* J get — Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. * „St. JIngberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmalr Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungt jau und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljahrlich 1 AM 60 S einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen IM 75 , einschließlich 4 Zuftellungsgebuhrr. Die Einrückungsgebühr sar die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I5.4, Reklamen 80 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. s̃ 167. Bostollungen uf den „Et. Ingberter Anzeiger“ für den Menat September erden angenommen von den Postanstalten, den ostboten, den Umträgern und der Expedition. eec ective Beschickung der eutschnationalen Kunstgewerbe Aus⸗ Alung vom Jahre 18883 zu München zurch das pfälzische Kunstgewerbe. Gortsehung.) Was das allgemeine Programm der Ausstellung mlangt, so findet die selbe unter dem Titel: „Deutsch⸗ ctionale Kunstgewerbe ⸗Ausstellung im Jahre 1888 Nünchen“ statt. Dieselbe ist Unternehmen des eherischen Kunstgewerbevereins in München, wel⸗ ser sich der Unterstützung der k. bayer. Staats⸗ egierung, der Stadtgemeinde München erfreut und urch einen namhaften Garantiefonds finanziell cher gestellt is. Die Leitung und Durchführung ntersteht einem Direttorium aus 21 Mitgliedern, elche berechtigt sind, fich durch Cooptation auf 30 u verstrken. Als Ehrenpräsident fungirt Se. ztzellenz der k. bayer. Staatsminister des Innern, xht. v. Feilitzsch, als 1. Präsident der konigl. sRireltor der Kunstgewerbeschule München und 1. horstand des Kunstgewerbevereins Emil Lange, als Prafident der rechtslundige Bürgermeister Mün⸗ jens Dr. v. Widenmaher, als 8. der Professor nd Conservator des bayerischen Nationalmuseums cudolf Seitz. Der Beginn der Ausstellung ist auf den 185. Nai 1888, der Schluß auf den 15. Oltoder des⸗ lben Jahres festgesetzt. Die Ausstellung hat die Aufgabe, die Leistungen x deutschen Kunstgewerbes der Neuzeit, nament⸗ ch die fortschreitende Entwicklung defselben seit der tsfen im Jahre 1876 zu Munchen abgehaltenen eutschen Kunstgewerb⸗- Ausstellung in übersichtlicher nd würdiger Weise zur Anschauung zu bringen. ꝛie umfaßt alle Zweige des Kunsigewerbes und er damit verwandien Gebiete. Zugelassen werden nur Gegenstände von aus⸗ esprochenem kunstgewerblichem Charakter, ferner berle der bildenden Künste, soweit dieselben inte zitende Bestandtheile von Raum. Ausstattungen der kunstgewerbliche Ohjekte sind. Ueber die Zulassung der Ausstellungsgegenflände und den zu bewilligenden Raum entscheidet ein urch das Direktorium aus Sachverständigen gebil- eter Ausschuß. Die Gruppirung und Anordnung der Gegen⸗ uͤnde anlangend, so ist die Grappirung nach slaat⸗ hen oder corporativen Verbaͤnden im Allgemeinen ir Grundlage genommen, innerhalb welcher die nordnung eine freie künstlerische sein wird. Die tschikung der Aussiellung in Collettivgruppen soll uunlichst angestrebt werden. Besonderes Gewicht aird auf die Vorführung stilgemäß ausgestatteter ume gelegt. Die Aufstellung von Gegenfständen n Freien, desgleichen in besonderen Pabillons oder obken kann nur in beschränktem Maße statthaben. ilg Ausstellungsgegenstande lönnen auch integrirende xftandtheile der Ausstellungsbauten, wie der gärt⸗ enichen Anlagen gelten. „„Ils Auszeischnung wird eine einheitliche —XX zugehörigem Ehrendiplom, welches Sorzüge des hierdurch ausgezeichneten Gegen⸗ udes hervorhebt, ertheilt. Für verdienstvolle if Donnerstag, 25. August 1887. 