Colonien, Arias Marine, Moret Inneres, Puig— cerver Finanzen, Canalejas öffentliche Arbeiten. Oryan Kriea. Lokale und pfälzische Nachrichten. — Mundenheim, 13. Juni. Wortwechsel mit darauffolgendem Streite brachte einen Arbeiter von hier so in die Hitze, daß er der Mitstreiten- den, einer Nachbarsfrau von ihm, mit einer Hacke auf den Kopf schlug. Die Verletzungen durch den Schlag sollen sehr bedeutend sein und wird die ein⸗ geleitete Untersuchung ergeben, wer die Hauptschuld an dem Streite trug. (Frk. T.) — Speyer, 14. Juni. Am zweiten Tag der Jahresversammlung der südwestdeutschen Kon⸗ ferenz für innere Mission hielt Herr v. Göller einen sehr interessanten Vortrag über „die sittlichen und sozialen Notstände auf dem Lande“. Aus der ge— schichtlichen Erkenntnis der Lage des Bauernstandes ergaben sich die Mittel zur Abhilfe. Die vielen Bedrückungen der drei letzten Jahrhunderte haben das Herz des Bauern vielsach verhärtet. (2) Das muß uns mild gegen ihn stimmen. Seit Beginn dieses Jahrhunderts vollzogen sich große Forischritte der sozialen Lage des Bauernstandes. Der freie Bacdernstand hob fich sichtlich und stand in den 50er Jahren besonders blühend da; neben dem Materialismus, welcher infolge hievon sich mancher Glieder des Bauernstandes bemächtigt, sehen wir tüchtige, christliche Bauerngestalten von bestem Ein- fluß auf ihre Umgebung. Durch den wirtschaft⸗ lichen Rückgang der letzten Jahrzehnte, die große Zerstückelung des Grundresitzes sank der Bauern⸗ stand in bedenklichem Grade. Ueber 89 Prozent sind kleine Grundbesitzer — im Durchschnitt finde! sich eine Belastung des Bodens zwischen 40 und 70 Prozent des Wertes im Einzelnen und steig! bis zu 180 Prozent. Einfache Rechnung ergibt, daß der Klein- und Mittelbauer keinen andern Vorteil mehr hat, als daß er auf seinem eigenen Acker seinen Taglohn verdient. Der Kleinbauer muß oft verkaufen, der Mittelbauer sinkt auf die Stufe des Kleinbauern zurück. An der Stelle des Kleinbauern steht eine Latifundienwirtschaft bevor welche von schweren fittlichen Folgen zu sein pflegt. — Die fittlichen Schäden wurden vom Redner an der Hand der 10 Gebote dargelegt und zugleich die Mittel zur Hebung empfohlen. Die Hilfe in allen ländlichen Nothständen ist sehr schwierig, wer sollte sie bringen? Immer wird das Pfarthaus die erste Aufgabe haben. Den Laien bleibt eine Ehrenschuld gegen die Geistlichen, die so lange allein kämpfen mußten. Es müssen Freiwillige vor — oft erscheinen Laien geeigneter als Geistliche, be— sonders wenn es sich um Beschwerden bei Behörden handelt. Wo sind die Männer, die mithelfen? Die Werke der inneren Mission fordecn brüderliches Zusammenwirken. Die Bildung ländlicher Bezirks⸗ vereine, die in häufigen Beratungen Mittel und Wege suchen, um für die Landgemeinden das zu sein, was die Stadtmissionen in den großen Städten sind. werden vom Redner warm empfohlen und ge—⸗ schildert. — In der sich auschließenden Besprechung betonte Herr Pfarrer Stempel den Unterschied von Vorderpfalz und Westrich, vornehmlich ist der erste Teil, der kleinere, inbezug auf die Bevölkerung der größere der Pfalz. Er schildert die Verhältnisse der pfälzischen Bevölkerung in der Vorderpfalz. Er kann die sittlichen Zustände nicht relativ befriedigend nennen. Die wirtschaftlsche Kalamität hat in allen Teilen der Pfalz großen Umfang angenommen. Er berührt die stnkenden Preise der Produkte. Der mittlere Bauernstand ist im Schwinden begriffen. Aus ihm wird nämlich in der Nähe der Industrie⸗ städte Proletariat; hier hat die Gesetzgebung hessernd einzugreifen. Uebrigens empfahl Redner, Hand in Hand mit dem Lehrer, den Presbytern und aläubigen Gemeindemitgliedern zu wirken. Sp. Ztg.) — Speyer, 15. Juni. Im Sagale des Bayer. Hofes hat Herr Velozipedlehrer Egger aus München, welchem von höchsten Personen zahlreiche Anerkennungsschreiben zur Seite stehen, einen Lehr⸗⸗ kurs zur gründlichen, sicheren und gefahrlosen Er— lernung des Radfahrens auf dem Zweirad errichtet (Sp. 83) — Unter den soeben veröffentlichten Lehran⸗ stalten, welche zur Ausstellung eines Zeugnifses über die wissenschaftliche Befähigung für den ein—⸗ jährigfreiwilligen Militärdienst berechtigt sind, be— finden sich die pfälzischen Gymnasien und die Realschulen zu Landau, Kaiserslautern. Neustadt. Speyer und Zweibrücken, sowie das Lehr-Institut von Bertololh und Trautmann zu Frankenthal. Pfälzisches Schwurgericht. 