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Abonnements für das vierte Ouartal 1888 2 auf den oͤnal möchentlich ersheinenden St. Ingberter Anzeiger“ men bei allen Postexpeditionen, den Post⸗ nen. bei den Umträgern und in unserer nedition fortwährend bestellt werden. Inserate finden durch den „St. Ing⸗ nner Anzeiger“ die weiteste Verbreitung. Deutsches Reich. tzerlin, 30. Sept. Geheimrat Dr. Geffcken tern Abend um 1014 Uhr unter dem Ver⸗ qt, die Veröffentlichung des „Tagesbuches“ des isers Friedrich in der „Deutschen Rundschau“ anlaßt und ermöglicht zu haben, am Hamburger ihnhof verhaftet worden. Geffcken war von Helgo⸗ o, wohin er sich vor einigen Tagen begeben, ns nach Hamburg zurückgekehrt, um sich dem richt zu stellen;, man kann also annehmen, aß ejr thzatsaächlich der Urheber der ⸗roͤffentlichung ist. Ausland. Wien, 1. Oct. Ein Erlaß derPolizeidirektion an die vohner der Straßen, die Kaisser Wilhelm bei er Ankunft durchfahren wird, ordnet an, daß 3 Delorierungen der Häuser beabsichtigt werden, tFahnen in den österreichischen und den zarischen, sowie in den deut schen Resichs⸗ then, dann in den Landesfarben der Kron—⸗ uder oder in der Wiener Stadtfarbe zu wenden, Die Anbringung der schwarz⸗rot⸗golde⸗ sogenannten deutschnationalen Trikolore sei dttam Platze, daher nicht gestattet. Die Dach— mme sind abzusperren, die Häuser strengstens zu 638 Die Empfangasvorbereitungen sind aattige. baris, 1. Oct. Minister Goblet hielt nem Banket in FrivilleEssscarbotin bei reville anlaßlich der Einweihung einer Schule Schlosserei eine Rede, worin er bemerkte, es ue vergebens, zu versuchen, die Unruhen zu nen, welchen Frankreich sich ausgesetzt sehe, nach⸗ v die bedauerliche Wahl Boulanger's erfolgt welcht unerwartet gekommen sei, und die Zu— ist bedrohe. Wohin anders könne die Pouitik ulanger'ß führen, als zur Wiederholung rwend eines verabscheuungswür en Abenteuers. Redner erinnert an 3. was die Repußhlik für das Land gethan oner bestreite nicht, daß Reformen wumnschens— seien. Ein großes Uebel komme aber daher, die Majoritat der Kammer nicht gleichartig sei. 7 in die Kammer zahlreiche Boulangisten ge— n würden, könnten dieselben nur Alles ver⸗ mund umstürzen, um zur Anarchie oder zur ur, zum Burgerkriege oder zum auswärtigen ue unter den schlimmsten Bedingungen zu ge— ceise nach Rom, wo Abends ein Concert mit Fackelzug auf der Piazza del Popolo stattfindet. Petersburg, 1. Oct. Das Kaiserpaar, ver Großfürst Thronfolger und der Großfürst Ge— oxg find gestern in Wladikawkas eingetroffen. auf die linke Brustseite. Der Stich führte eine innere Verblutung und dadurch den am 18. Juli ingetretenen Tod des Nickel herbei. Der Angeklagte leugnete bei seiner Festnahme bollständig, sogar dann noch als sein blutiges Messer bon der Gendarmerie hinter der Hausthüre seiner Wohnung gefunden wurde Heute nun gesteht er zu dem Nickel einen Schlag mit der Hand, in der er das Messer gehabt, versezt zu haben, ohne daß er ihn jedoch habe stechen wollen. Den Geschwornen liegen zwei Fragen zur Be⸗ intwortung vor: Die Schuldfrage aus 8 226 und eine Frage nach mildernden Umständen. — Die k. Staatsbehörde beantragte, den Ange⸗ klagten schuldig zu sprechen und zwar unter Aus- chhuß mildernder Umstände, denn einmal sei die That eine so entsetlich schwere in ihren Folgen da⸗ zurch, daß durch sie eine Wittwe mit sieben unver⸗ orgien Kindern auf brutale Weise ihres Ernäührers zeraubt wurde, der zu dem noch fast unbetheiligt in der ganzen Angelegenheit gewesen sei. Ferner omme in Betracht, daß der Angeklagte, ein frecher nicht gut beleumundeter Bursche mit großer Rohheit »ie That verübt und nach derselben bis heute nicht zie mindeste Reue gezeigt habe, trotz des großen zurch ihn veranlaßten Unglücks. Im Gegentheil jabe er nach der That zu seiner Mutter sich rüh— nend geäußert: „ich habe ihm aber eine gegeben“ ind dann frech geleugnet. Auch müsse man bei em erschreckenden Ueberhandnehmen solcher Messer- affairen in unserm Bezirke das Gesetz in seiner ganzen Strenge zur Anwendung kommen lassen. Die Vertheidigung sucht nachzuweisen, daß der Angeklagte durch die Sticheleien und den Streit des Kalienbrunner mit seinem Schwager Koch, eben⸗ oo durch die unzarte Behandlung, die ihm selbst viderfahren, gereizt gewesen sei und sich so zu der inseligen That habe hinreißen lassen. Außerdem iber sprächen auch die mangelhafte Erziehung des Angeklagten, der so fruh seinen Vater verloren Jjabe und selbständig geworden sei, und das jugend⸗ iche Alter desselben für die Annahme mildernder Umstände, und möchten die Geschwornen deshalb die letztere Frage ebenfalls bejahen. Der Spruch der Geschworenen lautete auf Schuldig ohne mildernde Umftände, worauf der Berichtshof den Angeklagten zu einer Zuchthaus⸗ strafe von sechs Jahren verurtheilte. Schluß der Sitzung 1195 Uhr. — Zweibrüden, 1. Okt. Bei der heute Nachmitiag stattgehabten Verlo sung don Pferden, sandwirtschaftlichen und anderen Gegenständen ge⸗ wannen nach der „Z.