8WB — II l 7 1 —73318 Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. ber St⸗Ingberter Auzeiger? erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und reiertage. 2 wil wogenilich mit Unterhaltunge Blatt und Mutt d E 4 ————— armondzeile vber deren Naum g —EXA re buherpfimchen and solchen auf welhe di Auskunft eriheilt 163, Neklamen 30 . Bel 4maliger Einruckung A nur dreimalige berechnet. qhen auf welche die Crpedition 232. Politische Uebersicht. Heute, Samstag haält die Bayr. Kammer oer Arbgeordneten ihre 91. Siztzung Tagesordnung: Formelle Behandlung der beiden zem Landiage vorgelegten Gesetzentwürfe betc. Ab— inderung der Gebührenordnung und Malzaufschlag gJesetentwurf betr. Ausführung des Reichsgesetzes aͤber die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsge— nossenschaften. Dieser besteht aus einem ein⸗ agen Artikel, welcher bestimmt, daß die Auflösung einet Genossenschaft nach 8 79 des Reichsgesetzes zurch Beschluß der Distriktspolizeibehörde, in Mün⸗ hen der kgl. Polizeidirektion, erfolgt. Gegen den heschluß findet binnen 14tägiger Frist Beschwerde in die kgl. Regierung, Kammer des Innern, statt. Fegen die Entscheidung der Kreisregierung ist Be— ichwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig nach Art. 45 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über den Verwaltungsgerichtshof. Der Schweipunkt der neuen Vorlage zum Dalzaufschlag-⸗Gesetz liegt nach dem „Pf. ꝛ.“, in folgenden Bestimmungen des Artikels 1: Von dem Hektoliter des zur Bier⸗ oder Essigbe⸗ eitung bestimmten ungebrochenen Malzes, ohne Anterschied zwischen trockenem oder ungesprengtem Dalz, betrügt der Ararialische Malzaufschlag nach der in der Mühle vorgenommenen Abmessung 6 Mark. Werden jedoch in einer Betriebsstätte in inem Jahr mehr als 10 000 Il Malz verwendet o ist ein Zuschlag zum Malzaufschlag zu ent⸗ ichten, welcher für die dieser Menge folgenden 30000 Ileje 25 Pf. und für das die Menge von 40000 I ubersteigende Malz je 50 Pf. vom Heltoliter betraͤgt. Die hinfichtlich des Malzauf⸗ chlages gegebenen Bestimmungen finden auf den Zuschlag zu demselben entsprechende Anwendung. hon den bereits vorhandenen Brauereien und eẽffigfie dereien wird, so fern in denselben im Jahr 1888 nicht mehr als 6000 Hektoliter Malz ver⸗ arbeitet wurde, für die ersten 300 AI des in einem Jahr verwendeten Malzes der Betrag von je 5 Nark und für die dieser Menge folgenden 2700 hluder Betrag von je 5 Mk. 50 Pf. vom heltoliter erhoben. Diese Begünstigung erlischt für die betreffende Betriebsstätte mit dem Ablauf des⸗ enigen Jahres, in welchem in derselben mehr als 7000 bl Malz zur Verwendung gelangt sind. hetruͤgt der Malzberbrauch einer der vorstehend be⸗ zeichnesjen oder einer der unter Abs. 2 fallenden Berriebsstälten in einem Jahr 5000 nl oder weniger, so kann die Aufschlagsverwaltung auf Ansuchen des Betheiligten anordnen, daß die Be⸗ triebsstätte, vom Beginn des nächstfolgenden Jahres ab, in so lange den in Abs. 3 bestimmten Steuer⸗ ätzen zu unterstellen ist, als nicht der jährlicht Malzverbrauch 7000 Al uübersteigt. Eine Malz⸗ nenge, die weniger als vier Liter beträgt, bleibt uußer Ansatz.