Montag begangen wird. Es wurde der Bescur gefaßt, daß ein Theil unseres Vereins mit der Fahne an der Forbacher Feier theilnehmen soll. Die Abordnung wird am Sonntag Vormittag 11 Uhr 45 Min. hier abreisen. Außerdem ist der freiwillige Anschluß der übrigen aktiven und der hasfiven Mitglieder hiesigen Turnvereins erwünscht. — Bezüglich des diesjährigen Gauturnfestes in Burbach wurde mitgeteilt, daß für dasselbe der 7. und 8. Juli als Festioge bestimmt find. Zu demselben find von allen Theilnehmern Fefßtarten a 30 Ppf. fur die Person zu loͤsen. Die Erhehung der Beträge von Mitgliedern des Turnvereins St. Ingbert hat der 1. TurnwartHr. J. Kickel übernommen, welcher bei der Ankunft am Festorte die erforder⸗ liche Anzahl Karten lösen wird. Die sonstigen Punkte der Tagesordnung waren von geringerem Interesse. * St. Ingbert, 7. Juni. Zur Beach⸗ tung für Geschaftleute. In der Geschäfts⸗ welt lommt es sehr haufig vor, daß man einen abgesandien Brief oder sonstige Postsendungen wieder zurück haben oder einen ertheilten Postauf⸗ trag nicht erledigt sehen mochte. Gesetzt den Fall z. B., es hat jemand zu niederem Preise eine Waare angeboten und den dieses Anerbieten ent- haltenden Brief soeben abgeschickt, als mittlerweile bei ihm Briefe eingetroffen sind, in welchen vor- theilhaftere Bestellungen gemacht werden, so möchte selbsiverständlich der Kaufmann oder Fabrikant seinen das Anerbieten enthaltenden Brief wieder zurück haben. Ebenso wünscht man oft aufgegebene Postaufträge zurück, weil mittlerweile die Ange— legenheit auf andere Weise erledigt worden ist, u. s.w. Fälle wie diese und solche ähnlicher Art kommen sehr häufig vor; fast ebenso häufig aber wird auch der verkehrte Weg zur Wiedererlangung dieser Schriftstücke eingeschlagen. Die Absender pflegen sich in solchen Fällen nämlich entweder brieflich oder telegraphisch an das Postamt des Bestimmungsortes solcher Sendungen zu wenden, während der einzig richtige und zum Ziele führende Weg der sein würde, sein Anliegen beim Post⸗ amte des Absendeortes lundzugeben Von hier aus wird, wenn es die Zeit erlaubt drieflich, sonst telegraphisch Mittheilung an das betreffende Postamt gemacht und die Angelegenheit punkilichst und sicher erledigt. Das ferne Postamt tann und darf auf die ihm brieflich oder telegraphisch von Pridatpersonen gemachten Wünsche nicht ein⸗ gehen. Ware letzteres zulässig, so könnten z. B. in Geldsachen die großten Betrügereien durch ur⸗ berechtigte, aber mit den Verhältnissen der Brief⸗ schreiber bekannte Persönlichkeiten gemacht und z. B. Zahlungen auf Wechsel auf Ansuchen dieser unberechtigten Personen so lange hinausgeschoben werden, daß die Wechsel gänzlich werthlos würden Will man also einen abgesandten Brief oder irgend welche der Post Übergebene Mittheilung zurück haben, so wende man sich stets an das Postamt des Absendeortes, wo gegen eine Gebühr von 80 Pf. oder gegen Erlegung der gewöhnlichen Tele— zraphengebühr die Angelegenheit rasch und puünktlich erledigt wird. * Kondukteur“ nennt sich ein Kursbuch welches seit einiger Jahren im Verlage der „Pfälz. Presse“ in Kaiserslautern herausgegeben