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Deutsches Reich. —X— nz Regent hat aus Anlaß des Todes des ideeprasidenten der schweizerischen Eidgenossen⸗ h dertenstein, den bayerischen Gesandten in zchweiz, Freiherrn v. d. Pfordten, beauf⸗ der Schweizer Regierung sein Beileid auszu— toff ihrer ganzen Fläche nach unterhalb der eiwaigen Verschnürung aufzukleben, so daß die⸗ elben nicht durch Zufall abgerifsen werden können. 5 St. Ingbert, 4. Dez. In letzter Zeit ommt es öfters vor, daß junge Burschen, wenn ije morgens zwischen 5 und 6 Uhr von der Arbei! jeimkehren, in unqualifizierbarer Weise die Ruhe tören. Haupisächlich ist dies auf der Kaiserstraßze zer Fall. Da wird an den Finsterläden geklopft. zerufen, gepfiffen, gesungen und geiohlt. Nach erübung dieser Sthrungen ergreifen diese Buben chnell die Flucht und verschwinden in der Dunkel⸗ zeit. Hoffentlich gelingt es unserer tüchtigen Polizei, einmal einige solcher Helden zur Bestrafung zu bringen. ꝓt* In vielen Zeitungen wird seitens Fachleuten sog. Stachelzaundraht empfohlen zur Umzäunung von Besitzungen. Durch Gebrauch ist aber schon Mancher übel angekommen und arg mitgenommen vorden. Ein Besitzer wandte den Stacheldraht an edoch ohne Begchtung aller Vorschriften. Die Folge dabon war eine Strafe, der bald eine andere „on' 10 Mk. folgte, mit der Aufforderung, den zetr. Zaun sofort zu beseitigen, widrigenfalls er nuf Eigenthümers-Kosten beseitigt würde. Der Besitzer hat sich nun dazu verstanden, den Zaun nederzulegen. Wie wir aus einem Zeitungsbericht nmehmen, wurde ein anderer Bisitzer, an dessen Zaun sich Jemand die Kleider zerriß, auf Klage des Beschädigten mit 3 Mk. Geldbuße bestraft und mußte den Kleiderschaden ersetzen. Zu Nutz und Frommen der Leser teilen wir dieses mit, unter dem Hinweis, daß ein Stachelzaundraht einen Meter von der Grenze stehen muß. — Der sogenannte rote Bau bei Nieder—⸗ würzbach ging vor einigen Jahren samt seinen Ländereien durch Kauf an den Lederhändler Herrn dedi in Blieskastel in Kompagnie über. An zenannte Firma wurde vor ungefähr 14 Tagen die Anfrage und Bitte gestellt, der Porzellanfabril Billeroh und Boch aus Meitlach gütigst zu geftatten, auf den Ländereien Bohrversuche vornehmen zr dürfen, um vielleicht erdige Stoffe zu finden, welche die Fabrik gebrauchen könne. Unter der Leitung eines Technilers werden seit einigen Tagen diese Versuche ausgeführt. Was für ein Erfolg dieselben dis jeht gehabt, konnten wir noch nicht erfahren. (Zw. 8.) 2 Zweibrücken, 3. Dez. Schwurge⸗ eicht beimek. Landgericht Zweibrücen. IV. Quartal. Vorminags 82 Uhr. Zunächst wurden die Namen der Herrn Geschworenen ver⸗ esen, welche, soweit nicht dispensirt, sämmilich er⸗ schienen waren. Der Herr Vorsitzende begrußte hierauf in kurzer Ansprache die Erschienenen und nachte sie min den Förmlichkeiten des Geschäfts— ganges bekannt. Hierauf kam zum Aufruf: Fall: Wildelm Lieb, 854 Jahre alt, seit⸗ her Stadtschreiber und Armenrechner in Landfstubl, wegen Amisunterschlagung. Gerichtshof: HH.nk. Oberlandesgerichtsrath v. Jan als Vorsitzender, k. Landgerichtsräthe Bruch u. Hulden, als