d. i. seit 21. März 1887, find die Vereinsmit- alieder auf die beträchtliche Zahl von 2301 ge⸗ tiegen und keiner der vor⸗ und nachher entstan⸗ denen ähnlichen Vereine konnte einen auch nur annähernd so erfreulichen Aufschwung nehmen, er⸗ varb sich so sehr, und wie im Sturme, die Sym⸗ vathien aus allen Reihen und Schichten der Staats⸗ und öffentlichen Beamten und Bediensteten. Im abgelaufenen Jahre wurden 37 Sterbequoten im Gesamtbetrage von 68,128 Mk. ausbezahlt. Das rentierliche Stammbermögen ist auf 830,000 Mk. angewachsen und hinterliegt in auf den Verein vinkulierten Wertpapieren bei der k. Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank in Müuchen. Die Ein⸗ nahmen im Jahre 1889 betrugen 90,072 Mt. 33 Pf., die Ausgaben dagegen nur 88,768 Mt 38 Pfg., so daß fsich ein Aktivrest von 304 Mk. ergibt. Der Gesamtvermögensstand am Schlusse des Jahres 1889 betrug 89,224 Mt. — In einem pfäaälzischen Blatte wird darauf dingewiesen, daßz die von einem Angeklagten oder dessen Vertheidiger, einem Rechtsanwalie, als Enst⸗ lastungszeugen geladenen Personen aur dann zum Erscheinen vor Gericht verpflichtet and, wenn ihnen mit der Vorladung die gesetliche Enischädigung für Reise und Zeitversäumniß ent⸗ weder baar dargeboten oder durch Bescheinigung des Gerichtsschreibers des betreffenden Gerichts nach⸗ zewiesen wird, daß diese Entschädigung bei der t. Berichtsschreiberei hinterlegt ist. Roch lange, nicht derpflichtet den Eutlastungszeugen zum Erscheinen der don einem Rechtsanwalte oder Gerichtsschreiber am Schlufse der Vorladung gemachte Vermerk: „Nach seiner Vernehmung wird dem Zeugen die hm zukommende Zeugengebühr ausbezahlt.“ Die Bescheinigung des Gerichtsschreibers oder Baar⸗ zahlung, wie oben erwähnt, sind allein gesetzlich maßgebend. — Blieskastel, 22. Febr. Durch den Distriktstierarzt Weißgaenber von hier und den Bezirkstierarzt Weigand von Zweibrücken wurde bei einem hiesigen Pferde Rotz festgestellt. Die Tötung des betreffenden Pferdes 10urde autlich beantragt. Das Tier wurde im September als ausrangiertes Thevaulegers⸗Pferd in Saargemünd versteigert. 663 — Die Oekonomiegebäude des Ackerers Franz Annatin Niedergailbach sind am Montag AÄbend abgebrannt. Auch die darin aufbewahrten Begenstände find alle mitverbrannt. — Zweibrücken. Auf Grund der auf das Steinkohlenvorkommen des verlassenen Bergwerkes „Lanzenberg“ eingelegten Muthung ist dem Kauf- nann Viklor Horn in Köln unter dem Brubennamen „Lanzenberg“ das Bergwerkseigen hum in dem in den Gemeinden Albessen, Bledes⸗ dach, Diedelkopf, Ehweiler und Kusel, kgl. Bezirks⸗ umt Kusel, gelegenen Grubenfelde von 657 Hek⸗ aren Flächeninhalt, dann auf Grund der auf das Steinkohlenvorkommen der verlassenen Bergwerkes „Alexanderzeche“ eingelegten Muthung gleichfalls Obengenanntem unter dem Grubennamen „Alexander⸗ eche“ das Bergwerkseigenthum in dem in den Hemeinden Eisenbach, Neunkirchen, Oberstaufenbach und Theisbergstegen, kgl. Bezirksamt Kusel, und inn den Gemeinden Fockenberg