k * J— —38 * — 18 —A B— 2 3. HB 7/ J 31. — — —E 53 . R68 —88 9. MI 8 —— iiß y — — ————— J1 A * VY9 —J. —18— 535 59684 —2* — —18 —3383 RU 3 ⸗ d * —— 9 — 1 4 »— Vr JJ BB —4 ⸗ h S — 1.0 3 *R ⸗ —2 —I od Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. der „St. Jugberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonutag; 2 mal wochentlich mit Unterhaltungs glau und Sonntass mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljiährlich 1.4 60 ¶ einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1.M 75 —, einschließlich 40 ⸗Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 40espaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 B, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 135 4, Neklamen 80 B. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 39. * St. Ingbert, 22. Februar. (Telegramm.) Gesammtresul⸗ dat der Reichstagswahl in Zwei—⸗ zrücken-Pirmasens: Krämer 7351 ESt. ein rich 8695 *St. Ingbert, 22. Febr. Die Bethei— igung bei der gestrigen Reichstagswahl war in inserer Stadt so rege, wie bei keiner anderen Wahl bisher. Von 1902 eingeschriebenen Wählern wur⸗ den 1742 giltige Stimmen, — 142 Stimmen nehr wie bei der vorigen Wahl — abgegeben, so daß etwa 92 Prozent der Wähler abgestimmt haben. das Resultat der Wahl in den einzelnen Wahl⸗ )ezirken unserer Stadt ist folgendes: strämer: Heinrich: Wahlbezirk (Wahllokal Stadthaus): 121 187 Wahlbezirk (Wahllokal altes Schulhaus): 149 279 Wahlbezirk (Wahllokal neues Schulhaus): 268 166 Wahlbezirk (Wahllokal Schulh. Josephsthal): 168 193 Schnappach: 158 58 859 883 Es erhiell sonach von den hier abgegebenen Stimmen Herr Krämer 859 und Herr Hein⸗ eich 83833. *Weitere Resultate liegen vor, aus Kraämer Heinrich 1408 194 * 225 58 66 128 142 64 182 7* 170 2 44 100 1 3weibrücken Kohrbach Hassel d)eckendalheim Immersheim knsheim Eschringen Blieskastel Oberwürzbach Niederwürzbach Finöd 1198 Bierbach 6 dautzkirchen 22 Schwarzenacker 42 Althornbach 80 Ernstweiler 230 24 Pirmasens 2188 371 Waldfischbach 1832 47 Irheim 194 41 Herbitzhein 56 31 Lontwig 84 1358 Webenheim 162 — Reubornbach 233 26 dellfeld 82 16 Zreitfurt 109 — Wolfersheim 73 — *Nach einer uns soeben saus Zweibrücken zu⸗ jegangenen Nachricht ist die Wiederwahl des derru Krämer gesichert. (Siehe oben Tele—⸗ zramm.) Auch aus den übrigen pfälzischen Wahl⸗ reisen laufen Nachrichten ein, die auf den Sieg er nationalen Kandidaten hindeuten. * In Kirkel⸗Neuhäusel erhielt bei 184 Abstim⸗ nenden Dr. Armand Buhl (natl.) 173, Professor Siessel (frs) 11 Stimmen. —*In den Bürgermeistereien Saarbrücken, St. Johann, Malstatt-Burbach und Arnual-Gühdinqen erhielt der liberale Can— Dienstag, 22. Februar 1887. 222. Jahrg. didat PPähler 53377 Stimmen, der Centrums- eandidat Hitze 1124. Die Wahl des ersteren kann sonach als gesichert gelten. * Im Wahlkreise Mannheim⸗-Schwetz- ingen Weinheim erhielt der natl. Cand. Diffené 12233, der Sociald. Dreesbach 5189 und der demokrat Kohn 4602 Stimmen. Demnach iß Ddiffené gewäaͤblt. Ordensmitgliedern, welche fremdländisches Staatb⸗ bürgerrecht erworben haben, soll eine zweimonat⸗ iche Frist bewilligt werden, das Indigenat wieder zu erwerben; die Behörden werden angewiesen, zenselben alle Erleichterungen zu gewähren. Die deitung und Pflege in Waisenanstalten, Kinder⸗ »ewahranstalten, Besserungsanstalten für verwahr⸗ oste Jugend, Siechenhäusern und Altersversorgungs⸗ anstalten wird den Orden unter den vor Erlaß des Ordensgesetzes bestandenen gesetzlichen Bedin⸗ zungen wieder gestattet. Berlin, 20. Febr. Bei der Berathung und Feststellung des Unfallversiche rungs-Ge— etzes wurde von allen Seiten zugestanden, daß, da es sich um die gesetzgeberische Behandlung eines jonz neuen Gegenstandes handelte, in verschiedener dinsicht an der Hand der Erfahrung abgewartet verden müsse, ob sich diese oder jene Einrichtung »ewähren werde. Dies galt namentlich von der Thätigkeit der Schiedsgerichte bei Erledigung von Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. deber die mit dem schiedsgerichtlichen Verfahren isher gemachten Erfahrungen sprechen sich nun die Vorsitzenden der Schiedsgerichte übereinstimmend ünstig aus. „Die Mitglieder des Schiedsgerichts“, agt ein vielbeschäftigter Vorsitzender in seinem Jah⸗ nesbericht, „haben fich an den Geschäften mit regem Fifer betheiligt, und es hat sich das Zusammen⸗ virken der Beisitzer aus den Kreisen der Arbeit⸗ jeber und Arbeunehmer mit einem den Vorsiz füh⸗ enden Staats- oder Kommunalbeamten als eine weckmäßige Einrichtung erwiesen, welche geeignet st, die Rechtsfindung zu erleichtern und durch För⸗ herung einer richtigen Beurthejlung thatsächlicher