ahrend die Anwendung des Strafmaßes im Er- sen des Gerichts liege; zur gewissenhaften Aus⸗ w« ihret Pflicht empfehle er ihnen insbesondere, ani ernster Aufmerksamkeit der Beweisaufnahme solgen. Recht und Gerechtigkeit üben,“ das der oberste Grundsatz, und im Hinblid darauf in nie idtz Aintes walten. Sghiebus chle der Vorfitzende die gesetzlichen Bestimm⸗ ngen über den Ausschluß des Richters von Ausubung des Richteramtes zur Verlesung, orauf dann zue Bildung der Geschworenenbank qr den ersten zur Aburteilung gelangenden Straffall eschritten wurde, nämlich zur Verhandlung gegen: Halob Freiling, geb. 25. Juli 1868, lediger oteinhauer von Insheim, angeklagt eines Verbrechens Vorsetzlichen Kocherverletzung mit nachgefolgtem sode im Sinne des g 226 R.⸗St.⸗G.⸗B., dadurch zhangen, daß er am Abende des 7. April abhin Bruder seiner Geliebten, den 24 Jahre alten NRauerer Johannes Feth von Insheim, derart mit em Stuck Holz mißhandelte, daß derselbe 4 Tage auf seinen Verletzungen erlag. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten er Annahme mildernder Umstände für schuldig, orauf der Gerichtshof denselben zu einer Ge⸗ üngnisstrafe von 3 Jahren verurteilte önde gegen 2 Uhr. Nachmitt. Verhandlung gegen 1) Wilhelmine Reemann, 28 J. a., aus Ludwigshafen gebürtig, cdige Naherin in Landau; 2) Anna Maria Gaab, J. und 3) Luise Eichhorn, 40. J a., hebamme, Witwe von Anton Amer in Landau, ingellagt eines Verbrechens wider das Leben gemäß 218 bezw 219 R.St. G.⸗B. Die Anklage vertritt Herr II. Staatsanwalt F. Hagner, die Verteidigung führen die Herren: ad 1) dechispraktikant Edcales, ad 2) Rechtspraktikant znobloch, ad 3) Rechtsanwalt Schuler. Als Geschworene fungieren folgende Herren: zjuchs, Pfalzgraf, Bassermann⸗Jordan, Jotter, Hoͤh, teubold, Raimann, Leist, Dauscher, v. Wächier janson und Weber. Das Gericht schloß. dem Antrage des Staats⸗ nwaltes stattgebend, Oeffentlichkeit dieser Verhand⸗ ung bis zur Verlündigung des Urteils aus, da die⸗ Abe eine Geführdung der Sittlichkeit besorgen läßt. Das Urteil lautete auf „Schuldig“ und be— aglich der Gaab wurden mildernde Umstände an- enommen. Hierauf verurteilte das Gericht die Seemann zu 3 Jahren Zuchthaus, die Gaab zu ner Gefängnisstrafe von 2 Jahren und die Eich ⸗ oen zu einer Gesammtzuchthausstrafe von 4 jahren. Schluß der Verhandlung gegen 11 Uhr abends. G308. 3) er tschtes. fSt. Johann. Der 2ajährige Schneider- zeselle Ludwig Reinsch von Dresden, der in inem Geschäft in Saarbrücken in Arbeit stand. adete am Samstag spät Abends in dem Bajsin ner Latteschen Badeanstalt, der junge Mann wurde /loͤlich vom Schlage getroffen und ertrank. Der herunglückte war ein fleißiger Arbeiter, dessen früher lod dom Arbeitgeber und den Mitarbeitern sehr edauert wird. (St. J.