zt. Jugherter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 9 St. Ingberter Anzeiger“ erscheint wbchentlich fuufmal: Am Montag, Dieustag, Dounerstag, Samstag und Sonutag; 2wal wbchentlich mit Unterhaltungt san und Sonntags mit Sseitiger illuftrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljahrlich 1 A 60 A einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1M 75 —, einschließli d4 zulellungagebuhr. Die Einrückungsgebühr far die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt Inseraten aus der Pfalz 10 4, bei außerpfälzischen und solche auf welche die Crpedition Auskunft ertheilt, 1ß 8, Neclamen 80 4. Bei 4maliger Enruckung wird nur dreimalige berechnet. X 86 Bestellungen ‚St. Ingberter Anzeiger“ für die Monate Mai und Juni ehmen fortwährend an: die Postanstalten, die sostboten, die Umträger und Die Expedition. Deutiches Reich Müuͤnchen, 30. April. In der gestrigen ↄntzung des Petitionsausschusses der Abgeordneten⸗ mer gelangte die Petition des Volksvereins zaiserslaulern, welche den Städten mit 31,500 Feelen die Berechtigung zur selbstständigen Wahl netß Landtagsabgeordneten ertheilt wissen will, zur zeralhung. Referent Abg. Herz beantragte die leiche Behandlung dieser Petition wie bei der am 8. Ifd. Mts. im Plenum besprochenen Petition et Stadtgemeinde Fürth, und sein Antrag auf notibirte Tagesordnung wurde vom Ausschuß ein⸗ immig angenommen. Ueber die Petition verschie⸗ ener Nagelschmiede und Einwohner der Pfalz um lbdaͤnderung des Hundesteuergesetzes und Einführung iner Minimaltaxe für die im Kleingewerbe der dagelschmiede verwendeten Hunde referirte Abgeord⸗ eset Richter mit dem Antrag auf Hinübergabe ieser Pelition an die Staatsregierung zur Wür⸗ igung. Der Antrag fand die Billigung des Aus⸗ jusses, von dessen Mitgliedern besonders die Ge- zesbestimmung, wonach ausnahmslos alle Hunde, uch die nothwendigen und unentbehrlichen. wenn e durch Verlust oder Tod im Lauf eines Jahres urch neue ersetzt werden müssen, immer von Neuem er Besteuerung unterliegen, als empfindliche, einer lenderung bedürftige Härte bezeichnet wurde. München, 1. Mai. Gestern Nachmittags alb 5 Uhr hat in den Zimmern des Praäsidenten er Kammer der Abgeordneten die von uns ange⸗ indigte Besprechung über die Lage der kgl. Cwil⸗ iste ftattgefunden, zu welcher sümmtliche Staats- iinister, das gesammte Direktorium der Kammer er Abgeordneten und die Vorstandischafien der eiden Fraktionen erschienen waren. Die Besprech⸗ ing währte bis gegen 8 Uhr Abends. Ein Beschluß jurde nicht gefaßt. Soviel wir indessen hören, esteht unier den liberalen Abgeordneten, soweit sie nn dem Stande der Dinge Kenntniß haben, Ge— ꝛeigtheit, Mittel und Wege zu finden, um die chwierigkeiten der Kabinetskasse, jedenfalls aber hne Belastung des Landes, zu heben. Von ultra⸗ iontaner Seite jedoch wird mit Entschiedenseit zur eit einer Regelung der Dinge mit Zuziehung der andesvertretung widersprochen. Ueber die Einzeln⸗ eiten der gestrigen Verhandlung, die sehr inlime lngelegenheiten berührte, wird strenges Stillichweigen XR Karlsruhe, 1. Mai. Die zweite General⸗ ersammlung des „Deutschen Kolonialvereins“ wurde eflern Mitiag um 11 Uhr in Anwesenheit des roßherzogs bom Fürsten Hohenlohe eröffnet und ib derselde eine Nebersicht Uber den jetzigen Stand e Kolouialfrage und der Aufgaben des Vereins, atunter sei besonders das Auswanderungs⸗ und disionswesen zu berücksichtigen. Der Großherzog nabschiedete sich gegen halb 2 Uhr mit dem Aus⸗ Dienstag, 4. Mai 1886. 