niederlegt und in das stille Leben eines Privat⸗ mannes sich zurückzieht. Das Schickhsal ist nicht verschwenderisch mit seinen Gaben, und es in eine seltene Fugung, daß es aus dem Schoß einer Nation einen Mann erstehen läßt, welcher das Wohl seines Vaterlandes begründet, dem ganzen Feben der Nation einen neuen Inhalt gibt, die Ideale derselben macht und die Einheit, deren Traum im Volksgeiste schlummerte, verwirklicht. Fürst Bismarck läßt das Reich stark und mächtig zurück, gerüstet gegen alle Feinde und behütet von Freunden. Möge nie der Augenblick kommen, wo das sehnende Auge der Nation sich auf das ein⸗ same Schloß Friedrichsruh richtet, worin Fürst Bismarck sein ruhmvolles Leben beschließt. Die Demission des Fuürsten Bismarck wird in ganz Europa die größte Aufregung hervorrufen; denn wo gäbe es ein Volk, welches an diesen Wechsel nicht Hoffaungen oder Befurchtungen knulpken würde? Washington, 17. März Präsident Har⸗ rison hat einen Erlaß plublizirt, wonach alle Ansidler das Territorim der Cherokesen ver— ressen müssen, bis ihnen das gesetzliche Ansiedlungs⸗ lacht gewährt wird. Fokale und psalzische Nachrichten. * St. Ingbert, 19. März. Zu unserer Freude hören wir, daß es dem jüngst in der Grube dahier durch einen Unfall schwer verletzten Bergmann Chriftian Grund aus Hassel bedeutend besser geht und somit seine Wiederherstellung zu erhoffen ist. — Auch der hiesige Einwohner, welcher vor einiger Zeit fich selbst mit einem Rasirmesser eine bedenkliche Wunde am Hals beibrachte, soll sich nunmehr auf dem Wege der Heilung befinden. * St. Ingberit, 19 März. Zur Schöf—⸗ fengerichtssitzung waren heute als Schöf— fen berufen die Herren Karl Uhl, Kaufmann in St. Ingbert, und Nik. Weidmann, Ackerer in Ober würzbach. Der 1. Fall betraf den 28jährigen Sand- former Jak. H. dahier, welcher des groben Unfugs —D0 Bergmann. welcher in gleichem Tone antwortete, auf der Straße, am ersten Weihnachtstage letzten Jahres. Auf Grund der Zeugenaussagen erklärt ihn das Gericht für überführt und verurtheilt ihn des wegen zu 6 Mk. Geldstrafe ev. 3 Tage Haft nebsi den Koften. 2. Die 43 Jahre alte Kath. Bg., Ehefrau Nk. B. aus Rentrisch wird von der Be⸗ schuidigung des Bettels freigesprochen, da in ihr die bei fraglichem Vergehen am 22 Jan. l. J. in Schnappach betcoffene Person nicht erkannt wird. 3. Der Maurermeister Jak. Sch., 34 J. a. und der Motzgermeister Chr. K., 57 J. a. dahier sind vorgeladen unter der Anklage, ohne oberpolizeiliche Erlauubnis an dem außer dem Alignement in der Blieskasteler Straße stehenden Hause des letzteren hauliche Aenderung vorgenommen bezw. angeordnet zu haben. Da nicht feststeht, ob die ausgeführte Erweiterung des Fensters als im Sinne des Ge⸗ setzes zur Verstätkung oder Wiederherstellung des Gebaudes dienend anzusehen sei, wird die Sacht zum 2. April behufs Ladung eines Sachverflän- digen vertagt. 