beisitzende Richter, kgl. Sekretär Wagner als Gerichtsschreiber; Vermeter der kgl. Staatsbehoͤrde: H. UI. St.A. Meyer, Verthei— iger: Richtsanwolt Justizrath Rosenberget. Ge— chworene: HH. Daqué, Witmer, Eppelsheimer dundemer, Langenbahn, Martin, Kailitz, Berberich, zZorn, Müller, Brill, Hartmann. Der Angeklagte war früher Tabakspinner und machte als solcher so schlechte Geschäfte, daß er zur Deckung von Schulden ein Darlehen aufnehmen mußte. Seine Lage verbesserte sich, als er im Jahre 1877 Stadischreiber und Armenrechner von Kandstuhl wurde und sich sein jährliches Einkommen sammt Nebenverdiensten auf nahezu 2000 Mark hezifferte. Allein auch damit scheint er und seine Faͤmilie mit 9 unversorgten Kindern nicht ausge— reicht zu haben, worauf Lieb Unredlichkeiten sich zu Schulden kommen ließ. Bei der Revision der Armenrechnung der Stadt Landstuhl durch das t. Bezirksamt Homburg: führte eine Vergleichung der Armenrechnung mit der Gemeinderechnung zu dem Resultate, daß die ausweislich der Gemeinderechnungs⸗ belege seitens des Bürgermeisters zur Zahlung an⸗ gewiesenen und durch den Stadteinnehmer an den Armenrechner ausgezahlten Beiträge der Stadt zur Armenpflege in der Armenrechnung niedriger ein⸗ gesetzt waren. Dies veranlaßte das k. Bezirksamt du einer außerordentlichen Visitation, wobei in der Zasse des Armenrechners sich ein Defizit von über 1500 Mk. herausstellte. Der Angeklagte gab so- jort zu, daß er seit den Jahren 1880 bis Mitte 1887 von Geldern, die durch die Stadtkasse zu dandstuhl an ihn als Armenrechner ausbezahlt wor⸗ den seien, mehrmals kleinere Betrage für sich be- halten und verwendet habe, welche Unterschlagung er durch falsche Einträge in die Tagebücher zu ver⸗ decken gesucht habe; jedoch belaufe fich die Höhe der unlerschlagenen Beträge nur auf 1000 Mark. Ueber das Enistehen des weitern Defizits von 500 Mark konnte Lieb keine Aufklärung geben. — Die Anklage erblickt nun hierin ein Verbrechen der Amtsunterschlagung gemäß 8 850 und 351 R.- St.G.B. — Der Angeklagte, welcher einen guten deumund besitzt und noch nicht bestraft war, legte zuch heute ein Geständniß in obigem Sinne ab ind bemerkte, durch Noth zu diesen verbrecherischen Handlungen veranlaßt worden zu sein. Die . Staatsbehörde führte aus, daß der Angeklagte gegen Ordnung und Redlichkeit, die Srundlagen, wie eines jeden Haushalts, so auch des Staates, sich stark verfehlt habe. Derselbe habe in seiner Eigenschaft als Armenrechner, wel— her zweifellos als Beamter im Sinne des St.⸗ G.B. anzusehen ist, empfangene Gelder rechts⸗ widrig sich zugeeignet, und um diese Unterschlagung zu verdecken, Bücher, welche gesetzlich zur Kontrole Wer die Geschäfteführung bestimmt sind, gefälscht. Dadurch aber habe sich der Angeklagte eines Ver⸗ zrechens der Amisunterschlagung schuldig gemacht, weswegen die 1. Frage zu bejahen sei. Die Be⸗ antworlung der Frage nach mildernden Umständen wird in das Etmessen der Herrn Geschworenen gestellt. Die Vertheidigung machte dem gegenüber geltend, daß ihre Aufgabe eine leichte sei, nachdem der Angeklagte von vornherein ein reumuthiges Geständniß