“ bis jeht (34 Uhr) Pferde die Nummern: 2281, 8696. — In der Nacht von Donnerstag auf Freitag erhielt ein Mann aus Hochspeyer, der in der Wirth⸗ schaft von Herrn Keil in Homburg logirte, von einem fremden Manne einen etwas unangenehmen Besuch. Der letztere, ein Strolch erster Klasse, warteie bis sein Opfer eingeschlafen war, drang dann in dessen Zimmer, zündete Licht an, durch⸗ fuchte dessen Hadseligkeiten und nahm zu sich, was ihm beliebte. Während dieser Vifitation erwachte der Mann und gewahrte die Situation, in der er ich wehrlos befand. Doch scheint der Fremde seine Fassung nicht verloren zu haben, denn er sah aus einem Bette ganz ruhig zu, wie der Strolch han- lirte; ghätte sich der Wehrlose nur ein wenig ge⸗ regt, so hätte der Strolch unler Umständen von dem Dolch, den er auf den Nachttisch bereit gelegt hasle Geßtauch gemacht und wäre eventuell auck Eokale und pfaäͤlzische Nachrichten. * St. Ingbert, 2. Okt. Der Besuch des stennens in Zweibrücken hat dieses Jahr bedeutend bgenommen. Während sonst von hier aus über 300 Personen dasselbe besuchten, fuhren am letzten Zonniage nur wenige über, 200 nach Zweibrücken. Wohl hat die Prinzregentenreise und die schlechte —XXLVD—— * Die kgl. Regierung der Pfalz gibt soeben den Vollzug des Gesetzes, betreffend die Unfal l⸗ ind Krankenversicherung der in land⸗ ind forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen bekannt. Nach demselben ist der Be— echnung der Rente für Arbeiter und andere durch den Beltriebs-Unternehmer versicherte Personen der⸗ enige Betrag (Jahresarbeitsverdienst) zu Grunde u legen, welchen die höhere Verwaltungsbehörde ils durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst lanb⸗ ind forstwirthschaftlicher Arbeiter am Beschäftigungs⸗ oxt fesigesetzt hat. Die desfalls gepflogenen Er⸗ jebungen haben vor Allem ergeben, das nirgends zer Jahresarbeitsverdienst der forstwirthschaftlichen Arbeiter gegenüber jenem der landwirthschaftlichen Arbeiter erhebliche Verschiedenheit aufweist. 2 Zweibrücken, 1. Okt. Schwurgericht zeim k. Langericht Zweibrücken. III. Quartal. Am 812 Uhr wurde heute das III. Quartal des ofälzischen Schwurgerichts unter dem Vorsitze des ). t. Oberlandesgerichtsraths Erbelding er— jffnet. Als erster Fall kam zur Verhandlung: dein Joseph, 18 Jahre alt, Maurer von Alt⸗ Jeim, wegen Korperverletzung mit nachgefolgtem Tode. Gerichtshof: k. Oberlandesgerichtsrath Er⸗ zelding, k. Landgerichtsräthe Schneider und Gulden, . Staatsbehörde: Meyer, III. St.A.. Vertheidiger: dönig, Rechtsanwalt. Geschworne: Schäfer, Gauer, Kramer, Steigel⸗ nann, Schmidt, Hach, Breith, Maßet. Pitthon, darcher, Merz, Pfeifer. Am 15. Juli ds. Is. saßen in der Dahlheim- chen Wirthschaft zu Altheim mehrete Ortsbürger hon da, worunter auch der Schwager des heutigen Angeklagten namens Koch und ein gewisser Kalten⸗ runner mit seinem Schwager, dem Hüttenarbeiter stickel aus Oberauerbach, der auf dem Heimwege von Völklingen seinen Verwandten in Altheim einen Besuch zugedacht hatte. Kaltenbrunner zog den doch, mit dem er nicht gut stand, durch fortgesetzte Sticheleien auf, was einen Disput veranlaßte, der ich auch im Hausgange der Wirthschaft forksetzte. dier kam der Angeklagte Hein dazu, mischte sich ofort in den Streit und stieß den Nickel die Treppe zinab, welcher nur zum Auseinandergehen auffor⸗ )erte. Die Gesellschaft begab sich nun wieder in »as Wirthszimmer zurück, wo der Angeklagte als⸗ zald sein Taschenmesser zog; nachdem ihm für diese Zedrohung von Seite Kaltenbrunner's und des Wirthssohnes Ohrfeigen zu Theil wurden, steckte er — ich nun alle Mühe, den nicht endenwollenden Streit urch Trennung der Parteien zu schlichten und berredete den Koch das Lokal zu verlassen. Diesem einem Schwager folgte auch der Angeklagte schein⸗ ar ruhig; als er aber an dem ahnungslosen Nickel grheikam, schlug er ibn mit dem offenen Messer Aom, 1. Oct. Der „Fanfulla“ zufolge die Beleuchtung des Forums zu Ehren des Wilhelm am 14. Oetober, am 15. Oct. wessug in die Umgebung Roms statt. Auf 5. Odober morgens ist die Abreise nach nl festgeseßt. Am' 18. Oclober fruhsoli ndeii besucht werden. Darauf erfolaudie Auf. Ho p