zt. Jugherter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. — — — —— — — — — ùX òXòaXææ,&zààᷣ ⸗ a „St. Ingberter Anzeiger⸗⸗ erscheint woöchentlich funfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unter haltungs Aan und Sonntags mit sseitiger aillustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljährlich 1A 60 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1AMJ 754, einschließlich 24 zutellungsgebu hr. Die Einrückungsgebühr für die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 A, bei außerpfälzischen und solchen aui welche die Exvedition Auskunst ertheilt, 15 4, Neklamen 80 . Bei Amaliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. I36ß6. Deutsches Reich. Muͤnchen, 9. Juli. Die jüngsten Nachrichten der den Gesundheitzustand des Königs Otto haben Gedanken wieder angeregt, daß der Prinz⸗ degent Luitpold den Königstitel annehmen solle. die „N. N.“ bemerken dazu: „Unseres Ermessens iegt hier lediglich aufs Neue eine Probe jener Politik u Vermuthungen vor, welche seit einem Jahre erade dieses Feld ohne jeden Hintergrund von thatsachen so eifrig, und trotz aller Zurechtweisungen merschrocken heimsuchen. Die einzige, aber zunächst rutschlaggebende Thatsache, welche wir als absolut icher constatiren können, ist daß der Prinz⸗Regent zihst mit seinen Gesinnungen und Wünschen dem hrojecte ablehnend gegenübersteht.“ Daß die gegen⸗ — aum leugnen; der Weg der Abhülfe ist aber eine nterne bayerische Frage. Jedenfalls wird der neu⸗ gwählten Kammer wiederum die von der vorigen ibgelehnte Vorlage betreffs Aenderung der Ver— asfung zugehen, um gewisse, bei einer lang an— auernden Regentschaft unerträgliche Beschränkungen xtz Regenten in der Ausübung der monarchischen zefugnisse aufzuheben. Ems, 11. Juli. Nach dem gestrigen Diner anternahm der Kaiser eine Spazierfahrt nach der diefigen Silberschmelze und besuchte Abends das Theater. Heute machte derselbe nach beendigter rintkur eine Promenade. Berlin, 9. Juli. Die Einführung der Ver⸗ uuchssteuer von Branntiwein, d. h. vom Trink⸗ srannswein soll derjenige Branntwein, welcher zu zewerblichen Zwecken jeder Art verwendet wird, zieuerfrei bleiben. Zur Verhinderung von Steuer⸗ interziehungen wird es unerläßlich sein, den zu olchen Zwecken bestimmten Branntwein zu dena⸗ utiren, und zwar in einer Weise, welche denselben um Genuß untauglich macht, ohne die Verwen⸗ uung desselben zu irgend welchen technischen Zwecken u derhindern. Auf der andern Seite muß der ur Denaturirung des Trinkbranntweins verwendete Stoff flüchtig sein, sodaß der Spiritus nicht von m abdestilͤrt werden kann. Seitens der Reichs— cegierung sind eine Anzahl hervorragender Chemiker wufgefordert worden, Vorschläge zu einer diesen qIweden entsprechenden Denaturirung des Spiriius u machen. Aus Leipzig wird der „Nat.⸗Zig.“ geschrieben, daß die in dem Landesverraihsproze sse Verurtheilten dlein und Grebert zur Verbüßung ihrer Sirafe der königlichen Strafanstalt Halle a. S. berliefert werden. Straßburg, 8. Juli. Ein Erlaß des Stait⸗ aalters bestiimmt, daß vom 1. Januar 1888 (bezw. Januar 1889) ab letzteres Datum bezüglich der derhandlungen und Beurkundungen der Notare) das Gesetz vom 14. Juli 1871, wonach bei den griedensgerichten Metz, Gorze, Courcelles⸗Chaussy, — Chateau· Salins, Dieuze, Vic, Lorquin⸗ hehichurt Schirmede Eales und La Poutrohe fowie dem Handelsgerichte Meßz gerichtliche Verhandlungen ind Urtheile in