rutschen Nation am Sarge des Kaisers. — Die Deutsche Gesellschaft Newyorks, welcher die hervor⸗ ragendsten hiesigen Deutschen angehören, versammelte sich am Nachmittag und beschloß die Absendung riner Beileidsadresse. Andere deutsche Vereinigungen deranftalten ebenfalls besondere Sitzungen zu gleichem Zwecke. Ferner wurde eine große Versammlung aller Deutschen und Deutsch⸗Amerikuner in Aussich' genommen, um über Veranftaltungen religiöser Ge dächtnißfeierlichkeiten und Absendung einer Beileids⸗ idresse an die Kaiserin Augusta zu berathen: V PNI55 —— — Pfälzisches Hypothekengesetßz. (Sortsetzungg. Art. 10. Die gesetzliche Hypothek der Ehefrau Art. 2135 Ziff. 8 des pfalzischen Civilgesetzbuchs) vird auf Antrag eines der Ehegatten eingeschrieben. Der Ehemann ist der Ehefrau gegenüber verpflichtet, die Einschreibung zu erwirken. Zur Erwirkung der Finschreibung sind auch die volljährig n Verwandten und Verschwägerten der Ehefrau berechtigt, welche der geraden Linie oder dem zweiten Grade der Seitenlinie angehören. Auf das Recht auf Ein⸗ chreibung der Hypothek kann die Ehefrau dem Ehemanne gegenüber während der Dauer der Ehe nicht verzichten. Die Hypothek kann mit Rechts wirksamkeit erst eingeschrieben werden, wenn sie nach Maßgabe des Art. 2185 Ziff. 2 des pfaälzischen Civilgesetzbuchs entstanden ist. Die Einschreibung erfolgt, vorhaltlich der Bestimmungen des Art. 4, nach Maßgabe des Art. 2153 des pfalzischen Ci vilgesetzbuchs. Sie darf nur soweit erwirkt werden, als sie erforderlich ist, um die Ansprüche der Ehe⸗ frau ausreichend zu sichern. Erfolgt die Einschreib⸗ ung nicht innerhalb eines Jahres nach Auflösung der Ehe, so erlischt die Hypothek. Art. 11. Die fuür die gesetzliche Hypothek der Ehefrau erwirkte Einschreibung kann während der Dauer der Ehe nur auf Anordnung des Landge⸗ richts beschränkt werden, bei welchem der Ehemann einen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Ehemann diesen nicht in der Pfalz, so ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirke sich die diegenschaften befinden. Die Anordnung wird auf Gesuch des Ehemannes erlassen, soweit die Ein— schreibung das in Art. 10 destimmte Maß über⸗ teigt. Vor der Entscheidung sind die in Art. 10 »ezeichneten Verwandten und Verschwägerten der Ehefrau, sofern es ohne Aufschub geschehen kann, zu hören. Die Entscheidung, durch welche eine Be— schränkung der Einschreibung angeordnet wird, ist dem Ehegatten von Amtswegen zuzustellen. Im lebrigen finden die Bestimmungen des Art. 8 ent⸗ prechende Anwendung. Art. 12. Im Ehevertrage können Vereinbar— uingen, welche die gesetzliche Hypothek der Ehefrau o»der deren Einschreibung auf bestimmte Liegenschaften beschränken, getroffen werden, auch wenn die Ver⸗ tragsschließenden nicht volljährig sind. In diesem Falle findet die Bestimmung des Art. 1898 des pfälzischen Civilgesetzuuchs Anwendung. Eine Ver— einbarung, durch welche auf die gesctzliche Hypothek oder deren Einschreibung gänzlich verzichtet wird, ist unstatthaft. Art. 18. Die Erneuerung der Einschreibung (Art. 2154 des pfälz. Civilgesetzbuchs) ist bei den nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeschrie— zenen gesetzlichen Hypotheken der Mündel und Ehe⸗ frauen nicht erforderlich. Art. 14. Durch Vertrag kann auch für eine künftige Forderung Hypothek bestellt werden. In dem Vertrage muß der Höchstbetrag bestimmt wer⸗ den, bis zu welchem die Liegenichaft haften soll. Für den Rang der Hypothek ist der Tag der Ein⸗ schreibung maßgebend. Art. 15. Die Bestimmungen der Art. 11 und 13 finden auch bei Vertragsmäßigen Hypo⸗ sheken Anwendung, welche für die in Art. 2185 Ziffer 2 des pfalz. Civilgesetzbuches bezeichneten Ansprüche der Ehefrau bestellt sind. Art. 16. Die Abtretung oder Verpfändung und die Vorauszahlung von Mieth; oder Pacht⸗ zinsen ist gegenüber Dritten, welchen Vorzugsrechte oder Hypotheken an der vermietheten oder verpach⸗ teten Liegenschaft zustehen, unwirksam, soweit die Mieth- oder Pachtzinsen sich auf eine spätere Zeit als das erste Jahr nach der Beschlagnahme beziehen. Dies gilt, auch wenn die Vorauszahlung in dem Mieth⸗ oder Pachtvertrag bedungen ist. Art. 17. In der Pfalz kann sich Jedermann gegen Zahlung der Gebühren beglaubigte Auszüge aus dem Grundsteuerkataster und den dazugehörigen Plänen ertheilen lassen. 