“ Ueber das Arbeitspensum, das dem deutschen Reichstage vorausfichtlich zugehen wird, ind zwar, wie aus Berlin gemeldet wird, definitive Beschlüsse noch nicht gefaßt, doch dürfte man nicht ehl gehen, wenn man annimmi, daß außer dem ktat, dem Etatsgesetz und der Vorlage wegen Abanderung des Wehrgesetzes von 1874, weich' etztere durch die Errichtung zweier Armeekorps dedingt wird, kaum mehr als das Bankgesetz und das Sozialistengesetz den Reichstag beschäftigen werde. Die Nachrichten, daß das Sozialisiengesetz leine weitere Aenderung als bezüglich der Gutig⸗ ceilsdauer aufweisen wird, sollen nicht ganz genau Samstag, 5. Oktober 1889. A. Jahrg sein. Es sollen noch weitere Abaͤnderungen, nament⸗ lich auch in Bezug auf die Ueberweisung der be— treffenden Delikte an die ordentlichen Gerichte, an ftatt an die Reichsbeschwerdekommisfion, vorge⸗ ehen sein. * Die Aeußerung der Kreuzzeitung zu dem gegen fie gerichteten Artikel des Reichs Anzeigers lautet woͤrtlich: Unsere Stellung gegen die beründerte Bedeutung des Kartells hatten wir, auf achliche Bedenken uns gründend, aus fester poli⸗ ischer Ueberzeugung genommen. Seine Majestät der Kaiser und König fieht nach im „Reichs und Staatsanzeiger“ veröffentlichten Aeußerungen in diesem Kartell eine den Grundsätzen Seiner Re⸗ gierung entsprechende Gestallung. Wenn wir uns vor dieser allerhöchsten Kundgebung beugen, so ist das nur die Konsequenz der gerade in jenen Ar—⸗ tikeln von uns vertretenen Auffassung des Royalis⸗ mus und der selbstverständliche Ausfluß unserer steten und unwandelbaren Achtung vor der allerhöchsten Person. * In einer gehalwollen Abhandlung der „N. Züricher Ztg.“, „Biiitärische Schlagschatten“, er— jttert Oberst Rothplatz, Professor der Kriegswissen⸗ chaften am eidgenössischen Polytechnikum und muster⸗ dafter Militarschriftsteller, die politisch⸗mili⸗ tärische Eage Europas und findet dabei, vie jedermann, daß der Weltfriede gegenwärtig nur von zwei Mächten bedroht wird, von Frankreich und weit mehr noch von Rußland. Beide halten fortwährend das Damoklesschwert über dem zivili⸗ irtesten Erdtheil in der Schwebe. Der Verfassen 'ordert daher mit vollem Recht die anderen Groß- näͤchte auf, fich die genügende Stärke zu ver— chaffen und zu bewahren, um den Völkern die Fortdauer des Friedens zu fichern. Aber auch die leinen Staaten, welche im Falle eines Zusammen- doßes der Großmächte sicherlich in Mitleidenschaft zezogen würden, ermahnt er, ihre Kräfte bereit und ihr Pulvbver trocken zu halten. Namentlich zerlangt er, daß die Schweiz schon jetzt bestimmte Stellung nehme und sich auf die Seite der Frie⸗ densmächte begebe. Dcutsche⸗ a eida. Berlin, 83. Okt. Der Reichsanzeiger publi⸗ irt die Bekanntmachung des hessischen Ministeriums des Innern, betreff die Verlaängerung des leinen Be⸗ lagerungszustandes für Offenbach a RM. und Umgegend. Berlin, 4. Oll. Der Besuch des Zaren im diesseitigen Hofe ist nunmehr für künftigen Donnerstag den 10. Oltober in Aussicht gestellt. Ausland. Amsterdam, 3. Okt. Die Regierung wie? den Verireter der englischen Gewerkvereine, Orbel! wegen Verhetzung der Arbeiter aus. Paris, 4. Olt. Der Deputirte Le Hérisso der Reserveoffizier ist und in einer Wahlversamm⸗ ung ähnlich aufreizende Reden geführt hai, wie sein Besinnungsgenosse Laisant, wird ebenfalls vor den Untersuchungsrat gestellt werden. Paris, 4. Okt. In Algier wurde gestern Abend den Offizeren des dort anwesenden ru se ischen Kreuzers „Admiral Kornilow“ im dandelskafino ein Fest gegeben an dem der stom⸗ mandeur des XIX. Korps, General Bréart, und andere Beamte theilnahmen. Der Vorsißzende hieß die Russen willkommen, dann gab General Bréart den