— Collectiv-Ausstellung Pfalz zu München. Sämtliche deutschen, sowie die in Betracht kommenden österreichischen und schweizerischen Eisenbahnen gewährten für die Ausstellungsgegen⸗ tände der deutschnationalen Kunstgewerbe⸗Ausstellung zu München, soweit solche unverkauft bleiben, fracht · freien Ruͤcktransport bis zur Abgangsstation nach Schluß der Ausstellung, wobei jedoch die württem⸗ bergischen Bahnen eine Frist von vier Wochen, die hadischen eine solche von sechs Wochen nach Schluß der Ausstellung festsetzten, innerhalb welcher der Rücktransport vollzogen werden muß. Als Vergünstigung hinsichtlich der Fahrtaren gelangen vorläufig Retourbillete mit 141ägiger Biltigkeit zu den gewöhnlichen Fahrpreisen nach Munchen an folgenden pfälz. Stationen zur Aus— gabe: Deidesheim, Dürkheim, Frankenthal, Germers⸗ heim, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neu⸗ fiadt ash, Pirmasens, Sprher und Zweibrücken. Außerdem ist die Veranstaltung von Extrazügen in Aussicht genommen. — Zweibrücken. Die Fahnenweihe des Vereins deutscher Waffenbrüder scheint sich nach dew vorliegenden Festprogramm recht hübsch zu gestalten. Am Vorabend des Weihe⸗Tages (10. Juni) ist eine Reunion in Buchheits Garten, Sonntags früh er— folgt um 12211 Uhr Aufstellung des Festzuges auf dem Markiplatz und die Abholung der Festjung⸗ fcauen, um 11 Uhr Weihe der Fahne und Ueber— reichung derselben. Bei diesem Act wird u. A. das Fahnenlied durch die vereinigten Männerchöre der Vereine Bürgerlicher Gesangverein, Liederkranz und Sängerbund vorgetragen. Nachmittags ist Um- zug durch die Stadt, hierauf Concert im Schmidt⸗ schen Park und Abends Festball im Saale des Zweibrücker Hofes. — Landau, 23. Mai. Die Pickelhauben für das 18. Infanterie-Regiment sind auch hier eingetroffen. Es verlautet, daß dieselben zum ersten Male bei der Besichtigung des Regiments durch den storpstkommandeur General v. Orff am nächsten Samstag getragen werden sollen. — Von einem bedauernswerthen Unfall wurde gestern Nachmittag Herr Weinhändler Samuel Levy betroffen. An dem Neubau der Herren Gebr. Leyy Söhne an der Schloßstraße wurden große Weinfässer durch einen Schacht in den Keller gelassen. Als ein solches über dem Schacht am Flaschenzug hing und Herr Levy die untergelegten Balken herausziehen wollte, riß das Seil und das herabstürzende Faß verlitzte Herrn Levy so stark am Kopfe, daß er bewußtlos liegen blieb und nach Hause gefahren werden mußte. — Neustadt, 28. Mai. Heute Nachmittag 1 Uhr tagten im Schützenhause dahier die Vertreter der Zweigpereine des bayerischen Frauenvereins unterm rothen Kreuz mit dem pfälzischen Kreisaus⸗ schusse. Die Versammlung war sehr stark besucht; es waren 75 Damen anwesend. Herr Professor Bümpel aus Spehyer, der Schriftführer des Kreis ausschusses, verlas den Rechenschaftsbericht von der ganzen Pfalz; hieran schlossen sich Mittheilungen über die Mitgliederzahl der einzelnen Zweigvereine und deren Leistungen. Kaiserslautern wurde als Ort für die nächstjährige Generalversammlung be⸗ stimmt. Lebhafte Debatten über interne Vereins⸗ angelegenheiten bildeten den Schluß der Tagung. — Speyer, 24. Mai. Waährend der beiden Pfingstfeiertage sind von der Oberrheinischen Dampf ˖ schifffahrtsgesellschaft in Ankunft und Abgang etwa 2000 Personen befördert worden Vermischtes. München, 22. Mai. Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 27 wird die Allerh. Ver⸗ ordnung vom 12. Mai l. M., die Dienstkleidung und die Dienstesauszeichnung der zu polizeilichen Verrichtungen verwendeten Gemeindebediensteten in den Gemeinden des Konigsreiches betr., publiziert: IJ. für die Gemeinden mit städt. Verfassung: 81 Polizeimannschaft. Dieselbe trägt nachstehend be⸗ zeichnete Dienstkleidung. 