zt. Ingherter Amzeiger. Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. — Et. Ingberter Anzeiger⸗ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samsftag und Sountag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltunge en und Sonntags mit Bseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljahrlich 14M 60 4 einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezogen 1.4 * , einschließlich 12 gutellungẽgebahr. Die Einrückungsgebühr jar die A4Agespaltene Garmsndzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfälzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 4, Neklamen 30 . Bei 4maliger Ginrückung wird nur dreimalige berechnet. 7 Deutsches Reich. Muͤnchen, 11. Juli. Wie es scheint, sind mmehr die näheren Bestimmungen über die Zu—⸗ inmentunft Kaiser Wilhelms mit dem Reichs⸗ weser Prinzen Luitpold getroffen worden. Wie je Allgemeine Zeitung erfährt, ist Lindau am hdensee als Ort der Zusammenkunft ausersehen. München, 12. Juli. Die Rekruten der zaballerie Regimenter werden heuer nach neuerer Inordnung zum erstenmale nicht erst Anfangs dobember, sondern schon Anfangs Oktober ein⸗ rerufen, um für die Ausbildung derselben mehr zeit zu gewinnen. Munchen, 13. Juli. Der Vorschlag, be⸗ ressend die Einberufung des Landtages ist, nach ⸗ xm der Ministerrath darüber Beschlüsse gefaßt hat, xteits dem Prinz · Regenten vorgelegt worden. Der ztatzenwurf der Verwaltung ist bereits in Druck egeben. Minchen, 13. Juli. Es sind bereits alle horberetiungen getroffen für den Eintritt Bayerns n die Brantweinsieuer ˖ Gemeinschaft. sKoblenz, 12. Juli. Dem Kaiser wurde cute früh eine Morgenmusik von der Kapelle des uguftaregiments gebracht. Um 10 Uhr machte et Kaiser mit der Kaiserin eine Spazierfahrt nach en Rheinanlagen und nahm dann den Vortrag lUUbedyll's entgegen. Zum Diner sind mehrere evorragende Militär ⸗ und Civilpersonen geladen. -Der Kaiser verläßt, wie hierher gemeldet wird, m 18. Juli die Insel Mainau und langt am 9. Juli in Gastein an. Berlin, 12. Juli. Prinz Wilbelm kam eute Vormittag von Potsdam hier an und begab qq vom Bahnhof aus zum Reichskanzler Fürften Aismarck in den Reichskanzlerpalast, wo er längere zeit derblieb. Mittags kehrte der Prinz nach Pots⸗ am zurück. Berlin, 12. Juli. Zeitungsnachrichten aus aris zufolge ist man dort wegen der Feier des 4. Juli nicht ohne Besorgnis; von verschiedenen Leiten wird den daselbst weilenden Deutschen an⸗ upfohlen, fich an jenem Tage nicht öffentlich zu eigen und ihre. der Wut des Pöbels denunzierten “olale geschlossen zu halten. Die Norddeuische Ilzemeine Zertung“ konstatiert, daß die in Frant. tich herrschenden Zustände derartige Warnungen Ratschlage als nicht ungerechtfertigt erscheinen en. Die ‚Nordd. Allg. Zig.“ erklärt eß für sehr etechtfertigt wenn die Deutschen in Patis I Anreceinungen des Patiser Pothels am it werden. Die Zustärot in Frank⸗ uit seien thatsuchlich donoch 8* qun b e Dem Börsen. Courier“ nened dog Eran von Coburg⸗Gotha, dem e dde Xwgend von Annahme der — 59 rone obgeraihen und ebvent. in Aus⸗ eent die Erlaubmiß als Chef des Hauses tweigern. — Die renzzenng. schreibt: kicher ist daß s u V g z aische o lcnge es sich nur um die bul⸗ nahe ronfrage handelt, nicht ein Knopf am Rocke arfeit udchen Landwedrmannes auf seine Halu⸗ deh ure irt wierd. Deuischland wird, sobald die iehug Prin n Coburg durch die Türkei ge— — England, und. Oesterreich aner ⸗ wichenen, sich jedenjalls diesen Mächten am derl au, 13. Juli. Zu einer Aeußerung des „Uniders“ über den Landesberräther Klein, Nordd. Allg. Zeitung“: ts at ein⸗ 44 Donnerstag, 14. Juli 1887. 