wird. Auch für den Sommerfahrdienst ist eine neue Auflage des „Kondukteur“ erschienen. Dieselbe enthält die Fahrzeiten der süddeutschen Bahnen mit den An—⸗ schlüssen, Omnibusverbindungen, Dampfschiff- Fahrpläne ꝛc. Der Preis des Büchleins ist der sehr geringe von 20 Pfg. *— PrüfungfürdenhöherenFinanz— dienst. Im laufenden Jahre fällt der Tag der Prüfungsabhaltung auf Montag den 1. Juli 1889. Mit der Vornahme dieser Prüfung wird die k. Regierungsfinanzkammer von Oberbayern beauftragt. *— Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Waldbauschule zu Trippstadt haben spätestens bis zum 1. Juli zu erfolgen. Die Aufnahme findet nur in den ersten (untersten) Curs statt und zwar unter folgenden Bedingangen: 1. Vollendung des 14. und Nichtüberschreitung des 16. Lebensjahres, 2. fehlerfreie Körperkonstitution, namentlich normale Gesichts- und Gehörorgane und 3. den Besitz eines Entlassungsscheines der Volksschule. Von der Auflage der Beibringung des Entlassungs⸗ scheines der Volksschule kann ausnahmsweise Um⸗ gang genommen werden, wenn ein entsprechender anderweitiger Nachweis über den Besitz der in der Volksschule zu erwerbenden Kenntmnisse votliegt Hie Entscheidung in solchem Fall hat sich das cg. Staatsministerium selbst vorbehalten. Altersdispens ur solche Bewerber, welche das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, durfte ausnahmsweise ertheilt werden, so lange die Maximalfrequenz der Schule nicht erreicht wird. — Zweibruͤcken, 6. Juni. Die langjährige Besitzerin der Buchheit'schen Bierbrauerei, Frau Witwe Buchheit, ist heute Vormittag einem angerem Leiden erlegen. Mit ihr ist eine in Seilen Kreisen besib kannte Frau verschieden, welche ich durch regen Geschäftssinn und seltenen Fleiß die allgemeine Achtung erwarb und durch persoön- iche Liebenswürdigkeit ein dauerndes freundliches Andenken in unserer Stadt und Umgegend gesichert zat. GBig.) — In Rodalben machte der ledige Bier⸗ zrauer Franz Geenen, der schon seit langeren Jahren als geisteskrank bekannt ist, seinem Leben adurch ein Ende, daß er sich mittelst seines Taschen⸗ messers den Hals durchschnitt. — Pirmasens, 6. Juni. Gesitzwechsel.) derr Rentner Adolf Berger hat sein Haus in der Zweibrückerstraße ohne Garten um 35,000 Mark an Herrn Fabrikanten Leilich verkauft. — Landstuhl, 6. Juni. Die Zahl der vrotestantischen Schulkinder unserer Stadt ist eine o große, daß der Stadtrath mit 10 gegen 6 Ztimmen die Errichtung einer zweiten protestantischen S„chule beschlossen hat. — In Winn weiler konstituirte sich am ergangenen Sonntag ein protestantischer dirchenbauverein, welcher schon über 100 Mitglieder zählt. — Landau, 6. Juni. Der vorgestern früh uus dem hiesigen Garnisonsgefängnisse entwichene danonier Pfirmenn hat sich nicht lange der Freiheit zu erfreuen gehabt. Der Deserteur hatte ich zu Fuß von hier direkt nach Pirmasens zu einen Angehörigen begeben, wo ihn die benachrich— igte dortige Gendarmerie bald festnahm. Gestern Bormittag bereits wurde Pfirmann durch die Gen⸗ varmerie wieder hier eingeliefert. — Landau, 6. Juni. Zur Entlastung des ahrplanmäßigen Abendzuges läßt die Direktion der