Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. i gugderter Anzeiger erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. 2 mal wöochentlich mit Unterhaltungs-Slatt und Mittwochs und Samsiags mi — si ickungsge eren Raum betragi bei Inseraten aus der io Abei außervpfalzischen und solchen auf welche die Srvedition 9 ehee en is ekiamen 80 4. Bei 4maliger Einruckuna wird nur ee fwelch — — —159. Dienstag, 24. Juli 1888. 2. Jahrg sie Gemeindeverwaltungen und die Altersversicherung. 3P 0. Die Ausführung der Altersversicherung ud die Arbeitslast der Gemeindeverwaltungen in geringem Grade erhöhen. Nicht entfernt kann n dem großen Umfange dieser neu zuwachsenden sheit jene verglichen werden, welche für Gemeindebehoͤrden durch die Unfallverficherung, selhst mit der vollständigen Durchführung der anlenversicherung bereits entstanden ist. Un eine ungefähre Vorstellung des den — imnde und Orispolizeie Behörden neu zuwachsenden treibwerks zu ermözlichen, wollen wic hier die esen den zufallenden Obliegenheiten kurz zu⸗ mmenfossen. der Verficherungszwang wird ausgedehnt auf uͤrbeiter, Gesellen, Lehrlinge, Gesinde, männ⸗ den und weiblichen Geschlechts im Alter von über dahren. Dies sind mindestens zwölf Millio⸗ in Personen, mehr als der vierte theii der Bevölkerung des deutschen zaichz. Der Bundesrath kann diese Versicherung ach noch ausdehnen auf die Meister in der Haus- uͤsttie und solche Meister, welche nicht regelmaͤßig nühstens einen Arbeiter beschäftigen. die Arbeitgeber sind bei Strafe verpflichtet, tuder zu wachen, daß jeder bei ihnen beschäftigte heiler ein Quittungsbuch besitzt, in welches al- adentlich die betr. Quittungsmarken (14 oder pfg.) einzukleben sind. Die Gemeindebehörde ie Nachweisungen über die Zahl der Arbeiter vderlangen, und das Vorhandensein der Quittungs⸗ chher zu kontroliren und zwar nicht blos bei den ibeilern der Greßindustriellen, sondern auch bei chenigen der Kleinmeister, bei dem Hausgesinde, vorübergehend im Ort beschäftigten Personen zeitweise zur Arbeit Herangezogenen u. s. w. ie Gemeindebehörde hat Streitigkeiten zu en seiden, wer Arbeiter und Arbeitgeber im Siune q Gesetzes ist; auch Arbeiter, welche täglich die deitgeber wechseln (wie Raheriunen, Wascherinnen fallen unter dieses Gesetz. Für zwölf Millionen Personen haben die Ge— rendebehörden hienach Quittungsbücher auszustellen ein Quittungsbuch mit Marken ausgefüllt so wdem Arbeiter ein neues Buch aus —3* in xlches die Gemeindebehörde das —8* aus dem usefüüllten Buche zu übertragen hat. Auch wenn Ien deum und vernichtet ist, hat die Orts⸗ ne i — — ues mindestens fünfzehn Jahre hind 88 * chren. Jede Behörde wird *8* I ne Archiv zu verwalten d heneg vrusmn als der Ort Cinwohner —*8— u un des Gerntzen des Arbeiters und — —— an pees r Die Or ehdr e ainenne nittungs üchern eine abgeleistete ** g sowie eine langere Krankheitsdauer nden 8 aus bei Verlust von solchen Büchern n — er den Inhalt derselben auszu⸗ —5 anne nun noch die Geschäfte, dn ie ets behoͤrden aus dem Einkleben ainse —88 Sie hat solche Marken zu —8 ei zu entsheiden welcher Ar⸗ asene et ist, solche Marken einzukleben; vnie ntwerthung der eingeklebten Marken annne Mißbrauch von Markendüchern