4. Der Berufsbeleidigung zweier Gendarmen in Schnappach am Abend des 58. Januar in der Schanne'schen Wirthschaft machte aͤch der Tagner Pt. Sch. aus Friedrichsthal, 23 J. a., schuldig. Dem Feierabend bietenden Gen⸗ darmen sagte er, wenn ec protokoliert werde, sei das eine Unverschämtheit, und schimpfte später auf die Gendarmen in einer Weise, daß man es auf der Straße hoͤrte. Er befand sich in angetrunkenem Zustand. Seine Strafe beträgt 2 Wochen Gefäng—⸗ niß und für den verübten Unfug Z Tage Haft mit den Kosten. Da die Beleidigung als eine öffentliche betrachtet wird, kann auch der Uttheilsauszug während 8 Tagen an der Gemeindetafel zu Schnap⸗ pach veröffentlicht werden. 5. Am Abend der iezien Gemeinderatswahl in Rohrbach spielte sich in einer Wirtschaft eine Szene ab, welche die Bergleute Fti. Schw. 27 J. a, Il. Th. 27 J. a., Vl. W. 26 J. a., Adm. R. 47 J. a. und Nk. B. 42 J. a. hierher brachte. Dieselben befanden sich in zahlreicher Gesellschaft, als zwei Huttenarbeiter ein⸗ lraien, mit deren einem Ih. Sch. sich —LX Disput erhob, der dahin führte, daß Letztgenannter von den drei ersten Angeklagten gepackt und ge⸗ schlagen ward, während sich der letzte Angeklagte ebenfalls dazugesellte um den Gepackten festzuhalten. Uater Annaͤhme mildernder Umstände wird auf folgende Strafen erkannt: Frz. Schw. 8 Tage, Ik. Th. un Rs. Weje 3 Tage Gefängniß, Nk. B. 12 Mk. ev. 83 Tage Gefängniß, für die Verfahrens⸗ osten besteht Gesamtverbindlichkeit, außerdem trägt seder die Kosten seiner Strafvollstrecung. Die Be⸗ heiligung des Adm. R. an der Rauferei ist nicht nachgewiesen, weshalb er von Strafe und Kosten rreigesprochen wird. 6. Eine Geldstrafe von je 20 Mteb. 4 Tage Haft wird gegen 4 Milifär⸗ pflichtige der Reservbe und Landwehr ausgesprochen, da fie zwar mit Erl aubhnis ausgewandert waren, aber dieselbe in der erforderlichen Zit sich nicht haben derlängern lassen. Ein fünfter Jah. W., Ackerer aus Hassel, war zur Verhandlung erschienen, und erfolgt dessen Freisprechung, da der Antrag des Bezirkskommandos auf Bestrafung als gegenstands⸗ os zurückgezogen ist. 7. Eine Privatklage wegen Beleidqgung wird noch im letzten Augenblick von der Klägerin zurückgenommen. *In israelitischen Kultusgemein⸗ den sieht laut Entscheid des Verwaltungsgerichts⸗ hofs Personen weiblichen Geschlechts eine Berech⸗ aüͤgung, in Kultusangelegenheiten durch Stell ver⸗ reter mitzustimmen, nur dann zu, wenn und so⸗ weit ihnen ein solches Recht durch oͤrtliche Statuten oder Observanzen förmlich eingeräumt ist. *Die einschläglichen Bestimmungen bei Nachforschungen über die Bestellung aufgegebener Briefpostsendungen dürften vielen noch unbekannt sein, weßhalb wir fie hiemit wörtlich folgen lassen: 1) Vom Absen⸗ der kann die amiliche Nachforschung über richtige Bestellung sowohl bezüglich jener Briefpostsen- dzungen, für welche von der Postanstalt eine Haf⸗ ung übernommen worden ist, als auch bezüglich Jewoöͤhnlicher Briefpostsendungen durch Anfertigung )on Laufschreiben in Anspruch genommer werden. 