J —— — 666 Amtliches Organ des koͤnigl. Amtsgerichts St. Ingbert. — e à uzns ů »i αäàäæ àX. äæä OœX MOO ααäX àäÛXäR. —Wwwz8 Der „St. Jugberter Anzeiger“ erscheint wöchenllich fünfmalre Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal woͤchentlich mit Unterhaltungs⸗ Flatt und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljͤhrlich 1A 60 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 73 5, einschließlich 40 ⸗ Zustellungsgebuhr. Die Einrückungsgebühr fur die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 B, bei außerpfälzischen und iolchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 —, Neklamen 80 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. —— Samstag, 8. Januar 188353. A ↄ3 Jahrg Deutsches Reich. Berlin, 5. Januar. Bei Sr. Majestät dem Kaiser und Könige find aus Anlaß des Jahres wechsels sowie zur Feier des 8ojahrigen Militär⸗ dienstjubiläͤums zahlreiche schriftliche Glückwünsche and Telegramme von Versammlungen und Vereinen, aamentlich Kriegervereinen, von städtischen Behörden und einzelnen Personen, sogar von Deutschen jen⸗ seits des Oceans, eingegangen. Wie wir erfahren, haben Se. Majestät diese Gratulationen, deren Beantwortung im Einzelnen bei ihrer großen An⸗ zahl unmöglich ist, gnädig aufgenommen und sich gerzlich gefreut. J Der „Schwäb. Merkur“ registriert aus der Zeitung von Bergamo ein italienisches Urtheil über ünseren Reichsstag. Wir theilen daraus das Folgende mit: „Die FJorfischritiler betheuern zwar ihre Liebe zum Reich, aber sie bekämpfen die Rtegierungspolitik, die Uttramontanen hätten gegen die Regierungspolitik nichts einzuwenden, aber sie sfind keine Freunde des Reiches. Daher kommt jenes Gefühl der Besorgniß, das den Fürsten Bis⸗ marck zuweilen beschleicht, daß das Werk, dem er sein Lehen gewidmet hat, ihn nicht überleben möchte. Wenn er nach so wunderbaren Erfolgen einen sol⸗ hen Kampf bestehen muß, um die Waffen und die Bewaffneten zu erlangen, die er für die Sicherheit des Reiches braucht, ist da nicht sein ergreifender Schmerzensruf gerechtfertigt? Man darf gewiß auch den Deutschen nicht Vaterlandsliebe absprechen and ohne Zweifel sind sie stolz darauf, eine gewifse Vorherrschaft in der Welt auszuüben. Aber in den lateinischen Völkern ist die Vaterlandsliebe diszipsinierter, sie ist weniger spitzfindig, weniger philosophisch und dafür geneigter zu größeren Opfern, wie in Frankreich und Italien zu sehen ist, wo aiemand sich beschwert über viel drückendere Steuern, als Deutschland leistet, um die hochgespannten und immer steigenden Militärausgaben zu bestreiten. Zwischen den Formen und der Höhe der Besteuer⸗ ing in Frankreich und Italien einecseits und Deutschland andererseits ist gar kein Vergleich; gleichwohl überwiegt in Deutschland der Sinn für Sparsamkeit, für wohlfeile Regierung und wohl⸗ jeiles Leben, unterftützt von den Parteistreitereien und dem noch immer lebenden Partikularismus, dergestalt, daß Zug um Zug das Gefühl für die nationale Einheit und für die Sicherheit des Reiches zu ersticken droht. Künftige Geschichtschreiber wer⸗ den Mühe haben, die Schwierigkeiten zu begreifen, die dem Kaiser und seinem Bismarck und Moltke bereitet werden, um ein Militär-Budget durchzu⸗ jetzen, das eine leichte Erhöhung erfahren hat und wveit unter demjenigen Frankreichs steht; wie sie anuch Mühe haben werden, den unversöhnlichen und dis dahin siegreichen Krieg zu verstehen, der allen Finanzentwürfen gemacht wird, vom Kanzler vor⸗ zelegt, um die Finanzen des Deutschen Reichs auf dauernde und unabhängige Grundlagen zu stellen. urz, der Furst Bismard hat keine sichere Mehr⸗ heit im Parlament; die ultramontane Partei weiß das zu verhindern. So stünde es auch in Jialien, wenn die Regierung von einer klerikalen Minder— heit abhinge; diesen Instinkt hat unser Land immer ganz wunderbar gehabt.“ Berlin, 5. Jan. Der, Rechsanzeiger“ ver⸗ offentlicht soeben ein Schreiben des Kaisers an den Kronprinzen, worin er für die Glüdwünsche der Armee zu seinem Dienstjubiläum dankt. Die Ar⸗ mee wisse, wie nahe sie dem Herzen des Kailfers mmer gestanden; sie werde verstehen, welche Em⸗ gerade den reichsunmittelbaren Familien neuerdings findungen den Kaiser in dem Gedanken bewegen große politische Vorrechte gewährt worden sind. erselben volle Achtzig Jahre angehört zu haben So sind bekanntlich im preußischen Herrenhause seit Der Sinn für Ehre und Pflicht über Alles hoch 1854 erbliche Sitze verliehen worden. uhalten und jederzeis bereit zu sein, dafür sein Leben „Bei Einführung einer Reichseinkommensteuer uu lassen, sei