Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert. der St Ingberter W erscheint täglich mit Außsnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 3 mal wochentlich mit Unterhaltungs ⸗VBlatt und Mittwochs und Samstags mit seirten Beilagen. as Blait kostei dierieljahrlich 14 60 4 einschließlich Trägerlohn; durch die Poß bezogen 14 78 , einschließlich 40 ⸗ Zuflellungsgebuhr. Die rickungsgebühr ar die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der — bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition emu Abein 12 Neklamen 30 2. BVei Amaliger Ginrackung wird nur dreimalige berechnet. VIi. Deutsches Reich. Berlin, 21. Mai. Die Militär⸗Kommission eendete auch heute nicht die allgemeine Rebatte und vertagte sie bis zum 6. Juni. Der — Do—— schon kurz gemeldet, über je ünftige Organisation des Heeres, horüber bislang nur erste Entwürfe existirten. Die slehende Organisation solle allmälig verstaäͤrklt und ide neuen Armeekorps gebildet werden. Aus drei zaͤhrgangen Dien iauglicher würden jährlich 116800 sammen also 834,600 Mann zurückgestellt, ferner uß den bedingt tauglich erklärten 20,000 Mann. sso zusammen 54,500 entnommen werden konnen. — hindest Forderung für die Durchführung einer so- ven Äusgestaltung der Waffen, wofur sie erforder⸗ d. Die Ersatzreserve sei zunächst noch unentbehr ˖ d. später werde sie entbehrlich. Diese Ausfuhrung segnete vielfachem Widerspruch. Die Linke stellte en Satz auf; „Kein peuer Soldat ohne verkürzte genstzeit.“ Der Minister erklärte, prinzipiell sei zweijährige Dienstzeit unangänglich, fakultative rleichterungen aber diskutirbar. Serlin, 21. Mai. Der Abg. Siegle nateelid.) hat, von den Nationalliberalen merstützt, den Antrag eingebracht, den Reichskanz⸗ et zu ersuchen, statistische Auf nahmen über ie Lageder arbeitenden Klafssen gzbesondere über Arbeitszeit, die Lohnverhälmisse ind die Kosten der Lebenshaltung der Arbeiter ign verschiedenen Berufszweigen vornehmen zu tsen. Berlin, 22. Mai. Der „Reichsanzeiger“ widet die Ernennung des bayerischen Mi—⸗ usters Frhrn. v. Feilitz sch zum Bundesrats⸗ ebollmächtigten. Berlin, 22. Mai. In der heutigen Plenar⸗ aizung des Bundesrats wurde der Beschluß es Reichstages, betreffend die Vorlegung des Ent⸗ murss eine Militär⸗Strafprtozeßord⸗ ung dem Vorsitzenden des Bundesrats über⸗ Jiesen und der Eniwurf einer Verordnung vom 4. April 1838, betreffend die Abanderung und ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu dem zeiete über die Kriegsleiflungen genehmiggt. gerlin, 22. Mai. Die gestrige Erklärung vsKriegsminifters in der Militär⸗Reichs⸗ uutlommisfion erregten, dem „Frkf. J.“ zu Foige tohes Aufsehen: trotz aller Bedenken Windthorst's iird aber die Annahme der Vorlage unter wiuzung des Zentrums voraussichtlich er⸗ en. Ausland. London, 21. Mai. Im Un ter hause soll woachtt eine Debatte über die gegenseitigen Be⸗ wehungen Englands und Deutschlands in »dafrika angeregt werden, um Bestimmtes üder ndehliche Konzeffionen Salisburys zu erfahren. London, 22. Mal. Prinz und Prin⸗ uin Heinrich von Preußen kamen tern von Windsor nach dem Buckingham Palast. Nr Prinz wohnte der Truppenparade anläßlich des beburtgtags der Ktönigin, dem vom Marineminister wanstalteien Prunkmahl, sowie dem Empfange dei edh Solisburg im Auswärtigen Amte bei. Bern, 22. Mai. Der Bundesrat genehmigte n Borlagen fur die Junitagung der Bundes⸗ utsdersammlung. Es sind deren 87, darunter ad Kebifion der Bundesherfaffung, das Auslieferungs— Freittag, 23. Mai 1890. 25. Jahrg. jesetz und der Bericht über die Berliner Arbeiter⸗ chutzkonferenz. Paris, 21. Mai. Telegraphenkon— dreß. Die Tarifkommission verhandelle gestern sber einen Antrag betreffend die Einführung eines iternationalen Einheitstarifs für Europa und ibe⸗- hloß, zu empfehlen, den Antrag an das Berner zureau zum Studium und Referat beim nächsten dongresse zu verweisen; der Antrag Frankreichs uf Neueintheilung der Sprachen für den inter⸗ ationalen Verkehr wurde angefichts mehrseitigen Viderspruchs zurückgezogen. Paris, 22. Mai. Deputirtenkammer. Zei der Verhandlung über das Preßgesetz be— mtragt Moxime Lecomte, die Zustandigkeit für Zerleumdungen den Geschworenen zu belassen, für Zeleidigungen dagegen den gewoͤhnlichen Gerichten u überweisen. Pelletan bekämpfte den ganzen Ge— tzentwurf mit großem Nachdruck. Der