2) Die Gebühr fuür den Erlaß eines Laufschrei⸗ dens bezüglich einer zur Post gelieferten Sendung heträgt 20 Pfg. 3) Für Laufschreiben wegen ge⸗ wöhnlicher Briefe, Postkarten, Drucksachen und Warenpcoben wird diese Gebühr erst nachträglich und nur in denjenigen Fällen erhoben, in welchen die richtig erfolgte Aushundigung der Sendung an den Empfanger festgestellt wird. 4) Für Lauf⸗ schreiden wegen anderer Sendungen ist die Gebühr dor dem Erlaß des Laufschreibens zu entrichten; die Rückerstattung derselben erfolgt, wenn sich er— zibt, daß die Nachfrage durch Verschulden der Post jerbeigeführt worden ist. 5) Für Laufschreiben, welche portofreie Sendungen betreffen, wird eine Bebuͤhr nicht erhoben. 6) Das zurückgekommene daufschreihen wird, wenn die Zustellung der Sen⸗ zung richtig erfolgt ist, dem Absender in Urschrift, venn die Sestellung verspätet oder gar nicht er- olgt ist, in Abschrift behandigt. 7) Für den Ver⸗ —X deren Bestimmungeu maßgebend. — In Hardenburg ist, wie amtlich festge⸗ tellt wurde, im Stalle von Mühlenbesitzer Wilh Behrei der Mil zbrand ausgebrochen. — Pirmasens, 18. März. Durch Beschluß der Kgl. Regierung der Pfalz wurde der Beschwerde des lungenkranken Tagners Abraham Stabel, gebüttig in Bechtelsheim hei Worms, wegen seiner slusweisung mit Familie aus Pirmasens stattge⸗ zeben, und der bezirksamtliche Beschluß, welcher dieselbe verfügt, außer Wirksamkeit gesetzt. Die er⸗ vachsenen Kosten hat die Stadt Pirmasens zu ragen. Der Senatsbeschluß wird damit begründet. daß Stabel bereits seit 24 Jahren in Pirmasens wohnt, zur Zeit nicht in besonderen Maße Unter— qzühung braucht, und daß die Kinder immer mehr hee Eitern zu unterstützen im Stande find. Würden iese Voraussetzungen aber nicht in entschiedenem Maße ich erfüllen, dann kann die Stadt Pirmasens jeder⸗ eit wieder die Ausweisung der Familie Stabel eantragen. — Pirmasens, 18. Marz. Besitz⸗ vech sei. Herr Baumeister Heinrich Zürlein verkaufte ein an der verlängerten Dankelsbachstraße gelegenes zstöckiges Wohnhaus an feinen Schwager Herrn Jakob Becker um den Preis von 16,000 Mk. — Die Wirthschaft „zur Herberge“ in der Horebstraße vurde bei der gestrigen Versteigerung der „Zig.“ ufolge, dem früheren Besitzer derselben, Herrn Zinnecker, um den Preis von 30,000 Mk. zuge⸗ chlagen. — Annweiler. Die von Herrn Gustav Ullrich s. Z. bei dem kaiserlichen Patentamt ein⸗ gereichte Stahlbeschlagerfindung wurde von Hoher Stelle als patentfähig erachtet und es vurde genanntem Maaßstabfabrikanten, da keine Finsprüche gegen diese Erfindung einliefen. seitens des Patentamtes die Ausüübung des Patentrequ zuerkannt. — Der Beschlag ist außzerst prakuse und kann an allen Sorten von Maaßstäben ang —XE —A—— —D einem häufigen Gebrauch niemals abnützen. — Aus dem Kanton Edenkoben. Do igl. Bezirksamt hatte an samtliche Gemeinden sein— hezirks Zirkuläre erlassen behufs Sammlund don Geldern aus Winzerkreisen, wilche pu Boruntersuchung bezüglich Erlangung nähein dennmisse uͤber die Natur und Entwickelung di deuwurms und Sauerwurms verwendet wirdn sollen. Diese Sammlung ist jetzt beendet und if hiemit ein Fonds gesammelt, der gewiß vielfältign stutzen bringen wird zum Heile unserer Pite