“S. A.) fk Malstatt-Burbach, 11. Juni. Ein uührender Anblick bot sich am ersten Fesitag legen 10 Uhr Abends den Passanten der Hoch⸗ lraße. In einem Kinderwagen schob ein Ehegatte eine befsere Haͤlfte vor sich her, die allem Anschein ach ihren Durst etwas übermäßig geldscht hatte. fSaargemünd, 8. Juni. Ein schweres zeschick verfolgt die Familie des fruher hier datigen Rechtsanwalts Bodem. Vor einigen jahren erlag der Gatte und Vater, als er eben einen hoch betagten Vater in Beurig bestatten vollte, pröhlich einem Gehirnschlag und wurde nun nit seinem Vater zusummen begraben. Die um iesen Verlust kaum beruhigte Witwe verlor am ehten 25. Marz einen hoffnungsvollen Sohn im Uter don 21 Jahren, an dem sie dald eine Stutze u haben glaubte, und gestern mußte sie nach der Saarg. Zig.“ schon wieder eine dlühende Tochter jon 23 Jahren an einer rasch aufgekeimten Krank⸗ eit dahinsterben sehen. Es iß fast zu viel des Schmerzes; alle Freunde und Bekannte, die ganze Sladt trauert mit der tiefgebeugten Witwe. Mag e darin und im Hinblick auf die ihr noch bleiben- en zwei hoffnungsvollen Kinder einen geringen tost in ihrem schweren Herzeleid finden. Puttlingen, 8. Juni. Heute wurde uun Anordnung der kaiserlichen Staatsanwalischaft n dem benachbarten Hilsprich die Leiche der Frau des Ackerers und Bürgermeisters Martin Britscher usgegraben und der Section unterworfen. Der in einer chronischen Krankheit leidenden Frau hatte nan auch den Curpfuscher Hendricks — hier kurz⸗ veg Wunderdoctor genannt — hecangebracht. Der- elbe versprach, die Frau herzustellen und verordnete nuch ihr die Mischung von Bryoniawurzel mit „chnaps. Frau Britscher klagte, der Trank sei och so bitter und schlecht einzunehmen, abein Zu⸗ eden half, und der Trank verfehle auch seine Wirk- ing nicht: Frau Vritscher starb anderen Tages. 5s unterliegt keinem Zweifel, daß die im Ueber⸗ naße gereichte Bryonia die den Tod der Frau Zritscher beschleunigende Ursache gewesen ist. Der zroße Zulauf, desser sich Hendricks hier erfreute, ann bei der geistigen Bildung der Landbevölkerung uicht wundernehmen. (Str. Pst) FAugsburg, 10. Juni. Die allgemeine deutsche Lehrerversammlung wurde heute eröffnet. gegen 1600 Lehrer sind eingetroffen. In der —XXL hamburg die Theilnehmer herzlich willkommen. Die —„tadt ist reich beflaggt. F München, 7. Juni. Ein entsetzliches Familiendrama, das in der Nacht vom 1. uuf 2. April l. J. im Haus Nr. 183 an der Tann- ZStraße sich abspielte, fand vor den Geschworenen einen Abschluß, indem sich die 39 Jahre alte tegistratorsgattin Kolb von hier unter der Anklage »es Verbrechens des Mordversuchs am eigenen Batten zu verantworten hatte. In der Nacht vom Kauf 2. April laufenden Jahres wurde Herr dolb, nachdem er vom Wirtshaus heimgegangen ind mit seiner Frau neuerdings wieder in Diffe; enzen gerathen war, plößlich von seiner Frau mit inem scharf geladenen sechsläufigen Revolvber neuchlingz, während er im Gang mit Einpacken eschaäftigt war, angefallen und durch drei Schüsse chwer verletzt, ein vierter Schuß verfehlte sein ziel. Durch den colossalen Blutverlust geschwächt, rach Kolb alsbald zusammen, wurde von dem rasch jerbeigeholten Dr. Jochner verbunden und sodonn ns Kraukenhaus r. d. J. verbracht, wo er mehrere Bochen lag, ehe er wieder entlassen werden lonnte. die Frau wurde alsbald verhaftet. Das Familien⸗ eben der Kolb'schen Eheleute war das denkbar errütteste. Frau