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Die Einrückungsgebühr für die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Vfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I5 H, Reklamen 80 . Bei 4Amaliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. — — — J — — — — — — — FF sl. Montag, 25. April 1887. 22. Jahrg. Deutsches Reich. München, 24. April. Freiherr v. Leonrod, crasident des Landgerichta München J und Bruder Erzbischofs von Eichstätt, ist soeben zum Justiz⸗ nister ernannt worden. Metz, 22. April. Die auswäris verbreiteten achtichten von in den letzten Tagen hier stattge⸗ bien Ausweisungen sind unbegründet. Die Be⸗ waise, daß Schnübele im Auftcag seiner Regierung zpionage getrieben hat, sind so gravierend, daß ne Verurtheilung keinem Zweifel unterliegt, vor⸗ zzfichlich dürften sich diese Beweise noch vermehren. Leipzig, 23. April. Der Kaiser wird, wenn ihm sein Gesundheitszustand gestattet, zur xundsteinlegung des Reichsgerichtsgebäudes hierher omnmen. mrlin, 23. April, 5 Uhr. Der verhaftete „hnäbele soll, nach Pariser Meldungen, deut⸗ hen Relruten zur Desertion gerathen und verholfen zoen. Berlin, 22. April. Im Abgeordnetenhause un Graf Kanitz. unterstützt von Konservativen und reikonsetpatiben, den Antrag eingebracht, die znigliche Staatsregierung zu ersuchen, im Bundes⸗ uth dahin wirken zu wollen, daß der Einfuhrzoll uf gekämmte Wolle von 2 Mk. auf 20 Mk. pro doppelzentner erhöht werde. Dem Antrag ist nach hende Begründung beigegeben: Es werden gegen⸗ rtig ca. 5 Millionen Kilogramm gekämmte Wolle Werthe von 20—25 Millionen Mark jährlich JDeutschland eingeführt, zu weitaus größtem heile aus Frankreich. Die französische Wollkaäm⸗ nerei hat sich unter dem Schutze eines Eingangs⸗ ols von 25 Franks gleich 20 Mk. pro Doppel⸗ entner derart entwickelt, daß sie auf dem deutschen lankt der einheimischen Industrie eine empfindliche onlurrenz macht. Es erscheint deshalb geboten, et deutschen Wollkämmerei den gleichen Schutz zu währen. Die Generaldiscussion des preußischen Abgeord⸗ ienhauses über den kirchenpolitischen zesezentwurf gestaltete sich, entsprechend der lemeinen Erwartung, zu einer hochpolitischen herhandlung. Den Haupttag der zweitägigen De— iolle bildete die Donnerstagssitzung, einmal da⸗ durch, daß Fürst Bismarck wiederholt in den Gang et Verhandlungen eingriff und dann dadurch, daß s Centrum, die Conservativen, die National- iheralen und die Freisinnigen durch ihre hervor⸗ wendsten Redner ihre Stellung zur Vorlage prä⸗ hütten. Die Discussion wurde nationalliberaler⸗ igz dom Abg. Prof. Gneist mit einem historischen ütblick auf den Gang, den die Revifton der Achenbolitischen Gesetzgebung genommen, eröffnet, nonauf der berühmte Staatsrechtslehrer in laͤnger — die Gründe darlegte, welche seine Partei be⸗ inmten, sich gegen die Vorlage zu erklären. Der at — erklärte Abg. Gneist, könne nicht auf e Fürsorge für die Vorbildung der katholischen desüchk. it, noch weniger aber auf die Mitbestim— ung bei Besetzung der maßgebenden Stellen der siche verzichten; weiter könne die Staatsgewalt iß gewisse Beschränkungen der klösterlichen Orden * Longregationen nicht Verzicht leisten und schließ⸗ lönne der Staat auch nicht sein souveränes rusfichtsrecht preisgeben. Da indessen der neue Annf — so lassen sich die weiteren Argumen— uen des nationalliberalen Redners zusammen⸗ r — diese Rechte