8* d 8 5 5 — 3 —4 ——— 6 * 2 3 60 Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. ot Ingberter Anzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mal woͤchentlich mit unterhaltungs · Blatt und Freitags und Samstags mit acht A * —— —— 60 —8 pr d enpen 1 8 75 , einschließlich —— Die bicuugsg i aum betr ei Inseraten aus der bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expeditior ainru Aennt erihein, iä eklamen 30 3. vei 4maliger Einrüdung wird nur —8X 3 volch wan ẽer 23. Jahrg. Viso. Freitag 13. Juli 1088. Der umgeänderte Entwurf der sers⸗ und Invalidenv ersicherung. Der vom Bundesrathe unmittelbar vor Beginn cnen allsommerlichen Pause in erster Lesung fertig⸗ aellte neue Entwurf der Alters⸗ und Invaliditats · asicherungsvorlage enthalt eigentlich nur eine ein· g wirklich durchgreifende Abänderung im Vergleiche in ursprünglichen „Grundzügen“, nämlich die hetzung des Systems der Berufsgenossenschaften curch Versicherungsanstalten. Wenn der Bundes · ah die berufsgenossenschaftliche Grundlage jetzt ver⸗ uen und dafür größere geographische Verbande — und Invalidenversicherung Aussicht genommen hat, so find für diese um⸗ nderte Organisation offenbar praktische Gründe igedend gewesen und ihnen die social⸗wirlhschaft⸗ ihen, Momente, swelche für die Beibehaltung der Be⸗ szgenossenschaften auch bei der Alters und Invaliden⸗ xrsicherung sprachen, untergeordnet worden. Die haicherungsanstalten sind räumlich abzugrenzen, iuch Bundesstaaten oder weiteren —XX Inden und erscheinen als ihre nothwendigen Or⸗ e nur der Vorstand, der Ausschuß und das ziedsgericht, während der Aufsichtsrath und die zeirauensmänner der Arbeiter nach dem neuen zutwurfe sich lediglich als facultative Organe dar⸗ ilen. Im Vorstande der Versicherungsanstalten then im Allgemeinen nur Staatsbeamte und kön⸗ in Arbeilgeber wie Versicherte ñur ausnahmsweise is Beisißende zugelassen werden; die Feststellung xt Rente wird durch die unteren Verwaltungsbe⸗ oͤrden vorbereitet und erfolgt durch den Vorstand vrbehaltlich der Beschwerde an das Schiedsgericht. di festgestellte Renie wird durch das Rechnungs⸗ hureqgu des Reichsversicherungsumtes auf die be— heiligten Verficherungsanstalten vertheilt, als über- pachendes Organ wird für jede Versicherungsan⸗ galt von reichswegen ein Commissar bestellt. Im lehtigen it auch im neuen Entwurfe das Abrech ungaͤwesen, das System der Marken und der Autungsbücher underändert geblieben. Sieht man von der prinzipiell einschneidenden nschung der Berufsgenossenschaften durch die Ver⸗ herungsanstalten als Versicherungsorgane ab, so weist sonst der neue Entwurf keinerlei grundsätzliche lbanderungen auf., und es bleiben nur verschiedene iindet wichtige Umgestaltungen übrig, wie z. B. et Veginn der Invalidenrente ebentuell noch vor vlendung des 15. Lebensjahres, die vorläufige jestseung der wöchentlichen Beiträge der männ⸗ then Personen auf 21 Pfennige, der weiblichen 14. Die Entrichtung der Ärbeiterbeiträge nach enderwochen — statt nach den regelmäßigen muiahlungen — und die verschiedenartige Be⸗ nsung der Beiträge für die einzelnen Berufszweige. adhe aber lehnt sich der umgearbeitete Ent⸗ orn Beibehaltung des Umpfanges der Ver ⸗ —D der Rentenform, der Bestimmungen ie Aufbringung der Kosten. von denen wie⸗ d je ein Drittel auf das Reich, auf die Ar—⸗ 9 et und auf die Versicherten entfallen, der zung hinsichtiich