tehr aufforderte. Hiegegen erhob der Lehrer Klagen And — der Angeklagte wurde bestraft. Ganz treffend betonte der kgl. Amtsanwalt, daß die Elrern froh und dankbar sein follten, wenn in heutiger Zeit ein Lehrer gewissenhafte Zucht übe uͤnd daß es ein übles Licht auf diejenigen Eltern werfe, die auf irgend eine Art der Schule und ihrer Disziplin entgegenarbeiten. Das Schöffen⸗ gericht erkannte das Vergehen des Angeklagten als Hausfriedensbruch und als nicht gerechtfertigtes Vorgehen gegen die unternommenen Maßregeln des dehrers. Das ist einmal wieder ein Zeichen für die Lehrer, daß man sie in Ausübung ihrer schweren Berufspflicht zu schützen weiß und ihnen gern ein pädagogisch richtig angewendetes Strafpverfahren als in ihrer Befugniß liegend zuerkannt! — Ludwigshafen, 28. März. Wie der „Pf. K.“ mittheilt, war das Gesammtquantum Salvator (7000 Liter) in der Wirihschaft zum „Bayerischen Hiesel“ bereits am zweiten Tage des Ausschankes aufgezehrt. Wenn man berüdhsichtigt, daß der Liter zu 60 Pfg. verkauft und die Bor⸗ ten“ keineswegs zu klein waren, so wird man den Umsotz an Getränke allein auf ca. 5000 Mark veranschlagen können. Vermischtes. F Köln, 24. März. Der frühere Lieutenant Edeling, Nobiling's Bruder, wurde der Unter⸗ schlagung von 60,000 Mt. für schuldig befunden und zu einem Jahr Gefängniß und drei Jahren Ehrverlust verurtheilt. F In Köln hielt kürzlich ein Herr Dr Lah⸗ mann aus Stuttgart einen Vortrag über die Frage, ob Wolle oder Baumwolle zur Bekleidung des Körpers vorzuziehen sei. Die Wollkleidung (Un⸗ terkleider) habe manche Nachtheile; dahin gehöre insbesondere der ständige Reiz derselben auf die Haut, welche beim Hemdwechsel Frösteln herborrufe, wodurch Viele zu seltenem Wechsel veranlaßt wür⸗ den. Cs handele sich darum, einen indifferenten, d. h. nichtreizenden Stoff zur Bekleidung zu ver⸗ wenden. Gegen die Wolle spreche auch der hohe Preis der Normal⸗Unterkleider. So sehr Wolle als Oberkleidung zu empfehlen sei, so sehr müsse man sie von der Verwendung zu Unterkleidern ver⸗ werfen. Das zweckmäßigste Material hierfür sei Baumwolle (Pflanzenfaser). Bezüglich der Form der Kleidung ist Redner, entgegen Professer Jäger, für Beibehaltung der Weste, aber wie bei aller Oberkleidung mit durchlässigem Futter. Es gelte hauptsächlich die Frauen- und Mädchen⸗Kleidung zu reformiren. Für erstere wurde das Tragen geschlossener Beinkleider dringend empfohlen, deren Mangel die Hauptursache von zahlreichen Frauen⸗ leiden sei. Das Corset soll durch eine vernünftige Erziehung der Mädchen unnöthig gemacht werden. Die Reform der Mädchenkleidung soll durch An⸗ passung an die Knabenkleidung herbeigeführt wer⸗ den, d. h. es sollen zu derselben nur Buckskinstoffe verwandt werden, so daß nur ein Jaädchen an Stelle der Untertaillen und der spinnwebendünnen Oberkleider, ebenso ein dicker Kleidrock und ver⸗ nünftige dicke Beinkleider an Stelle der verschiedenen andern Röcke treten. Zum Schluß empfahl Redner an Stelle der naßkalten leinenen Bettlacken solche von Baumwolle einzuführen, welche warm und ohne Jucreiz sind. FHagen, 20. März. Der „Köln. Volksztg.