welche mit mehreren der sog. Falb'schen Fluthfalktoren zusainmentreffen oder in unmitlelbare Nähe fallen. Daß die Einflüsse der Sonne wesentlich elek— trischer Natur sind, steht heute über allem Zweifel und man kann die beiden Störungscentren als die beiden Sonnenpole ansehen, welche auf und in unserer Erde die starken Störungen hervorrufen. Nachstehend geben wir vom J1. Januar 1889 an die Falb'schen Hochfluthtage, die Störungstage auf der Sonne und die in St. Ingbert einge— retenen Regentage mit den entsprechenden Regen— mengen in mu J Datum der Regentage — 3 * — Bemerkungen. ** * 9 2. 2. 29. Dezbr. 16,8Regen 10. Jan. 1651, — 2-61012. .235 Schnee ish 56 17. 8. 3— teine Niederschl 25 24., 0,2. Regen 26. 09 1—30. 35 31.19 — 31. 11,9 7 Regentage im Januar. Febr. 31. 1. Febr.! 8,8Regen u.Sturm 8 19,9 Regen, Schnee u. Sturm 11,8 Schnee 3135 Regenu. Schne 2,5, Regen 14235 —XR age im Februar. 2. Märze 3.,0 Schnee — 222 Regen u. Schnet * 5 1,1 Schnee . 8,0 Regen 535 6747 27. 153 31. 2. 81. 66., v0 Regentage im März. 1. April 5.01Regen 2 J 11,8Regen u. Schnee März 1. — 17. Aprile 34 Regen 12,91 4,5 .48 30., * ꝛgentage im April. Main 0,7Regen 41 Nu. Gewitter Nai u. Gewitter . 3. 31., LI. aentage im Mei. 2. Juni 2,7 19,8 69 Juni.! i Regen u. Gewitter segen u. Gewitter Kegen u. Gewitter J im ·age i n cgen Juli 2 Juli Juni 190 Regen 1J J s —2 * ee 1 27., 28. 0,8 14 Regentage im Juli. Ein Vergleich der Falb'schen Hochfluthtage, sowie der Störungstage mit den wirklich in St. Ingbert eingetretenen Regen- resp. Niederschlags⸗ tagen ergibt eine vollkommene Uebereinstimmung. Die Tage vom 1. — 5. und 9. — 15. Augusi sind ebenfalls durch eingetretenen Regen bestätigt. 29. Es empfehlen fich nun folgende Störungstage der Beobachtung: 26. — 29. August schwach; 9. — 12. September außerordentlich start; 22. — 26 September sehr stark; 5. — 10. Oktober stark, 18. — 26. Oktober stark; 8. — 15. November außerordentlich stark; 24. — 30. November außer⸗ ordentlich starkr; 6. — 14. Dezemder außerordent⸗ lich stark; 20. — 25. Dezember außerordentlich stark. Die noch in Betracht kommenden Falb'schen dochfluthage sind: 9. September J. Ordnung; 25. September II. Ordnung; 9. Oktober II. Ordnung; 24. Oktober J. Ordnung; 7. Novem— ber I11. Ordnung; 23. November J. Ordnung; 6. Dezember III. Ordnung; 22. Dezember III. Ordnung. (Von sehr geschätzter Seite geht uns vorstehende Arbeu über die vielbesprochene Falb'sche Theorie und ihre Bedeutung für die Witterungsverhältnisse unseres Ortes zu, welche unsere Leser gewiß mit zroßem Interesse begrüßen werden. Anm. der Red.) *— Gestern waren es 61 Jahce, daß in Bayern das Institut der Landräthe eingeführt wurde. Diese Einrichtung war eine der wichtigsten Regierungshandlungen weiland Sr Majestät König Ludwigs J. und wurde dadurch eine große Lücke nn der Theilnahme des Bürgerstandes an den öffent⸗ ichen Angelegenheiten und in der Ueberwachung der Verwaltung ausgefüllt. *St. Ingbert, 16. August. Zur Er—⸗ eichterung des Bezuges von gutem S„aatgute finden, wie schon früher bemerkt, in iesem Jahre Herbstsaatgutmärkte an ver— chiedenen Orten der Pfalz und zwar: am 28. Uugust in Landstuhl in der Fruchthalle, am 3. September in Speyer im Lolale des bayerischen Zofes und eventuell noch an einem weiteren Orl ind Tag statt. Gegenstände der Herbstmärkte find