22. Jahrg. Mitarbeiter ist die Zuerkennung von Diplomen in Uussicht genommen. Die Zuerkennung erfolgt durch das Preisgericht, iber dessen Zusammensetzung und Geschäftsordnung ioch weitere Bestimmungen von Seite des Direk⸗ oriums erfolgen. Hervorragende Verdienste um as Gelingen der Ausstellung können von dem Direktorium durch Zuerkennung von Ehrendiplomen usgezeichnet werden. Mit der Ausstellung ist eine Berloosung von angekauften Ausstellungsgegenstän⸗ den verbunden. Als besondere Bestimmungen für die Aussteller jelten: Als Platzmiethe ist zu entrichten und zwar:; 1. für den D⸗Meter Bodenfläche 25 Mark, b. für en D·Meter Wandfläche 20 Mark. Für ganze kdume, welche nicht unter 20 D⸗Meter Fläche innehmen und den Gegenstand eines Ausftellers jezw. einer Collektivgruppe bilden, wird die Platz⸗ niethe lediglich nach der Gesammtbodenfläche und war mit 20 Mark für den [IMeter berechnet. — Für sämmtliche Gegenstände eines Ausstellers ist mindestens eine Platzmiethe von 25 Mark zu ntrichten. — Die erste Hälfte der Platzmiethe ist hei Zuweisung des Ausstellungsraumes, die zweite nach erfolgter Aufstellung zu entrichten. — Die Anmeldung der Ausstellungsgegenstände hat späte⸗ tens bis 1. November 1887 zu erfolgen. Die Unmeldung ist mittelst der zur Ausgabe gelangen⸗ den Anmeldescheine zu bewerlstelligen; letztere sind in je zwei Exemplaren auszufüllen. — UÜkber die Zulassung der angemeldeten Gegenstände, sowie iber den zu bewilligenden Raum entscheidet end⸗ ziltig ein durch das Direktorium aus Sachverstän⸗ zigen gebildeter Ausschuß. — Die Annahme der BZegenstände erfolgt stets unter dem Namen der in dem Anmeldebogen als Aussgteller bezeichneten Per⸗ son, Firma oder Stelle. — Die Einsendung der Ausstellungsgegenstände hat innerhalb des Zeit⸗ raumes vom 1. bis 15. April 1888 zu geschehen. — Die Ausstellungsgegenstände sind auf Kosien ind Gefahr des Ausstellers an den Ausstellungs⸗ latz zu liefern. Die Einsendung hat unter der Adresse,, Deutsch ˖ nationale Kunstgewerbe⸗Ausstellung n München“ zu erfolgen. — Aussteller, welche die maemeldeten Gegenstande nicht bis zum 1. Mai 888 zur Aufstellung gebracht haben, konnen jedes Anrechts auf den ihnen zugewiesenen Raum und ʒer bereits eingezablten Plotzmiethe verlustig erklürt verden. — Die näheren Anordnungen wegen Auf⸗ fellung der Ausstellungsgegenstände hleiben dem direktorium vorbehalten. — Ausstellungsschränke, Behälter ꝛc, ferner eiwa anzubringende Dekora⸗ ionen und Firmenbilder sind dem Direktorium im rẽ7ntwurfe bezw. in Abbildung vorzulegen. Die dosten für Herstellung der erforderlichen Tische und hestelle werden dem Aussteller berechnet. — Die zewachung und Sicherstellung der Gegenstände ge⸗ chieht durch ein vom Direktorium in austeichendem Naße bestelltes Auffichtspersonal. Gewähr oder krsatz für Verlust oder Beschädigung wird nicht bernommen. — Die Versicherung der Ausstellungs⸗ jegenstände gegen Feuersgefahr wird durch das Unternehmen auf Kosten der Aussteller besorgt. — xür Aufbewahrung der Kisten werden durch das Direktorium die nöthigen Vorkehrungen getroffen. — Zur