Limbach, Gimbsbach, Matzenbach und Reichenbach, kgl. Bezirksamt Hom⸗ zurg, gelegenen Grubenfelde von 800 Hektaren Flächeninhalt zur Gewinnung aller in diesen Grubenfeldern vorkommenden Steinkohlen ver- liehen. — Zweibrücken, 18. Febr. Das Ver—⸗ brecherpaar Biewer⸗Schmitt, welches wegen Ermordung des Bergmannes Schmitt in Dudweiler ‚um Tode verurteilt und nunmehr durch Se. Kgl. Hoheit den Prinz-Regenten begnadigt wurde, ist heute früh 12 Uhr zur Abbüßung seiner lebens⸗ länglichen Zuchthausstrafe nach Kaiserslautern ver⸗ zracht worden. — Wald mohr, 12. Febr. Daß es noch mmer Leute gibt, die im Schnell⸗ und Dauerhauf geübt und hierin ganz Erhebliches zu leisten imslande sind, beweist folgender Fall welchen die „Zw. Z.“ mitteilt: Ein dahier wohnen⸗ der Metzger ging am Montag mit einem ebenfalls zier wohnenden Schlosser die Wette ein, den Weg »on Waldmohr bis Homburg (Gasthaus Dümmler) und zurück, zusammen genau 14 Kilometer, in 1 Stunde 80 Minuten zurückzulegen. Der Gewin⸗ nende sollte 20 Mk. erhalten. Troßzdem man nun lauben sollte, daß fraglicher Weg in der ange⸗ ebenen Zeit zu Fuß nicht zurüchzzulegen sei, so jat der Metzzger dennoch die Wetite glänzend ge⸗ wonnen und die 14 Kilometerstrecke sogar in 1 „tunde 20 Minuten zurückgelegt; die versäumte Zeit am Eisenbahnübergange und für Ausstellung eines schriftlichen Nachweises wurde hierbei nicht einmal eingerechnet. — Kaiserslautern. Ob während der in Bayern vorgeschriebenen Hegezeit Wild derklauft werden darf, wenn dasselbe aus dem Auslande, wo die Jagd geöffnet ist, bezogen wor⸗ den ist, diese Frage unterlag letzter Tage der Be⸗ irtheilung des hiefigen Gerichts. Ein Wirth und zugleich Adjunkt von Ordis hatte nach Eröffnung der rheinhesfischen Jagd don dort 2 Halen bezogen velche er portionweise in seiner Wirthschaft abgab. Deßhalbd unter Anklage gestellt, weil 8 11 der bayer. Jagdverordnung dies nicht zugibt, wurde er vom Schöffengericht Kirchheimbolanden freigesprochen indem dasselbe dem Wild einen ähnlichen Stand⸗ hunkt einräumte, wie den Konserven. Das hiesigt Landgericht erklärte diese Auffassung jedoch in Widerspcuch mit dem vorbezeichneten Paragraphen und verurtheilte den Beklagten zu einer Geldstrafe hyon 1Mk. — Auf der Tagesordnung der am 1. März tattfindenden Generalbersammlung der Ka mm— garn⸗Spinnerei Kaiserslautern sieht ein Antrag auf Erhdhung des Aktienkapitals und Abänderung der Statuten. — Patent-Ertheilungen. Irdch. Beyer in Langenkandel: An den Satteltrachten erstellbarer Vorderzwiesel. Nt. 51316. — P dorlacher in Kaiserslautern: Schlagwerk für Uhren. ser. 5129. — Annweiler. Ein Arbeiter des Panorama⸗ besitzers Kling dahier ging neulich die eigenthüm⸗ iche Wette ein, 14 Griebenwürste und 8 Pfund trod verzehren und Bier, soviel man ihm zu rinken gebe, vertilgen zu wollen. Aber die Auz des Wettenden waren größer als sein Bauch, denn er brachte es nur zur Vertilgung von 7 Wursten, 2 Pfd. Brod und 2 Schoppen Bier. — Landanu, 12. Febr. Heute Vormittag urz vor 12 Uhr brach in der