⸗ 0 * — 4 1 Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. der „Gt Iugaberter Auzeiger erscheint wbchentlich fuufmalz Am Moutag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonmtag; 2mal woͤchentlich mit Unterhauungt An und Sonntagß mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kosset vierteljahrlich 1 AM E60 A einsqhließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1A 785 4, einschließli —4 gustel angsgebuhr. Die Einrücknugsgebühr fur die 4gelpaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträügt Inseraten aua der Pfalz 10 —0 bei außerpfalzischen und solch⸗ auf welche die Erpedition Auckunft ertheilt, 15 „ñ, Aeclamen 30 4. Bei 4maliger Emruckung wird nur dreimalige berechnei. — X 7. Samstag, 10. April 1886. 21. Jahrg. Deutsches Reich. Berlin, 8. April. Der Reich tag hat eute in 2. Lesung daß Militärpensionsgesetz den Anttägen des Marschall Moltke gemäß angenommen. De Sozialkommisßssson des Reichstages sat die erste Berathung der Anträge über den —W Frauenarbeit beendet. Die zweite, de⸗ mive Beschlußfafsung wird erst nach dem Oster⸗ este stattfinden. Ueber den Gesetzentwurf, betreffend den Aus⸗ q luß der Oeffentlichkeit dei Gerichtsver⸗ andlungen, urtheilt die „Natonal ⸗Ztg.“ folgender⸗ naßen: i haben schon bei det Mittheilung des dem zundesraihe zugegangenen Gesetzentwurfes, wonach ine Berichte in ber Presse über Gerichtsverhand— ungen statthaft sein sollen, für welche die Oeffent⸗ ichteit ausgeschlossen worden, die logische Berech⸗ igung dieses Gedankens anerkannt. Der 8 178 Gerichtsverfassungsgesetzes gibt jedem Gerichte je Befugniß, die Sefsentlichkeit auszuschlietßen denn von dieser „eine Gefährdung der öffentlichen Idnung oder der Sittlichkeit“ zu besorgen ist Nan muß zugeben, daß ein Ausschluß der Oeffent⸗ ichkeit kͤnen Sinn hat, wenn dadurch nur eine leine Anzahl Neugieriger von der Verhandlung exngehalten, die eigentliche und wirkliche Oeffent ⸗ ichkeit. die vermittelst der Presse, aber nicht ver- indert wird, sei es, daß Berichte auf Grund von Angaben der Theilnehmer an der Verhandlung istatiet, sei es, daß Zeitungs⸗Ref aAlen unter der bedingung einer eingeschränkten Berichterstattung ugelassen werden, wie es beispielsweise in dem brozeß Gräf geschah. Wie wenig diese Einschränk⸗ ing damals genützt hat, um die standaldsesten Er⸗ ierungen in der Presse fernzuhalten, ist noch in iller Erinnerung. Die einzelne Zeitung ist in einem olchen Falle kaum im Stande, ihren Lesern vor⸗ uenthalten, was in hundert anderen Blättern ge⸗ xuckt wird. Ferner hat der Landesverrathsprozeß Zarauw, in welchem thatsächlich von Dingen die kede war, deren Geheimhaltung im militärischen juteresse Deutschlands lag. bewiesen, daß die jetzige nangelhafte Sicherung der Nichtoffentlichkeit einzelner Herichtsverhandlungen ernstlichen Schaden stiften ann. Auf der anderen Seite kann doch nicht außer icht gelassen werden, daß die Oeffentlichkeit des herfahrens eine der wichtigsten Garantieen einer manfechtbaren Rechtspflege ist. Wir haben des⸗ zalb schon bei unseren ersten vorläusigen Bemerk⸗ ingen über den Entwurf Bedenken betreffs des— enigen Vorschlags geäußert, der nicht eine bestehende heschränkung der Oeffentlichkeit wirksamer machen., ondern eine neue einführen will. Wägsrend jetzt das ganze Urtheil, also auch die Begründung des⸗ elben öffentlich verlündet werden muß, soll dies ünftig nur betreffs der Urtbeilsformel, d. h. der zreisprechung oder Verurtheilung selbst nothwendig ein. Die Unerläßlichkeit einer so weitgehenden lenderung können wir selbst vom