des Staates entweder ganz ige oder doch bedenklich schmälere, so vermöge Bartei dem Entwurfe nicht zuzustimmen: chließlich beantragte der Redner Commissions- »erathung. Das Centrum beschränkte sich darauf, »urch Abg. Dr. Windthorst eine Erklärung vor⸗ esen zu lassen, welcher der Centrumsführer einige Zemerkungen gegen den Abg. Gneist vorausschickte, )en er als den eigentlichen intellectuellen Urheber »es Culturkampfes bezeichnete. Die Erklärung elbst besagt, indem sie auf die Stellungnahme des seiligen Stuhles für die Vorlage und auf die noch hwebenden Verhandlungen über das Einspruchs⸗ ꝛecht hinweist, daß das Centrum infolge der Auf⸗ orderung des Papstes für den Entwurf in der yom Herrenhause beschlossenen Fassung stimmen verde; sollte dieselbe in irgend einem Punkte ab⸗ jeändert werden, so würde das Centrum gegen den xntwurf votiren, dasselbe sei im Uebrigen gegen ommissarische Berathung. Seitens der Freisinnigen hezeichnete Abg. Richter die Vorlage als für ihn ind seine politischen Freande unannehmbar, falls aicht die Bestimmungen über das Einspruchsrecht geändert würden, denn die jetzige Formulirunç desselben sei im Wesentlichen nichts anderes, als das allgemeine politische Bestätigungsrecht, welches ede Regierung für ihre Zwecke ausnutze. Das etzige Einspruchsrecht führe zur „Kanzlerdespotie“, ie religiöse Freiheit könne nicht ohne eine gewisse olitische Freiheit bestehen. Der freifinnige Redner sob auch die Einmischung des Papstes in die neutschen Angelegenheiten anläßlich der Sepftennats⸗ rage als eine ganz ungewöhnliche Erscheinung her⸗ por, woraus die Landräthe die Berechtigung geschöpft hätten, sich bei ihrer Agitafion für das Septennat uuf den Papst zu berufen. Hierauf ergriff Fürst Bismarck das Wort, um sich zunächst scharf gegen die Ausführungen Richters zu wenden, den er als im Lehnsverhältniß zum Centrum ßehend bezeich⸗ nete und meinte dann, daß das Einspruchsrecht natürlich eine politische und nicht etwa eine dog⸗ matische Bedeutung habe. Die Anrufung des bapstes stellte Fürst Bismarck als durch die Noth—⸗ vendigkeit gerechtfertigt hin, subbersiven Tendenzen entgegenzuwirken und betonte er, daß für die deut⸗ chen Katholiken die päpstliche Autorität nicht blos iejenige eines Ausländers sei. Gegenüber der Anschauung des Abg. Richter, die septennatsfreund⸗ ichen Wahlen seien lediglich durch „Kunststückchen“ rzielt worden. wies der Kanzler darauf hin, daß »ie Wahlen in ihrem Resultate vielmehr als der Ausdruck der Unzufriedenheit des Volkes mit dem Treiben der bisherigen Opposition zu betrachten eien. Nach dieser Auseinandersetzung mit Herrn stichter wandte sich Fürst Bismarck der Vertheidi⸗ zung der Vorlage und im Weiteren seiner ge⸗ ammten Kirchenpolitik zu. Aus diesen interessanten Darlegungen erhellt, daß es die Begründung der Tentrumspartei nach 1871 war, die ihn in den irchenpolitischen Kampf trieb und daß in demselben ediglich politische Rücksichten sein „Leitmotiv“ ge⸗ vesen sind. Im ferneren Verlaufe seiner Rede jezeichnete Fürst Bismarck die bisherigen kirchen⸗ volitischen Novellen nur als Präliminarien zum Friedensschluß und habe es nur noch gegolten, zu letzterem die Zustimmung des jetzigen Papstes zu ꝛrlangen. Dieselbe sei nun erreicht und so möge das Haus der Vorlage ebenfalls zustimmen; sollte ber das Votum des Hauses gegen die Vorlage ausfallen, so würde er, Fürst Bismarck, genöthigt