Verhältnisse auf sachgemäße Entscheidungen hinzu⸗ virken. Es gilt dies insbesondere auch von den Beisitzern aus der Zahl der Arbeitvertreter, die zurch ihre genauere Kenntniß der Erwerbsverhält— nisse und der wirthschaftlichen Lage von Arbeiter⸗ 'amilien bei der Berathung des Gerichtshofes nütz⸗ ich mitwirkten, während andererseits anerkennend hervorgehoben werden darf, daß die aus der Reihe der Arbeitgeber erwählten Beisitzer großes Wohlwollen für die Arbeiter bethätigten und sich stets geneigt zeigten, in zweifelhaften Fällen thunlichst zu gunsten der Arbeiter oder deren Angehöriger zu entscheiden“. Als ein günstiges Zeichen für das Vertrauen der Arbeiter auf die Thätigkeit der Schiedsgerichte ist es gewiß auch zu betrachten, daß die Vertretung der Arbeiter durch Rechtsanwälte verbältnißmäßig jelten ist. Eine große Wählerversammlung des Ziesigen 5. Wahlkreises in der Tonhalle, in welcher Fugen Richter sprach und die von 4525000 Per⸗ sonen besucht war, wurde unter Berufung auf das Sozialistengesetz polizeilich aufgelöst. Berlin, 20. Febr. Ueber die Rekrutirung der Armee im nächsten Herbst sind die Bestim⸗ nungen veröffentlicht worden. Danach werden bei edem Infanteriebataillon mit hohem Etat 230 Rekruten statt bisher 225 Rekruten, bei den In⸗ 'anteriebataillonen mit niedrigem Etat je 200 statt hbisher 190 Rekruten eingestellt werden. Die reitens den Batterien mit hohem Etat stellen 30 Rekruten ein, die Feldbatterien mit hohem Etat 35 Rekruten, die Bataillone der Fußartillerie mit hohem Etat 200 Rekruten, die Trainkompagnien stellen an Mannschaften zu halbjähriger Dienstzeit 38 statit isher 44 Rekruten ein. Im Uebrigen verbleibt es bei den bisherigen Zahlen. Die Einstellung indet stagft in der Neif yom 1bis zum 5. Nophr Deutsches Reich. Berlin, 18. Februar. Der Justizausschuß des Bundesraths hat, wie der „Nat. Z.“ berichtet vird, am Dienstag den Gesetzentwurf wegen Ab— inderung des Gerichskostengesetzes und der Anwalts⸗ zjebühren endgülig abgeschlossen. Die bezüglichen — des Bundesraths gelangen. Berlin, 19. Februar. Dem „N. Wiener Abendblatt“ wird von hier aus besonderer Quelle olgende Skizze des zu erwartenden neuen kirchen⸗ olitischen Gesetzentwurfs übermittelt: Der Gesetzentwurf enthält eine gründliche, wenn nuch noch nicht vollständige Revision der sogenann⸗ en Mai- und Kampfgesetze. Die auf die Ver—⸗ valtung der Diözesen durch staatliche Beamte im Falle der Sedisvakanz Bezug habenden Gesetze ind vollständig außer Kraft gesetzt. Die Anzeige— flicht für Hilfsgeistliche und nicht definitiv ange⸗ tellte Kuraten, Verweser läßt der Staat fallen, benso verzichtet er auf die Anzeige von Beförde⸗ ungen oder Versetzungen von Ordensmitgliedern. Dagegen haben alle Ordensvorstände die Pflicht, alljaͤhrlich am Schlusse des bürgerlichen Jahres den Behörden ihren Personalstatus einzureichen. Für zie Pfarrer und höheren Funktionäre bleibt die Anzeigepflicht aufrechterhalten, ebenso das Ein—⸗ pruchsrecht der Regierung und wird vom Heiligen Stuhl anerkannt. Bezuglich der Knabenseminare und der theologischen Lehranstalten macht die Re⸗ gierung weitere Konzessionen und konzedirt die Er⸗ öffnung zweier neuer theologischen Lehranstalten in Limburg und Osnabrück. Die katholischen Theo— logen, die Ordensmitglieder und Priester werden don der Militärpflicht gänzlich befreit. Berlin, 19. Febr. Die angezeigte kirchen⸗ politische Vorlage enthält folgende Bestimmungen: Allen Orden und Kongregationen, welche bis zum Erlaß des Klostergesetzes in Preußen bestanden, wird die Rückkehr und die geistliche Thätigkeit zrincipiell gestattet. Den Ordens-Obern ist auf Ansuchen die Niederlassung in den früher bewohn⸗ en Häusern, soweit sie nicht in anderem Besitz, zu gestatten; neue Niederlassungen bedürfen der Benehmigung der Staatsregierung. Nur solchen Ordensmitgliedern, welche Inländer sind oder das eutsche Reichsbürgerrecht haben, wird die Nieder⸗ assung gestattet. Die Aufnahme von neuen Mit—⸗ zliedern ist gegen die einfache Anzeige bei Lokal⸗ dehörden und den Nachweis gestattet, daß die Auf—⸗ unehmenden das deutsche Bürgerrecht besitzen. die Errichtung von Privatschulen und Pensionaten vird Orden und Kongregationen gestattet, sobald je den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen ind. Das Verbot, Mitglieder kirchlicher Orden ind Kongregationen an öffentlichen Volksschulen ils Lehrkräfte zu verwenden, wird aufgehoben. die in Folge des Gesetzes von 1875 vom Staate ingezogenen Gebäude bestandener Klöster und Kon⸗ zregationen sollen, insoweit sie nicht in das Eigen— hum dritter Personen übergegangen sind, den rüheren Bosjern qausoeliefert werden Den — —