DAsä. II s — 14 J1 4M — Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert. der St⸗ Jugberter yy erscheint täglich min nahme der Sonn⸗ und Felertage. 2 mal wöchentlich mi Unterhaltungt ⸗Blatt und ⸗.twochs und Samstagẽ uni strirten Beilagen. a Blau ioftei dierieljahrlich 1A E60 inschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 14 75 einschließlich 40 Zustellungsgebuhr. Die rnctuugsgebühr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgi bei Inseraten aus der ꝓena , beil außerpfalzischen und solchen auf welche die Expeditios netenfi cribeiu. 163. Neklamen 80 . Bei maliger Sinrndung wird nur dreimalige berechnet. Je 8.. Deutsches Reich. Muͤnchen, 5. April. Reichsrath Graf u Ortenburg hat sein Referat zum Etat der Finnahmen und Ausgaben der Staat seisen- sahnverwaltung abgeliefert. Gegen die ammtlichen Beschlüsse der Kammer der Abgeordneten vzesteht von Seiten des Referenten um so weniger eine Erinnerung, als dieselben ausnahmslos auf Anregungen bezw. Anträge der k. Staatsregierung lbst zutückzuführen find. Die Erhöhung der beiden Finnahmepofitionen erfolgte im Hinblick auf die inzwischen bekannt gewordenen Erträgnisse des Güter⸗ zerkehrs in den drei ersten Quartalen des Jahres 1889 und was die Ausgabe betrifft, so erfolgte die Mehrung, um der Eisenbahnverwaltung die Mittel zur Aufstellung von etwa 800 Ablöswärtern nn bieten, die weiteren Erhöhungen aber in Anbe⸗ jracht der seit Aufstellung des Budgets ansehnlich gestiegenen Kohlen⸗ und sonstigen Materialienpreise. Referent berührt alsdann die herbe Kritik der haherischen Eisenbahnverwaltung, welche im Laufe deßs vorigen Sommers an die Oeffentlichkeit trat. Was zuvörderst den eigentlichen Ausgangspunkt dieser ganzen Polemik betrifft, so müsse denn doch sonstatirt werden, daß die vielbesprochene „Ueber⸗ zütdung des Personales“ zu denjenigen Faktoren, velche die Katastrophe vom 7. Juli v. Is. herbei⸗ zeführt haben, nicht gehött. Von drei in dem Roöhrmooser Prozesse Angeklagten hatten jedenfalls pwei den Dienst angetreten, lurz bevor das Unglück zeschah. Vor solchen Weichenstellungen schützt wohl jein System“, die Behauptung, der ganze Orga⸗ nismus der bayerischen Staatsverwaltung gehöre in diesem Falle auf die Anklagebank, macht sich rhe⸗ —XEL Der Kammer der Abgeordneten wurde jon den Staatsministerien des Aeußern und der Finanzen ein Nachtrag zum Entwurfe des Finanz⸗ gesehez, dann ein Nachtrag zu dem Gesetzentwurfe über den Bedarf für Erweiterungs⸗, Ergänzungs⸗ und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen Ztaatseisenbahnen vorgelegt. Berlin, 5. April. Eine Allerhöchste Ka⸗ sinetts ordre verlangt, daß das Offizier⸗ otps sich auch aus den ehrenwerthen bürger⸗ lichen Häusern ergänze. Sie ladelt, daß für die Annahme von Offizieren seitens der Komman⸗ deure das Abiturientenexamen als unab⸗ weisbare Bedingung verlangt werde. Sie miß⸗ biligt ferner die übermäßig hohen Pribafzu— lagen für die Offiziere, besonders bei der Ka- vallerie, und drückt den Wunsch aus, daß nur die ommandirenden Generäle repräsentieren, während die anderen Offiziere ein einfaches Leben führen jollen. Der Kaiser spricht seinen Willen dahin us, daß in der Regei die Kommandeure bei der Insanterie, den Jaͤgern, der Fußartidlerie und den Pionieren nicht mehr als 45 Mk., bei der Feld⸗ uttilerie nicht mehr als 70 Mk. und bei der Ka⸗ allerie nicht mehr als 100 Mk. an monallicher Zulage fordern., Ich wunsche bon Hergen, daß in jeder meiner Offiziere nach erfüllter Pflicht rit Lebens froh werde. Dem überhandnemen⸗ Luxus in der Armee muß aber mit allem senst und Nachdruck enigegengelreten werden.