das Band, gelches alle deutsche Stän kann es garnicht fraglich sein, daß sämmtliche ne eng umschließe und welche des Kaisers Regier⸗1 ichsunmitlelbaren Familien ebenso wie alle übrigen ing mit Siegen geschmückt habe. Das Schreiben Bürger zu den Reichslasten heranzuziehen sind. Die chueßt: Es ist eine hohe Freude für mich, in Reichseinkommensteuer würde allein von diesen olcher Weise zur Armee sprechen zu dürfen über Familien ein hübsches Stuck Geld einbringen. die vergangenen 80 Jahre und sagen zu können, Handelt es sich doch dabei nicht bloß um die im daß wir wohl, ganz und fest zu einander gehört Zefsitz der Majorate und Fideikommisse befindlichen haben, ich danke mit ganzem Herzen der Armee Fürfien und Grafen, sondern auch um alle Seiten— mit der vollsten Trene, Hingebung und Pflichter· linien und Sprossen die ser Familien. füllung, wofür mein Dank, meine Anerkennung „Wenn die betreffenden Familien auch nur mit die lebendigste Emfindung meines Herzens bis zum einem mäßigen Satz zur Reichseinkommenstener her⸗ letzten Athemzug bleiben wird. angezogen werden, so dürfte sich daraus schon der Berlin, 6. Jan. Für eine Reichseinkommen⸗ Unterhalt für manches neue Bataillon und manche dteuer mocht die Freisinnige Ztg.“ heute geltend, neue Batterie mit Leichtigkeit beftreiten lassn. Der daß sie die Möglichteit gewähren würde, endlich auch Keichskanzler bezeichnete im Reichstag als Ziel seiner die vormals deihenamitelbacen Futsten und Grafen Kegierungspolitit. Zufriedenheit des Volkes, gute zu den öffentlichen Lasten einigermaßen heran⸗ Finanzen uͤnd ein starkes Heer. Eine Reichsein- zuziehen. lommensteuer in der Ausdehnung insbesondere auf In Preußen und, so diel wir wissen, auch im die Reichsunmittelbaren vermag in allen drei Rich⸗ aibrigen Veinschland sind sammiliche dormals reichz⸗ lungen forderlich zu sein. Durch die Unterwerfung unminelbaren Familien von der Einkommensteuer obiger Familien unter die Reichssteuerpflicht werden un fur ihre Demanialgüler seldst den der Grund. die Finanzen verbessert und wird das Reich in den fteuer defreit. Das Kriegsdiensigesez von 1867 Stand gesetzt, mit größter Leichtigkeit ein starkes lal diese Faminen soget von' der ollgemeinen Heer zu unterhalten. Zugleich aber, und darauf Wehrpflicht ausgenommen. Nicht einmal zum legen wir das meiste Gewicht, wird die Zusrieden⸗ Zasahichceiwimngendienst ionnen die Soͤhne dieser it des Volles erhöht durch die Beseiniaung einer Familien herangezogen werden. Im Kriege wie im Rechtsungleichbeit und Steuerfreiheit, welche ein um rieden ist diese Klaffe deusscher Siaatsbürger von so goberes Hffenttiches Aergernis darstellt, je mehr edem Dienst mit der Waffe, von jeder Uebung und die Staatslasten für die minderwohlhabenden Klafsen der Konrollversammlung befteil. Wunschen Glies in den letzten Jahren fortgesetzt gesteigert wor der vieser Famine freiillig in den Armeedientt den find. einzutreten, so erhalten sie sofort ein Offizierspatent und avanciren alsdann, auch ohne wirklichen Dienst zu thun, mit den Lebensjahren in die höheren Rangklassen bis zum General à la suite aufwärts. Die betreffenden paradiren bei Hoffesten im Glanz ihrer Generalsuniform, ohne von den Lasten und Bflichten des Militärdienstes weiter etwas zu ver⸗ spüren. „Die Ausnahmeftellung dieser Reichsunmittel⸗ daren wird in dem Maße unerträglicher, je höhere Anforderungen die Wehrkraft des Vaterlandes an persönliche Dienstleistungen und an die Steuerkraft aller anderen Bürger siellt. Allerdings haben die deutschen Bundesalle von 1815 den reichsunmittel⸗ baren Familien gewisse Vorrechte zugeslanden. Unter diese Vorrechte aber war eine Befreiung von direkten Steuern durchaus nicht einbegriffen. Gleich- wohl haben diese Familien die oben erwähnte Befreiung in Preußen nachher thatsächlich sich zu verschaffen gewußt. Die preußische Verfassung hatte reilich diese Vorrechte 1848 beseitigt. Zur Reab. ionszeit aber wurde die Verfassung dahin deklarirt, vaß dieselbe die Wiederherstellung der früher bestan⸗ denen Vorrechte der Reichsunmittelbaren nicht ent⸗ Jegenstehe. So ist der Art. 4 der Verfassungs ürkunde: „Alle Preußen sind vor dem Geset gleich, Standesvorrechte finden nicht statt“ thatsäch⸗ lich zu einer Ironie geworden. Die reichssunmittelbaren Familien sind von der tlassifizitrten Einkommensteuer in Preußen völlig be— —A eine Äbänderung des Einkommen; und Klassensteuer⸗ gesetzes in Frage stand, nahm die Kommission einen ernsthaften Anlauf, dieses Privilegium zu beseitigen. Dasselbe ist auch um so unhallbarer, als andererseits