2. Kopfbedeckung. Helm in der für (unberittene) Gendarmerie vorge⸗ schriebenen Form, auf welchem jedoch statt des bayer. Wappens das Gemeindewappen und statt des gelben weißes Metallheschläge anzubringen isi. Schirmmütze nach dem Muster der für die Gen⸗ darmerie vorgeschriebenen Dienstmütze, jedoch von dunkelblauem Tuche, mit scharlachrothem Vorstoße und an der Vorderseite (statt der Kokarde) mit einer den bayer Löwen (ohne Szepter und Schwert) darstellenden weiß wollenen Stickerei. b) Waf⸗ fenrock. Waffenrock von dunkelblauem Tuch mit dehendem Kragen, Schulterklappen und Aufschlägen „on gleichem Tuch und mit scharlachrothem Vor⸗ oß und weiß metallenen Knöpfen. Zur Sommers⸗ jeit und unter dem Mantel kann anstelle des Tuch⸗ vaffenrockes ein Uniformsrock von sog. Gradel ge⸗ ragen werden. c. Beinkleid, lange Hosen von zunkelblauem Tuch Bewaffnung. Säbel wie uür die Gendarmerie. Die Ausrüstung mit einer Feuerwaffe bleibt dem Ermessen der Gemeinden anheimgegeben. Die vorstehenden Bestimmungen inden auf die Pfalz mit der Maßgabe Anwendung, »aß die sämtlichen Städte der Pfalz den rechts⸗ rheinischen Gemeinden mit städt. Verfassung und die Städte der Pfalz mit mehr als 5000 Ein—⸗ wvohnern den unmittelbaren Städten des rechtsrh. Bayerns, endlich die übrigen Gemeinden der Pfalz den Gemeinden mit Landgemeindeverfassung im cechtsrh. Bayern gleichgestellt sind. Gegenwärtige Perordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung —X F München. Weg mit der Mode aus dem Heere! Von der Commandantur München wurde, wie die Augsburger Abendzeitung meldet, beschlossen, gegen das Unwesen der spitzen Schnabelschuhe, engen Tricot⸗ Beinkleider, Miniatur⸗Schirmmützen und hohen Kragen der Waffenröcke vorzugehen und zu veranlassen, daß die Angehörigen der Garnison München in bayherischen und nicht in Phantasie⸗ Uniformen erscheinen; die letzteren entsprechen aller— dings allem anderen eher als den bestehenden Bestimmungen über die militärische Bekleidung. F Frankfurt. Auf dem VII. deutschen Lehrertag fand ein Antrag Paäche's (Leipzig) Zustimmung, wonach die Erteilung des Unterrichts äber die wichtigsten Lehren der Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre in den Fortbildungsschulen an⸗ zustreben sei. — Siegert (Berlin) betont, daß die Besundheitslehre in der Schule nicht nur hervor⸗ ragender Lehrgegenstand, sondern auch Prüfungs jegenstand werden müsse. Die Versammlung pflichtet einen Thesen bei, welche haupisächlich Folgendes ordern: Eine vom Staate aus Aerzten, Architekten, In⸗ gjenieuren und Schulmännern gebildete Commission leitet Untersuchungen über den Gesundheitszustand der Schuljugend ein, gibt Anweisungen für die praktische Durchführung der Schulhygiene und siellt die Grundzüge für die Thätigkeit desonderer Schul⸗ irzte fest, welche die Durchführung dieser Anweisungen zu überwachen haben. Schularzt kann nur derjenige praktische Arzt verden, welcher die Schulhygiene zum Gegenstande seines besonderen Studiums gemacht hat. Der Schularzt ist in der Regel vom Staate mnzustellen. Die Schulhygiene muß bei den Prüfungen für dehrer und Schulleiter zum Prüfungsgegenstand er⸗ hoben werden. — Dr. A. Sulzbach (Frankfurt) hielt einen be— herzigenswerten Vortrag über die Nothwendigkeit einer entschiedenen und allgemeinen Vereinfachung unserer Rechtschreibung. Derselbe rief eine sehr ebhafte Besprechung hervor, nach deren Schluß folgender Antrag zur Annahme gelangte: „Die deutsche Rechtschreibung bedarf im nationalen Inte⸗ cesse einer einheitlichen Regelung für ganz Deutsch- and und im pädagogischen einer durchgreifenden Vereinfachung.“ — Der Lehrertag war von mehr As 1200 Theilnehmern besucht. —7 Neues Barometer. Ein Frankfurter Dptiker hatte einen neuen Luftdruckmesser erfunden, velcher die Mühe spart, sich erst aus dem Ablesen der Zahlen der Scala über den Stand des Luft⸗ druckes zu orientieren. Der Apparat zeigt in zroßer, weithin lesbarer Schrift ohne weiteres an, velches Weiter zu erwarten, ob die Tendenz des garometers „Steigend“, „Unbestimmt“ oder „Fallend'“ ist. Im oberen Theile des Barometers zefinden sich zwei Rollen; die eine ist achteckig; ieben Seiten derselben sind mit den Aufschriften Sturm — Viel Regen — Regen oder Wind — Leränderlich — Schön Wetter — Beständig — Sehr trocken — versehen, während die achte Seite ans „Aufziehen“ mahnt. Die zweite Rolle ist 'echseckig und trägt auf drei Seiten die Worte: Steigend — Unbestimmt — Fallend. Beide stollen können durch Triebwerke, deren Hemmung und Auslösung zwei Elektromagnete bewirken, in Bewegung gesetzt werden. Die Leitung, welche von der Elektricitäts ⸗Quelle (vier Trocken⸗Elemente) zu den Elektromagneten führt, ist mit zahlreicher Schalt⸗ und Kontaktvorrichtungen versehen, welch. heils in der Nähe der Walzen, thelz Scala des Aneroid · Barometers angeae Zerührt nun der Zeiger beim Vorneh Zcala einen der Kontakte und shuͤst uu Strom, dann tritt das Triebwertf in d d und bewegt die Rolle so lange, bis die ns ut Aufschrift vorn sichtbar wird. In —8 blicke wird die Leitung unterbrochen, halt, und die Rolle verbleibt in ihre wieder eine genügende Aenderung im eintritt. fKreuznach, 22. Mai. Bei der heuh der Ebernburg stautgehabten Grundfteinlehn zas zu errichiende Hutten⸗Sicingen⸗ denn unter Anderen der Oberpräsident v. Bardelehen Regierungsprasident v. Puitkamer, sowre Nachkommen Huttens und Sickingens det Bogdan v. Hutten⸗Czapski aus Polsdam, deb Franz v. Sickingen⸗-Hohenburg auf Schloß No dorf und der Freiherr Rudolf v. Recum anwen Die Festrede hielt Professor v. Gneist v ob darin am Schluß hervor, daß die h Macht, welche sich bis jetzt in der geeinsen h iber die Kirchen erhoben habe und allen Bihn nissen die Freiheit des Waltens im lircht deben gewährleiste, Deutschland wieder zu in Mittelpunkte des europäischen Kontinenß — hat, in welchem die beiden Grundrihn der christlichen Kirche sich friedlich vereinigen ho ten. Deutschland möge Gott danken, der Ala gemacht und Deutschland langsam zur Einhet anreifen ließ, um vorher alle edlen Selten aationalen Lebens zu entwickeln. Die dammerschläge that der Gymnasialdireltor do berg aus Kreuznach, worauf Kommerzienrathb zus Kaiserslautern ein Hoch auf den Kaise auf den Prinzregenten von Bahern aushin Bei dem hierauf folgenden Festessen auf derbo zurg toastete der Regierungspräsident von 9 amer auf Seine Majeffät den Kaiser und Prinz⸗ Regenten. FKassel, 22. Mai. Eine für Vinh ind Flaschenbierhändler sehr wichtge Enhschid st vergangene Woche vom hiesigen Oberlanden richte gefällt worden. Bierbrauereibesizer in ft den Wirthen Bier auch in Flaschen mih nanntem Patentberschluß. In dem endhschid Falle sollten diese Art Flaschen nach Anfith chiedener Behörden als nicht fest verschlosse »etrachten, mithin aichungspflichtig und der di traffällig sein. Der Betroffene appellitte r ARV auf vom Staatsanwalt eingelegte Ribision iesigen Oberlandesgericht wurde verworfen st somit festgestellt, daß Bierflaschen mit Jo zerschluß nicht geaicht zu sein brauchen. 7 Beurlaubungenbei denGer en. Ohne Urlaub dürfen die richterlichen Dn —Ay ieher den dienstlichen Wohnfitz außer Dien auf mehr als 24 Stunden verlassen. Die nid Bediensteten bei den Gerichten und Staatsam chaften dürfen ohne Genehmigung des Ans zand nicht üher Nacht vom Orlte den ißes entferntbleiben. Hamburg, 20. Mai. Eine Kaufnu. rau, welche von ihrem Gatten geschiedenn dezog von demselben Alimente für die bn Ausgaben, während sich der Eheherr bereite zatte, ganz besonders nothwendige Auigun onders zu bezahlen. Nun ließ sich die 1. A. “auch ein kuünftliches Gedbiß anpn ind ihrem Gatten die Rechnung zufsenden. elbe derweigerte die Zahlung, indem et 5 nachte, daß ein solches Gebiß ein Lrn ei. Es lam zu einer Klage, worauf den zu Gunsten der Frau entschied. Es sun einem Erkenntniß aus, daß die Frau sardn seben müsse und das Gebiß zur Vershn leichzeitig aber auch zur Erhaltung der ziene. Von einem Luxus könne hier also 7 Rede sein. Der staufmann wurde zur 3 der 150 Mk. verurtheilt, wie auch in die 'osten des Verfahrens. (Sturm auf See.) Der — „Wert a“. Kapitan Vussius, Eigenthum de eutschen Lloyd in Bremen, hatte auf pinn Aus reise nach Newyork einen furchterlichen — u bestehen und wurde von einer ungehemn see betroffen, welche von vorn an der gan inbrach und das ganze Schiff unter v die Slurzsee riß das NRusgudshaus fott—