raxermäßigung in der Weise bewilligt, daß die auf allen pfälzischen Bahnstationen am 5. und 6. Mai gelösten einfachen Billete nach Rohrbach und Langenkandel ducch Aufdruck des Stempels zur Hin- und Rückreise bis zum 7. Mai berechtigen. degitimationskarien können unentgeltlich bezogen werden durch Pfarrer Stempel in Mutterstadt, Pfarrer Götz in Erlenbach und Reiseprediger Ewald in Neusladt. (R. B. 3.) — Aus der Pfalz. Nicht unberechtigtes Aufsehen erregt das nachfolgende, gewisse Verhält— nisse kennzeichnende Vorkommniß. Vor etwa Jahres⸗ frift war als Führer des Bewachungskommandos für das Zuchthaus in Kaiserslautern Lieutenant R. von Landau abkommandirt; er lernie in Kaisers⸗ lautern die liebenswürdige und gebildete Tochter des dort sehr vermoͤgenden und angesehenen Herrn N. kennen, welcher einen ausgedehnten und schwung⸗ haften Handel mit Schafen nach dem Ausland be⸗ treibt und verlobte sich mit derselben. Vor einigen Tagen sollte nun die Hochzeit stattfinden, und man wartete nur noch auf den Konsens der Militärbe⸗ hörde; doch waren die jungen Leute bitter ent⸗ iauschi, als statt desselben ein Schreiben von der betreffenden Stelle eintraf, in welchem mit Rück sicht auf die gesellschaftliche Stellung des Herrn N der Konsens verweigert wurde. In der Begründung heißt es, daß Herr N. schon einigemale polizeilich destraft (wegen Weideübertretung u. s. w.) und daf er nicht einmal Mitglied des „Kasinos“ in Kaisers— lautern sei. Lieutenant R., welcher als äußerf tüchtiger Offizier bei Vorgesetzten und Kameraden geschätzt und beliebt ist, ist nun vor die Wahl ge⸗ stellt, eniweder seine Braut oder seinen Beruf und hiermit seinen bisherigen Erwerb aufzugeben, weil der Vater seiner Braut einen Schafhandel betreibt und nicht im Kaiserslauterer „Kafino“ ist. Lieute⸗ nant R. hat sich einsiweilen Urlaub bewilligen lassen und erfüllt seine Pflicht als Ehrenmann, in⸗ dem er seinen Abschied nimmt, um im bürgerlichen Leben einen Beruf zu suchen, in welchem er seine Braut und deren Vater nicht über die Achseln an— sehen zu lassen braucht. (R. B. 3.) — Die Direktion der kgl. bayerischen Posten und Telegraphen hat folgende Bekanntmachung betreffend die Benützung der Postanstalt durch die Landbewohner, erlassen: Die Postanstalt haftet für die den Postboten behufs Auf⸗ gabe bei der Postexpedition übergebenen Sendungen nur dann, wenn dieselben in das von den Post- boten auf ihrem Bestellgange stets mitzuführende Annahmebuch eingetragen sind. Der Eintrag in das Annahmebuch soll durch den Absender selbst geschehen und kann nur ausnahmsweise dem Post⸗ boten überlassen werden. In letzterem Falle muß sich jedoch der Absender unbedingt von dem wirk⸗ lichen und richtigen Eintrage des Postboten über⸗ zeugen und ist der letztere verpflichtet, den Absender bon dem Eintrage Einsicht nehmen zu lassen. Ueber den Empfang der Sendungen und den stattgefun—⸗ den Eintrag im Annahmebuche hat der Postbote dem Absender einen Vermerkschein auszufertigen und auszuhändigen, welcher schon bei dem nächsten Botengange dem Postboten bei Ueberbringung des von der Postanstalt selbst ausgefertigten Aufgabe⸗ scheines beziehungsweise des abquittirten Zeitungs⸗ kontos zurückgegeben werden muß. Fuür Packete ohne Werthangabe und ohne Nachnahme wird ein Aufgabeschein nicht ausgestellt und daher auch ein Vermerkschein nicht abgegeben. Vermischtes. F München, 30. April. Ein äußerst frecher und raffinirt durchgeführter Einbruch wurde im Laufe der vergangenen Nacht oder gestern Nach— mittag im Hause und Laden des Juweliers Karl Thomas am Marienplatze Nr. 1 verübt. Der oder die Diebe drangen gewaltsam mittelst Brech⸗ werkzeugen in das direkt ober dem Thomas'schen Laden befindliche Magazin der Firma Maier und Hechingec ein, brachen dort, indem sie die Bretter des Parquets aushoben, den Fehlboden durch« sägten und den Plafond einstießen, ein großes Loch in die Decke und gelangten so von oben herab in den Laden des Juweliers, woselbst sie alle Behält⸗ nisse kunstgerecht öffneten