It. Ingherter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. a St · Jugberter Auzeiger“ erscheint wbchentlich fanfueie a ortag, Dieustag, Donnerstag, Samstag und Sonutag; 2mal wöochentlich mit Unterhaltungt un und Sonntast nuit Sfeitiger ilastrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljahrlich 14 60 ⸗einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 14 75 4, einschließ d4 Zuste lungsgebuhr. Die Einruckuugsgebühr fur die Agespaltene Sarmoudzelle oder deren Naum betragt dei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfältischen und solch auf welche die Erpedition Auskuusft ertheilt, 13 0, Neelamen 30 A. Bei 4maliger Einriickung wird nur dreimalige berechnet. Dienstaa. 6. April 1886. — — — 68. Bestellungen auf den St. Ingberter Anzeiger“ für das II. Quartal 1886 ehmen fortwährend an: die Postanstalten, die ostboten, die Umträger und Die Expedition. Bei der Loiterie dagegen finden im Jahre ge⸗ vdhnlich nur 2 Spiele in acht oder zehn Zieh⸗ ingen statt; es vergeht also ein halbes Jahr bevor nan über den Ausfali seines Spieles Kenntniß erhält. Die Behauptung, daß das Lottospiel un- noralisch und schädlich sei, ist nicht richtig. Die von der preußischen Regierung bei Ge— egenheit der Verdoppelung ihrer Lotterieloose ingestellten Untersuchungen haben ergeben⸗ daß 372 der Spielenden den wohlhabenden Kreisen ingehören und daß nur die verbleibenden 306 von weniger bemittelten Leuten gespielt werden. Auch die Spieler der minder wohlhabenden Klassen leben meist in wirthschaftlich geordneten Verhäll⸗ nissen und verringern durch Vereinigung zu Spiel⸗ gesellschaften den Beitrag zum Einsatz derart, daß die Aufbringung ihnen in keiner Weise beschwerlich ällt. Die Freunde der staatlichen Landeslotterie lauben sogar, daß eine derartige Institution för⸗ ernd auf Moral und Sitte wirkt; dieselben be⸗ aupten, daß fich die Leidenschaften und Schwächen zer Menschen niemals voll und ganz beseitigen lassen; Ausschreitungen aber gerade da am besten ind sichersten vermieden werden, wo die einzelnen Schwächen gewissermaßen einen harmlosen Abzugs- anal finden. Man muß diesen Ansichten voll ind ganz beipflichten, wenn man die in Bayern durch Aufhebung des Lotto's erreichten Erfolge be⸗ rachtet. Ist etwa in Folge dieser Aufhebung bedeutend weniger gespielt worden? Diese Frage muß man enischieden mit nein beantworten. wenn man er⸗ wägt, daß ca. 200 Kollekten in Bayern für das zsterreichijche Lotto bestehen und die Masse Loose, velche aus den Braunschweiger, Hamburger, ßreußischen und Sächsischen Staatslotterien gespielt verden, dazu rechnet. Das österreichische Lotto würde in Bayern einen Eingang gefunden haben, wenn die Insti⸗ ution einer Bayerischen Staatslotterie bestände. In Zachsen, welches mit Oesterreich ebenfalls eine angausgedehnte Landesgrenze besitzt, hat das oͤster⸗ eichische Loito in Folge der bestehenden Landes- dotierie nicht Fuß fassen köͤnnen. Nachdem man zu der Ansicht gelangt ist, daß die 1861 erfolgte Aufhebung des Lotto's sowie die mehrfach erlassenen Gesetze, in welchen verboten vird, in auswärtigen Lotterien zu spielen, keine Wirlung gehabt haben, so dürfte man wohl zu der leberzeugung gelangen, daß es desser ist, dieser inmal nicht zu beseitigenden Schwäche einen harm⸗ »sen Abzugskanal zu schaffen, und man müßte ein hlechter Patriot sein, wenn man noch weiter ruhig usehen wollte, daß die von dem bayerischen Pu- likum einmal zu Spielzwecken bestimmten Summen erner in das Ausland wandern und daß der isancemäßige Gewinnabzug, welcher in die Klassen er Nachbarländer fließt, hilfi, die Lasten dieser dänder mit zu erleichtern. Wie angenehm dürfte gerade jetzt unsern Lan⸗ »esfinanzen ein Zuschuß von ungefähr 83 Millionen Mark jahrlich sein, ohne dadurch die Steuerkraft der Bewohner in Anspruch nehmen zu müssen. diese 83 Millionen Mark gehen jezt unaufhaltsam as Ausland, wohingegen bei Einführung einer zayerischen Landeslotterie dieselben dem Lande rhalten bleiben und wirthschaftlich nutzbringend ur unser bayerisches Vaterland verwendet werden znnen. Deutsches Reich. Berlin, 3. April. Dem Bundesrathe ging in Gesetzenwwurf über die mit Ausschluß der Deffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen u. Danach kann der Vorsizende den bei den Ver⸗ jandlungen Betheiligten die Geheimhaltung des Inhalts der Verhandlungen zur Pflicht machen. die Prefse darf über solche Verhandlungen Leine Zerichte bringen, die Verkündigung der Urtheils⸗ ormel erfolgt offentlich. Berlin, 5. April. Unter dem Prasidium »es Reichskanzlers fand gestern Nachmittag eine Sitzung des preußischen Staatsministeriums flatt, n der man sich mit den neuen Branntweinsteuer⸗ orlagen beschäftigt haben dürfte. Es soll im Plan »er Regierung liegen, die erste Berathung der Ent⸗ vürfe noch vor Ostern im Reichstag vorzunehmen, o daß also die Ferien desselben sehr spat beginnen vürden. Wir bezweifeln, daß die Dinge so sehr chnell vor sich gehen werden. Es könnte das nur her Fall sein, wenn die Grundzüge der neuen Ge⸗ etze den verbündeten Regierungen schon vor längerer Zeit zur Prüfung bekannt gegeben wären. Berlin, 5. April. Das Herrenhaus wird im 12. d. die Kirchenvorlage berathen. Der Gesetzentwurf betr. die laändwirth— schaftliche Unfall-Krankenversicher—⸗ ang, wird Dienstag im Reichstag zur entscheiden⸗ den Berathung kommen. Coblenz 4. April. Während im deutschen steichstage die belgischen Ereignisse bisher nur als jutes Beweismittel gegen den Sozialismus ver⸗ vendet wurden, hat man in Berlin wohl kaum eine Ahnung, wie wir hier am Rhein bereits die Folgen u spüren beginnen. Schon treffen im Weinhandel a und dort Abbestellungen ein, belgische Industrie⸗ vaaren bleiben aus und deutsche Geschäfte, welche hre Lieferungen darauf gegründet hatten, gerathen nit ihren Verpflichtungen in schwere Verlegen⸗ jeiten. Vortheile dürfte nur die Kohlenindustrie in der Saar und Ruhr haben, welche bereits Or⸗ zres aus Belgien erhalten hat und ihre Arbeits⸗ räfte vermehren will, wenn wenigstens halbjährige Bezüge garantirt werden. Die rhrinischen Behörden saben nun auch die Einwanderung der arbeits- osen Wallonen aus Belgien ernst in's Auge zu assen und dieser Punkt ist durchaus nicht unbe⸗ enklich, denn es sfindet ohnehin schon alljährlich ein hereinströmen der belgischen Ziegelarbeiter und Fa⸗ xikleute statt, welches sich diesmal sehr wahrschein⸗ ich verstärken wird. Wir haben aber in den heinischen Industrieorten ohnehin genug bedenkliche ẽlemente, welchen die direkte Berührung sozialifti⸗ cher Helden und Märtyrer gar nicht erft nöthig st, und so darf man wohl annehmen, daß die hie ige Provinzialregierung die erforderlichen Schritte chon berathen hat, denn die Angelegenheit ist mo⸗ nentan doch wohl noch bedenklicher als die ganze dolnische Frage. die deutschen Staatslotterien mit Muͤcksicht auf Bayern. Die „Corr. Hoffm.