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Die Einrückungsgebühr fuür die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 4, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I5 H, Reklamen 830 . Bei 4maliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet. 43 899. Samstag, 7. Mai 1887. 22 Jahrg. —— Deutsches Reicdh. Erlaugen, 20 Mai. Der hießige Empfang xes Prinze Regenten gestaltete sich zu einem aͤußerst zlänzenden. Die ganze Bevölkerung nahm an dem— elben Theil. In der Aula der Universität fand m besonderer Begrüßungsakt statt. Professor hoͤlder begrüßte in eindrucksvoller Rede den Regenten iss Rector magnificentissimus; derselbe erwiederte zankend mit? Glückwünschen für das Blühen und hedeihen der Universität. Der gesammte aka— emische Körper brachte sodann jubelnde Hochrufe uus. Vor dem Beginn des Festessens erhiellen brof. Hölder und Bürgermeister Dr. Schuh den Michaelsorden 1. Kl. Um ühr Leiste der brinz⸗ Regent nach Bamberg zurück. Bei der Ab— fahrt halte sich wie bei der Ankunft eine zahllose Menschenmenge eingefunden, die dem scheidenden Fürsten durch jubelnde Hochrufe ihre Begeisterung u erkennen gab. Darmstadt, 4. Mai. Die zweite Kammer aaute heute das Weinsteuergeseß mit 24 gegen 2 Stimmen ab. Berlin, 4. Mai. Wie die „Magd. Ztg.“ mgiös erfuhrt, hat der Bundesrath die Bramt— deinsteuervorlage zwar einstimmig angenommen, edoch stimmten Bayern, Württemberg und gaden bei einer Reihe von Paragraphen nur inter Vorbehalt zu. Hamburg und Bremen er— jelten die Versicherung, daß ihre bestehenden btennereien nach dem Zollanschluß nicht ungünstiger zestellt werden sollen, als die jetzt im Zollgebiet echenden Brennereien. Berlin. Die Arbeiterschutzkommission es Reichstages hat in voriger Woche die zweite Lesung des von dem Abgeordneten Hitzze einge⸗ orachten Gesetzentwurfs beendet und beschlossen, dem kdeichstage folgendes Gesetz, betreffend die Abände— cungen und Ergänzungen der Gewerbeordnung vor⸗ uschlagen: Art. 1. An Stelle des Art. 3 88 135, 146 ind 154 der Gewerbeordnung treten folgende Be⸗ immungen: 8 135. Kinder unter 12 Jahren iürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden. Vom 1. April 1890 ab ist diese Beschäftigung aur Kindern zu gestatten, welche das 18. Lebens⸗ ahr vollendet und ihrer landesgesetzlichen Schul—⸗ nücht genügt haben. Bis zu diesem Zeitpunkte ürfen Kinder, welche zum Befuche der Volksschule anpflichtet sind, in Fabriken nur dann beschäftigt vderden, wenn sie in der Volksschule, oder in einer on der Schulauffichtsbehörde genehmigten Schult ind nach einem bon ihr genehmigten Lehrplane en regelmäßigen Unterricht von mindestens 8 dunden täglich genießen. Die Beschäftigung von ndern unter 14 Jahren darf die Daͤuer von Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Fa⸗ niten nicht länger als 10 Eiunnden täglich be⸗ diftigt werden. Wöchnerinnen dürfen während —8 nach ihrer Niederkunft nicht beschäftig! Die Beschäftigung von Arbeiterinnen in Auf⸗ ungsanstalien Brüchen oder Gruben, auf Leten, in dem Betriebe don Hütten⸗, Walz. und Ammerwerken, in Metall um Steinschleifereien, wi das Tragen von Lasten durch Arbcetiten Hochbauen und auf Bauhöfen ist untersagt. —2186a. In Fabriken dürfen Arbeiterinnen »onn⸗ und