und sich Goldsachen, ins⸗ besondere Edelsteine, von bisher noch nicht genau festzustellenden, aber sicher an 20,000 Mark be— tragendem Werthe sich aneigneten. Hunderte von Menschen sammelten sich vor dem Hause der früheren Hauptwache an, so daß schließlich durch Gendarmerie der Platz vor dem Hause frei gen Die Anstalt ist durch ihre große a Jalten werden mußte. Die herabgelassenen eisernen , in ganz Deutschland und der Shhwa umpe däden zeigen keine Spur einer Beschädigung, es wir führen daher nachstehend einige big m war also klar, daß die Diebe vom Innern des beschlüsse der Generalversammlung an. tt he v Hauses aus eingebrochen sein mußten. „Der Forderung nach Unanfechhth wöt Müncqcen, 1. Mai. Ducch den Einbruch-⸗ der Policen wurde dadurch Rechnum aih 6. diebstahl bei Juwelier Thomas wurden laut Be⸗ daß eine Versicherung nur dann noch hn kanntmachung der Polizeidirektion München ge- erklärt werden kann, wenn die Anfiali F stohlen: 102 Paar Brillant⸗, Rosette⸗, und Perlen- Abschluß durch schuldvolle Entstellung “ Ohringe im Werthe von 21,675 M., 250 goldene enthaltung der Wahrheit bewogen worden be Uhrketlen im Werthe von 10,000 M.., Brillant⸗ Enthalten die neuen Statuten sit tnöpfe und Brillantsterne im Werthe von 11,3009 glieder günstigere Bestimmungen als die M.. 2 Brillantkreuze werth 6300 M., außerdew so gelten diese Bestimmungen auch für 9 noch verschiedene Schmuckgegensiände im Werthe bestehenden Verträge. bdon etwa 30,000 M., so daß sich ein Gesammt Die früheren Statuten bestimmten, daß chaden von etwa 80,000 Mark ergibt. Die Etuis, Mitglieder, welche den Verwaltungsrath r in denen die Schmucksachen verwahrt waren, blie- schuß bilden, in Karlsruhe oder nicht wein hen am Thatorte zurück. Der Beschädigte hat für 2 Stunden von Karlsruhe entfernt wohnen Ausmittlung und Festnahme der Diebe und Wieder⸗ neue Bestimmung verlangt nur, daß 24 din erlangung der entwendeten Gegenstände eine Geld. Karlsruhe ansässig sein müssen. Demene helohnung bis zu 5000 M., ausgesetzt. Vopr können die 12 weiteren Mitglieder aus dem g Seite der landgerichtlichen Staatsanwalischaft in Geschäftsgebiet der Anstalt gewählt werden im Ermittlungsfalle schleunigste Erwirkung eines Zur Zahlung der Prämien (ohne Udten richterlichen Hafibefehls und beziehungsweise An- ob , n oder ?/4 jährlich) ist fernethn ragstellung auf Auslieferung zugesichert. Frist von 30 Tagen gegeben. Die Wiederhe München, 8. Mai. Der Laden des Jus unggsfrist ist von 8 auf 6 Monate ausgedesn weliers Thomas, in dem vor einigen Tagen ein— Die Unverfallbarkeit der Wa zebrochen wurde, ist an den vier Seitenwänden mit ungen wird dadurch gewährt, daß beiß Fisen gepanzert und einbruchssicher; nur Decke und mebrjährigen Policen im Falle der Niqtz Boden waren es bisher nicht. Die Diebe über. der Prämien zur Decung der letzteren n sahen einen Schrank, der Juwelen im Werthe von leihen angeboten und die Versicherung ohn 500,000 Mk. enthielt! Prüfung des Gesundheitszustandes wiederhe— F München, 3. Mai. Die neuen Golde wird. nünzen, welche soehen in hiefiger Münze fertig— In den Fällen des Erlöschens der Ver— gestellt wurden, zeigen auf ihrer Aversseite den durch Kündigung oder Nichtzahlung der sehr jugendlich gehaltenen Kopf Sr. Majestät des wird schon nach der Zahlung einer einzigen. önigs Otto, darum die Schrift: „Otto, König prämie eine Abfindung zugestanden. von Bayern.“ Der Kopf mit linksgescheiteltem Reisen nach Amerika zwischen dem 3* Haar, kleinem Schnurrbärtchen, erinnert an des 50.“ nördlicher Breite sind fernerhin u SGroßvaters Kopf, König Ludwig J. wie er auf erlaubt. Münzen in den 80er Jahren vorkommt. Die Zweikampf und ungeordneter Lebenswande Reversseite ist gleich den bisher verausgabten die Versicherung fernerhin nicht mehr auf. Zehns und Zwanzigmarkfstücken, in welchen Werth⸗ In den Fällen des Selbstmords wird du sorien auch die neuen dayerischen Goldmünzen versicherte Summe bezahlt, wenn nachgewiesen zu Anfang der nächsten Woche in den Verkehr ge. daß der Selbstmord im Zustande einer durch he langen sollen. oder Geisteskrankheit entstandenen Unzurech F München, 83. Mai. An die Schützen fähigkeit begangen wurde.