ofälzischen Bahnen am Pfingstsonntag und Pfingst⸗ montag einen Extrazug von Annweiler mit folgender Fahrzeit abgehen: Ab Annweiler 7 Uhr 30, Albers- veiler, 7.38, Siebeldingen 7.44, Godramstein 7.51 Landau (Wesibahnhof) 7.58, Hauptbahnhof 8.6, dnorringen 8,29, Edesheim 8.36, Edenkoben 3.42, Maikammer 8.49, Neustadt 9. —, Ludwigs⸗ hafen an 10.25. — Landau. Nach den Bestimmungen über die diesjährigen Schreßlbungen der Artil— he rie hat das 2. Feld-Art.Reg. am 6. Juli das Lechfeldlager zu beziehen und bis 1. Aug. dort zu zerbleiben. Um nun der hier stehenden 2. Abtheil⸗ ung (den Batterien Nr. 4, 5 und 6) den Rück— narsch nach ihrem Standorte und den Marsch zu den Herbstmanövbern im jenseitigen Bayern zu er⸗ paren, wurde bestimmt, daß genannte Abtheilung zis zur Zeit des Abmarsches zu den Manövern in der Oberpfalz auf dem Lechfelde zu verbleiben jabe. — In Geinsheim ereignete sich ein be⸗ dauernswerther Unglücksfall. Der 13jährige Sohn des Ackerers M. Braun fuhr mit seinen 2 Kühen eine Lotie Pfuhl auf den Acker. Derselbe ging neben dem Fuhrwerk bis vor das Dorf hinaus her. Alsdann wollte er aufsteigen, rutschte aber nus und kam unter das Vorder⸗ und Hinterrad, so zaß er einen Bein⸗ und Armbruch davon trug. Sofort wurde Hr. Dr. Freitag aus Duttweiler geholt, im die Sache einzurichten. — Von Neustadt wird dem „Pf. K.“ ge⸗ chrieben: In waidmännischen Kreisen sieht man nit großem Interesse einer Entscheidung entgegen, die von prinzipieller Bedeutung ist. Am 21. vor. M. wurde nämlich die Neustadter Feldjagd unter der besonderen Bedingung berpachtet: „Die Jagd⸗ zächter sind verpflichte, alle Rehe, welche »on der Zeit des Ausschlagens der WBeinberge bis zur Traubenlese die Weinberge heimsuchen, abzuschießen oder sämmt⸗ ichen Wildschaden zu ersetzen.“ Unter Aufnahme zieser Bedingung wurde auch die Jagd Herrn Bür⸗ gzermeister Krafft in Neustadt zu dem Preis von 350 M. zugeschlagen. Gegen erwähnte Bedingung jaben nun die Pächter der Waldjagd Beschwerde rhoben, da dieselbe dem pfälzischen Jagdgesetz voll⸗ fändig widerspricht und sich die genannten Pächten zurch diese Bedingung in ihren Interepen ge⸗ chadigt sehen. Nach diesem Gesetz dürfen nam ich vom 1. Februar bis 1. Juni keine XR zejchossen werden; Rehgaisen zu schießen ist be anntlich bei Strafe verboten. Nun find es abet gerade die Rehe aus dem Haardter Jagdbezirk Hie die Weinderge in der Neustadter Gemarhung Jeimsuchen und dort oft ganz beträachtliche Schaden anrichten. Welche Consequenzen durch iese Bestimmung den Pachtern der Haardter Wald. agd erwachsen, ist leicht erfichtlich. Diese duͤrfen vährend der Schonzeit keinen Bock, eine Rehgaise nie schießen; dem Pachter der Neustadter Feldjagd väre dies nach obiger Bedingung jederzeit erlaubit. xs ist nicht zu bestreiten, und das wissen auch die hächter, daß der Schaden, den die Rehe gerade im Frühjahr anrichten, mitunter sehr groß ist. Aber iuch dies ist im pfälzischen Jagdgesetz vorgesehen. In diesem Fall können die Pachter durch das tgl. tezirksamt angehalten werden, so viele Rehgaisen ibzuschießen, als nöthig erscheint. Diese Bestimm— ung wurde auch im vorigen