abgelegt habe, ohne welches der Beweis seiner Schuld wobhl nicht erbracht würe. Seine That sei aber milder zu beurtheilen, weil er durch drückende Vermögens⸗ und Familienverhältnisse da⸗ zu veranlaßt worden sei; sowie auch deswegen, weil er immer die Hoffnung gehegt habe, das un— ierschlagene Geld wieder zurückzuerstatten, wie denn auch jeßt der Stadt Landstuhl für ihre Forderung bolle Sicherheit gegeben sei. Deswegen sei die Frage nach mildernden Umständen jedenfalls zu be⸗ jahen. Nach kurzer Berathung bejahten die Herrn Beschworenen unter Herrn Zorn als Obmann die Schuldfrage, sowie die Frage nach mildernden Um⸗ gzerlin, 8. Dez. Kaiser Wilhelm er⸗ Jeute Mittag dem Bezirkspräsidenten des Jaß, Dr. v. Jor dan, eine Audienz. gerlin, 8. Dez. In der heutigen Sitzung zundesrats wurde dem Zusatzvertrage zu dandelsvertrage zwischen Deutschland r Schweiz die Zustimmung erteilt. — Die chte Abordnung des Magistrats und der Stadt⸗ adneten für die Errichtung des Kaiser— nedriche Denkm als vbeschloß, die weitere Be⸗ ung bis nach Beschlußfassung des Reichstages - die Vorlage betreffend das Kaiser-Wilhelm⸗ uumal auszusetzen. Ausland Brüssel, 3. Dez. Ein Straßenzug von zwei⸗ vend Socialisten begegnete gestern dem ehen der Königin, welche durch Pfeifen und ndigende Zurufe insultiert wurde. Der Vorfall „qt allgemeine Entrüstung. Paris, 8. Dez. Bei einer antibou— agistischen Conferenz in Nevers wurden rere Reden gehalten und eine Resolution an⸗ wnmen, welche gegen die casaristischen Umtriebe westirt, Boulanger für einen Verräter des Vater⸗ xes und einen Plagiator der Bonaparte's erklürt. Paris, 3. Dez. Das Banket zu Ehren ulangers in Nevers, an dem 500 Personen inahmen, begann um 5 Uhr. Boulanger ute aus, daß die gegenwärtige Lage eine ähn- p sei wie am 2. Dezember 1851; aber kein lensch sei so thöricht, ein autoritätes Regime wie E dt auf 1831, sondern müsse auf 1789 zurück⸗ nen. Es lägen dieselben Bedürfnisse im Innern, elbe Notwendigkeit, die nationale Verteidigung rganisieren, vor. Die Revifion der Ver⸗ »sung sei das Mittel, um eiñe Republik her⸗ nlen, deren Verfassung ein nicht nach ministe⸗ em Belieben, sondern von der Nation ausge⸗ heileter und angenommener Gesellschaftsvertrag vdre. Ein solchet würde in Wahrheit die nati⸗ Republik darstellen; in einigen Monaten »den 8 Millionen Franzosen ihre Stimmen für weolche Republik adbgeben. worale und pe . hJe Nachrichten. St. Ingbert, 4. Dez. Bei dem um die machtzzeit außerordentlich gesteigerten Po st⸗ le hrwird das Publitum von den Ober- den auf folgende Punkte besonders aufmerk⸗ —X 3 ist dringend zu empfehlen, die mit der Pos ersendenden Weihnochtsgegenstände nicht etwa mden letzten Tagen vor dem Weihnachtsfeste cuhalten, sondern solche vielmehr zur Sicher- ng rechtzeitiger Neberkunft an die Adressaten yIst baid zur Postaufgabe zu bringen. Re Verpadung der Sendungen ist fest und »daft hetzustellen; schwache Holzschachteln, apichachteln, Cigarrenkisichen u. s. w. find als nactungsmaterial nicht geeignet. Die Adressen entweder auf die Sendungen bezw. deren Um— eng selbst aufzuschreiben oder mit gutem Kleb⸗