“ — Bayerns ergeht folgender Aufruf: An den Tagen Die Frage über Einführung der völlig des 9. und 10. Juli 1. Is. soll die schon vor zwei Kriegsbersicherung wac von der Tagesordnun Jahren geplante, damals aber infolge Ablebens gesetzt worden, nachdem eine Generalversamn Seiner Majestät des Königs Ludwig II. unter- der Stuttgarter Lebensversicherungs und Eispr bliebene Centenar ˖ Feier für Weiland Se. Majestal Bank die Beschlußfassung über Freigabe der ha Konig Ludwig J. von Bahern in München statt- versicherung abgelehnt hatte, weiter von der E finden, und hieran anschließend soll daselbst vom garter Rentenanstalt ihre Generalversamn II. bis 18. Juli l. Is. das VIII. Bayerische welche diese Freigabe genehmigen sollte, ahe Vereinsschießen, welches auch als Feier des fünf- wurde, und da auch die Leipziger Lebendon undzwanzigjährigen Bestehens des Bayerischen ungs -Gesellschaft wenig geneigt scheint, dem Vor Zchützen· Vereines gelten soll, abgehalten werden. der Gothaer Bank zu folgen. Da ferner ve Zu diesem Vereins⸗ und Jubiläumsschießen laden Anzahl älterer Mitglieder der Versorgungs- wir Euch Schützen Bayerns hiedurch aufs herzlichste Protest gegen Einfuͤhrung der völlig freien* in und erwarten mit Zuversicht, daß Ihr zahlreich versicherung erhoben wurde, will die Verw— erscheinen werdet, damu wir vereint mit Euch und nunmiehr die Klärung der sich widerstreitend⸗ alien diesem Fesie anwohnenden Bayern bei der sichten über diese hochwichtige Frage abwarn Centenar Feier die unwandelbare Liebe und Treue Mannheim, 3. Mai. Wie die, zum angestammten Herrscherhause bekunden und L.“ erfährt, soll im hiesigen Bahnpoftarn beim Festschießen aufs Neue die Tüchtigkeit der Geldsendung von 4000 Mtk. in Gold spunle bayerischen Schützen im friedlichen Kampfe um schwunden sein. Troß eifrigster Recherchen sel Ehre und Preis erweisen kbönnen. Folget unserer hiß jetzt noch keine Anhalte punkte üder den Finladung und empfangt hiedurch mit unserm hleib des Geldes haben. Bruße die Versicherung, daß München bereit ist, pFrankfurta. M., 2. Mai. Th. Chif Euch gastlich zu empfangen. München, im April der frühere württembergische Lehrer und 1888. Das Zentralkomite des VIII. Bayerischen Pionier des deutschen Schulunterrichts in Kan Vereins⸗ und Jubiläumsschießens. hat unterm 8. Muͤrz einen Brief an einen F Verkauft ein Apotheker statt des von wohnenden Verwandien abgesandt. Lehern ihm verlangten Bitterwassers „Hunyadi ihm Schulschreibmaterialien, u. a. Schieser Janos“ ein von ihm hergestelltes minderwerthiges zugehen lassen, die wohl in diesem Augenblit Präparat zu den Preisen des echten Wassers in fleißig von großen und kleinen schwarzen Flaschen, welche die Etiquetten des echten Wassers bekrihelt werden mögen. Im Anschluß ragen und von ihm mit dem Stempel des echten Dankt für diese Sendung heißt es in jenen Wassers versehen worden find, so is er nach Ur. Ich bin gegenwäctig micht auf Rosen gebelle cheil des Reichsgerichts wegen Betruges zu bestrafen, dem ich beim Landen des eben angekommenen? selbst wenn die Herstellung des minderwerthigen hauses und den Vorbereitungen zum Bau Praparates ihm eben so viel oder noch mehr getostet grenzenlosen Faulheit und Betrügerei der Kam hat, als ihm der Bezug des echten Biiterwassers zu kämpfen habe, die nicht einmal um 49 gekostet haben würde. Pfg. Tagelohn arbeiten wollen, trotz bereil H. Am 25. April l. J. wurde eine außer·. gangener Verpflichtung. Die Leute sind es ordentliche Generalversammlung der „Allge⸗ nicht werth, daß man sich mit ihnen Nid meinen Versorgungs-Anstalt im abber die Jungens halten mich immer wied⸗ Broßherzogthum Baden“ zu Karlsruhe P— abgehalten mit der Tagesordnung: Malstatt⸗Burbach, 4. Mai. „Vorschläge über einige Aenderungen einigen Tagen vermißte Kaufmann Lyon der Statuten“. wurde gestern Vormittag im Deutschmuͤhlen⸗