Standpunkt des ẽntwurfes aus nicht zugeben. Nach einer Ver— jandlung, für welche aus Gründen der Sittlichkeit Nie Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, wird das hericht doch durchaus in der Lage sein, das Urtheil ¶ abzufassen, daß die Sittlichkeit — die nicht mit brüderie gleichbedeutend ist — nicht verletzt wird. Wenn bei der Verhandlung über ein Münzvber- orechen die Oeffentlichkeit aus Gründen der „öffent: ichen Ordnung“ ausgeschlofsen wird, so geschiehl 3. damit die Verhandlung sich nicht zu einer Schule der Falschmünzerei gestalte; im Urtheil läßt ich dies leicht vermeiden. Dagegen ist es klar, daß die Oeffentlichkeit wenigstens der Urtheilaver⸗ undung das letzie Muttel derjenigen Kontrole der Rechtsprechung durch die Nation ist, welche einen ntenulen Grundsaßz unseres Gerichtsverfahcens bildet.“ Aachen, 8. April. Gestern Mittag langten in Herbesthal 42 Personen an, welche von der velgischen Behörde ausgewiesen waren.“ Unter hnen befanden sich vier deutscherseits steckbrieflich Vverfolgte. Die ganze Gesellschaft wurde von der hreußischen Polizei in Empfang genommen ˖ Von der lothringischen Grenze, 6 April. Luxemburg macht mobil! — Bekanntlich stellte bis 1866 das Großherzogthum Luxemburg in Jägerkorps von 2000 Mann in zwei Batail⸗ sonen zur deutschen Bundesarmee. Kurz nach 1866, besonders aber nachdem 1867 das Land in dem Londoner Vertrage zu einem autonomen Staate ctlärt war und die preußische Besatzung 1867 im September die Bundesfestung verlassen hatte, hatte nan nichts Eiligeres zu thun, als an den zwei chönen Bataillonen zu rütteln, bis sie endlich ganz abgeschafft waren und durch eine Art Freiwilligen⸗ kompagnie von 150 bis 200 Mann ersetzt wurden. Man erzählte sich damals überall, daß der Konig⸗ Zroßherzog nur mit schwerem Herzen in die Ab⸗ chaffung der beiden Bataillonen, worin so viele andeskinder ein schönes Unterkommen fanden, ein⸗ villigte, und vielleicht bedauert man es schon jetzt, das Ländchen ohne jeden militärischen Schutz ge⸗ lassen zu haben. Die belgischen Unruhen haben zuch in Luxemburg ernste Besorgniß wachgerufen ind um ein Ueberfluthen der Grenze zu verhindern Jat man am 1. April 285 Rekruten. die fich frei⸗ villig gemeldet hatten, in die Freiwilligenkompagnie ꝛingezogen. Das Gendarmeriekorps, welches augen⸗ lidlich an die 120 Mann zählt, ist ebenfalls ver· zärkt worden, und es haben die Gendarmeriebri⸗ jaden des Erzbeckens nebst militärischen Anord⸗ aungen ihres Kommandanten bedeutende Munition, 00 Pattonen der Mann, erhalten. Die Frei⸗ villigenkompagnie beträgt mit den Neueingetretenen 225Mann. Außerdem stehen noch 250 bis 300 auf der Meldungsliste, welche ebenfalls eingezogen derden konnten, so daß sich die ganze bewaffnete Macht auf 500 Mann stellen dürfte. Sollte es wirklich die belgischen Anarchisten gelüsten, den Luxemburger Fleischsöpfen einen Besuch abzustaiten, wie man es in den letzten Tagen allgemein befürchtete. so dürfte diese schwache Macht, die ein inländisches Blatt selbst ais Ohnmacht“ bezeichnet, kaum ein Ueber⸗ fluthen der Grenze verhindern. Etwas anderes Järe es allerdings, wenn man in solchen Fällen der Gefahr, wie früher, zwei gut ausgebildete Jaͤgerbataillone zur Aufrechterhaltung der oöffent. schen Ordnung aufbieten könnte. schließen, daß er es nicht bis zum äußersten Wider⸗ tand wird kommen lassen. Da auf der andern Seite auch die Mehrzahl der Mächte ein Interesse daran hat, daß der Fürst dem Abkommen zustimme und nicht in offenen Widerstreit mit dem Willen Furopas gerathe, so erscheint es nicht unmöglich, daß