französischer Sprache gestaltet aren, außer Wirksamkeit tritt. Alle Verhandlungen sahen also von obigen Daten an deutsch zu erfolgen nd es wird somit die Gerichtssprache in den kechzlanden hatsächlich demsch. Ausland. Wien, 10. Juli. Die „Neue Fr. Presse“ kuaugt, daß die österreichische Regierung der bul⸗ urnchen Fürstenwahl nur unter der Bedingung Dienstag, 12. Juli 1887. ustimmen wird, daß alle Signatare des Berliner Vertrages derselben zustimmen. Die gleiche Haltung vird von Deutschland, England und Italien er⸗ vartet. Die „Wiener Allgemeine Zeitung“ macht en Vorschlag, der neugewählte Fürst solle bis zur —XEE als Regent Bulgariens bestellt werden, wodurch auch die jetzige Regierungskrise in Sofia ausge⸗ zlichen würde. Wien, 11. Juli. Der „Frankf. Zig.“ wird jemeldet: Die Deputation der Sobranje reiste jessern Mittag von Tirnowa nach Wien ab. Prinz Ferdinand von Coburg erwartet die Deputation in ẽbenthal und geht nicht früher nach Ischl. Man rwartet hier in den nächsten Tagen ein Rund— ichteihen der Pforte über die Fürstenwahl. Deutschland nimmt keine freundliche Stellung ein gegenüber dem Prinzen von Coburg. Paris, 10. Juli. Die „France“ läßt sich aus allen Städten, welche General Boulanger auf der Durchreise berührte, aus Melun, Fontainebleau, Moret, Nemours, Nevers u. s. w. telegraphiren, daß überall eine große Menge Boulanger's harrte und daß dieser zu wiederholten Malen gebeten jabe, nicht „Vive Boulanger!“, sondern „Vive la Republique! Vive la France!“ zu rufen. In Tlermont⸗Ferrand wurde General Boulanger von dem gesammten Generalstab und einer Reihe De⸗ hutationen von Turn⸗ und Feuerwehr-Vereinen empfangen; er entzog sich aber einer lärmenden Straßenkundgebung, indem er durch einen Seiten⸗ ausgang den Bahnhof verließ. Für den morgen tatifindenden feierlichen Einzug werden die groß⸗ artigsten Vorbereitungen getroffen. London, 9. Juli. Die Königin hielt heute in Aldershof eine Heerschau über die Truppen und Freiwilligen ab, von welchen im Ganzen ewa 58,000 Mann zusammengezogen waren. Petersburg, 10. Juli. Das „Journal de Z2t. Petersbourg“ erwähnt die erfolgte Wahl des Prinzen Ferdinand von Koburg zum Fürsten von Bulgarien und beschränkt sich für jetzt darauf, daran zu erinnern, daß die Legalität der Versammlung, welche den Prinzen gewählt habe, von Rußland niemals anerkannt worden sei. Sosia, 9. Juli. Auf die Nachricht von der Annahme der Fürstenwahl durch den Prinzen von Toburg sandte die Stadt Sosia dem 3 tele⸗ zraphisch ihre Glückwünsche; die Straßen sind ge⸗ schmückt viele Privathäuser geflaggt; für den Abend werden Vorbereitungen zur Illumination ge⸗ roffen. Auch in Tirnowa haben die Häuser geflaggt; rach Meldungen, aus der Provinz ist die Wahl nit großem Enthusiasmus aufgenommen. — Das Ministerium Radoslawow beschloß, seine Entlassung zu nehmen; die Sobranje wird sich morgen mit zieser Frage beschäftigen. Wie die „Agence Ha— »as“ meldet, demissionirte die Regentschaft gleich⸗ 'alls. Sie stellte es der Sobranje frei, ihre De— nission oder die Demission des Kabinets anzunehmen. Es verlautet, die Sobranje werde beide Demissionen iblehnen und zwischen beiden Regierungs-⸗Organen ine Verständigung herbeizuführen suchen. — Die Deputation der bulgarischen Sobranje zur Be— zrüßung des Prinzen von Coburg wird am Mitt⸗ voch in Wien erwartet. Konstantinopel, 9. Juli. Der divloma⸗ ische Agent Bulgariens, Vulcovich, überreichte heute »em Großvezier eine