2. Quartal 1888. 2Zweibrücken, 14. Juni. Verhandlung jegen Werner wegen Meineid. (Fortsetzung zu V. Fall.) Die k. Staatsbehörde schildert vor allen die infamen Verdächtigungsversuche gegen den Lehrer Theis und sucht nachzuweisen, daß durch die Aus— sagen des heutigen Angeklagten, die er teils in dem Ermittlungsverfahren vor der eidlichen Vernehmung, teils nach derselben in der gegen ihn geführten Untersuchung zu Protokoll gegeben, unzweifelhaft festgestellt sei, daß er wissentlich falsch geschworen habe. Von Fahrlässigkeit könne hier keine Rede sein, da er ausdrücklich auf die Tragweite seiner eidlichen Aeußerungen aufmerksam gemacht worden sei und genügsame Zeit zur Ueberlegung gehab, dätte. Die Verteidigung führt hiegegen aus: Anfangt? habe man den Werner angeklagt, alle in dem betr. Protokolle gemachten Aufstellungen wissentlich falsch beschworen zu haben. Heute greife die Anklage nur noch zwei Punkte heraus. Zum ersften nun habe aber der Angeklagte am Tage der eidlichen Vernehmung den Namen des „Schreibers“ der An⸗ zeige noch nicht genau gewußt, sondern diesen, wie er aussagt — und das Gegenteil sei nicht erwiesen — erst später erfahren. Zweitens habe er die erste Anzeige aus „eignem Antrieb“ abgeschickt, zleichgültig wer sie geschrieben. Nur soviel habe der Angeklagte damals beschwören wollen. Er sei ein sehr beschränkter Mensch, der sich eigentümlich ausdrücke und wohl mißverstanden worden sei. Es fehle hier also der Dolus und müsse Freisprechung erfolgen. Schlimmsten Falls könnte man sagen, es sei seine Pflicht gewesen, sich seine Aussagen besser zu überlegen — dann läge aber nur Fahrlässigkeit voc (Resultat wie gestern bemerkt: 1 Jahr Gefäng niß wegen fahrlässigen Falscheides.) — —* 2 Zweibrücken, 15. Juni. Vormittaas 8 Uhr. (VI. Fall.) Angekllagt: 1. Brünisholz Jakob, 49 Jahre alt, Müller. 2. Schmidt Amalie, 49 J. a. dessen Ehefrau. 3. Enkler Jak. Christ., 26 J. a. Bahnarbeiter, alle in Zweibrücken wohnhaft. wegen Meineids. Gerichtshof: die HH. Scherrer, k. Oberlandesgerichtsrat als Vorsitzender, k. Landge⸗ richtsräte Bauer, Gulden, k. Sekretär Wagner als Gerichtschreiber Staatsbe⸗ hörde: Wagner, k. II. St. A. Vertei— diger: ad 1. Rechtsanwalt Schmidt, ad 2. Rechtsanwalt Trier, ad 8. Rechtsanwalt König. Geschworne: Weiß, Schönlaub, Tremmel, Rapp, Höfle, Weidmann, Beckenhaupt, Gümbel, Thristmann, Weber. Hoffmann, Exter. Der Angeklagte, Müller Jakob Brünisholz, war als Besitzer der Schloßmühle zu Zweibrücken mit hedeutender Ueberschuldung am 16. November 1877 in Conkurs geraten. Nachdem das Conkursver⸗ fahren zum Abschluß gelangt war, brachten einigt Verwandte des Brünisholz die Mühle in ihr Eigen⸗ sum und ließen diesen als Geschäftsführer darin. Im Jahre 1885 wurde durch Kauf die Schloßmühle an den heutigen Befitzer Weber abgegeben und die nebenanliegende Stadtmühle, die bisher dem letztern zehörte, auf den Namen der minderjährigen Tochter des Brünisholz von diesem gekauft. Hier betrieb aun der heutige Angeklagte die Müllerei weiter Um seinen weitern Erwerb vor den früher unbe⸗ friedigt gebliebenen Gläubigern sicher zu stellen errichtete er nun am 20. Mai 1885 vor demk Notar W. zu Hornbach mit dem ebenfalls ange⸗ lagten Enkler einen Kauf und Mietvertrag über die Mühle, Bäckerei, Laden und Zubehör. Dieser knkler ist ein Verwandter des Brünisholz, den derselbe aufgezogen und später als Mühlburscht zehalten hatie. Als nun ein Gläubiger auf Grund eines Urteils gegen Brünisholz eine Mobiliarpfänd⸗ aung erwirkte, erhob Enkler beim k. Amtsgerichte dahier Widerspruch gegen dieselbe unterm 4. Januar 1886, auf Grund des betr. Vertrages. Der Gläu⸗ hbiger erbot sich hiegegen zum Beweise, indem