man fich neuerdings mit dem Fürsten auf seinen Wunsch in Verhandlungen einlassen wird, die vielleicht ein dem Battenberger genehmeres Er⸗ gebniß herbeiführen duürften. Wien, 7. April. Aus Athen: Türkische Truppen versuchten, den von Elassona nach Larifsa führenden Grenzpaß Meluna zu besetzen, wurden jedoch durch die Griechen daran gehindert. In Folge mangelnder Beschaftigung in den Fisenwerken von Fourchambault (Departement Niovre) wurden 500 Arbeiter entlassen. Der in Decazeville kommandirende General Borson warnt in Mauer-Anschlägen alle im Rerservisten⸗ oder Territorial⸗Armee⸗Verhältniß stehenden Indi⸗ viduen, somit die ganze männliche Bevölkerung bis zum Alter von 40 Jahren, vor der Theilnahme an Versammlungen, da sie sonst vor's Kriegsgerich! gefiellt und wegen Rebellion verurtheilt würden. Für das von Rochefort aufgegebene Pariser Abge⸗ ordneten⸗Mandat stellen die Gambettisten Doͤrou⸗ lede, die Intransigenten Duc⸗Quercy, den einen der beiden in Decazeville verhafteten Redakteure, als standidaten auf. — Die Post aus Numea in Neu⸗ Caledonien meldet den am 7. Februar erfolgten Tod Assi's. Der ehemalige garibaldische Freischärler war 1840 geboren, er wurde einer der Grunder der Internalionale und war vor dem Kriege von 1870 Führer der großen Arbeiterbewegung in Creuzot. Als Mitglied des Zentral-Ausschusses und der Kommune nahm er einen regen Antheil an dem Pariser Aufstand von 1871, überwarf sich aber mit seinen Genossen und wurde von den dommunisten in das Gefängniß von Mazas gebracht. Die Versailler Kriegsgerichte verurtheilten ihn zur Verbannung nach einem befestigten Platz; nach der Amnestie aber zog er es vor, in Numea zu bleiben, denn er hatte dort ein Geschäft als Mechaniker gegrundet und war zum Gemeinderath gewählt worden. . Nachdem alle moͤglichen Maßregeln erfolgt sind, um die russische Ostseeprovinzen der Russi⸗ fizirung zu unterwerfen, ist jetzt ein weiterer Schritt in Aussicht genommen: die Schließung der deut⸗ schen Universitat Dorpat und die Ueberführung derselben in irgend eine russische Stadt. Diese Frage wird jetzt in der That in den leitenden reifen ernstlich erwogen, da man sich die Aksa⸗ koff'sche Anficht angeeignet hat, daß alle Russifizir⸗ ungsmaßregeln zweckles sein werden, so lange Dor⸗ pat besteht. die „Hochburg des Deutschthums“ in den Ostseeprobinzen, und da das Blatt „St. Pe⸗ tersburger Wedomosti“, das dem Ministerium der „Volksaufklärung“ nahesteht, sich jetzt in scharfer und gehässiger Weise gegen Dorpat ausspricht, et als Herd des Antirussenthums und des Widerstan⸗ des gegen die Regierung kennzeichnet, so deutet diet zur Genüge an, von welcher Seite der Wind welt. Das dürfie der empfindlichste Schlag sein, den man der deutschen Cultur seitens der fanatisch betriebenen Russificirung beibringen könnte, aber es scheint bei den gegenwaͤrtig herrschenden Tendenzen unvermeid lich. Es ist nur eine Frage der Zeit für Dorpat nicht mehr, und unentschieden bleibt es nur, ob die Universität ganz in eine russische Stadt ver— pflanzt wird oder ob man sich damit begnügt, für Auslaud. Wien. 7. April. Die Kölnische Zeitung melder von hier: In unserer diplomatischen Welt blickt man zur Zeit mit begreiflicher Spannung auf die Haltung. die der Fürst Alexander jetzt gegen— uͤber der ihm seitens der Großmächte zugegangen Aufforderung, dem türkisch⸗bulgarischen Abkommen in der neuen Fassung beizutreten, einnehmen wird Zuverlässiges über das, was der Fürst thun wird var hier heute noch nicht bekannt. Privatnachrich en aus der Umgebung des Fürsten lassen daraus