Wohnung der im kngert'schen Hause in der Fleischzankgasse wohnen⸗ en Eheleute Henkeschuh Feuer aus, wo—⸗ zurch beinahe zwei Kinder ums Leben gekommen vären. Besagte Frau hatte sich aus ihrer Woh—⸗ uung entfernt, ihre beiden kleinen Kinder zurück⸗ assend. Der in der gleichen Gasse wohnende S„chuhmachermeister J. Lind bemerkte um die ge⸗ nannte Zeit Rauch aus der Wohnung dringen und »egab sich dahin, fand aber die Thüre verschlossen. Mit Hilfe einiger mittlerweile hinzugekommener stachbarn wurde dieselbe eingeschlagen, aber der servorbrechende starke Rauch gestattete kaum einen Umblick. Nachdem es aber gelungen war, die Fenster zu oͤffnen, fand man die Kleinen bewußt⸗ os, aber noch lebend vor, und gelang es, dieselhen vieder vollstandig zum Bewußtsein und außer Ge⸗ ahr zu bringen. Die Ursache des Feuers soll aut „Pf. Vzt.“ in aus dem Ofen gefallenen Koh⸗ en zu suchen sein. — Herxheim,, 13. Febr. Herr Josef Laux Wagner dahier, besitzt eine Gans, welche ihm ein Fi im Gewicht von 320 Gramm legte. — Germersheim. Nachdem unser kgl. Bezirlsamtmann Herr G. Ottt zum Landtagsab— geordneten gewählt wurde und alsbald sich nach München begeben wird, hat die kgl. Regierung )enselben von der Funktion als Wahlkommissär ür den dritten Wahlkreis Germersheim⸗Bergzabern enthoben. An dessen Stelle wurde der kgl. Be⸗ irksamts⸗Assessor, Herr Philipp Junker dahier, zum Wahlkommissär für die bevorstehende Reichs⸗ agswahl ernannt. — Speyer, 12. Febr. Unter Aufhebung der oberpolizeilichen Vorschriften zur Landes sischerei Ordnung für die Pfalz vom 28. September 1885 und vom 3. März 1886 wurden zurch die kgl. Regierung auf Grund der ein— hlägigen Bestimmungen der Landesfischerei · Ordnung 'ür das Koönigreich Bayern vom 4. Oktober 1884 und gemätz Art. 126 Ziff. 1des Polizeistraf⸗ gefetzbuches für den ganzen Regierungspezirk der Pfalz nachstehende Anordnungen erlassen: 1) Zu 31 Absatz 4 der Landesfischerei Ordnung: für den Karpfen wird eine Schonzeit vom 1. Mai bis inschließlich 80. Juni festgesetzt. 2) Zu 8 5 Ab⸗ atz 3: far nachbezeichnete Fischarten werden die jeigesetzten Minimal- oder Brittelmaße und zwar ur die ganze Lange des Fisches von der Kopf⸗ spitze bis zum Schwanzende (Schwanzspitzen) fen gesetzt: 30 Zentimeter für Hechte und 25 Zen meter für Karpfen. 89) Zu 8 2 Absatz 5 und 8 Absatz 13 die Bestimmungen in 8 2, i e. Fan— und Marktverbot, finden auf Karpfen während de Schonzeit und auf Hechte und Karpfen unter der Minimalmaß im ganzen Regierungsbezirk gleit maͤhige Anwendung. 4 Zu 8 17: das Einlass don bin in die Fischwasser waͤhrend der Scho zeit detr darin vorherrschenden Fischarten ist b boten. 