— Aus dem Westrich, schreibt man dem „Kur.“: Ein wahres Eidorado füt Fleischesser ist Jegenwärtig und seit Wochen schon die Stadt daiserslautern, in der trotz Metz gerinnung „zur Wahrung der Geschäftsinteressen“ ein großer Zwiespalt unter den Metzgern zu herrschen scheint. Wer die Stadt durchwandert, wird fast an allen Metzgerläden die Anzeige finden: „I. Qualitäit »der Prima Rindfleisch“, ja sogar „J. Qualität Ochsenfleisch zu 40 Pfg.“ Und in der That wird da durchweg sehr gut geschlachtet und ist das Rindfleisch prima zu 40 Pfg. das Pfund; Kalb⸗ dleisch wird bis zu 40 Pfg., Schweine- und Hammelfleisch bis 46 Pfg. herab das Pfund der— kauft. Der Fleischkonsum war über die Feiertage deshalb auch riesig. — GEin anerkennendes Schreiben) erhielt Herr Daniel Rie der in Moorlautern aus vem sKabinet des Prinzregenten Luitpold für mehrere poe⸗ tische Widmungen, welche Rieder dem Fürsten während seiner jüngsten Anwesenheit in der Pfalz hatte zulommen lafsen. Dem Schreiben war außer dem ein recht ansehnliches Geldgeschenk beigefügt. — Auch in Königsbach, beabsichtigt man dem schönen Beispiel anderer Orie folgend, einen Turnverein zu gründen. Behufs dessen wurde chon ein Circular in Umlauf gesetzt, worin Jeder, welcher dem Verein beitreten will, seinen Ramen einzeichnen kann. — Der reiche 28jährige Gutsbesitzer Leonhard Fischer aus Mußbach ist vom Landgericht J in Berlin wegen Anstiftung zur Urkundenfuͤlschung zu 8 Monaten Gefängniß und 8 Wochen Haft verurtheilt worden. Derselbe hatte den Verfuch gemacht, einen Studenten zu verleiten, sich für ihn an einem Gymnasium unter Fischers Ramen der Abgangsprüfung zu unterziehen, damit er selbst, der nicht Einjähriger war, es zum Reserbe⸗Offizier bringen könne. Der Student hatte die angebotenen 700 M. scheinbar angenommen, aber der Polizei auf schlaue Weise Kenntniß von der Sache ver— schafft. Fischer muß überhaupt eine stark ausge- prägte Eitelkeit besitzen; am besten zeigt sich dies darin, daß er, obwohl Gemeiner, s. Z. nach Hause beurlaubt, in eleganter Fähnrichs Uniform mit Offiziers Degen umherstolzirte, nachdem er sich einen gefälschten Urlaubsschein verschafft hatte. — Gimmeldingen, 29. Dez. Unter dem Klange der Abendglocken brachte man soeben die entseelte Hülle der 173/ jährigen Tochter des Herrn Müllers Joh. Wie demann von hier in unser Dorf und den von Schmerz gebrochenen Eltern ins Haus. Die Unglückliche ging gestern Nachmit- sag um Einkäufe zu besorgen nach Neustadt und nach deren Erledigung in das Gimmeldinger Thal auf den großen Weiher, auf dessen Eisfläche sie so lange dahinglitt, bis sie an einer schwachen Stelle einbrach. Neben der Unglücdkstelle lag der Hut und ein Handschuh des Mädchens angefroren. Beim Herbvorziehen der Leiche fand man einen 10 Kilo schweren Stein am Halse derselben und den Mund fest mit einem Tuche zugebunden. Was das blühcende, schöne, kräftige Mädchen in den Tod trieb, ist allen ein Räthsel. — Generalmajor Schmauß, zuletzt Kom⸗ mandeur der Festung Germersheim (früher stommandeur des 4. Feld⸗Artillerie⸗Regiments), welchem der Abschied mit Pension bewilligt wurde, nimmt seinen Wohnsitz in München. — Speyer, 29. Dez. Heute Nacht starb, wie die „Pf. Z.