des Beginnes und der Höhe en Renten u. s. w. durchaus an die ersten , Grund⸗ de Es beträgt demnach die Wariegin bei id —— bei der Invalidenrente 5 Jahre Ade bei jener der Bezug nach vollendetem a acjahts der Bezug der Invalidentente, eg ie Versichernde dauernd erwerbsunfähig e ersrente ist auf 120 Mark jährlich nor⸗ Invalidenrente steigt von 120 Mark bis zu einem Maximum von 250 Mark; weibliche Personen erhalten *s des Rentenbetrages. Ebenso ist für den Reichsbeitrag das Umlageverfahren, für die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeiter das Deckungsverfahren beibehalten worden. In die Alters⸗ und Invalidenversicherung werden alle B veiterkategorien, auch die noch nicht unfallversicher⸗ ungspflichtigen, einbezogen, ebenso alle Betriebsbe⸗ aimten, Handlungsgehilfen u. s. w., deren jährlichen Vehali⸗ und Lohnbezug 2000 Mk. nicht überschreitet. Der neue Entwurf hat demnach den Bedenken wvelche sich von Anfang an gegen die Berufsgenos enschaften als Träger der Alters⸗ und Invbaliden⸗ bersicherung kund gaben, Rechnung getragen, X gegen weitere wichtige Punkte — wie 3. B. Hin⸗ qusschiebung der Altersgrenze auf 70 Jahre, die stentenform, Festsetzung der Rente — erhobene Finwande aber unberücksichtigt gelafsen. Ob der Hundesrath in der zweiten Lesung die betreffenden Zeschlüsse seines Ausschusses einer Revision unter⸗ iehen wird, steht noch dahin, jedenfalls werden sie m Reichstage zu langwierigen und lebhaften De⸗ hatten führen. Da hier indessen fast auf allen Zeiten der Wunsch herrscht, diesen hochwichtigen Besetzeniwurf nicht scheitern zu sehen, so werden sich wohl alle aufrichtigen Arbeiterfreunde der Hoff nung hiugeben dürfen, daß auch über diese den vor⸗ läufigen Äbschluß des socialpolitischen Reformwerkes dedeutende Vorlage eine Verständigung erzielt wird. Lokale und pfälzische Nachrichten. x* St. Ingbert, 183. Juli. Das Kirchen⸗ konzert, welches der prot. Kirchenchor in Neuhäusel unter Mitwirkung sehr geschätzier Kräfte veranstal ⸗ tet, mußte eingetretener Hindernisse wegen abermals verschoben werden und wurde nun definitiv auf Sonntag, den 22, Juli nachmittags 3 Uhr fest⸗ gesetzt. * St. Ingbert, 13. Juli. Das Central⸗ Comite der Kaiser⸗Wilhelm⸗Stiftung erläßt an die Kreisausschüsse und Zweigvereine ein Rundschreiben, welchem wir nach dem ‚VLd. Elb.“ Folgendes ent- nehmen: „Die Mittel unseres Centralfonds der Kaiser⸗ Wilhelm⸗Stiftung sind schon seit einer Reihe von Jahren erschöpft und mußten wir die bisher den Zreisausschüssen gewährten Zuschüsse zur Unter⸗ Jützung der Invaliden den Kapitalsbeträgen des Zaudeshilfsvereines entnehmen. Rachdem seit 1874 nus letzterem Fonds 180,800 Mk. zu bezeichnetem Zwecke eninommen worden sind, ist dieser Fonds so zusammengeschmolzen, daß dessen Zinsen kaum nehr für die dem Centralkomite überwiesene Ge⸗ pährung von Unterstützungen hinreichen und der Fonds selbst in wenigen Jahren bei Fortgewährung der bisherigen Zuschuͤsse aufgezehrt wäre. Da der Verein hierdurch bei Kriegsausbruch in große Ver⸗ legenheit kommen würde, hat der Centralausschuß in seiner letzten Versammlung beschlossen, „künftig⸗ hin Zuschüsse zu Anterstützungszwecken aus Central⸗ sonds nicht mehr zu leisten.