“ wird geschrieben: In der Nacht vom 29. zum 30. April 1885 fand in Eyringhausen bei Pletten berg eine Rauferei statt. bei der ein Arbeiter Honnagel, ziemlich schwer verletzt wurde. Die Strafkammer zu Hagen verurtheilte am 11. Juli 1885 den Arbeiter H. Ottminghaus als den Hauptschuldigen und Messerhelden zu einem Jahr Gefängniß. Der Angeklagte hatte vergeblich seine Unschuld betheuert, und der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Lasse, hatte sich bei seinem energischen und warmen Eintreten für die Unschuld seines stlienten den Ordnungsruf des Präsidenten zuge⸗ zogen. Ottminghaus wurde sofort verhaftet. Der alte Vater desselben nahm sich, da er eine un⸗ schuldige Verurtheilung überhaupt nicht für möglich hielt, die Verurtheilung seines Sohnes so sehr zu Herzen, daß er erkrankte und starb. Mit Rücficht Hierauf war Ottmingshaus gegen Stellung von 1000 Mk. Caution vorläufig aus dem Gefängniß entlassen worden. Die Frist benutzte der Verthei diger zu neuen Recherchen, auf welche gestüßt er das Wiederaufnahme ; Verfahren beantragte. Die Strafkammer zu Hagen lehnte die Wiederaufnahme ab, und erst auf Recurs an das Oberlandesgericht wurde von diesem die Wiederaufnahme angeordnet. And was war nun das Ende der heutigen Ber⸗ jandlung? Der Vertreter der k. Staatsanwalt- chaft selbst beantragte die Freisprechung, die auch erfoigte, und nicht etwa aus Mangel an Beweisen, 'ondern weil die Unschuld des Angeklagten sich tlar herausstellte, und der wirkliche Thäter ziemlich bestimmt bezeichnet wurde. Der Angeklagte hatte nur 14 Tage seiner Strafe unschuldig abgebüßt. Was aber, wenn nun der Vater des Ottminghaus nicht krank wurde und starb, und wenn er nicht 1000 Mk. Kaution stellen konnte? Nach dem neuen Gesetzentwurf soll es zum Wiederaufnahme · jerfahren nicht mehr genügen, daß die Beweise zur Verurtheilung nicht hinreichen, sondern der Angeklagte muß seine Unschuld beweisen können. Wie verschiedenartig aber dieser Begriff ausgelegt werden kann, das wird sich Jeder sagen können, der obigen Fall betrachtet, in dem die Straftammer, das Wiederaufnahme-Verfahren unzweifelhaft nach bester Ueberzeugung und genauer Prüfung ablehnte, und der Staatsanwalt selbst die Freisprechung be⸗ intragte. f Darmstadt, 28. März. Das Raubmord⸗ Berbrechen an den Eheleuten Flach, welches im Januar die Stadt in Aufre jung versetzte, gelangt jeute früh vor dem hiesigen Schwurgericht zur gerhandlung. Die Anklage richtet fich auf Raub, Nord und Diebstahl und zwar gegen Wilhelm Ildendorf, geboren zu Wersau am 4. April 1865, Netzger, eb. ledig, etwa dreißig Mal bestraft, und jegen Traugott Ferdinand Kern, Schlosser aus darlsbrunn, geboren am 17. Oktober 1860, ledig, v., ebenfalls vielfach bestraft. Während die Be—⸗ chuldigten zugeben, daß sie den Einbruch und saub verübt haben, versuchen sie die Absicht der Tödtung in Abrede zu stellen. Dagegen spricht ndeß nicht nur theilweise ihr eigenes Geständniß, ondern auch der festgestellte Thatbestand. Was »en Fall besonders tragisch erscheinen läßt, ist der Imstand, daß um 19 Pfennige und einige ge— tagene Kleidungsstücke — dies ist der ganze