wie folgt: Die Frage der Reorganisation der Gebäude⸗Brand · Versicherung in der Pfalz hat der Landrath seit vielen Jahren beschäftigt, ohne den gewünschten Abschluß zu finden. Es darf der doffnung Raum gegeben werden, daß durch An⸗ nahme der nunmehr vorliegenden Vorschläge eine befriedigende Regelung geschaffen werde. Die Grundlage unsetes Gebäude-Brand⸗Verficherungs⸗ wesens bildet die Brand-Versicherungs⸗Ordnung vom 26. November 1817, welche ihrerseits der damals im rechtsrheinischen Bayern bestandenen Brand Versicherungs⸗Ordnung entnommen worden war. Sie ist aufgebaut auf dem Grundsatze der Begenseitigkett und auf die Bestimmung, daß sämmtliche Brandentschädigungen mit Zurechnung der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben gleich- heitlich von sammtlichen versicherten Mitgliedern ohne Rückficht auf großere oder geringere Feuer⸗ gefährlichkeit der versicherten Gegenstände getragen werden. Bei ihrer Gründung war die Voraus— setzung maßgebend, daß die bei ihr zur Versicher⸗ ung gelangenden Gegenstände in nicht allzu großen Mißverhältnissen stehen zu der Gefahr und Be— lastung, welche von den Theilnehmern der Anstalt gegenseitig versichert und Ubernommen werden. Da⸗ mals mögen diese Verhältmisse gegeben gewesen sein. Im Laufe der Zeit aber hal fich eine ge⸗ waltige Veränderung in den Versicherungsderhält⸗ niffen vollzogen. Der außerordentliche Aufschwung der Industrie brachte fortschreitend die Aufsiellung werthvollerer Maschinen und großartiger Werke in den Fabriken und der bedeulende Muühlenbetrieb wurde nach neuen kostspieligeren Systemen umge— ftaltet. Der Kapitalwerth jener Maschinen und Werke war außer Verhältniß getreten zu dem⸗ jenigen der gewöhnlichen Verficherungsgegenstände. — Im Interesse der versicherten Gebäudebesitzer gegenüber den Fabrikinhabern sollte Abhilfe ge⸗ schaffen werden. Deßhalb find im Allerhöchsten Landrathsabschiede vom 10. Nobember 1861 durch Aufhebung des Art. 8 Abs. 8 die Werke und Maschinen in Fabriken von der Versicherung aus— geschlossen worden. So modifizirt besteht die ürand⸗ verficherungsOrdnung von 1817 bis zum heutigen Tage unverändert in Kraft. Inzwischen hat sich in iramer weiteren Kreisen die Ueberzeugung Bahn gebrochen, daß, einerseits es nicht länger angehe, die aufblühende Industrie mit ihren Fabriken und Müuhlwerken von der Theilnahme an der heimischen Brandversicherung ausschließen zu lassen, daß aber anderseits eine ganz eingehende Umgeftaltung der Anstalt und insbesondere eine wohlberechnete Ab⸗ fufung der zu leistenden Versicherungsbeiträge ein⸗ zutreten habe, wenn nicht die Eigenthümer von Gebäuden mit guter Bauart und ohne feuerge⸗ fährlichen Betrieb den übrigen Gebäudeeigenthümern zegenüber als zu hoch belastet bleiben sollten. Von Seite der k. Staaisregierung ist die Frage des Anschlusses der pfälz. Brand⸗Versicherungs⸗An⸗ stalt an die rechtsrheinische neuerdings einer Prüf· ung unterzogen und zur Erleichterung derselben eine Zusammenstellung derjenigen Beftimmungen der rechtsrheinischen Bauordnung veranlaßt worden, deren Ausdehnung auf die Pfalz im Falle des Anschlusses cls unbedingt nothwendig erachtel Vurde. Diese