“ „Berlin. Vom Reichsdersicherungsamt wurde Bundesrath die Ausdehnung der gesetzlichen nfallbersiche rung auf das gesamie Hanmd⸗ 8 in Anregung gebracht. Eine deshalb schon inne abgegebene Denkschrift erzielte keinen sor⸗ ulitten Gesehentwurf. Nunmebr in auch ein⸗ Dienstag, 8. April 1880. 285. Jahrg desfallfige Vorlage behufs Ausdehnung der Unfall⸗ „ersicherung auf die Seefischerei ausgearbeitet. Moͤglicherweise geht der Gesetzentwurf noch in der iesjährigen Frühjahrssession dem Reichstag zu. Ausland. London, 5. April. Die Krankheit des Zaren ist jetzt doch bestätigt, er leidet an Nerven⸗ krisen mit folgenden Fieberanfaällen. Paris, 53. April. Ministerpräsident Crisbi besucht, wie verlautet, am Osterdienstag den Grafen Waldersee in San Remo. Lotale und pfälzische Raͤchrichten. * St. Ingbert, 8. April. Die auf gestern Nachmittag im Café Becker einberufene Bersammlung bayerischer Bergleute; zur Beratung der Statuten des zu gründenden secht sschutzvereins war sehr zahlreich, von mehr als 5300 Bergleuten besucht. Der 1. Vorstand des provisorischen Ausschusses Bergmann darl Kaiser eröffnete dieselbe und gab darnach de⸗ annt, daß die bayerischen Bergleute von Hassel einen neuen Vertrauensmann zu wählen hätten, da der fruüher gewählte Pet. Schwerdt (von dem ein Kamerad bestimmt erklärt hatte, daß er an⸗ nehme) abgelehnt habe. An dessen Stelle wählten die anwesenden Hasseler den Bergmann Jak. Geb- hardt als ihren Vertrauensmann. Derselbe nahm die Wahl an und begab sich an den Tisch des Ausschusses. Hierauf drachte das Ausschußmitglied Bergmann Hoos nach kurzer Ansprache dem ober⸗ jen Bergherrn S. K. H. dem Vrinzregenten ein )reifaches Glückauf, worin Alle kräftigst einstimm- en. Der Schriftführer Nik. Busch machte die gergleute darauf aufmerksam, daß Bemerkungen be— reffs der Statuten kurz gefaßt werden mögen und er⸗ nahnte zur Einigkeit. Bergmann Presser, Aus⸗ chußmitglied, ergriff das Wort zur ausdrücklichen krklärung, daß fie keine Sozialdemo⸗ kraten seien, auch nicht gegen die Be— amten auftreten, sondern nur als Arbeiter ihr Recht behaupten wollten. Der Vorfitzende Kaiser nachte die Mittheilung, daß die auflliegenden Listen zur Einzeichnung für hiesige Mitglieder der Be⸗ egschaft bestimmt und nur diese, nicht die früheren ziltig seien; dagegen behalten die früheren Unter⸗ chriften auswärtiger Mitglieder Giltigkeit. Nach diesen mehr allgemeinen Bemerkungen fand dann zurch Nik. Busch die Vorlesung und durch Jak. doos und Hrch. Presser theilweise naäͤhere Er⸗ auterungen der Statuten siatt. Aus denselben ind wir in der Lage, Nachstehendes zu veröffent⸗ lichen: Der Rechtsschutzverein St. Ingbert hat seinen Sitz in St. Ingbert und tritt mit dem 1. April dss. Is. in Thätigkeit. Derselbe bezweckt die Ver⸗ retung der Rechte seiner Mitglieder gegenüber der 2nappschaft, dem Bergamt und der Berufsgenofssen⸗ schaft. Dies sucht er womöglich durch gütlichen Vergleich, andernfalls durch Prozeß durch alle Instanzen zu erreichen, zu welch letzterem der Ver⸗ ein die entstehenden Kosten vorschießt. Doch prüft der Ausschuß vorerst, ob die einzelnen Forderungen bon Mitgliedern berechtigt sind. Wird ein ob⸗ siegendes Erlenntnis erstritten, so hat das betr. Mitglied die Auslagen zurückzuerstatten, ist da⸗ zegen der Prozeß erfolglos, so trägt die Kosten der Verein. Ferner will