Kolb, an Genuß gewöhnt, konnte ch nicht in bescheidene Verhältnisse, in die sie die „tellung ihres Mannes zwang, füͤgen. Sie machte eßhalb einen weit über diese hinausgehenten lufwand, den zu erzwingen dem Mann nicht mehr jselang, der durch Mangel jeglichen Sinnes für in gemüthliches Heim don Seiten seiner Frau elbu ins Wirtshaus getrieben wurde, wo er Er- jolung und Zerstreung suchte. Angesichts solcher Zerhälmisse kam es natürlich häufig zu heftigen Streitigkeiten, die sich aufs Höoͤchste steigerten, als hr ihr Mann im März mittheilte, er werd., des ewigen Haders müde, sie verlassen und eine igene Wohnung beziehen. Frau Kolb, die ihrem Manne die Schuld an diesen Verhältnissen beimaß, atte sich schon früher zu bedenklichen Aeußerungen bie: „Wenn er sich nur ködten möchte, ich waͤre anz glücklich; wenn er fich nur erschießen würde; venn Du kein Feigling bist, müßtest Du Dich er⸗ chießen; erschieß Dich doch“ hinreißen lassen. Als ie den Enischluß ihres Mannes erfuhr, gerieth sie uhßer Rand und Band und sie stieß mehrfach Drohungen aus, wie: „Wenn Kolb von mir weg jeht, muß er kaput sein.“ Daß diese Drohungen eine leere waren, beweist der Umstand. daß fich Anna Kolb am Vorabend vor der That einen stebolber kaufte. Alle diese Umstände, ferner die Art und Weise, wie Frau Kolb nach dem Unter⸗ eib, dem Kopf und dem Herzen ihres Mannes ielte, gaben der Staatsbehörde Anlaß, Anklage juf Verbrechen des Mordversuches zu erheben. Die heschworenen bejahten die Schuldfrage, lautend uuf Todischlagsversuch unter Ausschluß mildernder Umstände, worauf Frau Kolb zu sechs Jahren zuchthaus verurtheilt wurde. F Eisenach, 10. Juni. Der Ausschuß des zuristentages beschloß, den Juristentag in Straßburg om 10. bis 14. September abzuhalten. F Posen. Eine Feuersbrunst zerstoͤrte vorige Voche in Schwiencigny in Litthauen die dortige Ka⸗ erne, die Synagoge, das Postamt, die Kreislasse, wei Schulen und 84 andere Häuser. 4 Nach Depeschen aus Japan ereignete fich im 13. und 14. April auf der Oshima⸗Insel ein ulkanischer Ausbruch, durch welchen 300 „auser zerstoött und 470 Personen durch Ber⸗ chüttung unter den Trümmern zerstörter Gebäude hren Tod fanden. Hunderte von Einwohnern ent⸗ tannen dem Untergang, indem sie in Booten nach den benachbarten Inseln hinüberfuhren. Am 11. April trennte ein Erdbeben auf einer der kleinen Inseln in der Meerenge Niphon von Sitlola. Zwischen den beiden Orisqhaften liegt jetzt eine 000 Fuß lange und 3 Fuß breite Kluft. Landwirihschaftliches Ein einfaches Mittel gegen den Gnumifluß der Obstbäume. Hiergegen hat man mancherlei Mittel vorgeschla⸗ gen, die zum Teil mit Kosten und Umständlichkeiten berbunden sind und doch nicht leisten, was die einfache Anwendung von Erde bewirkt. Jede Art Erde ist gut, am besten aber eignet sich die fette, dehm⸗ und noch besser die Thonerde dazu. Befindet ich das Uebel unten am Fuße des Baumes oder n mäßiger Höhe, so hat man nichts weiter zu hun, als die Erde ringsum anzubäufen und die ranke Stelle gut damit zu bedecken. Ist dieselbe rocken, so muß sie mäßig angefeuchtet werden. Das Hharz