21. Jahrg druck des Dankes und der warmsten Anerkennung; Prinz Wilhelm von Preußen sei jetzt zum Besuche n Karlsruhe, ihm werde es beschieden sein, ein entwickeltes deutsches Kolonialreich zu leiten, wie vir es jetzt erstreben. Im Anschluß an diese Be⸗ nerkung, die siürmisch begrüßt wurde, brachte der hroßherzog ein Hoch auf den Kaiser aus. Fursi hohenlohe forderle hiernach die Versammlung auf, em Großherzog ein Hoch auszubringen, was ebenso egeistert geschah. Es wurden sodann folgende tesolutionen beschlossen: 1) Die bestehenden han⸗ elsrechtlichen Normen find zu Kolonialzwecken un⸗ jeeignet; es bedarf neuer Rechtsnormen, welche zußerhalb des Aktiengesetzes die Begründung von Besellschaften mit beschränkter Haftbarkeit der Mit⸗ ztieder gestatten. 2) Errichtung einer überseeischen Zank zur Unterstützung des Ausfuhrhandels wird us Foͤrderungsmittel zur Vermehrung unseres ransatlantischen Verkehrs angesehen. 8) Die Wahrung gegen die massenhafte Einfuhr von granntwein in deutsche Schutzgebiete, namentlich in Westafrika, wird als nothwendig erklärt sowohl im Interesse der Bevölkerung dortselbsi, als auch des Fin⸗ und Ausfuhrhandels selbst. Die Einfuhr von Waffen und Munition wird als kolonialpolitische Frage hingestellt, die auf verschiedenen Gebieten verschieden behandelt werden müsse. Berlin, 2. Mai. Eine Note des Kardinol⸗ jaatssekretärs Jakobinmi, welche gestern vom kultusminister dem Abgeordnetenhause mitgetheilt vorden, lautet in deutscher Uebersetzung: „Aus den hemächern des Vatikans, 25. April: Nachdem der interzeichnete Kardinalstaatssekretär die ihm von der reußischen Regierung als Antwort auf die letzte Note des Heiligen Stuhles übergebene Note vom 283. ds. Mis. zur Kenntniß Seiner Heiligkeit ge⸗ racht hat, beeüt er sich, Eurer Exzellenz folgendes nitzutheilen: Mit wahrer Genugthuung hat der seilige Vater vor allem erfahren, daß der Vorschlag es Heiligen Stuhles, eine weitere Revision der in er gegenwärtigen Vorlage nicht in Betracht gezo⸗ jenen Gesetzesbestimmungen vorzunehmen, seitens — iung aufgefaßt worden ist, welcher dazu diene, den eligivsen Frieden vollständig herzustellen. Die dem Zeiligen Stuhl gemachte Zusicherung, zu dieser Re⸗ ision zu schreiten und in solchem Sinne eine neue besetzvorlage an die Kammer zu bringen, konnte aher Seiner Heiligkeit nicht anders als erfreulich ein. Ebenso ist der im Herrenhause für die neue hesetzesvorlage mit den betreffenden Amendements erzielte Erfolg ein Gegenstand der Befriedigung für zie erhabene Absicht Seiner Heiligkeit gewesen, und eshalb, um seine hohe Werthschätzung der oben ingegebenen Vorgänge zu konstatiren, wie auch, um der preußischen Regierung einen neuei und beson⸗ eren Beweis seines Vertrauens und seiner Will—⸗ ahrigkeit zu geben, hat der Heilige Nater den un erzeichneten Kardinalstaatssekretär ermächtigt, der⸗ elben Regierung mitzutheilen, daß es seine Absicht ei, daß die Anzeige für die gegenwärtig vakanten Bfarreien schon von jetzt ab beginne und daß sie ohne Verzögerung erfolge. Wenn Euer Erxzellenz Ihrer Regierung die gegenwärtige Mittheilung macht, jo werden Sie nicht unterlassen, den besonderen Werth derselben hervorzuheben, namentlich in Be— iehung auf die Herbeiführung des definitiven reli— zjiösen Friedens. Der Unterzeichnete benutzt ꝛc gez.) L. Kard. Jakobini.