2. Abschnitt. Vormundschaft. Art. 10. Ver Familienrath besteht aus dem Amisrichter und vier Mitgliedern. Die Bestimmungen des Art. 408 des pfälzischen Civilgesetzbuchs bleiben underührt. Der Amigsrichter hat den Familienrath von Amts⸗ wegen zu berufen, so oft das Interesse des Mün— dels dies erfordert. Die Einladung der Mitglieder erfolgt in allen Fällen durch den Amesrichter. Art. 19. Die Familienrathsbeschlüsse sind mit Angabe des Stimmenverhältnisses zu beurkunden. Ist der Beschluß mit Stimmenmehrheit gefaßt, so ind die abgegebenen Stimmen einzeln anzuführen. Begen die Beschlüsse des Familienrathes findet, vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 448 Abs. 3 des pfaͤlzischen Civilgesetzbuches die Beschwerde statt. Die Beschwerde steht dem Vormunde, dem Gegen⸗ ormunde und den in der Minderheit gebliebenen Familienrathsmitgliedern zu. Ueber die Beschwerde entscheidet das Landgericht, Die Bestimmungen des Art. 56 bis 67 8und des Art. 168 Abs. 2 des Besetzes vom 28. Februar 1879 zur Ausführung »er Reichs ˖ Civilprozeßordnung und Concursordnung finden Anwendung. Die Bestimmungen des Abs. 2 finden auf die gemäß Art. 25 Abs. 3, Art. 27, 28. 30 vom Amisrichter erlassenen Entscheidungen nisprechende Anwendung. Art. 20. Familienrathsbeschlüsse, welche der Bestätigung durch das Landgericht bedürfen, werden iesem durch den Amtsrichter von Amtswegen in ürschrift vorgelegt. Die Entscheidung wird in Ur— chrift an das Amtsgericht abgegeben. Im Uebrigen inden die Bestimmungen der Art. 165 bis 168 )es Gesetzes vom 28. Februar 1879 zur Ausführ—⸗ ung der Reichs⸗-Civilprozeßordnung und Concurs- ordnung eutsprechende Anwendung. (Fortsetzung folat.) Lokale und pfälzische Nachrichten. *St. Ingbert, 13. März. Gutem Ver— nehmen nach wird Herr Buchdruckereibesitzer Ph. Rohr in Kaiserslautern, Verleger der dort erscheinen⸗ den demokratischen „Volkszeitung“, auf Veranlassung »es Herrn Bürgermeisters Heinrich dahier eine Druckerei errichten und ein neues — demokratischrs — Blatt herausgeben. Die nöthigen Vereinbarungen nit dem genannten hiesigen Herrn, in dessen Eigen⸗ hum die neue Druckerei eingerichtet wird, sollen ereits abgeschlossen sein. — Die diesjährige Generalversammlung des fälzischen Dampfkefsel⸗Revifions · Vereins findet am donnerstag, den 15. März, mittags 3 Uhr zu daiserslautern in der Brauerei Jänisch statt. Auf er Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1) Be— eicht des Vorsitzenden über das verflossene Geschäfts⸗ ahr. 2) Rechnungsablage. 3) Bericht des Oberin. Jenieurs. 4) Ergänzungswahl des Vorstandes und der Revisions-Kommission. — Zweibrücken, 11. März. Das Blie s⸗ hal ist seit vergangener Nacht stark über— schwemmt. Die Pappenfabrik zu Schwarzenacker teht unter Wasser. Die Fluth steigt immer noch. — Homburg, 8. März. Die Brauerei Weber hier hat das Cafe Röther in Saargemünd im 47,000 Mtk. gekauft und zwar ohne Inventar. das Anwesen soll hergerichtet und durch einen donzertsaal erweitert werden. Herr Röther erhält die Führung der Wirthschaft. — Neustadit, 9. März. In dem in New⸗ hork erscheinenden Blatien, Der Pfälzer in Amerika esen wir Folgendes: Der aus Neustadt rammende Weinhändler Simon Maher in Newark sat am Samstag, den 18. Februar, seinem Leben ewaltsam ein Ende bereitet; er schoß sich auf dem fährboote „Southfield“, “ welches den Verkehr wischen New⸗York und Staten Island vermittelt, ine Kugel durch den Kopf, nachdem er gewartet, zis alle Passagiere das Boot verlassen hatten. In »en Taschen fand man 4 Dollars in Baargeld, ine goldene Uhr und Kette und einige Bahnbillete. die Leiche ward nach der Morgue in Clifton ge⸗ racht, wo sie bald identificirt wurde. Als Veran⸗ assung zu der beklagenswerthen