“ berichtet, nach kurzem Unwohl⸗ sein im Alter von 79 Jahren der pensionierte Gem⸗ nasialprofessor Osthelder. Vor etwa 183 Jahren hat er sich in den wohlverdienten Ruhestand zurück- gezogen und lebte hier in seinem Haus, gepfleqt von seiner Tochter. — Ein höherer katholischer Geistlicher in Speyer hat dem St. Josefs ⸗Verein zum Bau einet zwaner katholischen Kirche an Weihnachten eine bedeutende Summe geschenki, die das vorhan- dene Vereinsvermögen auf das Doppelte erhöht. Auf Lebenszeit hat er sich die Zinsen vorbehalten, auch nach seinem Tod ist alljahrlich für ihn ein Seelenamt abzuhalten. — Böhl, 31. Dez. Furchtbarer Schrecken herrschte heute Nacht in ünserer Gemeinde. Um2 Uhr ertönte der Ruf: Feuer! Es brannte in der Niedergasse bei Joh. Schmitt VI. Kaum war alles zur Brandstätle geeilt, wo nur wit äußerster Anstrengung das Vieh und die Nachbar⸗ gebdude gerettet werden konnten, da schlug in der Westergasse in der Wohnung des Hertn Adiunkten 5chmitt, Vater des Vorgenannten, die Flamme ichterloh empor. Die Scheuer desselben sowie die aingrenzende des Emanuel Weiß brannten vollsländig nieder, auch eine Kuh soll hier umgekommen sein. Lber noch nicht genug das Schreckens! Während sier noch alles in voller Thätigkeit war, erlönte reuer Feuerlärm. In der Obergasse stand die Scheune des Joh. Bummel V. in hellen z lammen. Gegenwärtig dauern die Lösch- rbeiten, woran sich die Feuerwehren von Haßloch ind Iggelheim rühmlich betheiligen, noch fort. Es serrscht hier nur eine Stimme, daß hier Brand tiftung vorliegt. (G. A.) — Ludwigshafen, 30. Dez. Durch ie Gendarmerie wurde gestern der Vzt. ufolge ein gewisser Johann Deutsch von Herre seim a. B. unter der Anschuldigung des Dieb- tahls in Haft genommen. Deutsch stand als weiter Meßgerbursche im „Bayer. Hiesl“ in Diensten und verwechselte die Kasse seines Herrn nit seiner eigenen, auch verkaufte er Wurst und Fleischwaaren und behielt das Geld für sich. — Ludwigshafen. Se. k. Hoheit Prinz Luitpold hat allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der kgl. niederländische Consuil Benno v. Grundherr zu Altenthann und Weyerhaus in Nürnberg auch in dem ihm nunmehr ils Amisbezirk zugewiesenen Gebiet der Kreise Pfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unter—⸗ ranken und Aschaffenburg in dieser dienstlichen Figenschaft anerkannt werde. — Einen originellen Weihnachtsscherz erlaubten äch einige junge Burschen in Freinsheim. kiner derselben fand naͤmlich auf der Straße einen Armreif in Form einer Schlange. Darauf auf⸗ nerksam gemacht. daß man solchen bei der Polizei ibzuliefern habe, oder durch die Ortsschelle publi— iren müsse, gingen dieselben zum Polizeidiener Förster und ließen in ganz Freinsheim ausrufen, aß bei Wirth Sch. wäͤhrend des zweiten Weih— nachtsnachmittages eine Riesenschlange zur Schau zusgestellt sei, die Jedermann gegen Entrichtung von 10 Pfg. gezeigt wücde. Wegen dieser Mystifi⸗ ation der Polizei kamen die« Burschen vor das -chöffengericht und büßten ihren Scherz mit einer 5trafe von 10 Mk., welche zu wohlthatigen Zwecken estimmt wurde. — Srankenthal, 31. Dez. Um ihren heidenden Werkmeister, Herrn