ein, seine Aemter in Preußen niederzulegen und iich nur noch den Diensten des Reiches zu widmen. Namens der Mehrheit der Conservativen erklärte zierauf Abg. Graf Schwerin, daß dieselben für Annahme des Gesetzes in der Fassung des Herren⸗ hauses und gleich dem Centrum gegen Commissions⸗ derathung seien. Von freifinniger Seite nahm dann Prof. Virchow das Wort, um seine Partei gegen die Bismarckschen Angriffe zu verwahren; die frei⸗ innige Partei habe die Regierung im Kirchen⸗ ampfe ehrlich unterstützt, bis die Freifinnigen, reilich zu spat, inne geworden seien, daß der Zampf infolge der opportunistischen Politik Bismarcks chließlich ganz andere Bahnen eingeschlagen habe. Die Virchow'schen Ausführungen veranlaßten den Fürsten Bismarck zu einer Entgegnung, worin er rochmals betonte, daß die kirchenpolitischen Gesetze tets nur den Charakter von Kampfgesetzen getragen jätten und daher eben so wenig eine dauernde Institution wie das Sozialistengesetz sein sollten; ex müsse seine Mitwirkung dazu, die Katholiken dauernd zu vergewaltigen, entschieden versagen. Den Beschluß in der Reihe der Donnerstagsredner ildete der conservative Abgeordnete v. Gerlach, velcher die unveränderte Annahme der Vorlage empfahl, sich es aber nicht versagen konnte, zugleich eine Lanze für den Antrag Kleist-Hammerstein zu zrechen. — Die unveränderte Annahme der Vor⸗ age nach den Herrenhausbeschlüssen steht nach dem Verlaufe der Donnerstagsverhandlung des Abge⸗ ordnetenhauses außer allem Zweifel. Ausland. Paris, 23. April. Der „Matin“ meldet: „Der deutsche Geschäftsträger hat dem Conseils⸗ dräfidenten folgende Mittheilungen über den „Fall Schnäbele“ gemacht: Seit längerer Zeit war der »eutschen Regierung bekannt, daß Schnäbele sich wiederholt der Verleitung zur Desertion militär—⸗ yflichtiger Elsaß⸗Lothringer schuldig gemacht hatte, also Handlungen, die in Deutschland als Hoch⸗ oerratbsberbrechen gelten. Auf Grund dieser An⸗ tlage hatte der Ober-Reichsanwalt in Leipzig die Untersuchung gegen Schnäbele angeordnet und Befehl zu seiner Verhaftung gegeben, sobald er den deutschen Boden betreten würde. Die deuische Polizei hat diesem Befehle Folge geleistet. Der Beschäftsträger bemerkte weiter, daß unter den an der Grenze obwaltenden Verhältnissen es sehr leicht sei, ganz unfreiwillig die Grenze nur einige Meter zu überschreiten. Die protokollarische Untersuchung verde feststellen, daß die Verhaftung Schnäbeles auf deutschem Boden vorgenommen, aber auf fran⸗ ösischem Boden vollendete Thatsache geworden sei. Für den Fall, daß eine Grenzperletzung nachge⸗ wiesen werden sollte, werde man sich an die be— züglichen internationalen Vorschriften zu halten haben, welche die Fälle dieser Art betreffen, und entsprechend denselben werde Frankreich volle Ge⸗ rechtigkeit gegeben werden. Paris, 23. April. Die weitere Untersuch⸗ ing ergab, daß Schnäbele nicht in einen Hinter⸗ jalt gelockt worden, sondern selbst eine Unterred⸗ ing mit Gautisch nachgesucht habe. Graf Lyden, »ie in Münster's Abwesenheit die deutsche Botschaft zirigirt, gab Flourens unaufgefordert die Versiche— rung. wenn die Untersuchung klar gestellt, daß die Kerhaftung auf französischem Gehiet stattgefunden, Ddeutschland Genugthuung geben werde. Flourens deröffentlichte hierauf in der „Agence Havas? eine Note, mit welcher heute die Presse sich vollständig zeruhigt erklärte. Fr. Ztg. — — —— nÑ̊Pne