Ertheilung wünschenswerther Auskünfte. kntgegennahme von Aufträgen und zum Verkauf »on Ausstellungsgegenständen wird das Direktorium S„orge tragen. — Den Aupsstellern steht es frei, nit Genehmigung des Direktoriums für sich eigene Vertreter zu bestellen. — Fuͤr sämmtliche in der Ausstellung erzielte oder vermittelte Verkäufe und Aufträge ist an das Unternehmen eine Vergütung zu leisten. — Die Wiederverpackung und Abholung der eingelieferten Gegenstände ist von den Aus⸗ tellern auf ihre Kosten binnen vier Wochen nach Schluß der Ausstellung zu bewerkstelligen. — Begenstände, welche nach Ablauf dieser Frist nicht aus dem Ausstellungsplatze weggeschafft sind, wer⸗ den für Rechnung und Gefahr des Ausstellers einem Spediteur überwiesen. — Behufs Erwirkung reien Rücktransportes sind die erforderlichen Schritte ingeleitet. — Jeder Aussteller genießt für seine —RXR kintritt in dieselbe und erhält zu seiner Legiti⸗ nation eine besondere Karte. — Die ausgeftellten Begenstände sind bis zum Schlusse der Ausstellung in derselben zu belassen. — Reproduktisnen aus⸗ sestellter Gegenstande dürfen nur mit Genehmigung er Aussteller stattfinden. — Entstehen Zweifel der Anstände über den Vollzug des Programmes, so entscheidet hierüber endgiltig das Direktorium. — Etwaige Reklamationen müssen binnen längstens »rei Monaten nach Schluß der Ausstellung an das Direktorium gelangt sein. — Jeder Aussgteller er⸗ lärt auf seinem Anmeldebogen durch Unterschrift, mit den Bestimmungen des allgemeinen Program⸗ mes, sowie vorstehender Programmsausführung einverstanden zu sein. (Schluß folgth. J Deutsches Reich. München, 22. Aug. Das k. Staatsmini⸗ lerium des k. Hauses und des Aeußern hat mit⸗ nelst Eclasses vom 18. Juli l. J. angeordnet, daß ortan jeder Postbote und Packetbote mit einem esten Jahresbezuge von 804 Mark aufzunehmen st. Solchen Postboten, die bis jetzt einschließlich zer Zustelle und sonstigen Nebengebühren höhere Bezüge hatten, bleiben dieselben, insoferne sie nicht im Versetzung auf eine neunormirte Stelle nach⸗ uchen oder zur Strafe auf eine solche Stelle ver⸗ jetzt werden. Muunchen, 28. August. Nach soeben aus⸗ gegebenem Programm findet die feierliche Eröffnung des Landtags und die Eidesleistung am 14. Sep⸗ sember, Nachmittags 2 Uhr, im Thronsaale durch den Prinzregenten statt. Ein Gottesdienst geht voran. Mainz, 28. August. Der Khedive von Egypten kam heute früh 10 Uhr 13 Min. in inem von der Rheinischen Baha gesiellten Sonder⸗ wagen mit Gefolge auf der Reise von Koln nach Frankfurt und Homburg hier durch. Berlin, 23. August. Der Kaiser ist nahezu wiederhergestellt; er erledigt wieder alle Arbeiten und nimmt die üblichen Vorträge entgegen. Auslaud. Paris, 22. August. Die „Lanterne“ meldet, daß die Probemobilisirung eines Armee⸗ 'orps Ende dieser Woche in Toulo use erfolgen verde. Die Regierung wird bei dem bevorstehenden Nobilmachungsmanober Berichterstatter aus- ändischer Zeitungen nicht zulassen. Paris, 22. August. Der „National“ mel⸗ »et: „In seiner letzten Sitzung votirte das Regio⸗ jalcomite der Patriotenliga von Tours folgende wei Wünsche: 1) daß alle Mitglieder des deutschen kriegervereins als Spione angesehen und nach dem Z3pionagegesetz verfolgt werden mögen, indem so ne von dem Leipziger Gerichtshofe den Mitgliedern