st. Jugherter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. a. St. Jugberter aeiger? erjchtint wb chentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, amstag und Sonntag; 2mal wöchentlich mit Unterhaliun⸗ —* Eonntagt mit Sseitiger ilustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljahrlich 1A 60 4 einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 14 75, einschließli« 2 Zustellangsgebuhr. Die Einruckungsgebühr far die 4gespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgtInseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solche auf welche die Sxpedition Auskunft ertheilt, I3.d4, NReclamen 30 . Bei 4maliger Sinrückung wird nur dreimalige berechnet. 21. Jahrg. 7. Montag, 19. April 1886. Deuisches Reich Müuͤnchen, 17. April. Die Abgeordneten⸗ mmer hat soeben das Flurbereinigungsgesetz voll⸗ ndig durchberathen und mit Anträgen der Abge⸗ neien Kuby und Neumayer, welche pfalzische gehaltnisse berühren, angenommen. Gegen das jeseßz stimmten die 18 Ultramontanen, für dasselbe den 120 Stimmen abgegeben. Nächste Sißung sinwoch nach Ostern. Berlin, 17. April. Der Kronprinz befindet ich nach Abnahme des Fiebers und bei bisher nstigem Verlaufe der Masern recht befriedigend. Ser Reichskanzler von Bismard dentt in den nächsten Tagen Berlin zu verlassen. m sich nach Friedrichsruh zu begeben, um daselbit ißz zum Wiederbeginn der parlamentarischen Kam⸗ agne zu verbleiben. In dem Diätenprozeßz des Fislus gegen nen früheren freisinnigen Reichstagsabgeordneteu danghoff verurtheilte das Kammergericht den zellagten zur Zahlung von 1500 Mtk. empfangener ralnonsditen, weil Artilel 33 der Verfafsung ach seiner Entstehung und nach der übereinstim⸗ enden Ansicht einer überwiegenden Anzahl von Faatsrechtslehrern ein absolutes Verboisgesetz ent⸗ alte und die bezügliche Bestimmung des allge- zeinen Landrechts sich auch auf Handlungen gegen eichbrechtsliche Verbotsgesetze beziehe. die Berliner Neueste Nachrichten“ schreiben: ju den afrikanischen Kolonien mehren sich, wie zscheint, die Fälle, daß dorthin gehende Europäer ch als — Fürsten etabliren. War dies schon or einiger Zeit bei einem dorthin geschickten Be⸗ mten der belgischen Kongo⸗-Assoziation der Fall, »scheint ein gleiches von dem deutschen Afrika⸗ isenden Paul Reichard geplant. Derselbe l fich nach einer Erklärung des Vorsitzenden der Nstafrikanischen Gesellschaft mit einer einheimischen regerfürstin durch sogenannte Blursverbrüderung erbunden haben, und werden wohl mit deren Hilfe uch jene Gebietseroberungen gemacht worden sein, jegen welcher Reichard jüngst Ansprüche beim aus⸗ zärtigen Amt erhob. Hiermit stimmt auch die deldung zusammen, daß Reichard keineswegs ein rotektorat des deutschen Reiches erstrebt, sondern diglich für den Fall, daß etwa früher oder später on anderer Seite die betreffenden Gebiete zum weiten Male erworben werden sollten, seine Prio— itatsrechte gewahrt wissen wollte. Das heißt wohl, aß Reichard sich salviren will, nicht etwa auch egen Landsleute sein Gebiet vertheidigen zu müssen. sach dem Allem muß man annehmen, daß wir ines schönen Tages in Afrika eine Anzahl deutscher der europäischer, Häuptlinge“ haben werden, deren ollzwirthschaftlichet Nutzen für das Mutterland reilich etwas problematisch ist. hat vorläufig keine Quarantänemäßregeln angeord- net. — Aus Brindisi wird gemeldet, daß daselbsi in der sporadischen Cholera bis jetzt 76 erkrankt und 16 gestorben seien. 