4— — * 58 — — 9 — 5* —24 3 3 34 9 2 6⏑⏑6680 27 9 —4336 — — —51 — 1— —R * — —595 * —323 35 8 ——5 iI* —— —5—58 * — * * 14* u —838 5* * F B — — — * — 8 —8 ——— *7— *2N AI———— 3* 7 32 —3 53 5* —838 —558 ——— u * * * *8 B— 1 23 7 *— — MX 533274 J 2* —7 ð 5 83—9 V —— 9v96 d 59 9 Amtliches Organ des königl. Amlsgerichts St. Ingbert. der ‚St⸗ Jugberter Auzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöbchentlich mit Unterhaltungs⸗ Slau und Mittwochs und Samstags mit susirirten Beilagen. Tas Blaut lostei dierteljährlich 1.M 60 einschließlich Tragerlohn; durch die Poft bezogen 1 78 einschließlich 40 Z Zustellungsgebuhr. Die Inrückungsgebühr fur die 4espaltene Garmondzeile oder deren Raum hetragt bei Inseralen aus der Pfalz 10, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, Id, Neklamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. — — — — — V 27838. Donnerstag, 6. Dezember 188083s8. 23. Jahrg. Deutsches Reich. Bad Homburg, 5. Dez. Ueber den ßeisteszustand Geffckens, der im letzten Juni mehrere Wochen zur Cur hier weilte, wurde der hiesige Arzt vernommen, der Gieffcken hier be⸗ handelt hat. Dem „Rheinischen Kurier“ zufolge bezeugte der Arzt, daß Geffcken sich schon seit jener zZeit offenbar im Zustande hochgradiger Aufregung ind Nerbosität befunden habe. Stuttgart, 5. Dez. Minister Frhr. v. Nittnacht legte heute vor der Kammer die Ztellung der Regierung zur Verfassungs⸗ tebision dar und betonte, daß dec von den Jertrauensmännern gemachte Vorschlag die Ritter- haft und Prälaten durch 17 Höchstbesteuerte zu tsetzen, eine unverhältnißmäßige Bevorzugung der leineren Gemeinden sowie von Industrie und handel ergeben würde. Außerdem würde bei die⸗ em Vorschlage die Voraussetzung, daß die Wahl- ꝛerechtigten sich hinsichtlich ihres Vermögensbesitzes n unabhängiger Stellung befinden, nicht zutreffen. Ihrerseits einen Gesetzentwurf auf nur partiell indere Zusammensetzung der zweiten Kammer ein- jubringen, davon habe die Regierung absehen zu müssen geglaubt. Berlin, 5. Dez. Der Budgetausschuß aͤhrt heute in der Beratung des Heereshaus⸗ haltes fott. Die meisten Aufstellungen werden ohne erhebliche Erörterung bewilligt. Ueber Casernen jür ein Regiment Fußvolk in Stettin enisteht eine langere Verhandlung, doch erfolgt auch hier Be— willigung, ebenso für die Bataillionscaserne in Stettin. Auch Casernen sür zwei Bataillone Fuß⸗ dolk in Spandau werden genehmigt. Bei Be⸗— ratung der in Köln und Kalk geplanten Casernen ⸗ bauten — eine Caserne für eine Abteilung Feld⸗ artillerie, einen Ersatzbau der Caserne VI in Köln, wei Easernen für je ein Regiment Fußvolk — lommt in Frage, ob es nötig ist, im Etat den Ott einer Kaserne genau zu bezeichnen, oder ob eß genügt, den Garnisonsort zu nennen, auch wenn eine Caserne für einen Truppenteil der darnison in einem nicht zu der Garnisongemeinde ehdrenden Orte liegt, wie beispielsweise in Kalk. der Budgetausschuß bezeichnet die Nennung des Barnisondortes für genügend. Ausland VParis, 5. Dez. In verflossener Nacht ist bermals ein Dynamitanschlag auf ein An- dellungsgeschäft versucht worden. Gegen 1 Uhr vurde an dem Hause Rue St. Denis 106 ge⸗ lingelt. Die Pförmerin öffnete von ihrem Zimmer uus mittels Thürklinkenzuges und hörte, wie je— nand einige Schritte weit in die Hausflur eintrat und wie bald darauf die Thur heftig zugeschlagen durde. Im Hausflur fand sie dann eine Kapsel die mit einer drennenden Zündschnur versehen war. dachdem die entschlossene Frau Wosser über die limmende Schnur gegossen, benachrichtigte sie Ne Polizei. Die Kapsel, welche 12 Kilo