Ge— vinn aus dem Raube gewesen! — ein Menschen leben vernichtet und ein anderes aufs Höchste gefährdet wurde. F Mainz, 20. März. Ueber das iraurige Ende eines Ofsiziers wird dem „M. Anmz“ Fol⸗ jendes mitgetheilt: Derselbe hatte sich (vermuth⸗ lich durch einen abgebrochenen Zahn) eine Verletzung der Zunge zugezogen, die anfangs unbedeutend schien, bald aber so bedenklich wurde, daß der Patient einen Spezislarzt in Heidelberg zu Rathe sog. Derselbe unterfuchte die Wunde und erklärte dem Kranken, daß, wenn er diät lebe und vor Allem scharfe Speisen, fowie das Rauchen vermeide, die Wunde ohne weitere Gefahren in einiger Zeit jeheilt sein werde. Der Offizier beobachtete jedoch iese ärztlichen Vorschriften nicht und begann wieder uu rauchen. Die Folge war, daß die Zunge urchtbar anschwoll, worauf der Patient sich nochmals zu dem Arzt nach Heidelberg begab. Dieser machte etzt ein bedenkliches Gesicht und erklärte, daß nun zas Schlimmste zu befürchten, da bereits Zungen⸗ rebs eingetreten sei. Er hatte damit leider nicht zu viel gesagt. Das Uebel nahm rapid zu und vor einigen Tagen trat der Tod ein. F „Versprechen macht Schulden?, das mußte ein reicher Herr erfahren, welcher einem uirmen Bahnwärter bei seiner 10. Kindtaufe in Frankfurt a. M. für das 12. Kind ein Häuschen zu schenken versprach. Im Oktober v. Irs. kam dieses Kind zur Welt, aber der Rentner erllärte 83 eree für Scherz. Jetzt hat das Landgericht ihn nach römischem Re —öA eted cbi zu fTübingen, 21. Marz. Dieser Tage machte eine Anzahl Studenten eine Ausfahrt nach dem uehrere Stunden entfernten hohenzollerischen Städt ⸗ hen Haigerloch. Einer der Herren scheint bei dieser Vergnügungstour zu sehr dem Weine zuge⸗ prochen zu haben; er verfiel in einen total be⸗ vußtlosen Zustand! Die angeheiterten Komilitonen jüllten den armen Studio in Stroh ein und luden hn auf den Wagen. Im gestredten Trab ging der heimischen Musenfiadt zu. Als man den mmer noch Regungslosen vom Wagen nahm, fand s sich zu aller Entsetzen, daß der bedauernswerthe unge Mann — ein Herr M. aus Cannstatt — Idt war. Wie verlautet, ist bereits die Unter⸗ ichung eingeleitet. rBayerische Baugewerts⸗Veru zenofsenschaft.) Zusammenstellung al MNonat Februar 1886 zur Anwendung gelam — Anfälle: 1) Todesfälle: Keine. 2) denhe welche eine voraussichtliche Dauer der Ennn rähigkeit über 13 Wochen verursachen: —* Hin einem Baugeschaft; Pfalz: 2, 1 in Zaugeschäft und 1 in einem Steinhauergeshe Iberfranken: 1 in einem Zimmereigeschäfi, 9 selfranken: 1 in einem Baugeschäft; Unlerram Win einem Maurergeschäft; Summa 6. 8) fälle mit weniger als 18 Wochen Erwerbsunsen eit Oberbayern 10, Pfalz 2, Oberfalz i, * franken 5, Mittelfranken 10, Unterfranken Schwaben 3; Summa 42. f Die Erinnerung an eine Mordthat,v ich bor acht Jahren ereignete, zu einer Feit olche ruchlosen Verbrechen gegen das Leben g n einer erschreckenden Weise häuften, und die zeute nicht völlig aufgehellt werden konnte duge nordung der Wittwe Sabatzky nämlich, wird * eine seltsame Mittheilung aus Torgau wieder aun gefrischt. Vor einigen Tagen hat sich namlich h m Militärgefängniß zu