Bestimmungen beschränken fich im Wesentlichen auf die in der allgemeinen Bauord⸗ nung für die Landestheile rechts des Rheines vom 19. September 1881 in Bezug auf die Feuer⸗ fsicherheit enthaltenen Vorschriften und ist insbe- sondere eine vorguͤngige Plangenehmigung nur be⸗ züglich einzelner Bauten, bei denen eine erhöhte Feuersgefahr obwaltet, ins Auge gefaßt. Auf diese Grundlage und nachdem einige Wünsche in Betreff der für die Pfalz vorgeschlagenen bau⸗ polizeilichen Vorschriften und bezüglich der Er— gänzung des Reservefonds Seitens der k. Staats⸗ regierung in wohlwollendster Weise Berücksichtigung ge⸗ funden hatten, erllärte fich der ftändige Landraths⸗ Ausschuß in seinen Sitzungen dom 8. April und 31. Juli l. Is. einstimmig für den An— schluß an die rechtsrheinische Anstalt. Der vorliegende Gesetzentwurf kam, dem Auftrage des Landrathes enisprechend, im 6. Landraths⸗ Ausschusse zur Durchberathung und wurde von demselben nach Maßgabe des aufgenommenen Mo⸗ tokolles eBg ancen. nen Lokale und pfaltisse achtien. *St. Ingbert, 18. Nob. Funktionär Schiller vom Hüttenamt Obereichflatt wurde zum Kafsier bei dem, Bergeamt St. In aberf ernannt. *St. Ingbert, 13. Nob. Schöffen⸗ gerichtssitzung. Als Schöffen fungiren die Herren Heinrich Martin, Pulverfabrikant hier und Heinrich Fries, Gastwirth und Adjunkt in Ens—⸗ heim. Als 1. Fall kam zur Verhandlung ein Diebstahl, welchen die 15jährige Marg. Br. in Ensheim am 28. August in einem Garten dort- selbst ausführte, indem sie einen Apfel vom Baumet schlug. Geständig, wird sie, da erkannt wird, daß fie zur Zeit der That die Einsicht der Strafbar⸗ keit derselben besaß, zu einer Geldstrafe von 1 Mark evb. 1 Tag Haft und zu den Kosten ver⸗ artheilc. 2. Wegen Diebstahls von *30 Ster iefern Prügelholz aus dem Doͤrr'schen Walde sind »orgeladen und werden überführt die Ehefrau Mar. Fl., 38 J. a., und deren 14ährige Toch⸗ er aus Hassel. Ihre Strafe besteht in je 1 Tag Befängniß und gemeinschaftlicher Tragung der dosten, indem auch bei der letzteren die Einsicht der Strafbarkeit ihrer Handlung angenommen vird. 83. In der Nacht des 28. Juli kam der Fabrikarbeiter Joh. R., 25 J. a., hier, vor die Wohnung des Maschinenwärters N. A. Da er von einem zwischen seinem Bruder und jenes Schwager abgelaufenen Zank gehört hatte, glaubte er sich veranlaßt gegen den Maschinenwärter vor⸗ zugehen und warf diesem, welcher an seinem Fen⸗ ster stand, mit einem harten Gegenstand auf den Mund, sodaß die Lippe aufsprang und 2 Zähne abbrachen. Diese Koͤrperverletzung trägt dem Thä⸗ der unter Annahme mildernder Umstände eine Strafe von 10 Tagen Gefängniß nebst den Kosten in. Von der gegen ihn erhobenen Anklage wegen Bedrohung wird er als nicht überführt freigesprochen. b. Der Steinhauer Hrch. St. 19 J. a. aus Eh—⸗ ingen und der Maurer Joh. S., 24 J. a., aus Ballweiler, hatten am 11. Juli in der Diener'schen Wirthschaft zu St. Ingbert mit etlichen St. Jug⸗ vertern einen Disput, welcher zu einer Schlägerei ausartete. Hierbei erhielt ein Bergmann von hier von dem Ersteren einen Stich in den rechten Unter- arm und zwar ohne Anlaß seinerseits. Der ge⸗ nannte Maurer hatte den Thäter zum Stechen auf⸗ zestiftet. Bei dieser Gelegenheit verüdten beide zroben Unfug. St. behauptet, nicht mit einem Messer, sondern mit einem Stück Blech gestochen zu hjaben. Der Angeklagte S. leugnet zwar, erscheint aber durch Zeugenaussage überführt. Unter Zubil- ligung mildernder Umslände wird gegen beide auf 14 Tage Gefängniß, 2. Tage Haft und Ueber⸗ hürdung der Kosten erkannt. 