Note seiner Regierung, in velcher die Wahl des Prinzen Ferdinand von Ko— J 22Jahrg. burg zum Fürsten von Bulgarien und die Annahme der Wahl durch den Prinzen notifizirt und hierzu zie Genehmigung der Viorte nachgesucht wird. Eine Reichsbehörde für gewerblich⸗ technische Angelegenheiten. Der auf dem neulich abgehaltenen Berufsge⸗ nossenschaftstage angeregte Gedanke einer Reichs⸗ zchörde für gewerblich⸗ technische Angelegenheiten erdient eine ernstere Beachtung, als sie solche ges egentlich auftretenden Wünschen zu Theil zu werden »flegt. Nicht zum ersten Male sind bei diesem inlasse die Incongruenzen zur Sprache gekommen, velche dadurch entstehen, daß die Gesetzgebung über »as Gewerbewesen Sache des Reiches, die Ver— valtung über das Gewerbewesen aber Sache der Finzelstaaten ist. Aus den Kreisen der verschieden— ten Gewerbetreibenden heraus hört man nicht selten dlagen, daß sie in dem einen deutschen Bundes⸗ taale in ganz verschiedener Weise behandelt werden, is in dem andern. Oft genug sind ähnliche vorstellungen auch durch Petitisnen oder einzelne sttedner im Reichstage laut geworden, ohne daß zer letztere der unzweifelhaftẽn Competenz der Par⸗ ikularstaatken gegenüber im Stande gewesen wäre, twas zu thun. Diese Competenz ist auch wieder⸗ jolt das unübersteigliche Hinderniß für Neuerungen iuf dem Gebiete der gewerblichen Gesetzgebung ge— vesen, welche sonst eine Berückfichtigung sachlich ꝛecht wohl verdient hätten. So hat z. B. die chon oft vorgeschlagene Organisation und Ver—⸗ valtung des Fabrikbeaufsichtigungswesens gewiß nanche recht beachtenswerthe Gründe für sich, aber ie siändig wiederkehrende Ablehnung seitens des gundesraths beruft sich jedesmal auf die entgegen⸗ tehenden Competenzbedenken und damit ist die Zache abgethan. Jetzt tritt indeß durch die Be⸗ ufsgenossenschaften ein neues und sehr viel stärkeres geduͤrfniß nach Gleichmäßigkeit der gewerbe⸗ volitischen Verwaltungsmaximem im ganzen Reiche jervor. Wo die Berufsgenossenschaften auf das Febiet eines einzelnen Bundesstaates beschränkt ind, kann freilich ein solches Bedürfniß kaum em⸗ funden werden, wo sie sich aber über mehrere hundesstaaten beziehungsweise über das ganze Reich erstrecken — und das ist bei der großen Mehrheit er Fall — da muß die zwischen den einzelnen Ztaaten bestehende Verschiedenheit in der Ausübung ʒer den Verwaltungsbehörden gegenüber den Be— ufsgenossenschaften zustehenden Befugnisse zu Ver⸗ virrung, ja zu vollsiändigen Unzuträglichkeiten ühren. Die Wünsche, welche aus dieser Sachlage zeraus sich bereits nach so kurzer Geltungsbauer ;es Unfallbersicherungsgesetzes haben hören lassen, verden voraussichtlich in den kommenden Jahren mmer lebhafter auftreten. Doß man sie lediglich us Rücksicht auf partikularistische Empfindlichkeiten zuf die Dauer unerfüllt lassen werde, ist schwer zu llauben. Glücklicherweise ist der doktrinare Gegen⸗ sotz von Unitarismus und Partikularismus in der Wirklichkeit unseres Reichslandes längft verblaßt. Die ehemaligen Unitarier haben sich mit dem deut⸗ chen Bundesstaate als einer dauernd lebensfähigen Finrichtung versöhnt, und die ehemaligen Partiku⸗ aristen, soweit sie den Partikularismus nicht als Agitationsmittel gegen Preußen und das Reich zusbeuten, haben sich überzeugt, daß das Reich an Fentralisation nur das verlangt, was als praktische Maßregel zum allgemeinen Beften für nothwendig ctannt ist. Angesichts dieser Entwickelung wird