Festtagen, desgleichen in der Nacht— yn halb 9 Uhr Abends bis halb sechs Uhr Auens nicht beschäftigt werden Wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit kann auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausdeh⸗ nung der Arbeitszeit bis 11 Ühr gestattet werden, doch so, daß die tägliche Arbeiiszeit 14 Stunden nicht überschreitet. Der Antrag ist schriftlich an die Ortspolizeibehörde zu richten und muß den Grund der beabsichtigten Ausdehnung, das Maß derselben und den Zeitraum, für welchen sie statt⸗ änden soll, angeben. Trägt die Orispolizeibehörde aus Rücksichten auf die Gefundheit oder Sittlichkeit der Arbeiterinnen Bedenken, die beabsichtigte Aus⸗ dehnung der Arbeitszeit überhaupt oder in dem bezeichneten Umfang zu gestatten, so hat sie dies dem Arbeitgeber binnen drei Tagen nach Empfang der Anzeige unter Angabe der Gründe schriftlich mitzutheilen. Erfolgt eine solche Mittheilung vor Ablauf von 3 Tagen nach Erstattung der Anzeige aicht, so gilt die beantragie Erlaubniß für ertheilt. Begen die gänzliche oder theilweise Versagung der Erlaubniß steht die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zu. Zur Betheiligung an der Arbei während der verlängerten Ärbeitszeit darf keint Arbeiterin gezwungen werden. Die Ortspolizei⸗ zehörde hat dem zuständigen Aufsichtsbeamten 8 1396) monatlich ein Verzeichniß der Fälle, in velchen sie Erlaubniß zur Verlängerung der Ar⸗ peitszeit ertheilte, einzureichen. der Leibeigenschaft rückgängig oder doch venigstens unwirksam zu machen. Dem Gerichts⸗ rathe hat Graf Tolstoi als Minister des Innern einen dementsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet. Jeder Kreis soll einen Vorstand erhalten aus dem angesessenen Adel. Dieser Kreisvorstand foll der Verwaltung und der Polizei seines Kreises vor⸗ tehen, aber auch eine gewisse richterliche Gewalt besitzen, sodaß er Streitsachen bis zu dreihundert Rubel an Werth noch eigenem Ermessen entscheiden ann. Ferner soll ihm auch das Recht verliehen werden, Geldstrafen bis zu einer gewissen Höhe und eine gewisse Anzahl Hiebe — bis zu fünfzig - zu verfügen. Ein eifriger Gegner des Gesetzes ist der Justizminister Manassein, fuͤr den namen— lich das richtige Entscheidungsrecht des Kreisbor— standes der Stein des Anstoßes ist, weil da— bei das Ansehen der Friedensrichter empfindlich leiden würde. Graf Tolstoi soll jedoch an der unveränderten Annahme seines Gesetzentwurfes fest⸗ halten und, wie verlautet, den Zar auf seiner Seite haben. Die Nachricht scheint der Bestätigung sehr zu bedürfen, obwohl es nicht unwahrscheinlich ist, daß die Absicht einer Beschränkung der Gerichte zu Gunsten des Adels in diefen Kreisen thasächlich be— steht. Natürlich wäre eine solche Maßregel neues Wasser auf die Mühlen der Nihilisten. Petersburg, 4. Mai. Nach zweiwöchent⸗ icher verhältnißmaͤßiger Ruhe haben sich die ver⸗ chiedenen beunruhigenden Tendenz-Ge— züchte in der russ. Hauptstadt wieder erneuert. Es werden, wie es nach engl. Lesart heift, große Rüstungen auf Befehl des Kriegsministers und des Marineministers hin mit fieberhafter Thätigkeit be⸗ rieben und es wird auch die Zusammenziehung großer Truppenmassen an der russ. Grenze gemeldei. In gut unterrichteten Kreisen wird angenommen, daß, obwohl