Weingarten, u ehren, überreichte eine Deputatinn der Arbeitet ver Schnellpressenfabrik Albert u. Co. demselben estern ein Weinserbice, ein Aquarium, zwei in dupfer getriebene Blumenvasen nebst einem schön iusgeführten Verzeichniß sämtlicher Arbeiter ge⸗ iannter Fabrik als Andenken. (Tgb.) — Aus der Pfal;. Das Ministerium des zunern hat folgende Entschließung erlassen: In—⸗ jaltlich Berichtes der k. Regieruͤng der Pfalz ntzieht sich ein großer Theil der Hausirer bon Larlsberg, k. Bez.eAmt Frankenthal, welche hr Gewerbe im Umherziehen vielfach im rech ts— heinischen Bahern betreiben, dadurch seit Jahren der Zahlung der nicht unbedeutenden Um— agen der Gemeinde Carlsberg, daß sie sich in iner Gemeinde des rechtsrheinischen Bahern zum Aufenthalt anmelden und sodann auf Grund dieses Aufenthalts bei dem einschlägigen k. Rentamt sich insteuern lassen und bei der Distriktspolizeibehörde ie Ausstellung eines Wandergewerbescheines erwirken. im diesen, den Haushalt der Gemeinde Carlsberg hwer schädigenden Mißbrauch abzustellen, ergehi in die Distriltspolizeibehörden der Äuftrag, gegen⸗ ber den in der Gemeinde Carlsberg beheimatheten dausirern von der durch 8 61, Abs. 1 der Reichs⸗ zewerbe⸗Ordnung den Verwaltungsbehörden er— heilten Ermächtigung Gebrauch zu machen, wonach ie um Ertheilung des Wandergewerbescheines Nach- uchenden von der Behörde des Aufenthaltsoris n die Behörde des Wohnoris verwiesen werden önnen und, wenn die Hausirer aus Carlsberg be— aupten, im dießrheinischen Bayern ihren Wohnsitz senommen zu haben, die Richtigkeit dieser Behaupt⸗ ing und die Zuverlässigkeit der bezüglichen gemeind⸗ ichen Zeugnisse auf's strengste zu prüfen. Hiebei vird bemerkt, daß durch Entschließungen des k. —taatsministeriuns der Finanzen die k. Regier⸗ ing sfinanzkammern dießseits des Rheins ange— viesen wurden, dafür Sorge zu tragen, daß die dausirer von Carlsberg, welche sich zur Besteuerung ei einem rechtsrheinischen Rentamie anmelden, dem uständigen k. Rentamt Gründstadt zur Einsteuerung iberwiesen werden, soferne dieselben nicht nachzu— veisen vermögen, daß sie ihren seitherigen, auf dem Jegitimationsschein aufgeführten Wohnoti Carlsberg jollständig und dauernd aufgegeben haben. — Aus der Pfalz. Geschlossene Zeiten für Tanzbelustigungen.) Die maßgebende VBerordnung vom Jahr 1862 hat sich den n den nerschiedenen Kirchengesellschaften geltenden Verboten und Herkommen angeschlossen und die Beobachtung derselben durch Untersagung und Androhung bog Strafen unterstützt. Für die Katholiken bezieht sich das Verbot der Tanzbelustigungen nach den Satz⸗ uingen ihrer Kirche auf verschiedentlich andere Zeiten uind Tage als fur die Protestanten. Die welt— iche Verordnung aber mußte gieiches Recht in dem— elben Ort ohne Unterschied der Confession, der bersonen schaffen und dies thut sie dadurch, daß sie Tanzbelustigung verbietet: J. an tatholischen Otten: l) vom ersten Sonntag im Advent bis incl. Drei dönige mit Ausnahme des Sylvesterabends und venn dieser auf einen Freitag fallt. des Neujaht- ages, wo dies herkömmlisch; 2) vom Ascher- nittwoch bis zum ersten Sonniag nach Ostern ein⸗ chließlich; 3) an Christi Himmelfahrt