3 Fälle sind in Monopoli einer in Misagna vorgekommen. Peters⸗burg, 17. April. Der Unterrichts⸗ ninister erließ ein Rundschreiben, worin die strengsten Maßregeln zur Unterdrückung von Agitationen unter en Studierenden verfügt werden, da nach amt⸗ ichen Mittheilungen übelgesinnte Personen unter »em Vorwande der Wohlthätigkeit Studierende zu erführen suchen. Petersburg, 16. April. Die Gendarmerie bon Reni und Ismail erhielt den Befehl, die Rück⸗ kehr von bulgarischen Freiwilligen nach Rußland nicht zu gestatten. Sechszehn Belgrader Freiwillige vurden in Reni zurückgewiesen und ihre bulgarischen Basse von den russischen Offizieren zerrissen. Konftautinopel, 17. April. Ein Irade vetr. den Firman über die Einsetzung des Fürsten Alexander zum Gouverneur von Ostrumelien stt heute erlassen worden; die Pforte wird den Firman in nächster Zeit nach Sofia senden und die beiden Kommissäre für die Abänderung des aganischen Statuts von Osftrumelien ernennen. FHerr Professor Dr. Gneist wird dem „K. Tgbl.“ zufolge am Montag Abend in Kreuz— nach eintreffen. Am Dienstag findet in Münster am Stein eine Sitzung des geschäftsführenden Ausschufses für das Hutten⸗Sickingen ˖ Denkmal statt. F(egen Bienenräuber) Die besten Vorsichtsmaßregeln, um die Rauber von dem Bienen— tande fern zu halten, sind folgende: 1) Man chließe im Frühjahr, eiwa bis Anfangs Mai, wo es noch keine nennenswerthe Tracht gibt, oder im Nachsommer, ewa Mitte August (in Gegenden, wo es Haide gibt, allerdings später),, die Flug— löcher so, daß nur 2 bis 8 Bienen auf einmal passiren köͤnnen. 2) Man cassire zu dieser Zeit alie weisellosen oder zu schwachen Völker, denn nur diese werden angefallen. 3) Man füttere honigarme Völker nur Abends und nehme früh alles Futter hinweg. Werden diese Vorschriften punktlich befolgt, so wird man nie über Räubereien zu klagen haben. Ist Räuberei bereits ausgebrochen und noch im ersten Stadium, verenge man das Flugloch so, daß nur eine Biene ein⸗ oder aus⸗ dassiren kann und die Raubbienen werden bald ausbleiben, jedoch muß man an den anderen Stöcken, besonders an den danebenstehenden, die Fluglöcher zuch etwas verengen, weil fich die Raubbienen ge⸗ wöhnlich auf diese werfen. F In Ul m wurden einem Leosehaändler sämmt⸗ liche Dombauloose konfiszirt, weil er dieselben statt zum Nominalwerthe von 3 Mk. zum Preise von 83 Mk. 80 Pfg. verkauft hette. Der Versuch, sich nuf diesem Wege einen Extraverdienst zu verschaf⸗ en, verstieß gegen die Regierungsentschließung vom 24. Marz 1883, wodurch das Verkaufen und An— bieten von Loosen zu einem höheren als dem in der Bewilligung festgesetzten Preise verboten ist. f Leipzig. Darf ein Gastwirth den Gästen ohne weiteres Speisen und Getränke verweigern? Hierüber fällte das Reichsgericht III. Strafsenat eine interessante Entscheidung. Nach derselben ist der Gastwirth zwar nicht gesetzlich, aber doch durch seine gewerbliche Stellung verpflichtet, allen Gästen, die bei ihm einlehren, und die sich anständig be— hragen, Speisen und Getränke zu verabreichen. Es tteht nicht in seinem Belieben, irgend welchem anstandigen Gaste die Verabreichung zu ver— veigern. Denn dadurch, daß