5) Geg'nwärtige Vorschriften treten dem Tag ihrer Publikation in Wirksamkeit werden Zuwiderhandlungen nach Artikel 126 Poliz eistrafgesetzbuches an Geld bis zu 60 oder mit Haft bis zu 24 Tagen bestraft. (Pf. K. — Speyer. Die diesjähtige Anster ungsprufung für die prot. Pfarram— kandidaten wird am Dienstag den 22. Ap— aächsthin am Sitze des kgl. protest. Koasistotiun dahier ihren Anfang nehmen. — Neustadt, 18. Febr. Vor etwa Wochen wurde am hiesigen Bahnhof deim Umlade einem Reisenden ein Musterkoffer mit Messin vaaren und eine Mappe, die er als Passagierg aufgegeben hatte, ent wen det. Die Diebe dver mutheten offenbar in dem schweren Musterkoff inen größeren Geldbetrag, denn nachdem sie ihrt Irrthum eingesehen, warfen sie die zerfetzten Geger stände in den Garten des Fuhrmanns Frey, d sie der Besitzer heute auffand und der Bapdnber waltung wieder zustellte. — Beim Ausgraben eines Kellers in Alste weiler wurde, wie die „B. Zig.“ schreibt, t Mann verschüttet, welcher schwere aber nicht leben⸗ gefährliche Verletzungen davontrug. — Ludwigshafen, 12. Febr. Montag Abend zwischen acht und halb neu Uqr wurden ein Herr und eine Dame, welche vo Mannheim zurückkehrten, auf der Rheinbrüch nahe an dem Bruckenportale auf der hiefige Seite, von 2 Kerlen angerempelt und der Dam mit einem scharfen Instrumente (offenbar Messe der Wintermantel auf eine Länge von ca 20. ch durchschnitten. Es wäre zu wünschen, daß es d Polizeidehörde gelingen möge, Licht in diese, d Jewöhnliche Grenze von Rohheit überschreiten That zu bringen. — Der hiesigen freiwillig A die Summe von 700 Mk. überwiesen. — Ludwigshafen, 18. Febr. Direktor der Pfälzischen Eisenbahnen, Herr & zierungsrath Ritter v. Lavale, wurde gestern München von Sr. kal. Hoheit dem Prinz⸗Regent zur Hoftafel geladen. — Bobenheim a. Bg. Veranlaßt dur oerschiedene Zeitungsnotizen, ließ hiesige Gemeinde Verwaltung im Laufe des Vorjahres einen Que len sucher, Heirn Biswanger aus Heide heim (Mittelfranken), hierher kommen, damit der selbe womöglich hier eine Quelle aufsuche. dem betreffenden Herrn zahlreiche beglaubig Zeugnisse über seine Fähigkeit als Quellensuch sur Seite standen, so schenkte man ihm voll Zutrauen. Doch hat man sich gründlich geit Biswanger gab nach längerem Suchen eine Sie an, an der in der Tiefe von 18 —24 Fuß sich eine sehr starke Quelle zu finden sei. Schon bo her hatte man an einer anderen bezeichnett Stelle gegraben, und nichts gefunden. Man w daher vorsichtig genug, mit B. zu bestimmen, de er erst nach wirklichem Auffinden von Wasset er entsprechende Entschädigung erhalte, und das w jut. Die vor einigen Tagen vorgenomme Bohrung bis zu einer Tiefe von 26 Fuß liefen nämlich nur sehr trockenen Boden zutage. Wasser keine Spur. B. erhielt daher nur Reiselosten bezahlt. — Es dürfte dieser iber manchem Interessenten zur Mahnung Warnung dienen, mit diesem Herrn Quelle sucher, falls er wieder einmal die Pfaljz sucht, einen bindenden Vertrag aimiccüen (D. — Kirchheimbolanden, 183. Febr. Zahntechniker Schmitt ist im Besitze eines selken Zweiguldenstückes vom Jahre 1848. Do— selbe trägt folgende Inschrift: „Erzherzog Joham don Oesierreich. Erwählt zum Reichsverweser ül Deutschland d. 29. Juni 1848.“ Auf der versscite befindet sich der zweiköpfige Reichsadl und die Umschrift: „Konstituirende Versammlun in der freien Siadt Frantfurt 18. Mai 1846