und am gIfingstsonntag, sowie an den Vorabenden dieser Tage; H9 in der Octave des Fronleichnamsfesies mit Ausnahme der einfallenden Kirchweihtage und n der Octave des Allerseelenfestes fowie an den Borabendenden dieser beiden Feste und des Aller— jeiligenfestes; 5) an den Feiertagen; 6) an den Feiertagen, welche zugleich gebotene Feiertage ind, auf Petri und Paul, Johanni u. s. w. n. An protestantischen Orten: 1) vom ersten Sonntag m Advent bis zum ersten Weihnachtsfeiertag ein—⸗ chließlich; 2) am Shlvesterabend mit der unter sit. J1) bestimmten Ausnahme, 8) vom Ascher⸗ nittwoch bis zum Ostersonntag einschließlich, 4) im Christi Himmelfahctstag, am Pfingstsonntag, an Buß⸗ und Bettagen, am Ernte⸗ und Refor⸗ nationsfest und an deren Vorabenden, 5) an den Feiertagen. An confessionell gemischten Orten haben ‚iese Vorschriften Anwendung zu finden, je nachdem die Mehrzahl der Einwohner der katholischen oder zrotestantischen Confesfion angehoͤrt. — Auch Ver⸗ ꝛine haben fich hiernach zu richten. Das weltliche ind das kirchliche Verbot deckt sich nun allerdings nicht; der Katholik wird beispielsweise am Samstag nicht tanzen dürfen, er soll auch nicht nach weli⸗ ichem Recht eine Tanzunterhaltung veranstalten, in diesem Tag an einem katholischen Ort, er ver⸗ ꝛehlt sich aber nicht gegen die staatliche Vorschrift, venn er an demselben Tag an einem protestantischen Irt eine Tanzunterhaltung veranstaltet und der Zrotestant in einem katholischen Ort muß das taatliche Verbot an diesem Tag auch gegen fich jelten lassen, während sein Glaubensgenosse in inem protestantischen Ort diesem Verbot nicht interliegt. Wirthe und Musiker kennen diese Be— timmungen auch, nur Mitglieder von Vereinen sind nanchmal derselben nicht kundig oder glauben die⸗ elben auf Vereine nicht anwendbar, allein auch »arüber ist ein Zweifel nicht möglich, denn das bolizeistrafgesetzbuch untersagt ausdrücklich auch Borstehern und Mitgliedern von geselligen Ver— inen und geschlossenen Gesellschaften an jenen Tagen, Tanzmusik zu veranstalten, an welchem die uffentliche Abhaltung derselben durch Verordnung intersagt ist. Vermischtes. Kirchbau in Elversberg. Der vangelische Oberkirchenrath hat durch ẽ?ͤrlaß vom 10. August vg. Is. die Äbhaltung iner einmaligen Sammlung in den evangelischen dirchen der Rheinprovinz für den Bau einer »vangelischen Kirche in Elversberg, m Kreise Ottweiler genehmigt, und hat das König— iche Konsistorium der Rheinprovinz den Zeitpuntt »er Abhaltung auf den 83. Sonntag nach dem Feste der Erscheinung Christi, den 27. Januar dis. J. estgesetzt. F In Kohlhof bei Neunkirchen fand eine gerichtliche Inaugenscheinnahme der Gebäulichkeiten )»es Ackerers Andreas Limbach J., in welchen im letzten Donnerstag ein Schadenfeuer ausge- hrochen, das die Scheunen und die darin aufbe- vahrten Erntevorräte vernichtet hatte, statt. Nach erfolgter Besichtigung der Oertlichkeit wurde eine imfangreiche Vernehmung von Personen an Ort uind Stelle vorgenommen. Die Gebäude und auch ie Erntevorräte der durch den stattgehabten Brand eschadigten Besitzer sollen gegen Brandschäden ziem- ich gut versichert sein. — Am Tage nach dem —3 1. 4 ooe D— Der