der Gastwirth sein dokal dem öffentlichen Verkehr zur Disposition stellt, erwirbt jeder anfändige Mensch das Recht. ais Bast in dasselbe einzutreten, und daselbst behuft Zinnahme der Erfrischungen so lange zu verweilen, als es erforderlich ist, das Verlangte zu verzehren. Die grundlose Zurülweisung eines Gastes würde eine Beleidigung involbiren. Hat aber der Gast das Bestellte erhalten und verzehrt, oder hatte er nach vernünftigem Ermessen Zeit genug gehabt, dasselbe zu verzehren, so braucht ihn der Wirth nicht langer zu dulden. — Dagegen kann einem Gastwirthe nicht deßhalb die Konzession entzogen werden, weil er den Gästen wiederholt ohne Gruͤnd die Verabreichung von Speisen und Getränken ver⸗ weigert hat. Dies kann nur geschehen, wenn der Inhaber der Konzession sein Gewerbe zur Förder ung der Völlerei, der Hehlerei, des verbotenen Spieles oder der Unsittlichkeit mißbraucht. Apolda, 12. April. Ein Ereigniß, in welchem dem Fürsten Bismarck eine schöne Ver⸗ mittlerrolle zugetheilt wird, macht jetzt die Runde durch die Stadt. Im Jahre 1884 verstarb hier der Schuhmachermeister R. und hinterließ eine Wittwe und sechs Kinder. Der Mann hatl⸗ hein— Lokale und pfälzische Nachrichten. *St. Ingbert, 19. April. Gestern wurde n der protestantischen Kirche, wie alljährlich an Zalmsonntag, die Confirmation vollzogen. Un dem feierlichen Akte nahmen von hier und S„chnappach 57 Kinder theil, 29 Knaben und 28 Rädchen. Die Prüfung der Confirmanden hatte hon am Sonntage zuvor stattgefunden. — Kaiserslautern, 18. April. Am Freitag fand der Schluß der abendlichen Fortbild⸗ ingsschulen statt, wobei den austretenden Schülern ie Entlassungszeugnisse ausgehändigt wurden. Als seute Morgen ein Herr Lehrer in den betreffenden 7„chulsaal trat, fand er folgende launige Inschrift nuf der Wandtafel: Hier in diesem großen Saal Sitzen wir zum letztenmal, Danken für den Unterricht, Aber für die Schläge nicht. — Kleinkarlbach, 16. April. Der seit icht Tagen vermißte Makler Georg Tisch dahier st vorgestern wieder glücklich und wohlbehalten zu Hause angekommen. — Der Ausschuß des Pfälzischen Feuerwehr⸗ VBerbandes und die Bezirksvorstände der Feuerwehr⸗ ꝛezirke hielten verflossenen Mittwoch in Reustadt ine gemeinschaftliche Sitzung ab. Als Hauptbe- rathungsgegenstände lagen vor Krankenunterstütz⸗ ingsgesuche und Gesuche zur Beihilfe für Anschaff⸗ ing von Armaturstücken. Der Ausschuß genehmigte ür den ersten Zweck 833 M. und für den zweiten einen Gesammtbetrag von 3550 Mark an 42 Ge⸗ meinden. Vermischtes. Ausland. WVaris, 17. April. In der Sizung der ammer kritifirt Lanjuinais den Vertrag mit Rutschland über den Gebietsaustausch an der veltuste Afrikas als unvortheilhaft; die Kammer diiftzirt jedoch den Vertrag nahezu einstimmig. Rom, 16. April. Die Buͤrgermeister und n Unterprafekt von Brindisi sind ihres Amtes nthohen worden, weil sie zu spät Mittheilungen ber das Auftreien der Cholerae gemacht haben. Im dat in Vrindis ein Hofpita. für Cholera- tanke eingerichtet Das Ministerium des Innern Mörs, 13. April. Zur Warnung theilt ie „Barmer Ztg.“ mit, daß am Samstag im kloster ein Mann begraben wurde, welcher sich auf iner Fußtour die Füße wund gegangen und durch as Tragen rother Strümpfe eine Blutvergiftung ugezogen. die in kaum zwei Tagen den Tod zur Folge hatte.