—* J —E *9 ke *— — 1 * — 24 —86 9 —9 ——1 4 —3886 3 5 —325 J 3 —583838 —XE— LM—— 5 Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. ngberter Au eiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöͤchentlich mit Unterhaltungs · Blatt und Freitags und Samstags mit acht —9 4 ie,e Irße lau hsen vieriethhähruch 1.A0 6d ¶einschließlich Tragerlohn; durch die Vost bezogen iA 758 4, einschließlich 40 4 Zuftellungegebuhr. Die J 9 ebůhr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beiragi bei Inseraten aus der Pfalz I0 Nbei außerpfälzischen und soichen auf welche die Expediti on nngss Auslunft eriheiit, Id . Reklamen 80 8. Bei 4maliger Tinructung wird nur dreimalige berechnet. Vol. Deutsche — a. g Die E aslbahnhofs für den Pa Die Erdffn —5* * eeh 38 Relin, 14. Mai. erg pnd sn e efinden des Kaisers hert. Seit einigen I r ist heute nicht be⸗ — — dagen haben gbeschwerden eingest sich nur nimmt reichlich Speisen veß elt Kaiser Fried⸗ nemn Zinmer isr inn sich und seine Ben Pfessor Dr. Virchow 8 und ohne Unterstütz⸗ e umlersuchen rd den Eiterauswurf de ei. Dem V uher dem allgem * ernehmen —**8 nrehdun su * Norinegerichten We die von Militär⸗ ngreiche Gnadenacte g Personen weitere Ausland ussicht genommen e 13. Mai. Der B d mregt in der Ankla et undesanwalt —— — * pie —— ofer w chall als Ve —F d und 85 mnterdier Festersen —* ihes * nn⸗ xempl erkau — — — der Basler ee vern, d geschworenen zu uͤberwi s⸗ iuldemokraten 8 .Die vier ausgewi ieen riterhereinen mit ee Mittag, ejen ose begleitet, von ey nd Jahnen r Ais **8* ae a— yern eine gewi erpräside — 777 es Gemeind anfragten, ob uͤne zu α r die stri — * dan da dos wichts ünzttt sondern en „nicht zur 8 bewilligt word nem menschenfreund duns eeneiennes qe aen * — Mai. Bei einem geste he eine Ergebenheit sẽ estessen beteuerte B u Er —52 das Vaterland * der Dictatur st e die Beschuldigu Dih, an welchen rebe und einen An pr ug ahnsinniger d doch nur ein B zuß; —— tkonnte. erbrecher erdalsen — ein üeues bürgerti b durch den Pro auf Kosten der g— V uches mit ei die Sanctioni ann dieser —2 großen I un dn und e 8 Dnb — vde aen en —5*— Ausdruc gegebe er jg einer bolitisch 40 d n. Das neue bürger Voeenen „— de ——— sherei ebenfall —E* Sen ber ——— üttonni ie *8 und pfälzi immunag erteilt. r St. eerzez ogb g l. i e —ã— S —A— duh van vor einiger der —* Ma glückten B eit in der hi det durch eann —8B zu 7 ür — ier us Elug wandt hat. germeister Heinrich — r Pracht wi pr der Thür. Dpe eder eingezogen i r Lenz ist 9 in Berg und Dienstag, 15. Mei777 Thal. Da zieht es die Menschen hinaus in die freie Natur, fie zu bewundern und sich ihrer Schön⸗ Jeit zu erfreuen. Gerade unsere Gegend besitzt eine Anzahl angenehmer Spaziergänge und Aussichts punkte, die vielleicht nicht genug gewürdigt werden, Da ist vor allen der Rothenkopf zu nennen, rechts der Hasseler Straße, durch dessen Tiefe das Tunnel zieht. Von seiner Höhe, behaupten Einige, sei so⸗ zar der Donnersberg zu sehen. Jedenfalls ist die Aussicht prachtvoll, und sie verliert nicht wenn sich der Wanderer auf dem Höhenrücken zwischen Has⸗ seler und Oberwürzbacher Thal weiter nach Osten wendet. Mehr besucht als dieser Punkt ist sein preußischer Rivale, der Neuweiler. Zu seiner Wür · digung können wir nur die Worte eines Vorder⸗ pfaͤlzers wiederholen: Die Aussicht von hier gibt er von manchem Punkte der Haardt nicht vieles nach. Eine engere Rundschau bietet die höchste Siclle der Straße nach Schnappach, die sog. Sechs Fichen. Ihnen gleich wird der Stiefel stehen, der höchste Punkt unserer Umgebung. Zu weiteren Ausflügen empfeblen sich die Orte Heckendalheim und Scheidter Berg, namentlich wird ersteres gerade jetzt im Schmucke der blühenden Obstbaͤume einen ieblichen Anblick gewähren. *St. Ingbert, 15. Mai. Die Brut- zeit der Vöngel hat jetzt allgemein —XW Wir wollen daher nicht versehlen auf 8868, Ziff. li des R.St.G. B. hinzuweisen, welcher lautet: „Mit Geldstrafe bis zu 60 Mk., oder mit Haft is zu 14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt Eier der Junge von Singvögeln oder jagdbarem Feder⸗ vild ausnimmt.