Jahr mit Erfolg an- Jewendet. Eine Aufnahme obiger Bestimmung in hie Jagdbedingungen war unseres Erachtens um so unndthiger, als durch die letztgenannte Bestimmung der Winzer hinlänglich geschützt ist und die Pachtet der Anordnung, Gaisen abzuschießen, jederzeit be⸗ reitwilig Folge leisten. — Speyer. Wie dem „Pfälz. Kurier“ von sier geschrieben wird, soll Herr Buchhändler Klee⸗ bderger am 1. Juli hier eine weitere Buch⸗ druckerei, die sechste, errichten. — Der Turnverein Spey er wendet fiqh in einem Cirkular an die Eltern und Lehrec, sowi⸗ zurch die Sonntagsschulen ꝛc. an die Jugend selbst, nit der Aufforderung zu frühzeitiger Betheiligung aim Turnen. Es ist eine Freude, welch' reiche Früchte der Turntag zu München jetzt schon tragt, pie aus seinen Anregungen heraus ein neues deben direkt oder indirekt in die Turnsache ge— ommen ist. — Zur Musterung der Gendarmerie Zompagnie der Pfalz ist der Kom— mandeur des Gendarmeriekorps, Herr Generalmajor Frhr. v. Hellingraih, mit seinem Adjutanten, Hru. Premier⸗Lieutenant Keller, inSpey er eingetroffen. Der Inspizierende begibt sich von hier zum gleichen Zweck auf die verschiedenen Gendarmerie⸗Stationen. — Dürkheim, 6. Juni. Das gestern zwischen 5 und 6 Uhr über unsere Gegend ziehende Gee vitter mit Hagel, vornehmlich jedoch der orkan⸗ atige Sturm, ist nicht ohne Nachtheile fuͤr die Weinberge und die übrige Vegetation geblieben. In manchen Strichen, z. B. in der Lage Frohnhof c., riß der Sturm mitunter von den Reben die raftigsten, mit schönsten Frucht ⸗Ansätzen behangenen stuthen ab; ebenso wurden theilweise die Bäume chwer beschädigt und besonders auch die Anlagen m Curgarten hart mitgenommen. — Friesenheim, 5. Juni. Heute Nach⸗ nittag war das Gericht aus Ludwigshafen hier, um eine Ortsbesichtigung in Beteceff eines vor zinigen Tagen hier vorgekommenen Unglücksfalles vorzunehmen. Das 14 Monate alte Kind des Fabrikarbeiters Martin Nagel fiel naämlich in einen nit heißer Brühe gefüllten Kübel und zog sich da⸗ zurch so schwere Verletzungen zu. daß es andern Tages starb. — Grünstadt, 4. Juni. Von der Stad' dudwigshafen ist ein auch den übrigen fälzischen Städten zugegangenes Schreiben bei dem hiesigen Bürgermeisteramt eingelaufen, in velchem das Bürgermeisteramt Ludwigshafen in Bemäßheit eines Stadtrathsbeschlusses unter aus⸗ ührlicher Begründung die Anfrage an den hiefigen Stadtrath richtet, wie sich derselbe einer anzustreben⸗ ven allgemeinen Bauordnung für die Pfalz gegen iber zu verhalten gedenke. Wie wir der „Gr— Zig.“ entnehmen, ist der Grünstadter Stadtrath der Anficht, daß eine Bauordnung zweifellos schät—— hare Voriheile bieten, jedoch fuͤr die Bewohner der kleineren Städte, in denen kein stadtischet Bauschaffner angestellt ist, große Kosten und Schwierigkeiten dei vorzunehmenden Bauarbeiten m Gefolge haben würde und sprach sich des halb zegen die allgemeine Einführung einer derartigen Bauordnung aus. — Ein Pfiffikus. Sitzen da in einen Ffalzischen Dorfe an einem saͤbnen Maiabenr inige Hecren, wie gewöhnlich, deom Bier. Wah— tend der Unierhaltung kommt die Rede audch — zie Bauernrégeln und wie dieselben doch gat