wird hierauf zuerst flüssig, dann fast weiß und hell wie Wasser, der Fluß vermindert sich und jort in wenigen Tagen ganz auf. Zur vollständigen Vernarbung und Heilung der Wunde bedarf es zjewöhnlich 6 —8 Wochen. Befindet sich der Harzfluß vweiter oben, in den Aesten ꝛc. so macht man einen zicken Umschlag oder Verband mit Erde, die indeß tets feucht gehalten werden sollte. Dieses Verfahren stt auch das beste Mittel, um bei zufalligen oder ibfichtlichen Verwundungen der Baume dem Harzfluß orzubeugen. namtitennachrichten. Gestorben: In Zweibrücken Charlotte Rink, geb. Schmidt; in Vornbach Heinrich Wild in Landau Fr. Maria Katharina Friedt, zjeb. Lang, 33 J. a.; in Ludwigshafen 1. Rh. Georg Holdermann, 29 J. a.; ebendaselbft yr. Anna Lehmann, geb. Lenz; in Friesenheim Abraham Reibel, 48 J. a. — Neueste cachrichten. Paris, 11. Juni. Abgeordnetenkammer. Bellibert des Segnine forderte von der Regierung Aufklärung über die Ereignisse in Angou⸗ Sme; Redner hält es für notwendig, gegen die hewalthätigkeiten der Beamten Einsptuch zu erheben. Mit Erstaanen habe man in Angoulẽme die mili— ärischen Kräfte beobachtet; sogar eine Batterie Artillerie sei vor dem Bahnhofe aufgefahren gewesen. HBleich dei dem ersten Rufe: „Es lebe Boulanger! 5s lebe die Republik!“ hätten die Verhaftungen jegonnen. Auf Befehl aus Paris sei die militär⸗ sche Macht in Bewegung gesetzt worden, aber man nöge nur fortfahren, die Massen zu schrecken. Das dand werde sich dadurch nicht behindern lassen, die Freiheit, welche die Regierung ihm gestohlen, zurück⸗ uerobern. Minister des Innern Constanz erwiederte u. i., die Entfaltung der Militärmacht sei auf eine Veranlassung aus folgenden Gründen geschehen. kine gewisse Gruppe von Persönlichkeiten reise illwöchentlich im Lande umher (Unruhe rechts) ind lasse sich von vorher bessimmten Leuten em- Fangen, die in den Straßen Ansammlungen und Zerkehrsstörungen veranlassen. (Lärm; Baudry »Afson wird zur Ordnung gerufen.) Der Minister ührt fort: diese Kundgebungen würden oft von ezahlten Individuen in Szene gesetzt, und in Ingoulẽme hätten sie noch besonders Gepräge dadurch jewonnen, daß man nicht nur die Bewohner der 5tadt zufammengerufen habe, sondern auch Ein- adungen an die benachbarten Departements habe jelangen lassen. Es seien daher Unruhen ernstlich jzu befürchten gewesen. Den Reisenden Laguerre ind Genossen sei vollftändig freie Bewegung ge⸗ zattet worden, bis zu dem Augenblick, da einer jserufen hahe: „Wenn Ihr „Es lebe die Republik!“ uuft, lauft ihr Gefahr, verhaftet zu werden; ruft aher: „Es leben die Diebe!“ dann verhaftet man Füuch nicht.“ Jusolge dieses Rufes habe der Pelizei⸗ 'ommissar den Reisenden Doͤrouloͤde aufgefordert, hm zu folgen, dieser aber habe den Beamten er⸗ zriffen und gegen den Wagen gezogen, sodaß der Beamte am Handgelenk und beim Bein verwundet vorden sei. Dann seien die erwähnten Personen jerhaftet worden. Die Regierung habe vier Sicher⸗ seitsbeamte nach Angoulême gesandt und werde in ihnlichen Fällen nach Bedarf noch mehr ausschicken. für die Redaktion verantwortlich F. X. Deme?*