olgie, welcher sich Simon Cbhristmann entzog derfelbe war in Kost und Wohnung bei dem An⸗ —XD mann trafen alle 83 wieder zusammen; es kam abermals zu Thätlichkeiten, wobei Martin seinem Pater mit dem Nagelholz schon einen Schlag auf den Kof gab, daß der Hut zur Erde fiel; der Angeklagte selbst wurde niedergeworfen. Er drängte wber seine Gegner zur Thür hinaus auf die Straße. nahm das Nagelholz wieder als Waffe an sich und verschloß die Thur. Simon und der Bater stiegen wieder die Haustreppe hinauf, um den bei der Rauferei im Zimmer verlorenen Hut zu verlangen, aber statt diesem Verlangen zu ent⸗ prechen, schlug der Angeklagte, vom offenen Fenster zas, seinem auf der Treppenpodesse, neben dem Fenster und seinem Sohne Simon stehenden Vater mit dem Nagelholz wieder auf den Kopf so, daß derselbe sofort niederstürzte. Den bewußtlosen Mann zrachte man in die Wohnung des Angeklagten, wo er im folgenden Tage starb. Todesursache war die Zertrümerung der Schädeldecke infolge des von einem Sohne erhaltenen letzten Schlages. Der Wahrspruch der Geschworenen lautete nach kurzer Beratung auf „schuldig der vorjsätzlichen Koͤrperder Letzung mit tötlichen Ausgang,“ nahm aber zu gunsten Berm ischtes. des Angeklagten mildernde Umstände an und der pSaarbrücken, 26. Febr. In der gestrigen Schwurgerichtshof verurteilte denselben nach dem Schwurgerichts⸗Verhandlung saß der 26 Jahre alte Antrage der Staatsanwalischaft zu einer Gefängnis dtaürun Eheisen a un von Sunzdach unter der rafe von vier Jahren. Anklage, am Kirmes⸗Montag, den 14. September Muünchen, 25. Febr. Der greise Nestor d. J. zu Sulzbach, den Bergmann Philpp Christe der Universität und der Akademie der Wissenschaf⸗ mann, seinen Vater, vorsäßlich mit einem Nagel- len. Prof. Or. v. Schafhäutl, ist in seinem holz, einem sehr gefähtlichen Schlag · Instrument so 87 Lebensjahre an einem schweren Uaterleibsleiden perletzt zu haben, daß diese Verletzung den Tad gestorben. derursacht habe. Der Hergang dieses unglücklichen pArmeehelme. Bei dem nunmehr ein- Korfalles ift eiwa folgender: Der Angeklagte, sein geführten rauchschwachen Pulver bilden die Helme Hater und sein Bruder Simon waren am Abend der deutschen Infanterie mit ihren weithin glänzen⸗ genannten Tages in der Wirtschaft von Wilhelm. den Beschlägtheilen ein treffliches Zielobjekt. In ille mögen mehr oder w'niger durch die Getränke deutschen Armeekreisen erwägt man nun die Frage aufgeregi gewesen sein, als zwischen den Brüdern einer Aenderung in der Kopfbedeckung oder doch vegen eines unbedeutenden Zwischenfalles sich Worte wenigstens den Erkatz der glänzenden Messingtheile wechsel entwickelte, dem bald eine kurze Rauferei des Helms durch solche aus mattem Bronce. Aus den NMineralien occ Kiedricher Sprudels bereitet: T — Kiedricher Sprudoß Dienstes nachrichten. Erlhedigt. Die Steuer · und Gemenn Einnehmereien: Deidesheim mit einer Kar lionspflicht von 10,0000 Mk; Wattenheim einer Kautionspflicht von 14,.600 Mt. ennachrichten. Gestorben: In Dudweiler Johann Valen. Wunn.; in Herrensohr Katharina Schuhmann Heinz, 66 J. a.; in Burbach Wilhelmine Kreus— geb. Kausch, 64 J. a. er ce achrichten. Muͤnchen, 26. Febr. Die Rechte Finanzausschusses der Kammer der Aba— ordneten hat des Weiteren die neuen Postulate d Unibersität München für Professuren, für Kunstg schichte, Geographie und anorganische Chem— für ein pharmacologisches Institut und einen Ber platz abgelehnt und lediglich den vom —A aus Mißverständniß zur Ablehnung beantragte Ersatz des Ordinariums für Nationaldconomie um Finanzwissenschaften, sowie eine kleine Erhöhun des Regie Aufwandes bewilligt. Berlin, 26. Febr. Der Reichsanzeiger veröffentlicht eine Bekanntmachung des Unterstaats sekrelars Schraut in Straßburg, welcher dy Finfuhr und Durchfuhr von Schweiner Rindern, Schafen und Ziegen aus Italien bis e weiteres verbietet. Kiel, 25. Febr. Ein Teil der durch Postra ub Sonderburg⸗-Flensburg abhanden lommenen Gegenstände ist im nahegelegenen War wieder aufgefunden worden; es fehlen noch HBeldbriefe mit 8306 Mk. und mit 200 Mk. eucr Ddaktion. Hier. Dem Verfasser des „Eingesandt“ he die Thätigkeit der Feldschützen diene zur Nachtich daß Zuschtiftenhne Namens unterschr— in unserem Blatte kei ne Berücksichtigun inden. Fur die ctedaktion verantwortlich F. x. Demeß Bekanntmachung Die ortsübliche Taxe für Hinau— tragen einer Leiche beträgt für je ein Träger 1,80 Mark und die Gebllt des Todtengräbers für ein großes Gre 3 Mark und für ein kleines Grab 1.* Mark. St. Ingbert, den 26. Febr Der Bürgermeister SGSeinrich. —IIXL für die bürgerliche und feine Jerausgegeben von Frau Emm Braun. 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