wiegt, dudem städtischen Labotatorium zur Untersuchung bergeben worden. — Der Ausschuß zur Vorbe⸗ atung des Antrags, die gerichtliche Verfolgung Vilsons zu genehmigen, hat sich mu s Stimmen, bei einer gegnerijchen Suͤmme und zwei Stimm. nthaltungen, dahin entschieden, daß dem Antragt u entsprechen sei. Bern, 5. Dez. Der Nationalrat wies eben eine Reihe Bittschriften der Grutlivereine nd anderer demokratischer Gesellschaften. welche die Zurücknahme des bundesrätlichen Kreisschreibens und einer Verfassungsänderung im Sinne der Wahl des Bundesrats durch das Volk verlangen, an einen besonderen Ausschuß. Wien., 5. Dez. Der „Neuen Freien Presse“ wird aus Rom gemeldet, der Papst habe dem Fuürften Liech reustein für das Auerbieten, in Vaduz Risidenz zu nehmen, gedankt und erklärt, er gedenke, nur wenn seine persönliche Sicherheit gefährdet sei, Rom zu verlassen und würde in einem solchen Falle die Gastfreundschaft des Fürsten gern annehmen. Lokale und pfälzische Nachrichten. *St. Ingbert, 6. Nov. In gestriger Schöffengerichtssitzung gelangten nach stehende Fälle zum Aufruf: 1. Der Bergmann Mx. G., 28 J. a., aus Rohrbach ist angeklagt und geständig bei Aufführung seines Neubaues zu Rohrdach im September l. J an einer öffentlichen Straße die Baulinie um 30 CEtm. überschritten zu haben. Er wird deshalb mit einer Geldstrafe von 3 Mk. eb. 1 Tag Haft nebst den Kosten belegt, auch wird die Polizeibehörde zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes ermächtigt. 2. Mit Hdulfe eines Dolmetschs wird gegen J. Is. K., 26 J. a., Tagner hier wegen Körperverletzung mittels Jefährlichen Werkzeugs verhandelt. K. hatte am 22. jtov d. J. einen Monteur (Engländer) in der hiesigen Spinnerei nach vorangegangenem Disput mit einer datte auf Kopf und Rücken geschlagen, wofür er mit 2 Wochen Gefängniß und Tragung der Kosten büßen muß. 3. Die Vetchandlung gegen den Kese seljchmied Mch. A., 39 J. a. aus Rohrbach, wei⸗ her des unbefugten Verschüttens des Grabens der Staatsstraße dorten beschuldigt ist, wird, als früher »ertagt, heute wieder aufgenommen. Dieselbe er⸗ nibt die U⸗berführung des Angeklagten. Dieser vird darnach zu 1 Mt. Geldstrafe ev. 1 Tag Haft ind in die Kosten verurtheilt. 4. Eine Rohheit, velche bei dem jugendlichen Alter des Thäters dop⸗ Zelt widrig erscheint, beging am 15. Sept. abhin der 14jährige Steinklopfer J. Kuvon hier, indem er einem 18jährigen Knaben in Schnappach nach zurzem Streite mit zwei Steinklopfhämmern ein doch in den Kopf schlug. Dafür wird K. unter Zudilligung mildernder Umstände, mit einer Ge⸗ angnißstrafe von 14 Tagen und Urberbürdung der Kosten geahndet. 5. Der vorgeführte Schneider P. Sch. aus Mühlbach, ein anscheinend unverbesser icher Landstreicher, wird des Bettels und der Land« treicherei vom 30. Okt. bis 20. Nov. für schuldig erkannt und deswegen mit einer Gesammistrafe von 1Wochen und der Kosten bedacht, und der erlafssene daftbefehl aufrecht erhalten. Auch erfolgt Ueher⸗ weisung an die Landespolizei. 6. Die, weil frühet nicht erschienen, nunmehr vorgeführte Mr. Mo F., Thefrau Gl., von Elversberg, gesteht den ihr zur Lafl jelegten Diebstahl eines Sackes mit Holzkohlen im Werthe von 3 Mtk. 20 Pfg. aus dem Walde der d errn Gebr. Krämer sofort zu, es erfolgt darauf die Verurtheilung der Beschuldigten zu 1 Tag Ge⸗ jängniß sowie den Kosten. 