That fieht man chwere finanzielle Verluste an, welche der Ver—⸗ torbene beim Verkauf von Grundeigenthum in üngster Zeit erlitten. Der Verlebte, welcher 27 Jahre im Lande war und früher das Geschäft eines Goldarbeiters betrieb, war unberheirathet. G. 8.) — Ludwigshafen, 9. März. In einer jeute Abend abgchaltenen auß ergewöhnlichen Sitz⸗ ing unseres Gemeinderaths wurde beschlossen, an⸗ äßlich des Ablebens Sr. Majestät des Kaisers am Stadthaus umflorte Fahnen auf Halbmast anzu— ringen, dann während der Dauer derd feierlichkeiten sämmtliche Laternen de zünden und mit Flor zu umhüllten * ein Aufruf an die Einwohne anhetn selben ersucht werden, Halbinast * während der Beisetzungsfeier ihre — sen zu halten. Unser Reichslchengeneg starl Clemm in Berlin wurde —* mitzutheilen, wie am besten die —* Stadt ausgedrückt werden könne. al⸗ i Hafen und außerhalb desselben — V haben Halbmast geflaggt. —* — Ludwigshafen, II. Mätz. dẽ welche die hiesige Stadt an Kaiser Fridig hat folgenden Wortlaut: „Allerdurql —3 großmächtigster Kaiser! Allergnadigfer ie derr! Bewegt durch die erschütterude — dem Hinscheiden Sr. Majestät des deutgeu Wilhelm bringen wir, ais Vertretet Asseir Stadt am Rhein, das Gefühl —— iermit zum Ausdruck. Der num in heda zreise Heldenkaiser, gleich groß im du eriege, der das deutsche Volk nach ine Trennung wiederum einte, der für Deuischeen ahrt und mächtige Stellung fortund sonnri— alle Schichten seines Volkes mit gleicher n zachte, er wird uns ewig unvergeßlich bleit gen vandelbar wird die Liebe und Verehrung, aiserlichen Majestat sein, welche wit u ten ruhmreichen Kaiserhause siets treu vgu Möge der Stadt Ludwigshafen und —2 oornehmster und flehentlichste Wunsch — Wiederherstellung der für das deutsche 6 unschätzbaren Gesundheit Eurer Kaiserlichn n Erfüllung gehen; das wallte Goit! un n ichen Majestät treu ergebener Gemeinn a Stadt Ludwigshafen am Rhein. Geh se Anterschriften) — Auch der Verein do driegerbund“ hier hat ein Beileidstelegtan so daiser Friedrich abgehen lassen; fernt acn ieser Verein Sr. Kgl. Hoheit dem —X duitpold telegraphisch zum Geburtstag ft⸗ zrößere Anzahl Mitglieder der hiesigen 4 ind Militärvereine hatte sich auf inladmin Herrn Polizeicommissars Hatzfeld heute Num Bartensaale des Gesellschaftshauses eingefurh zemeinsam eine einfache, aber erhebende ds feier für unseren dahingeschiedenen Kaisersr zu begehen. Vermischtes. F München. Der Oktoberfestplaß r die „Münchener Neuesten Nachrichten“ me zjeeigneter Weise umgestaltet werden. Nad diesem Zwecke von dem Stadtbaubeamten jolz angefertigten Planzeichnungen würde din zahn weiter in südlicher Richtung verligt und die elliptische Form mit der reinen jertaufchen. Die Zuschauertribüne vor dem — öden hergestellt und im großen Maßstabe vorden, daß etwa 4000 Personen Piahß In der Mitte dieses Tribünenbaues sind porgesehen, in welchen die höchsten Herrschaß stennen anwohnen können. Das bis jeßt tellte, etwas dürftige Königszelt ist nach Plaänen durch eine künstlerisch gebaute He Freitreppen und griechischen Saulen zu ersehn —XV— aber die Glückshafenbduden und das Waächt würden vergrößert. Die 20 Wirthsbuden aach wie vor im Halbkteis und würden nach des oberländischen Gebirgshauses errichtet n Zwischen je drei Wirthshuden ist ein al tädtischen Leitung zu speisender Springhw zedacht. Die Rennbahn würde eine dauet' dändigen Reitübungen und erhielte eine let Finzaunung mit Sirauchwerk. Die Kosien siĩ Plan find auf etwa 400,000 M. veranscle F Nach telegraphischen Mittheilungel Aschaffenburg ist der Main sehr br Steigen. F Frankfurt a. M., 11. März. Abend wurde im Restaurant Wintergarten de zägige Billardwenkampf zwischen den Billad ern Franz Etscher und Moritz Fleischer entsh Ersterer erreichte zuerst die Zahl 8000 um Sieger, während sein Gegner inclusibe der Points Vorgabe nur auf 2823 Bälle kam. Et zrößte Serien waren 278 und 275, außerdmn reneunmal über 100. Fleischer's beste Seh— 35. Im Gonzen kam jeder Spieler sonn Spiel. Der Durchschnitt war bei Etscher“