Torgau eine Straf ch üßender Soldat. angeblich von Gewissensbis. zepeinigt, gemeldet und die sensationelle Behau ing aufgestellt, daß er vor etwa acht Jahren, Alter von 14 Jahren, in Gemeinschaft mit noh wei Altersgenossen, ebenfalls Berliner Kindn ie Witiwe Sabaßkh in Berlin exmordet und aubt habe. Es wird durch diese Solbstdenunzieh et Raubmord Sabazzky, der seiner Zeit ein glohe inheimliches Aufsehen erregte und der noch heh nicht gesühnt ist, wieder auf die Tagesordun esetzt. Ob an dem Geständniß des Torgaun twas Wahres ist, wird ja die Untersuchung e )en Tag bringen. Einstweilen ist in Witenba— nn der Sache ein Gefreiter des 20. Regimn unter dem Verdacht der Mitschuld verhaftet un nach Torgau überführt worden. Der Verhasteh dem von seinen Vorgesetzten das größte Lob eiihe wird und der einer guten Familie in Berlin gehört, hat angegeben von der ganzen Sache nidh zu wissen. F Eine Falichmünzer⸗Werkstätte ist dieser Tag in Berhin entdedt und aufgehoben worden. N Sonnabend wurde die unverehelichte L. bei Verau zabung falscher Thalerstücke betroffen. Sie guh an, daß sie das Geld von ihrem Onkel, uͤn Schlofser Uhde,' mit welchem sie in der Schönholzn irciße zusammengewohnt, zum Zwecke der Veraiß— zabung erhalten habe. Eine Durchsuchung da Uhde'schen Wohnung führte zur Auffindung einn zollständigen Faschmünzer Werkstätte und zahlreich Falfifikate. Geftändlich hat Uhde, ein vierundach⸗ ngiat riger, bisher unbescholtener Mann, seit me reren Juhrem jalsche Thalerftücke sächsischen Gepräge nit der Jahrrszahl 1830 — wie er behauhieh etwa dreihundert Stück — aus versilbertem Messing »urch Prägung hergestellt mad durch seine Nicht ei Schlächtern, Bäckern, Kceufleuten u. s. w. in UImlauf gebracht. Die Falsifikake sind so gut ge macht, daß sie sich als solche nur durch du humpferen Klang und das gerinqgere Gewicht a ennen lassen. fEin trener Diener sein'es Hertn „Es ist wirklich unerhört, daß Sie sich einen oflichtgetreuen Beamten gegenüber zu einer solchen Beleidigung haben hinreißen lassen,“ sagte der Vor itzende des Schöffengerichts zu dem auf der An⸗ lagebank befindlichen Hausdiener M. — „Reißen jab' ick mir jar nich jelassen, indem ick bloßuf Befehl jehandelt habe,“ erwiderte der Anjeklage — Vors.: Wie meinen Sie das?“ — Aungell, Wie ick mit 'n Packet nach Paris uff det Postam omme, sagt mich der königliche Herr Beamte, de de Deklamationen nich stimmen. — Vors.: Sit meinen wohl die Deklarationen? — Angekl.: Wenn Se 't in Mojabit so nennen, denn soll et mir vet recht sind. — Vors.: Nun, und was geschah weiter! — Angekl.: Ick muß befürworten, det sich der derr Veamte nich an die Instruktur von Stephan ehalten hat. wo er mir mit jehobener Stimmung urechtjewiesen hat. — Vors.: Er sagte Ihnen ju iur, daß die Deklaratisnen nicht richtig waren. Angekl.; Ja woll, und denn bin ich ooch stande Beene zu meinem Herrn jeloofen, un wissen Se vat der jesagt hat? Der Mann is verrückl, hat e esagt. — Vors.: Was Ihr Herr zu Ihnen gesch at, geht uns nichts an, uns interessirt nur, waß Sie zu dem Veamten gesagt haben — Angell. Ach FJott, wat wer' ick ihm ville jesagt haben —