7. Unter der Anklage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt stehen der 48jährige Bergmann And. L. aus Rohrbach und dessen Ehefrau. Am 11. August hielt der Privat- öcster S. von hier in der Wohnung der Ange⸗ lagten Haussuchung nach gestohlenem Laub. Als er dahei ein Zimmer durchsachte, packte ihn die ẽ hefrau L. am Arme, während ihn L. selbst, aus »inem anderen Zimmer herbeispringend, mit Hinaus- werfen bedrohte. Beide Ehegatten büßen dafür nit 14 Tagen Gefängniß und gemeinschaftlicher Zostentragung. 8. Der 28 Jahre alte Bergmann d. Kl. aus Rohrbach ließ sich am 2. September die Verletzung einer Dienstmagd zu Schulden kom⸗ nen, indem er dieselbe ohne Grund, da die betr. Besellschaft in der Schwarz'schen Wirthschaft dorten friedlich beisammen saß, plötztich am Halse packte und ins Geficht schlug. Dies führte zur Verur— theilung des Kl. zu 8 Tagen Gefängniß und in die Kosten. 9 Am Abend des 9. Sept. dss. Is. geriethen auf der Orisstraße zu Heckendalheim der angeklagte Pt. J. 28 J. a., Schlosser von dort und der Schneider G. in Woristreit, welcher soweit führte, daß J. dem G. eine Anzahl Schläge ver— setzte, sodaß letzterer wider eine Hauswand fuhr und sich dabei am Kopfe verletzte. Der Beschul⸗ digte empsängt deshalb eine Strafe, welche in 20 Mark Geldeeb. 5 Tagen Gef. und Tragung der Kosten besteht. 10. Eine Schlägerei, wie sie in unserm Kantone leider nicht zu den Seltenheiten gehören, entwickelte sich aus geringfügiger Ursache am Abend des 165. April auf der Straße von Om⸗ mersheim nach Aßweiler zwischen Ommersheimer und Blickweilerer jungen Leuten, deren Ausgang den Ih. J., 23 J. a. und Pt. Ts., 19 J. a. aus Ommersheim und N. K., J. Kr. und J. B. aus Blick⸗ weiler vor das Schoͤffengericht brachte. Prügel und Msser spiellen auch dei genauntem Vorgange ihre Rolle. Der Angeklagte Ih. J. erhielt von N. K. einen ziemlich tiefen Stich in den Oberarm, welcher Ar⸗ beitsunfähigkeit bis zum 20. Mai herbeiführte, und ein Mitbetheiligter Hm. einen leichten Stich in den Rücken. Das Urtheil lautet gegen Ih. J. auf 3 Tage Gef., gegen Pt. Ts. auf 53 Tage, gegen Nk. se. auf 3 Monate und 3 Tage und gegen Ik. Kr. auf eine Woche Gef. Ih. B. erzielt Freisprechung. Von den Kosten tragen Ih. J., Pt. Ts. und Ik. ker. je ein Fünftel, Nt. K. dagegen zwei Funftel. 11. Zum Schlusse wurde noch der Sch ffoknecht F. Marchand aus Neuchatel (Schweiz). welcher gestern Abend hier auf der Straße bei Verübung von Un⸗ fug von einem Gendarm betroffen war, mit einer Haftstrafe von 2 Tagen bedacht. * St. Ingbert, 6. Dez. Ein frecher Ein⸗ bruchsdiebstahl wurde gestern Nacht in dem Tomptoir der Fabrik der Herren Warth u. Wagner zersucht. Als um 12 Uhr ein Aufseher in den an⸗ tiegenden Raum trat, hoörte er ein verdächtiges Ge⸗ zäusch und sah dann, in das Comptoir eintretend, den Einbrecher durch das Fenster entwischen und das Weite suchen. Der unerwünschte Besuch hatte »em Kassenjchrank gegolten. Der Einbrecher hatte ine kleine Scheibe zertrümmert, wodurch er den Ktiegel des Mittelfensters erreichen konnte, und so⸗ zann durch letzteres seinen Einstieg bewerkstelligt. Nachdem er alle auf dem Schranke stehenden Sachen, ils Tintenfaß, ausgestopfte Vögel sorgfältig auf »en Boden gestellt, degann er den eisernen Kassen⸗ chrank mit einem Stemmeisen an verschiedenen Stellen der Thür anzugreifen. Doch erlitt dabei ur der hölzerne Aufsaß des Schrankes einige Be— chädigung. Aber selbst beim Aufbrechen des wohl⸗ rerwahrten Schlosses wäre der Thäter übel ange⸗ ommen, da hinter dem Schlosse sich eine eleltrische Porrichtung (soq. Selbstschuß) befindet, durch welche seder daran Rührende einen heftigen elektrischen Ztoß' empfängt. — So mußte denn der Einbrecher ein verbrecherisches Werk ohne Erfolg aufgeben. die Sache ist bereits der Polizei zur Anzeige ge⸗ zrracht.