“ V Für die Wasserbeschädigten Norddeutschlands jat die Gemeindevertretung von Böckweiler 50 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. — Die ge⸗ ürchteten drei kalten Azen haben zwar ihre alte derrschaft aufs neue behauptet, ohne jedoch viel zu schaden, weil ihnen das Element des Wassers fehlte. Alles in Gärten, Wiesen und Feldern steht noch zjut. Namentlich versprechen die Obstbäume eine eiche Ernte. Sie stehen in voller Blüte. Die Zruͤnfütterung hat infolge des knappen Heuv or⸗ rates schon begonnen. Ein ausgiebiger Reqgen wäre ehr erwünscht. sa. Kaiserslautern, 14. Mai. Soeben reignete sich ein gräßlicher Unglücksfall. Ein Znecht des Herrn Friedrich fuhr auf einem mit wei Pferden bespannten und mit Kies beladenen Wagen durch die Denisstraße und fiel, indem er die Pferde in die Ziegelstraße einlenken wollte, so inglücklich unter den Wagen, daß ihm die Räder bet den Kopf gingen. Gräßlich zugerichtet, wurde der Bedauernswerte sofort in Behandlung genommen, vird aber kaum am Leben bleiben. — Landau, 14. Mai. Am Freitag den 25. Mai, Mittags 12 Uhr 50 Min., treffen der ommandirende General des 2. Armeekorps, General der Infanterie Frhr. v. Orff, der Kommandeur der 1. Division, Frhr. v. Freyberg - Eisenberg, sowie der Pommandeur der 8. Infanterie-Brigade, Ge— neralmajor v. Eppler, von Germersheim kommend, zier ein, um die Besichtigung des 18. Infanterie⸗ stegiments vorzunehmen. Die Herren werden hier zis zum 29. ds., also vier Tage, verweilen. Am Samstag den 26. soll die Besichtigung des hier zarnisonirenden 1. und 3. Bataillons erfolgen; im Sonntag ist Ruhepause; am Montag werden die Herren dem Schulschießen der beiden Bataillone inwohnen; am Diensiag den 29. früh 8 Uhr 10 Nin.'berlassen dieselben Landau, um sich in Be— — 23. Jahrg. leitung des Herrn Oberst Waagen nach Zweibrücken zur Befichtigung des 2. Bataillons kgl. 18. Inf.⸗ Reg. zu begeben. Gum Hambacher Mord.) Der vor zeiniger Zeit an dem in Hambach wohnhaften Ren⸗ ier Graf verübte Mord ist immer noch in tiefes Dunkel gehüllt. Die wegen Verdachts der That berhaftet gewesenen Hambacher sind wieder auf rreiem Fuß und es hat die Untersuchungsbehörde, uußer der sichern Annahme, daß der Mord von 5 und lokalkundigen Thätern verübt worden ist, anscheinend keinen weitern Anhalt, der auf be⸗ immte Personen führen könnte. Werthpapiere im getrag von über 170,000 Mk. sind nebst den Zoupons unberührt geblieben und ebenso ist den Mördern entgangen, daß in einem, über einen Stuhl gehängien Ueberzieher 4 Stück Hundertmark⸗ scheine enthalten waren. Die Ausbeute für die Thäter kann also nur eine geringe gewesen sein da der Ermordete, abgesehen von seinen Werthha⸗ pieren, selten mehr als einige hundert Mark bar Geld' in seiner Wohnung hatte. Die gestohlenen Werthstücke, Uhr u. s. w. sind für die Thaäter zleichfalls ohne Werth, da eine Veräußerung der⸗ selben am leichtesten auf die Spur der Verbrecher führen würde. Hoffentlich wird über kurz oder laug Aufklärung über die dunkle That erlangt und das Verbrechen nicht ungesühnt bleiben. Der dieses Jahr abzuhaltende 8. pfälz. Feuerwehrtag findet am 17. Juni in Ger⸗ mersheim statt. —Der prolestantische Missions⸗ Verein der Pfalz feiert am 80. Mai“sein — D— Boͤhl. Herr Bfarrer Christoph Blumhardt von Bad Boll wird zie Festpredigt, die Basler Missionäre Müller, Ruhland und Irion werden Ansprachen halten. der Missionsverein hat soeben seinen Rechenschafts⸗ ericht für das Jahr 1887 durch den Druck ver⸗ uffentlicht. Die Einnahmen entziffern eine Summe on 12340 Mt. 17 Pfg. und weisen gegen das Fohr 1886 ein Mehr von 1626 Mt. 31 Pfg. für 1887 nach. Werden die 2445 Mt., welche durch Reiseprediger Günther direkt an die Missions⸗ masse der Brüdergemeinde abgeliefert wurden,! so exgibt fich für das Johr 1887 eine Gesammtein⸗ nahme an Missionsgaben von 14,788 Mt. 17 Pfgl — Speyer, 12. Mai. Die „Sp. Zig.“ hringt folgende beachtenswerthe Nachricht: Infolge ringelaufener Beschwerden über die Einführung von Mißbräuchen auf dem hiesigen Wochenmarkt hat as Kol. Siaalsministerium des Innern mittelst Entschließung unterm 80. März d. J. zur richtigen dandhabung der Moarktpolizei, auf grund der ge⸗ atzlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit der Wochenmarksartikel daran erinnert, daß Südfrüchte ind Kolonialwaren nicht zu den rohen Erzeugnissen Her Land- und Forstwirtschaft, des Gartene und Obstbaues oder der Fischerei unserer Gegend ge⸗ jören und daher insbesondere von dem Wochen⸗ narktverkehr auszuschließen sind. Von dieser Be⸗ fimmung werden ausdrücklich betroffen: Kaffee, teis, Sago, gerollte Gerste, grüne Kerne, Rosinen, Zorinthen, Feigen, Zitronen, Orangen, Johannes. rot uad Limburger Kase, ebenso geistige Getränker Zugelassen sind nächst den allgemeinen marktüblichen ischen Lebensmitteln nur noch gedörrtes Obst und dülfenfrüchte, also Gegenstände, die in unmiktelt arer Verbindung mit den Nebenbeschäftigungen der dandleute der Gegend stehen oder durch deren Tag⸗ hühner bewirlt werden. Äußerdem dürfen auf dem