zu er arbeitslos gewesen ist, kann für iese Zeit das Einkleben und Entwerthen der Marken ei der Ortsbehörde beantragen. — Hiezu kommen nun noch die Rentenansprüche der Ärbeiter. Der Antrag auf Gewährung einer Alters⸗ oder Invaliditätsrente ist bei der Orts behörde u stellen. Diese hat den Antrag zu prüfen und u begutachten, insbesondere auch die Erhebungen sber die Invalidität zu veranlassen. Die Oritsbe⸗ Jörde hat nach Anetkennang derselden die Höhe es Rentenanspruchs (zwischen 120 und 250 Mk.) us den Marlen und Attesten der Quittungsbücher u berechnen, wobei alle Ungenauigkeiten und Un⸗ larheiten zum Vorschein kommen und durch that⸗ ächliche Erhebungen berichtigt werden müssen. Ist er Invaliditätsanspruch vorhanden, so hat die Irtsbehoörde darüber zu wachen, ob die personlichen Zerhältnisse des Inbaliden sich nicht ändern und emselben wieder die Moglichkeit gewähren, fich snen Verdienst von jährlich 120 Mk. zu verschaffen. luch hier giebt es wieder Beglaubigungen, Quitt- ingen ⁊c. ꝛ⁊c. auszufertigen, welche Arbeit bei einem deer von Indaliden, deren Zahl auf dreiviertel Hillionen Köpfe angenommen wird, gewiß keine u unterschätzende Arbeitslast ergibt. Es dürfte anzunehmen sein, daß neben der leberwachung über Innehaltung der Vorschriften —ä— Einflüsse auf die Arbeiter ur eine Gemeinde von 10,000 Einwohnern durch ie Ortsbehörde etwa 2500 bis 3000 laufende Quittungsbücher in Ordnung zu erhalten und etwa 50 Inbdaliden zu überwachen sind. Mit der Größe der Gemeinde wachsen die Schwierigkeiten, ebenso nit der größeren Beweglichkeit, dem Ab⸗ und Zu⸗ roͤmen der Arbeiterbevölkerung. Die Gemeindebe— jörden erhalten für Uebernahme dieser Arbeitern einerlei Entschädigung, es sei denn, daß durch Ab⸗ endung von Beamten, Ladung von Zeugen u. s. q. haare Auslagen entstehen. Deutsches Reich. Berlin, 23. Juli. Die „Nordd. Allgem. zeitung“ bespricht heute einen Artikel der Pariser Aulorité“, in welchem behauptet wurde, daß Graf zismarck nach der Petersburger Zusammenktunst jach Paris gehen und dort die Abrustung verlangen vürde, und in dem als Gewähr für die Richtigkeit ieser Nachricht die „Frankfurter Zeitung“ ange- uhrt war, und sagt: Der Gedanke, daß Deuisch⸗ ind sich wegen der Abrustung in Paris bemühen ollte, sei ein so insipider, daß er wirklich nur auf ruder in der Politik berechnet sein könne. Berlin, 28. Juli. Aus hiesigen italienischen gotschaftskreisen verlautet, daß die plötzliche Rück- ehr des italienischen Hofes nach Monza durch ein Anwohlsein des Königs veranlaßt sei. König humbert hatte einen schwindelartigen Anfall, der cine Umgebung in lebhafte Besorgniß versetzte. deueren Verichten zufolge geht es dem Koͤnige ent⸗ chieden besser, sodaß die von seinen Angehoͤrigen ehegten Besorgnisse glucklicherweise übertrieben zu ein scheinen. Ausland. “Einer der hervorragendsten österreichischen Militairs, Feldzeugmeister v. Kuhn, Lan⸗ eecommandirender in Steiermark, ist durch kaiser⸗ iches Handschreiben in den disponibeln Ruhestand yersetzt worden. Das kaiserliche Handschreiben nüpft an das funfzigjährige militärische Dienstju⸗ ilaäum des Feldzeugmeister an, gedenlt in schmeichel⸗ zaftester Weise seines erfolgreichen Wirklens und »merkt, daß die neue Armee- Organisanon auch ine Neubesetzung der höchsten Commandostellen er seische. Feldzeugmeister v. Kuhn, welcher in diesen Tagen sein 71. Lebensjahr vollendete, nahm an ʒen Kämpfen der österreichischen Armee in Italien ind Ungarn während der Jahre 1848 und 1849 ils Generalstabsoffizier Theil, war im Kriege von 1859 Generalstabschef des unfähigen osterreichischen Sberstcommandirenden, v. Gyulay, und bekämpfte 866 als dandescommandirender von Tyrol fieg⸗ ꝛeich die Freischaaren Garibaldis. Von 1868 bis 874 bekleidete v. Kuhn, unterdessen zum Feldzeug⸗ neister ernannt, den Posten des Reichskriegsminifters, n welcher Stellung er besonders für die Ausbild⸗ ung der österreichischen Landwehr wirkte. Nach seiner Erseßung durch Generalv. Koller übernahm d. Kuhn das Commando in Graz. Beüfsel, 28. Juli. Staatsminister Graf derberivonBismariwird anfangs August in Ostende eintreffen. Paris, 28. Juli. Präsident Carnot wraf jestern Mittag 4 Uhr in Valence ein. Bei der Vorstellung der Geistlichkeit hielt der gischof eine Ansprache, worin er erklärte, daß die Zeisilichkeit zu jedem Opfer für die Ehre und das Wohl Frankreichs bereit sei. Er gab dann seiner Achiung für die Verfassung Ausdruck und fügte bei, die Geistlichkeit würde sich glücklich schätzen, wenn die Regierung ihr mehr Freiheiten gewähren pucde. Carudt erwiederte, die Regierung verfolge siberall den Grundsatz der Duldsamkeit in ausge— ehntester Weise. Paris, 23. Juli. Bei der Deputirtenwahl m Ddepartement der Ardeche erhielt Beaussier (Op⸗ portunist) 36,8381, Boulanger 19,835 Stimmen. Zeaussier's Wahl ist gefichert. Paris, 28. Juli. Die Niederlage Boulangers hei der Wahl in der Ardeche macht großes Auf⸗ sehen. Man glaubte zwar in den letzten Tagen aicht mehr daran, daß er gewählt werde, hatte aber och nicht erwartet, daß er so wenige Stimmen rhallen würde. Man versichert, Boulanger selbst habe dieser Schlag so getroffen, daß sein Zustand ich wieder verschlimmert habe, im übrigen aber Jeben seine Freunde hervor, er gebe seine Sache ineswegs verloren und erkläre seine Niederlage aus seiner Abwesenheit. Boulanger werde daher seine Kandidatur für das Seinedepartement, wo im 19. September Nachwahlen stattfinden, aber⸗ nals aufstellen, und wenn et auch nicht gewählt verde, so werde er doch fortfahren, als Kandidat aufzutreten, um für die allgemeinen Wahlen eine Nauonalpartei zu bilden. KrasnojeSelo, 28. Juli. Kaiser Alex⸗ ander hat heule im Palais Alexandria den Staats⸗ ecreiat· Grafen Bismarck in einer Audienz em⸗ fangen, welche 194 Stunde dauerte, worauf Graf Bismarck den Alexander · Newski · Orden in Brillanten erhielt. Minister v. Giers erhielt die Brillanten um Schwarzen Adler⸗ Orden, Kriegsminister Van⸗ Dwel das Großkreuz des Roten Adler⸗ Ordens, Anterstaatssecretär Vlangali den Roten Adler⸗Orden .glasse. Kaiser Wilhelm hat der Koͤnigin Olga jon Griechenland, der Großfürstin Olga (Tochter )es Zaren) und der Prinzessin Olga von Olden⸗ urg. welche heute Namenstage feierten. Blumen⸗ träuße zugesandt. Lokale und pfalzische Nachrichten. Si. Ingbert, 24. Juli. Vor einigen Tagen wurde durch die Schelle bekannt gegeben, aß die Schweineherde bis auf Weiteres nicht aus⸗