“ Berlin, 3. Mai. Die Bischöfe von Hildes⸗ seim, Limburg und Osnabrück zeigten im Auftrage des apostolischen Stuhles dem Oberpräfidenten die Absicht an, die vakanten Pfarreien zu besetzen und theilten die Namen der hierfür in Aussicht genom⸗ menen Kandidaten mit. Berlin, 3. Mai. Der Unterstaatssekretär Braf Bismauc und der englische Botschafter Sir Edward Malet vereinbarten Namens Deutsch⸗ iands und Englands am 6. April behufs Abgrenz ung der deutschen und der englischen Machtfhpare m westlichen Stillen Ozean eine Grenzlinie, welche von einem Punkte in der Nähe von Mitre⸗Rod an der Nordostküste Neu Guineas, unterm 8. Grade üdl. Breite ausgehend, die Salomon⸗Inseln durch ⸗ chneidet, sodaß die drei größern noöͤrdlichen Insein Bougainville, Choiseul und Isabel Deutschland »erbleiben, worauf sich die Linie nordöstlich zu den Marschall-Inseln wendet. Deutschland und Eng⸗ and verpflichten sich gegenseitig, in demjenigen Theile des Stillen Ozeans, welcher diesseits oder jenseits gedachter Theilungslinie liegt, alle frühern Bebietserwerbungen oder Schutzherrschaften aufzu⸗ zeben und weder neue Gebietserwerbungen zu machen, noch der Ausdehnung des deuischen resp englischen Einflusses entgegenzutreten. Auf Samoa Tonga und die Niue-Inseln findet diese Abmach⸗ ung keine Anwendung. Diese bleiben wie bisher neutrales Gebiet. Deutschland und England vereinbarten ferner am 10. April kine Erklärung über gegenjeilige Freiheit des Handels und Verkehrs in den deutschen und englischen Besitzungen und Schutzgebieten im westlichen Stillen Ozean, wonach die Schiffe beider Staaten gegenseitig die gleiche Behandlung sowohl wie die Behandlung als meistbegünstigte Nation genie⸗ zen. Entscheidungen über stre tige Landausprüche sollen durch hierfür von beiden Regierungen zu ernennende ge⸗ nischte Kommissionen erfolgen. Die Einrichtung von Strafniederlassungen soll nicht stattfinden. Die Kolonieen, welche bereits vollständig eingerichtete Regierungen mit legislativen Körperschaften haben, sind in diese Erllärung nicht einbezogen. — Ausland. Bern, 2. Mai. Das neue Impfgesetz. welches den Impfzwang anordnet, wurde mit 28,606 gegen 26,215 Stimmen abgelehnt. Paris, 2. Mai. Das „Journal ojfiziel“ oeröffentlicht das Dekret betreffend die auf den 10. Mai festgesetzte Substription auf die neue Anleihe von 504 Millionen Francs dreiprozentiger Rente. Der Emissionspreis für 3 Francs Rente ist 79,80 Francs, welche in vier Raten zu zahlen sind, und zwar mit 15 Francs am Tage der Subjkription, und mit je 21,60 Francs am 1. Juli, am J. Oktober d. J. und am 1. Januar 1887. London, 2. Mai. Die Großmächte beschlossen, die griechische Note unbeantwortet zu lassen. London, 8. Mai. Griechenland etließ heute die Ordre bezüglich der Abrüstung. Petersburg, 2. Mai. Das „Journal de St. Poétersbourg“ bespricht die in der Autwort auj das Ultimatum enthaltene Aeußerung der grirch⸗ ischen Regierung, daß dieselbe zu einer graducllen RFeduktion des Effektivbestandes nur in Fristen chreiten werde, wie sie für eine solche Maßregel durch die unerläßliche Vorsicht geboten erscheine, und bemerkt dazu: Es sei gewiß, daß die Maͤchte auf diese unerläßliche Vorsicht Rüdsicht nehmen werden, aber dieselben müssen ebenso fordern, daß