diese Gerüchte zum Theil übertrieben sein mögen, sie doch bis zu einem gewissen Grade nicht unbegründet sind. Es herrscht sicherlich große Thätigkeit in allen russischen Arsenalen und Werften; 3 wird jedoch betont, daß diese Thalsache nichts Beunruhigendes an sich hat, da Rußlauds Rüstungen Nurchaus unvollständig sind und in maßgebenden Dreisen ist man der Ansicht, daß mit der alleinigen Ausnahme der Gardekorps, die Equipirung und der militärische Geist der übrigen russischen Armee ꝛoch viel zu wünschen übrig lassen. Die in St. Ketersburg beglaubigten Botschafter der fremden MNachte sind von gewissen Truppenbewegungen im —„üden verständigt worden. Es bestätigt sich auch, zaß die bedeutendste russische Station im Siillen Dzean durch die Entsendung mehrerer Panzerschiffe ↄon großem Deplazement wesentlich verstärkt werden 'oll, aber diese Maßregel erklärt sich durch die Thatsache, daß die Effeklivstärke der russischen See⸗ nacht seit geraumer Zeit unzureicheud gewesen ist. Schließlich heißt es, daß Rußland sich thätig für alle Eventualitäten vorbereite, aber daß kein Grund »orhanden sei, der russischen Regierung im gegen⸗ wärtigen Augenblicke kriegerische Absichten zu unter⸗ schieben. Petersburg, 4. Mai. Auf die neue An—⸗ eihe wurden insgesammt 1972 Millionen gezeichnet. Zeichner bis 1000 Rubel erhalten den vollen Betrag, für weitere 9000 Rubel 10 Prozent und für Beträge darüber hinaus 4 Prozent. Ausland. Paris, 5. Mai. Nachdem gestern vor dem Eden-Theater, obwohl keine Vorstellung statt⸗ jand, in größerm Maßstab skandalirt wurde, sodaß die Polizei energisch mit der Waffe inschreiten mußte wird Lamoureux vorerst eine Lohengrin-Aufführungen mehr ver— anstalten. In der deutschen Botschaft sind Vor⸗ kehrungen gegen etwaige Kundgebun— zen (der Studenten) getroffen worden. London, 4. Mai. Der Berliner Korrespon— dent der ‚Morning Post“ berichtet folgende unwahre Tendenzgeschichte: „Ein hoher deutscher Beamter agte mir letzthin: „Wir wissen sehr wohl, daß es um Kriege kommt und dielleicht in sehr kurzer Zeit, aber am meisten quält uns der Gedanke, daß wir nicht wissen, ob unsere Armee zuerst an unserer zst lichen oder an unserer westlhichen Grenze einen Kampf zu bestehen haben wird. Sie werden »eßhalb ermessen, wie vorsichtig wir sein müssen und wie groß die uns umgebende Gefahr ist.“ Rom, 4. Mai. Durch einen Erlaß des Henerals Saletta wird über Massauah und Umgegend der Blockadezustand verhängt und längs der blockirten Küste der Handelsverkehr nit Abyssinien und den Bewohnern dieses Landes verboten. Jedes Schiff, das diesem Verbote zu⸗ widerhandelt, wird vor ein in Massauah einzu— jetzendes Prisengericht gestellt, das über das Schiff und die Ladung dem Voölkerrechte gemäß erkennen wird. Wien, 5. Mai. Der „Nenen freien Presse“ wird aus Petersburg depeschirt: Das Urtheil im Attentatsprozefse wird Sonntag Nachmittag derkündet werden. Alle 15 Angeklagten, darunter drei Frauen sind zum Tode durch den Strang »erurtheilt worden. Die Vollziehung des Ur— heils wird nach der auf Mitte Mai festgesetzten Abreise des Czaren nach dem Süden erwactet Die ‚„Wiener Freie Presse“ erhält eine Nach icht aus Petersburg, der zufolge man sich in Ruß— and mit dem Gedanken trägt, die Aufhebun