“ unterzieht die Gründe, ꝓlche für Errichtung einer Koͤniglich Bayerischen Aoatslotterie sprechen, sowie die Gründe, welche egen Errichtung einer solchen Institution sprechen, er eingehenden Prüfung. Die Gegner einer staatlichen Landes Lotterie uhren als Hauptargument an, daß das Lotterie⸗ piel ein Hazardspiel. sowie das Spielen unsittlich ind schädlich und eines Staates unwürdig sei. die in Preußen, Sachsen ꝛc. bestehenden Klassen⸗ zerien werden von den Gegnern der Landes⸗ iterien mit dem zur Zeit in Oesterreich bestehen⸗ en, in Bayern bereits seit 1861 aufgehobenen Jito auf gleiche Stufe gestellt. Die Freunde der staatlichen Landes-Lotterien iezeichnen die von den Gegnern der Staatslotterien ufgeführten Gründe als nicht zutreffend und dieses nohl mit Recht. Bei den in Preußen und Sachsen bestehenden andeslotterien ist der Staat keineswegs, wie die gegner der Landeslotterien behaupten: „Spieler“, ondern er ist die „Aufsichtsbehörde“, welche, voll⸗ andig getrennt von den Spielern, dafür sorgt, aß diejenigen Personen, welche dem Glücke eine leine Summe anvertrauen wollen, nicht übervor⸗ heilt werden, und daß das gesammte von den zpielern zusammengeschossene Geld richtig nach der zewinnliste vertheilt wird. Der Staat ist selbst nicht Spieler, kann also uch nie verlieren, sobald die Loose verkauft wer⸗ en, sondern entnimmt nur als Gegenvaluta für eine auszuübende Aufsicht und Kontrole bei den ziehungen, Aufstellen der Gewinnliste, Auszahlung er Gewinne, sowie für die Garantie, welche er ür die richtige und rechtzeitige Durchführung des ufgestellten Spielplanes übernimmt, einen bestimm⸗ en, fich stets gleichbleibenden Prozentsatz der Spiel⸗ insätze, sowie desgleichen einen bestimmten sich ets gleichbleibenden Prozentsatz für Reichsstempel nd Schreibgebühr. Am leichtesten dürfte es den Freunden der aatlichen Landeslotterien werden, den Vorwurf u widerlegen, daß das Lotteriespiel ein Hazard⸗ piel und mit dem früher in Bayern bessandenen ind zur Zeit noch in Oesterreich bestehenden Lotto nuf eine Stufe zu stellen sei. Der Unterschied zwischen Lotto und Lotterie ürfte genau derselbe sein, wie zwischen dem ver- otenen Kartenspiel, ‚Meine Tante, Deine Tante“ md dem berüchtigten „Kümmelblättchen“ einerseits mnd dem geduldeten, weil unschädlichen Kartenspiel Bhist“ und „Scat“ anderseits. Bei dem Lotto erhalt man sofort wie bei den ben bezeichneten verbotenen Kartenspielen Bescheid ber den Ausfall der eingegangenen Wette und an auch sofort wieder diese Wette von neuem nfriren. Auslaud. Eondon, 3. April. In Porksmuth sollen bis jum 7. April vier Torpedoboote in Dienft gestellt verden, um zum enqglischen Geschwader im Miittel⸗ neer abzugehen. Ueber die griechische Greuzarmee bringen ürkische Blätter folgende Angaben: Das Obser⸗ ationskorps an der Grenze sei etwa 50,000 Mark tark; bei Arta ständen ungefäühr 20,000 und gegen⸗ iber Elassona 30,000 Mann. Die bei ürta dehenden 20.000 Mann gehörten zur Reserve und