22. Jahrg. rollfiändige Perversion der moralischen Grundsähze n Frankreich eingetreten wenn man so wenig Scheu trägt, einen für Geld bezahlten Spion als delden und Märtyrer zu preisen. Frankreich sei es vorbehalten geblieben, den bezahlten Spion über die Stufen ehrlicher Männer hinauf als einen Hegenstand der Verehrung zu bezeichnen. e Aus land. Paris, 12. Juli. Floquet hat die Rück⸗ ritiserkllaärung zurückgenommen. — Der Budget⸗ nusschuß genehmigte mit 10 gegen 2 Stimmen den Zericht Lesquiliers über den Mobilmachungsplan. der Bericht wurde hierauf sofort der Deputirten⸗ ammer eingereicht. Die Generäle Sausfsier, Galliffet und —„chneegans, belanntlich ein Straßburger, haben zas Großkreuz der Ehrenlegion erhalten. London, 13. Juli. Der „Daily News“ ufolge hat die englische Regierung die Mächte zu iner Conferenz über die Zuckerprämienfrage einge⸗ iden und London als Versammlungsort vorge⸗ hlagen. Die englische Regierung ist jedoch nicht bgeneigt, die Konferenz auch an einem anderen Irte stattfinden zu lassen. stonstantinopel, 18. Juli. Der Sultan at das Rundschreiben der Pforte, worin die Wahl es Prinzen von Coburg zum Fürsten von Bul⸗ arien angekündigt werden sollte, nicht sanktionirt. der Coburger telegraphirte nach der „Fr. Ztg.“ in den Prafekten von Philippopel, er werde Bul⸗ jarien erst betreten, nachdem die internationalen gedinaungen erfüllt seien. — Landaa, 13. Juli. (L. T.) Als der deutsche Reichsstag vor zirka drei Jahren dem gegen⸗ värtig zu Recht bestehenden Dynamitgesetz nit seinen drakanischen Strafbestimmungen die Zu⸗ timmung ertheilte, hat er gewiß nicht die wahrhaft derhängnißvollen Folgen desselben in seinen ganzen onsequenzen mit in Berücksichtigung gezogen. Es ziebt ja allerdings nichts Vollkommenes ausf der Welt, und besonders Strafgeseße enthalten häufig Bestimmungen, wodurch der minder Schuldige mit dem Schuldigen in einen Topf geworfen ist. „Der Menschen stönnen ist nur Stückwerk.“ Aber nicht zin in Deutschland zu Recht bestehendes Straf⸗ jesetz trifft wohl so hart, wie dies gerade bei dem Dynamitgesetze häufig der Fall ist. Als Minimal⸗ trafe für die Uebertretung dieses Gesetzes find nicht veniger wie drei Monate Gefängniß angesetzt. diese Strafe trifft nach dem Gesetz jeden Ueber reter, gleichgiltig, ob derselbe auch das Dynamit zu seinem Broderwerb unbedingt bedarf; sobald er es unterlassen, den Besitz von Dynamit rechtzeitig der Bezirlsbehörde zur Anzeige zu bringen und sich eine Erlaubniß⸗Bestätigung zur Führung des ge⸗ ahrlichen Explosionsstoffeslertheilten zu lassen, ist er mindestens mit einer Strafe von drei Monaten gefängnis zu belegen. Diese Strafe trifft aber obald er Leute in seinem Brode hat, die mit dem bon ihm ohne Erlaubniß geführten Dynamit zu hantiren hatten, nicht blos ihn, nein, sie trifft auch alle jene des Gesetzes in den weitaus meisten Fällen nicht kundigen Leute. Ein solcher Fall lag Jestern der Strafkammer des hiesigen kgl. Landge⸗ lichts zur Verhandlung vor. Neunzehn Stein⸗ hrecher mußten sammt dem Arbeitgeber, denen sich nuch noch der Verkäufer des verbrauchten Dynamits ugesellte, wegen Vergehens gegen das Dynamit⸗ Jesetz abgeurtheilt werden. Der Gerichtshof, wel⸗ her — wenn es angängig gewesen wäre — im vorliegenden Falle gewiß eine mildere Strafe hätte intreten lassen, erkannte gegen ssämmtliche Ange⸗ lagte auf die mindeftzulässige Strafe von je drei Monaten Gefängniß. Der Gerichtshof ging dabei ewiß von der Erwägung aus, daß die Angeklagten ich der vollen Strafbarkeit ihres Vergeheus nicht Hewußt gewesen sind. Die Sirafbarkeit war indeß inzweifeihaft vorhanden, und eine niedere Bestraf⸗ aung läßt das Gesetz nicht zu. Sämmtliche Ver⸗ iriheilte wollen um Erlaß der Strafe den Gnaden⸗ weg betreten. — Einen Leitergerüstträgerh herzu⸗ tellen, gelang Herrn Maler Nik. Wilhelmi in dandau. Derselbe ermöglicht es, in sehr kurzer Zeit und mit wenig Material ein Gerüst aufzu⸗ auen, das entschiedene Sicherheit bietet und noch zen Vorzug hat, nur wenig Raum wegzunehmen, vas desonders für enge Straßen von großer Be⸗ peutung ist. — Neustadt, 11. Juli. Heute morgen vurde bdei der Papierfabrik der Herren Hoffmann ind Engelmann im Neustadter Thale die Leiche iner Frauensperson ans dem Mühlbache heraus⸗ ezogen und später als die der Wittwe Georg Simon von Lambrecht erkannt. — Speier, 12. Juli. Der Verwallunqgs⸗ zerid töhof zu München hat folgenden Enischeid zublizirt: Für den Heimaterwerb in einer pfäl⸗ ischen Gemeinde durch Niederlassung in derselben bar vor dem Gesetze vom 16. April 1868 über Berehelichung und Aufenthalt die Einttagung in ⸗ Bürgerliste nicht erforderlich. Frankenfthal. 11. Juli. Der bekannte Lokale und pfälzische Nachricten. — Am Sonntag, den 7. August d. J. wird in Extrazug mit J1., 2. und 3. Wagenklafse von Straßburg via Weißenburg ⸗Ludwigshafen ˖ Mainz Sachsenhausen⸗Bebra nach Berlin Potsdamer Bahn⸗ sof zu bedeutend ermäßigten BilletPreisen abge⸗ ertigt. Die Abfahrt von Ludwigshafen erfolgt im 7. August Nachm. 302, die Ankunft in Berlin im daraufsolgenden Tage Vorm. 988. Ein Billet »on Ludwigshafen nach Berlin und — mit 45⸗ ägiger Giltigkeit kostet in J. Klasse 18.20 M., in J. Klasse 35.70 M. und in DI. Klasse 23.70 M. dinder im Alier von 4 bis 10 Jahren zahlen die —D xwaͤhnten Giltigkeitsdauer mit jedem die betreffende Wagenklafse führenden fahrplanmäßigen Zuge aus⸗ jeführt werden. — Blieskastel, 11. Juli. Gestern Nacht im halb 12 Uhr bearbeitete der 22jährige Messer⸗ hhmied Heinrich Engel den ledigen Nagelschmied zakob Weber derart mit Schlägen, daß sein Auf ⸗ ommen sehr stark in Zweifel gezogen wird. Engel —X zeführt. — Zweibrücken. Ein eigenthümliches ztreiflicht auf die geographischen Kennmisse in UIngarn wirft folgende Adresse eines aus Budapest ierher gelangten Briefes: An N. N. in Zwei⸗ rücken, Pfaz. Obernbayern, Preußen. Der Brief st troͤtz alledem in die rechten Hände gekommen. — Pirmasens, 12. Juli. Gestern wurde zier nach einer Meldung des „P. Anz.“ von Herrn J. Roos eine Brieftaube eingefangen, welche auf em einen Flügel den Stempel Colombophile La devanche (Taubenderein Rache) trug. Auf dem ndern Flügel stand: E. Riquier, Rethune, Pas e Calais. Es wäre interessant, den Bestimmungs der Taube zu erfahren