Winterfrucht, insbesondere Roggen, Weizen, Spelz. Als Aussteller wird Jeder zugelassen, der sich den don dem Kreis-Comité gestellten Bedingungen uinterwirft. Die Saatgutmärkte werden nur mit Froben beschickt und find die letzteren bis längstens 25. August d. J. an das Sekretariat des Kreis⸗ Fomités des landwirthschaftlichen Vereins der Pfalz in Speyer kostenfrei einzusenden. Das einzusen⸗ dende Sortenmuster darf nicht unter 4 Kilo be⸗ ragen. Jeder Probe muß ein Anmeldezet— bel beigeschlossen sein, der folgende Angaben zu enthalten hat: a) Name und Wohnort des Ausstellers; b) ge⸗ naue Bezeichnung der ausgestellten Saatwaaren; 0) Garantie für vollkommene Reinheit, Keimfähigkeit und Sorienächtheit; d) wer die Saatwaare ge— pflanzt hat und wo sie gewachsen ist; e) wie viel bdon der betreffenden Saatwaare verkäuflich ist und um welchen Preis per Centner. Der Preis ist definitid anzugeben und darf während der Märkte nicht verändert werden. Der Aussleller verpflichtet sich, das zum Ver— taufe angemeldete Quantum unter allen Umständen zu liefern, wenn die Anmeldung nicht vor Eröff⸗ aung des ersten Saatgutmarktes zurückgezogen wurde. Ferner verpflichtes er sich, die auf Grund des Saatgutmarktes eingegangenen Verträge sofort nach Empfang der Bestellung zu effektuiren. Wenn nicht anderweitige Abmachungen bestehen, ist die berkaufte Waare von dem Verkäufer bis zur näch— ten Bahnstation zu verbringen und dort aufzu⸗ jeben; von da an trägt der Käufer die Kosten bis ‚sum Empfange. Von der Absendung der Waare ist der Käufer zu gleicher Zeit direkt zu verstän⸗ digen. Jeder Aussteller verpflichtet sich ferner, sein ausgestelltes Muster zum Zwecke beliebiger Unter⸗ suchung und Vergleichung dem Kreis-Comité zur Verfügung zu stellen; ebenso die Bestellungen ge— nau nach dem Muster auszuführen und bei Strei⸗ tigkeiten über die Uebereinstimmung der auf Grund der Ausstellung bezogenen Waaren mit dem aus—⸗ gestellten Muster, sich dem schiedsrichterlichen Aus— spruch der von den Bezirks⸗-Comités aufgestellten Marktkommissionen zu unterwerfen sowie auch wenn verlierender Theil, die Kosten zu tragen. Ausstellung, Etikettirung und Ueberwachung ist Sache derjenigen landwirthschaftlichen Bezirks⸗ Tomitoͤss, an deren Sitz die Märkte stattfinden, hren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Alle aus dem Saatgutmarkte erwachsenden Kosten iübernimmt das betreffende Bezirks-Comité, welchem vom Kreis Comité jedoch ein Zuschuß, sowie die nöthige Anzahl von Programmen und Katalogen ostenfrei geliefert wird. Alle abgeschlossenen Kauf— oder Tauschverträge müssen mit Angabe der Kat log⸗-Nummer, des verkauften Quantums, sowi Namen von Käufer und Verkäufer in das ad buch eingetragen werden. Hiebei ist bei Ko oder Tausch nach den angemeldeten —* eine Marktgebühr von 100 zu entrichten, * fich auf die beiden Parteien gleichheitlich zu ne heilen hat, jedoch bei Adschluß des Kaufes * Zäufer sofort zu erlegen ist. Die einzelnen Markl. gebühren werden eb. auf die nächsten 10 Pfg. ab— gerundet. Durch den Eintrag in das Marlthuch wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fal. len von Streitigkeilen betreffs Uebereinstimmun der auf Grund der Ausstellung bezogenen Wans mit dem Muster die Entscheidung der Marktkom— mission innerhalb 4 Wochen — vom Schlusse der Ausstellung an