Maschine durch die Herren von Direktion besichtigt. Zugächst wird ein Brieftt m Fahrdienst ausgebildet, welcher sodann aächsten Montag ab den unteren Stadttheil ährt und, seinen Weg durch die See-, Kriegsbe Bahnhof und Wolframstraße nehmend, die Ular 'aserne und untere Königsstraße passirend, saͤm iche an besagter Strecke gelegenen Briefkasten seert. Es wird ihm hierbei besonders zu sta 'ommen, daß er während der Fahrt nicht ab teigen braucht, sondern vom Trichcele aus Leerung vornehmen kann. F Zittau, 14. Januar. Zum Weihnaq seste war einer hier lebenden pommerschen Arbei amilie von ihren Anberwandten in Pommern Schinken eines pommerschen Schweines als Gesch zugegangen. Beide Eheleute sind nach entsetzue Qualen an der Trichinose gestorben. Vam Schwurgericht in Amberg waurde 52jährige Taglöhner Martin Linsel, welcher ei tandenermaßen aus Haß die früher ihm selbst yörige Scheune des Söldners Hatzl am 27. — uingezündet, wegen Brandstiftung zu 8 Jal Zuchthaus und 10jährigem Ehrverlust verurkh Des Schwurgericht in Straubing den 21jährigen Bauernsohn Niebauer von E— ling zu 6 Jahren Zuchthaus verurtheilt, we den Müller Knabenbauer, der ihm das Lärme dem Kammerfenster seiner Tochter verboten.“ zwei Messerstiche getödtet hat. Am 14. Januar hatte sich eine Depuh des k. b. 6. InfanterieRegiments nach Bei degeben, an welchem Tage 25 Jahre verga varen, seit die Inhaberschaft des Regiments Zönig Wilhelm von Preußen übergegangen Folgende Daten aus der Geschichte dieses Regim dürsten von allgemeinem Interesse sein. Gegtü ist das 6. Infanterie ⸗Regiment 1725 von kKur Karl Philipp, doch bestand es damals eig aur aus den Cadrez während dir Mannsé