er dem Enkler einen Eid darüber zuschob, ob jener Verrrag ernsthaft gemeint und kein Scheingeschäft gewesen sei. Nach langem Zögern nahm letzteren am 24. Nov. 1886 den Eid an und schwor ihn dor Gericht am 15. Januar 1887 aus. Da Ver—⸗ dacht bestand, daß der Vertrag doch nur ein Schein⸗ geschäft gewesen, wurde Untersu— wegen Meineids eingeleitet snt dun Februar 1887 der Müller Brünisholze wh Ebefrau eidlich vernommen, die abe und auf bestehen blieben, daß ein ahin vorliege. er Var Die Anklage behauptet nun heute daß lichen Aussagen der drei Angellagien nde falsche gewesen seien— wisen Das wesentliche der ausgedehnten Vewehr Vermischtes. F(Gerichtsbarkeit füri anfasfige preußzische dbe Eine interessante Entscheidung über desuhien cher Gerichtsbarkeit in Bayern ansihehn preußische Offiziere unterstehen, ist net einem bayerischen Gerichtshofe gefällt —*8 preußischer Premier ·Lieutenant a. D. dagh, cher als Gutsbefitzer in Bayern lebt, —R Kaufmann wegen Beleidigung verklagt Vor dem Schöffengerichte erhob er den Eim— daß er als ehemaliger preußischer Offizier deß ßischen Militärgerichtsbarkeit unterstehe und' Korpsgericht des IV. Armeekorps, weil er in! reiche desselben zuletzt gestanden habe, sein zust diges Gericht sei. Das Schöffengericht eum den Einwand an und erklärte sich fuür inlompe das Landgericht zu Hof aber sprach die Kompn der bayerischen Zivilgerichte aus. Die Begründ lautete, kurz zusammengefaßt, dahin, daß die p ßische Gesetzgebung über die Militärgeriche Bayern nicht publizirt und ein preußisches da in Bayern nicht zuständig sei, wenn es sih um einen in Bayern wohnenden ehemaligen ha zischen Offizier handle; für einen solchen seine auch ein bayerisches Militärgericht nicht zuftdmn weil ein solches nach der bayerischen Geseßgeh nur bayerische, nicht aber preußische Offiziee sein Forum ziehen koöͤnne; allein zuständig daher die ordentlichen bürgerlichen Gerichte ehemalige preußische, in Bayern wohnende Offze Das Ober⸗Landesgericht zu Bamberg wies diep Herrn v. V. erhobene Beschwerde kurzer Hand weil Beschlüsse des Landgerichts als Beschwmn Instanz im Beschwerdewege nicht weiter angefohh werden können. Das Schöffengericht verurthe darauf Herrn v. V. zu einer geringfügigen 6 buße, und Letzterer beruhigte sich dabei, vetzich also darauf, seine Einrede auf dem Rexvisionkn in die dritte Instanz zu bringen.. Fæ Opferstockdie be. Vor der Straflant des Landgerichts Augsburg kamen am Miln— zwei jugendliche Verbrecher von 20 und 17 Ihe zur Abuürtheilung, die in der obern Alimuhle Sulzachgegend lange ihr Unwesen trieben. * da, bald dort kamen Kirchendiebstähle vor, defonders die Opferstöcke waren die Objekte. welche die beiden Gauner es abgesehen hun Den alteren der beiden Strolche, einen verlonmn Maurer aus Herrieden, hatte man zwar langer in Verdacht, allein Beweise waren nihh erbringen, und so konnte man ihm nicht wit folg zu Leib rücken. Endlich nahte fich ijn Remesis in Gestalt eines Stückchens Eisen. der Kirche zu Dentlein a. Forst fand man Morgens den Opferstoct feines Inhalts beu ein kleines Eisenspitzchen, offenbar die — Spitze eines Brecheisens, fand sich darin —J begruͤndet der bereits erwähnte Verdacht wat— fich bald heraus, denn die in Herreden vorge— mene Haussuchung nach dem Brecheisen dieses sofort zu Tage und siehe, das kleine kir stückchen paßie ganz genau auf das gelun Brecheisen. Damit war ein erdrückender geliefert und das Urtheil lautete für den vin schon mehrfach vorbestraften Schuldigen, det der Anfifter war, auf 8 Jahre Zuchthaus den juͤngeren, den Verfübrten auf ZJohr⸗ fangniß. in F Stuttgart, 7. Juni. (Al l gement, Deutscher Versicherung — Monat Mai 1888wurden 810 Schadenfaͤlle dur fall angemeldet. Von diesen hatten 0O den Tod und 22 eine gaͤnzliche oder teilweise dität der Verletzten zur Folge. Von den Mituen der Sterbekasse starben in diesem Monat 8 abgeschlossen wurden im Monat Mai löl * ficherungen über 10,084 Personen. Alle 1. Februar 1888 eingetretenen Schäden in Todes- und Inpaliditats-Fälle sind bis 0