5. Eine Schlägeret ppielte sich in Heckendalheim in der Nacht bom 7. Juli zwischen folgenden Angeklagten: Nit. F., 23 J. a., Schmelzarbeiter, Ludw. F., 25 J. a., Schuhmacher, Joh. F., 21 J. a., Schmelzarbeiter, inerseits und dem Beschuldigten Wilh. St.,24 J. 1., Ackerer, anderseits ab. Wegen gemeinschaftlich ziebei begangener Koörperberletzung wurden folgende Strafen ausgesprochen: ad 1, 2 und 8 je 9 Mark ꝛvp. 8 Tage Gefängniß und je der Kosten; 2d. 4 wegen einfacher Korperverletzung6 Mark eb. 2 Tage Gefängniß und der Zosten; allen kommen mildernde Umstände zustatten. 6. Eine Privatbeleidigungsklage gegen eine Frau von hier wird dadurch erledigt, daß die Beklagte ohne Verhandlung ihre Aussagen zurücknimmt und die entstandenen Kosten trägt. *Wie alljaͤhrlich, wird auch jetzi wieder darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen Militäran— wärter, welche bis jetzt eine Anstellung noch nicht zefunden haben, ihre Meldung bis zum 1. Dej. zu wiederholen haben, widrigenfalls die Streichung hrer Namen in den Bewerber⸗Verzeichnissen er⸗ 'olgen würde. — Lautzkirchen. Gewählt wurden hier ils Gemeinderäthe: Jann Nikolaus, Wack Paul, Wannemacher Johann, Adjunkt, Redelberger Albert, Scheuer Johann, Kraus Nikolaus, Schuler Wil— jelm, Eich Jakob, Kuhn Karl, Schößer Nikolaus J. und Petry Christian. (Zw. 3.) — Zweibrücken, 12. Nov. In start be⸗ uchter Versammlung hielt gestern Abend Herr Hugo Zamin aus Berlin, Vorsitzzender des General- taths der Maschinenbauer, den angesagten; Vortrag über: „Gewerkverein und dessen Kafsen“. Rednet zerbreitete sich kurz über die Zwangskrankenversicher⸗ ung, wies auf die seiner Ansicht nach bestehenden Pachtheile derselben hin und hoffte, daß dieser Zwang mit der Zeit nachlafsen werde. Redner am nun auf die Verbands⸗Invalidenkasse zu spre⸗ hen und erklärte hierbei der ‚Zw. Z.“ Jhufolge, aß die Auffichtsbehörde den Beschluß der General— versammlung, die Auflösung dieser Kasse betreffend Jenehmigt habe. Die Kasse habe zu humag gegen hre Mitglieder gehandelt, und sei von vielen der. elben in gemeinet Weise ausgenutzt worden. Das reien die hauptsächlichsten Gründe gewesen, die iht⸗ Auflösung nothwendig machten. Trotzdem verblieben edoch noch 150 bis 160,000 Mark in der Laffe ind diese würden an die Mitglieder aus bezahl⸗ odaß jedes Mitglied noch ungefähr 8 (78 prozj eines eingezahlien Betrags herausbekomme. Hoi n Bälde, so ungefähr fuhr Redner fort, die staat. liche Alters und Invaliden-Versicherung ins Leben srete, sei noch unbestimmt, komme sie, so werde fie hoffentlich den Arbeitern zum Segen gereichen. Redner gab hierauf einen kurzen Ueberbuͤd über die letzten Ausstände in den norddeutschen Kohlen⸗ revieren und betonte, daß seiner Ansicht nach die⸗ elben in jedem Jahre wiederkehren würden, da