gerechnet — anzurufen. Dabei macht er sich verbindlich, sich dem Urtheile der Marktlommission ohne Weiteres zu unterwerfen Dieselben Bestimmungen gelten beim Tausch. Vei— mittlungen von Käufen finden nach Schluß des letzten Saatgutmarktes durch das Kreis-Comité nicht mehr statt. Die Proben von verkauften Saai— waaren verbleiben, soweit sie noch vorhanden Eigenthum des Kreis⸗Eomitss. Die Proben bog nicht verkauften Saatwaaren dagegen können, so— weit sie noch vorhanden, 3 Tage lang nach Schluß des litzten Saatgutmarktes auf dem Sektetariat des Kreis⸗Comités des landwirtschaftlichen Vereins der Pfalz in Speyer in Empfang genommen wer⸗ den, widrigenfalls sie die oben angegebene Ver⸗ wendung finden. Der Eintritt zur Ausstellung ist an den Markttagen von Morgens 9—12 Uhr und Nachmittags von 125 Uhr Jedermann gegen kntrichtung einer Eintrittsgebüht von 20 Pfg. à Person gestattet. Jeder Besucher erdhält hierbei unentgeltlich einen Ausstellungskatalog, welcher als Fintrittskarte dient und für die Dauer der ganzen Ausstellung Giltigkeit hat. *— Die Ergebnisse der neuesten Kriminal⸗ statistiik des deutschen Reiches beweisen abermals daß der Charakter der Strafthaten in Deutschiand sich seit mehreren Jahren in durchgreifender Weise berändert hat; die frafbaren Verletzungen des Ver⸗ mögens haben sich vermindert und vermindern sich noch, die Verletzungen der Person haben sich ver⸗ mehrt und vermehren sich noch weiter. Es muß tief bedauert werden, daß die Roheitsverbrechen sich mehr und mehr ausbreiten und einbürgern. Die zeographische Verbreitung, welche diese Verbrechen in den einzelnen Gebietsteilen des Reiches zeigt, weist mit zwingender Notwendigkeit auf die Aus— hreitung der Trunksucht als eine der Hauptursachen dieser Erscheinung hin. Die Bekämpfung der Trunksucht wird deshalb nach wie vor eine dringende Aufgabe für alle Gesellschaftsklassen bleiben. — Pirmasens, 14. August. Ein seltener Fall in der Ausführung unserer Bauordnung — machers Weißgeber in der Teichstraße, welches nicht im Aligement steht, wurde von Polizeiwegen seines Verputzes entkleidet. Der Besitzer ist darob außer⸗ ordentlich aufgeregt, vermag aber nichts dagegen, da er in 2 gerichtlichen Instanzen verurteilt werde. (Btg. — Pirmasens, 15. August. Unsere Stadt erhält nach dem „P. A.“ demnächst einen Rechts⸗ mnwalt. Der geprüfte Rechtspraktikant Ludwig Dannheißer aus Landau wurde zur Rechts ⸗ mwaltschaft bei dem kal. Amisgericht Pirmasens zugelassen. — In Homburg wurde am Dienstag unter entsprechenden Feierlichkeiten der Grundstein gelegt zu einem neuen kathol. Schwesternhause. Frmöglicht wurde das Werk durch die Thäligkeit des St. Elisabethavereins, welcher 4000 M. sammelte, und die Güte eines hochherzigen Bürgers, velcher der Stadt zum Bau des Hauses 10.000 Dtk. schenkte. — Die 12. Versammlung des Pfälzischen Forstvereins findet am 14. und 15. September nachsihin zu Homburg statt. Diejenigen, welche hieram Theil nehmen wollen, werden ersucht, sich zis längsens 8. September bei Herrn Forsimeister Fckert zu Karlsberg bei Homburg anzumelden unter zleichzeitiger Bekanntgabe etwaiger Wünsche bezüglich Wohnung ꝛc. — Wolfstein, 14. August. Der heutigt Preiszuchtviehmarkt war sehr stark besucht und mi Jielem fast durchgehends schönen Rindvieh befahren. der Handel wat jedoch nicht so lebhaft und wurden