freundschaftlichen Gefühlen Ausdruch, welche die ranzoͤsische Marine und das französische Heer der russischen Armee gegenüber hegten. Nachdem er an den Krimkrieg erinnert, sprach er die Hoffnung aus daß die Russen und die Franzosen am Tage des stampfes für ihre Fahnen Seite an Seite fechten würden. Der Redner schloß mit einem Hoch auf die Nationalfahnen der beiden Volker. Der Kom⸗ mandant des „Admiral Kornilom“ dankte und rank auf das Wohl des Präsidenten Carnot und des franzoͤsischn Heeres. Nachdem der Bürger⸗ meister der Stadt die beiden „Schwesternationen“ gefeiert und der russische Konsul mit einem Hoch auf Frankreich und Rußland geantwortet hatte, er⸗ klärte der Deputirte Letellier, Frankreich wünsche auf⸗ richtig den Frieden, sollte aber dieser Wunsch sich nicht erfüller, so sei er überzeugt, daß Recht und Macht wieder vereint würden. Der Präfekt brachte aldann einen Trinkspruch auf den Zaren aus. In den Straßen wurden die russischen Offiziere von der Menge warm begrüßt. Spezia, 4. Oli. Die deutsche Kreuzerkorvette „Irene,“ unter dem Befehl des Prinzen Heinrich von Preußen ist heute früh hier eingetroffen. —X die zwischen Crispi und Makonen vereinbarte Zu⸗ satzlonvention zu dem von JItalien und Aethiopien abgeschlofsenen Vertrage fest, daß die Blockade auf⸗ hört, ferner die Regelung des Zolldienstes und dandelsverkehrs Italiens mit Aethiopien und den Rachbarländern und die Bestimmung neuer Grenzen. Endlich ist vereinbart, daß Italien bei Menelik durch einen Generalkonsul verireten werde und ein Schutzbündniß gegen gemeinsame Feinde geschlossen. Belgrad, 4. Oklt. In den maßgebenden Zreisen der radikalen Partei herrscht die Anficht vor, daß die Ruhe und die gedeihliche Entwicklung im inneren Zustande des Landes kategorisch das Fern⸗ bleiben von Serbien sowohl des Königs Milan als auch der Königin Natalie erfordern. Diese Ansicht scheint man auch in den Regierungskreisen zu teilen, und es dürften in die⸗ sem Falle Versuche gemacht werden, die lkoniglichen Eltern hierzu zu bewegen. Erforderlichenfalls werde man die Slupschtina wegen Schaffung eines Ge⸗ setzes angehen, welches der obigen Anficht, unter ihunlichster Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Eltern des Koͤnigs, Rechnung tragen würde. Die Zusammenlunft der Konigin Natalie mit ihrem Sohne hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. Sofña, 4. Oki. Die Richtigkeit der vom Grashdanin“ gebrachten Meldung, daß eine von dem Prinzen Alexander von Battenberg und von Golowin verfaßte Broschüre, betitelt: „Bulgarien und Rußland“ demnaͤchst erscheinen werde, wird durch ein Telegramm Golowins aus Varna an den Minister des Innern Stambulow formlich in Abrede gestellt. Weder er noch Prinz Alexander hätte je an die Herausgabe einer solchen Broschüre gedac — Lokale und pkälzische Nachrichten. * St. Ingbert, 5. Olt. Unter den Vor⸗ anschlägen, welche dem Landtage zugingen, befindet fich auch ein solcher für die Erbauung eines Dienstgebäudes für den Hrn. igl. Forst⸗ amts⸗Assessor dahier. Der Gesammt⸗Kosten⸗ betrag belaͤuft sich auf 24 150 M., der Voranschlag auf 12075 Mk. Dieser Voranschlag ist bedingt, weil in St. Ingbert passende Wohnungen für den kgl. Forstamtsassessor nur schwer erhältlich find und die wohnliche Unterkunft dieses Beamten sicher zu stellen, dringend geboten ist. *— Die deutsche Reich sbanlk erhöhte den Feit Anfang v. Mis. auf 4pCt. stehenden amtlichen