immerhin der einmal gewedte Funke des Unfriedens anter der Oberflache fortglimme. Er selbsi sprach sich entschieden gegen die Ausstände aus und en mahnte im Falle von Zwistigkeiten eine friedliche Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zu suchen. Nur auf diesem Wege koönne die Lage der Arbeiter verbessert werden. Ferner erwähnte r »en Nutzen der Einrichtung eines geworblichen Schiedsgerichtes, jedoch auf gesetzlichen Grundlagen ind forderte, daß solche überall eingeführt werden nöchten, da fie ein Schatz für den Arbeiterstand, L Nachdem Redner noch in Kürze betont hatte, daß der Ge— verkverein auch in mannigfacher Weise für Bild— ungsbestrebungen sorge, schloß er mit der Aufforder⸗ ung, kräftig und nach jeder Richtung für die Agi⸗ ation des Vereins zu wirken und sprach die Hoff · uung aus, daß derselbe, der jetzt schon 22000 Mitglieder zählte, baldig auf das Doppelte an⸗ vachsen möge. — Zweibrücken. Parkhrauereten Zweibrücken Pirmasens. Die Bilanz für das zu Ende gegangene erste Geschäftsjahr weist ꝛeinen Gewinn von 157 653 Mt. auf. diervon sollen 36942 Mt. zu Abschreibungen, 2934 Mk. u Tantiemen an die Direktion verwendet, 6085 Mark dem ordentlichen Reserbefonds, 5000 M. dem Delkredere⸗Konto, 11835 Mkw dem Spezial⸗ Keservefonds überwiesen, 72 pCt, Dividende der-⸗ heilt und 10 154 Mk. auf neue Rechnung vor⸗ etragen werden. Die Reserven am Ende des ersien Heschäftsljahres betragen alsdann: Ordentliche kKeserbe 21035 Mk., Spezial⸗Reserve 20 000 Mark. Delkredere-Konto 5000 Mtk. zusammen 16 035 Mk. — Homburg, 12. Novb. Bei der gestrigen S5tadtrathswahl wählten von ungefähr 500 Stimmberechtigten nur 313. Trotzdem war der Berlauf der Wahl ein sehr erregter, da fich zwei dauptparteien gegenüber standen. — In Odenbach a. Glan fand am Sonn⸗ lag eine Versammlung statt behufs Agitation fur ur das Bahnprojekt Staudernheim⸗Meisenheim⸗ dauterechen, an welcher fich auch Bürger von Ddernheim a. Glan beteiligten. — Pirmasens, 12. Novb. Ein bedauer⸗ licher Unfall ereignete fich gestern bei der Heimbe⸗ sorderung der während der Wahl zum drucken von Stimmzetteln vor dem Ccfs Feß aufgestellt zewesenen kleinen Schnellpresse. Als man dieselhe vor der Druckerei abladen wollte, klippte der Roll⸗ vagen, auf dem sie stand, um, die Presse fiel zut Erde und einem Schriftsetzer aus Gohlis⸗Leipzig auf den linken Fuß, so daß der Verunglückte, wel⸗ cher rücklings zu Boden stürzte und sich dabei auch noch am Kopfe verletzte, ins Spital befördert wer⸗ den mußte. Die Maschine selbst erliit ebenfalls Beschädigungen. (A.) — Landau, 12. Nov. Die Aktiengesellschaft dandauer Volksbank beruft auf Grund eines Beschlusses des Auffichtsrathes weitere 2090 des Aktienkapitals zur Einzahlung auf den 10. Dez. i. Irs. ein. — Schhifferst adt. Nicht geringes Aufsehen rregte dahier die vor einigen Tagen plötzlich vor⸗ zenommene AImtsenthebung des seit ungefähr wei Jahren hier anwesenden Posiexpeditors duchenmeister. — pPfaälzischer Kunstverein. Die BZeneralversammlung findet am 24. d. M., Nach⸗ nittags 3 Uhr, im Vereinslokale in Speher tatt. Tagesordnung: 1) Jahresbericht, 2) Rech— aungsablage für 1888189. 3) Budget fün