“ Jeder der bestehen⸗ den Zweigvereine wird unablässig bemüht sein, durch Erhebung regelmäßiger Mitgliederbeiträge, Ge⸗ winnung neuer Milglieder und sonstige Veran⸗ taltungen sich selbst die Mittel zu schaffen, um ur die in seinem Bezirke wohnenden unterstützungs- zedürftigen Invaliden und deren Relikten aus igenen Mitteln zu sorgen. Die Kreisausschüsse werden überall da, wo Zweigvereine bestanden haben, in ihrer Thätigkeit aber wahrend der langen Friedenszeit erlahmten, sowie dort, wo eine Neu⸗ ildung von Zweigbereinen moöͤglich und zweckmaßig st, die Reorganisation bezw. Neubildung anregen ind fördern. Ueberschüsse an Zinsen, für welche inzelne Vereine keine Verwendung haben sollten, fönnen nach Maßgabe des 8 19 der Statuten von den Kreisausschüssen eingefordert werden. Central⸗ Comite. Graf zu Castell.“ »St. Ingbert, 13. Juli. Angeblich um den Gastwirthen bei den hohen Spirituspreisen zu billigen Liqueuren“ ⁊c. zu verhelfen, blüht jetzt, jach der „S. u. Bl.⸗Z.“, eine Industrie, die ihre Sendlinge den Gastwirthen in Stadt und Land zuf den Hals schidt und denselben beim Glase Hhier aus den mitgeführten Fläschchen, flüssigen Zucker, Spiritus und Essenzen enthaltend, sofort Fiqueur „fabriziert'. Der Reisende macht 3 bis 1 Mark Zeche und versteht nun dem von seinem Gaste eingenommenen Wirthe einzureden, daß er sich auf diese Weise seine Liqueure um mindestens 20 bia 28 Pfg. den Liter billiger herstellen könne, als er sie von seinem bisherigen Lieferanten be⸗ zieht. Und nun wird dem Vertrauensseligen von den gangbarsten Sorten“ ein größeres oder fleineres Quantum dieser Liqueur⸗ oder Rum⸗ Fssenz, die lediglich aus 1 bis 2 Vot ätherischen Dels mit Spirisus vermischt besteht, zum Preise don 10 bis 15 Mt. das Kilo aufgeredet; der reelle Werth der Waare beträgt kaum 2 bis 3 Mk. Herwendet der Gastwirth das ihm aufgeschwindelte Seut Hes Reich. Wiesbaden, 12. Juli. Die diplomatischen Verhandlungen sind soweit gediehen, daß die Mög- sichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß der Kronprinz on Serbien auch vor dem Urtheilsspruche des Tonsistoriums nach Serbien kommt. Berlin, 11. Juli. Einer allerdings unver⸗ ürgten Meldung zufolge soll Kaiser Wilhelm auf zer Rückreise von Petershurg nicht nur nach Kopen⸗ zagen, sondern auch nach Stockholm zu gehen gedenken. Berlin, 12. Juli. Der Reichskanzler Fürsi gismard ist mit mit Graf Rantzau heute Nach- nittag 8).Uhr nach Friedrichsruh abgereist. Ausland. Brusssel, 12. Juli. Nachdem das Brüsseler Ausstellungscomité beschlossen hat, vom 15. Juli ab die Angestellten der Aussteller nur mehr gegen in Abonnement von 15 Fr. einzulassen, legte ine Anzahl deutscher, russischer, italienischer und zelgischer Aussteller Verwahrung dagegen mit der Drohung ein, ihre Ausstellung zu schließen, falls die Maßregel nicht rückgängig gemacht werde. Paris, 11. Juli. Felix Pyat verzichtete darauf, wegen der Beschlagnahme des vom Grafen von Patis an die Maires gerichteten Briefes eint Interpellation einzubringen. Paris, 12. Juli. Deputirtenkammer). Bou⸗ langer bringt einen Antrag ein, der die XWWo der Kammer herbeiführen soll. Der Präsident er- klärt, das Recht, die Kammer aufzulösen, habe nur der Präsident der Republik. Nach einem sehr murmischen Auftritt erklart General Boulanger, da hm die freie Rede auf der Tribüne versagt sei, o appellire er an das Land und erkläre hiermit seinen Austritt aus der Kammer. Paris, 12. Juli. In Port au⸗Prince, der daupistadt der Insel Haiti, find ernstliche Unruhen usgebrochen, 300 Häuser und öffentliche Gebäude ind niedergebrannt.