Weinlande. — Speyer. Zur Berichtigung einer jüngsthe „rachten Mittheilung ist zu bemerken, daß der beh Ubsender und zugleich Empfänger (ein Handi don Karlsberg) versaumt hatte, den Frachtbrief mi dem Vermerk„bahnlagernd“ zu versehen und do zurch ganz allein die Ablieferung des Gutes u einen hier zufällig seßhaften Namensvetter der chuldete. Leßgterer scheint jedoch nicht jene harm— ofe Person zu sein, als welche ihn der Altib— chteiber hinzustellen beliebt. Die Thatsache, deh x einen Theil der Sendung bereits zu Schleude— zreisen verkauft und in geistige Geträake umgeseh hatte, läßt eher auf das Gegentheil schließen. J brigen beweist dieser Vorgang nur, daß auch da det Ausfertigung der Frachtbriefe Vorficht un Sorgfalt am Platze ist. Das frühere Karmeliterkloster Speyer, späteres Salzmagazin bezw. Zollam wird gegenwartig umgebaut. Wiederholt wurde Altertumsfunde verschiedener Art gemacht, om enen eine dieser Tage aufgefundene Kiste wi Silbermünzen aus der Zeit des großen Brands ziner der interessantesten sein dürfte. — Dürkheim, 18. März, Am Sonnk Abend wurden zwischen Gönnheim und Friedel seim auf den zwischen hier und Schifferstadt der ehrenden Postwagen mehrere Revolver schüsst abgefeuert. Glücklicher Weise wurde dadurch kenn Anheil angerichtet; der Thäter ist ermittelt. Wachenheim. Da die Portugiese Wingerte immer mehr beliebt werden wegen de zuten Wachsthums der Rebstöde und der Rentabil⸗ A der Traubensorte, sind die Reben dieser g⸗ sehr gesucht. Für blinde Reben werden 15 Mt.fü 1000 Stuͤck dezahlt, für Wurzelreben wurden vorigen Herbste 10 - 12 Mk. für 100 Stucbezab (Pf. Pr. — Ludwigshafen, 17. Marz. d Turn⸗Verein Ludwigshafen hielt am leßi Samstag seine diesjahrige Generalversammlung die sehr gut besucht war. Aus dem Rechenschan hericht eninimmt der Kur.“: Der Kassenbesen beltagt nach Abdzug der Ausgaben 1816 Mt. d Pf., wopon 1552 Ml. 90 Pf. bei der Pfalz. ber Hahier verzinslich angelegt sind. Die Geräthe un jdusigen Robiliargegensiande des Vereins ruu entiren einen Werth von 2400 Ml., woran Abnützung bereits ein entsprechender Betrag Abzug gebracht worden ist. Das Vereinsvermbe —— welch Resunat als ein sehr gunstiges bezeichnet werden mu guüdwigsdafen. Der hiesige Var — im bir lofsenen Jahr 4931 bedürftige Durchreisende. d Mitgliederzahl belief sich am Ende des Jeb auf 607. dDas Betriebsergebniß der Psa zischen Eisenbahnmen für Februar lautet ft zünsiig, iadem die Gesammteinnahme 1306/ HNt. um 104261 Mt. äuber das Ergebniß Februar 1889 hinausgebt. hsaszsche⸗ Schwurgericht. I. Quattal 1890. Zweibrüchen, 17. März, Nachm— 3 6u Zwene Verhandlung gegen Alfted Gerich 28 Ju ut Kaufmann in Neustadt a. H., wegen bent rischen Bankerotis. — Den Schwurgericht hilden die Herren: kgl. Oberlandesgerichtsral Jan als Vorsitzender, kgl. Landgerichtsräte Schner ind Fooß als beisitzende Richtet, Rechtspraln Mellaris als Gerichtsschreider. Vertreter der Staalsbehdtde: Herrkgl. 2. Staatsanwalt V BZerteidiger: Herr Rechtsanwalt, Justizrath Re gen Feschworene sind die Herren B