der Verein seine Mit⸗ zlieder und deren Angehörige unterstützen, falls der Ausschuß dies als nothwendig anerkennt. Ditglied des Vereins kann jeder Bergmann der Hrube St. Inabert werden, welcher sich anst äüem— dig gegen die Beamten sowie gegen die Milglieder des Rechtsschutzoereins benimmt; der Jahresbeitrag stellt sich auf 1 Mark, die Eintritts⸗ Jebühr auf 50 Pfennig. Die Mitglieder haben hren Anspruch auf den Schutz des Vereins durch »en Befitz einer Vereinskarte nachzuweisen, welche illjährlich erneuert werden muß. Hat ein Mitglied die Verfolgung einer Sache dem Verein übertragen, io darf es in ebenderselben keine selbstständigen Schritte thun. Der Verein verfolgt keine po⸗ litische oder Religionssache, son⸗ dern eine reine Brodfrage. Der Vereinsausschuß besteht aus den Vorständen, Schriftführern, Rech- ner, Beisitzern und Vertrauensmännern. Jedes Ausschußmitglied ist zugleich Vertrauensmann; die Vertrauensmänner haben die Anmeldungen ent⸗ gegenzunehmen, Beiträge zu erheben u. s. w. Faͤhrlich sollen zwei Generalversammlungen und nonatlich eine Ausschußsitzung stattfinden. Beson⸗ dere Generalversammlungen werden durch den Vor⸗ tand einberufen, auch bestimmt derselbe über Er⸗ joͤhung oder Herabminderung der Beiträge. Der usschuß wird von den Mitgliedern auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der aus dir Rechnung ich ergebende Ueberschuß soll verzinslich angelegt verden. Bei einer Zahl von nur 25 Mitgliedern st der Verein als aufgelöst zu betrachten und soll ‚ann das Vermogen desselben an die Waisen von Piitgliedern enitfallen. Die vorstehend auszüglich erwähnten Statuten vurden von der Versammlung durch allgemeinen Zuruf angenommen, auch der provisorische Aus⸗ chuß als solcher anerkannt. Von Niemand wurde ziergegen eine Erinnerung vorgebracht. Bergmann Presser betonte nochmals den Charakter des Ver- eins, der nur die Brodfrage betreffe, und brachte ein dreifaches allseitig erwidertes Hoch auf den deuischen Kaiser aus. Hiermit war das Geschäft⸗ liche erledigt, und folgte der allgemeine Gesang des Liedes: „Glückauf, der Bergmann kommt“. sachdem noch Bergmann Hoos einige zum Zu⸗ sammenhalten aufmunternde Worte gesprochen hatte, erfelgte durch den Vorfitzenden der Schluß der Lersammlung. * St. Ingbert, 8. April. Am Charfreitag sowohl als am Ostersonntag hotten wir das praäch⸗ tigste Frühlingswetter, welches vielfach zu Aus- luügen benützt wurde. Namentlich an letztgenanntem Tag war der Fremdenverkehr in unserer Stadt ein rechi bedeutender. Der zweite Ostertag dagegen jeigte ein trübes Gesicht und war an Regenschauern Janz ausgiebig, so daß der Verkehr sich nicht Kark entfaltete *— Postal isches. Nach einem kürzlichen Frlasse des Reichspostamts ist es von jetzt ab all— zjemein gestattet, Drudsachen in Rohleu⸗ 'orm zur Beförderung mit der Briefpost gegen kẽntrichtung des Drucksachenportos bei den Postan⸗ zalten einzuliefern. Diese Sendungen dürfen das Maß von 45 cem. in der Länge, sowie das Gewicht »on 1ukgr. nicht überschreiten und müssen im Jlebrigen den für Drucksachensendungen geltenden Vorschtiften entsprechen. Von dieser Bestimmung vird Bayern vorerst nicht berührt, denn z. 3. ind Drucksachen in Rollenform aus Bayern nach zem Reichspostgebiet nicht zulässig; während solche Sendungen im inneren Verkehr bis zu 35 em lang ein können, darf im Verkehr mit Oesterreich- UIngarn die Laänge von 48 em. und im Weltpost⸗ erlkehr die Lange von 75 cem. in keinem Falle herschritten werden.