Justizminister pricht fich dahin aus, daß man den Geschworenen zie Aburteilung der Verleumdungen überlassen, die der Beleidigungen aber den ordentlichen Gerichten uweisen muͤsse. Die Regierung siellte diese For⸗ zerung nicht, um sich selbst zu verteidigen, sondern im ihre Beamten vor Beleidigungen zu schützen. der Minister verlangt, daß zur Beratung der ein⸗ elnen Artikel übergegangen werde. Die Kammer eschließt, nicht in die Beratung der einzelnen Irtikel einzutreten. Das Gesetz in somit verworfen. Lorale und pfälzische Nachrichten. * St. Ingbert, 23. Mai. Gestern Nach⸗ nittag 4 Uhr erfolgte die feierliche Uebertragung der Leiche des so rasch dahingeschiedenen Knapp⸗ chaftsarztes Dr. Six vom Sterbehause nach dem gahnhofe. Dem Kondukt voran schritt unter den ernften Klangen eines Trauermarscheßs die Berg⸗ apelle, dem Leichenwagen folgte ein Bruder )es Verstorbenen, ebenfalls Arzt, die Beamten des gl. Bergamts und sonstige Leidtragende, welchen ich eine laͤngere Reihe von Bergleuten in Uniform uinschloß. Um Bahnhofe fand noch die Einsegnung zer Leiche durch den Geistlichen statt. Dieselbe vird in die Heimat des seinem Wirkungskreis so rüh Entrissenen verbracht. » St. Ingbert, 28. Mai. Wie ja allge⸗ nein bekannt ist, kann jeder, der ein sehendes zewerbe betreibt, für Zwecke seines Betriebes uußerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen diederlassung Waaren aufkaufen oder solche anf⸗ aufen lassen. Hierzu muß aber der Kaufer stets nit einer von der Gewerbeordnung vorgeschriebenen degitimationskarte versehen sein. Jüngst am, wie wir lesen, der Fall vor, daß ein Metzger zurch oberstrichterliches Urleil bestraft wurde, weil r eben nicht mit der Legitimationskarte versehen var. Es duͤrfte deshalb im Interesse der Gewerbe⸗ reibenden liegen, auf die einschlagige Gesetzesbe⸗ immung hinzuweisen. Dieselbe besagt: „Der Inhaber der Legitimationskarte lalso der Gewerbe⸗ reibende oder dessen Reisender) ist verpflichtet, die⸗ elbe währen d der AUsübung des Ge— verbes (hier beim Aufkaufen oder beim Suchen on Waarendestellungen) bei sich zu führen, uf Erfordern der zustäändigen Behörden oder Be⸗ mten vorzuzeigen und, falls er hiezu nicht im 5tande ifl, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur derbeischaffung der Legitimationskarte einzustellen.“ Unter diese Vorschrift fallen nicht nur Kaufleutt ind Fabrikanten, sondern alle Gewerbetreibende, zandler. Krämer. Wirte und Handwerker. Nament⸗ lich den Kleinhändlern, die ja oft sich außerhalb hres Wohnortes aufhalten, sei zu ihcem eigenen Nutzen vorgenannte Bestimmung in Erinnerung gebracht. * St. Ingbert, 23. Mai. Da die Brut- zeit der Vögel jetzt herangekommen ist, machen wir an dieser Stelle nuf den 8Z 368, Ziffer 12 des st.⸗St. G.B. aufmerksam, wo es heißt: „Mit Beldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt Eier oder Junge von Singvögeln oder jagdbarem Federvieh usnimmt.“ *— Wie verschiedene Blätter melden, hat das hayerische Staatsministerium kürzlich den Direltoren der höheren Lehranstalten aufgegeben auf die Ver⸗ minderung des Zudranges zu den Univer⸗ sätsstudien nach Thunlichkeit hinzuwirken. Ins- desondere sollen diejenigen Schüler der 8 obersten dlassen, welche weder eine größere Vefähigung be⸗ äãtzen, noch durch ihre äußeren Verhältnisse als so hzegünstigt erscheinen, daß sie die Hindernisse leichter u überwinden vermögen, welche sich einer die aka- demische Vorbildung bedingenden Laufbahn entge⸗ Jenstelien, von der Ergreifung eines derartigen Be⸗ cufs in geeigneter Weise abgemahnt werden. — Vom Pfalzischen Dienstbotene dift wurden heuer nachgenannte Dienstboten mit zeigefügten Präbenden bedacht: In Ludwigshafen: 30 Mi. erhaͤlt Katharina Holstein. 38 Jahre bei Witiw. Karl Karcher; je einen Ehrenbrief erhalten datharina Silzer, 15 Jahre bei Chr. Merdian, S„chlofsermeister; Elisabetha Zimmermann, 15 Jahre zei Geschäftsmann Georg Bechker; je 10 Mk. er⸗ jalten: Hildegard Kornmeier, 20 Jahre bei Kauf⸗ nann Wilh. Guth; Marie Kornmeier, 18 Jahre hei demselben; Ehrenbriefe erhalten: Wittwe Elisa⸗ hetha Steegmilller, 8 Jahre bei Meztzgermeister L. Joos; Mivra Daubenthaler, 58 Jahre bei Stadt⸗ chreiber Eugen Schoͤnhöffer; Rosa Friedrich, 58 Jahre bei Kaufmann Ludwig Pistocius. — In Fran⸗ ẽnihal: 150 Mk.: Katharina Fuchs, 17 Jahre bei Zfatrer Laurier, seit 1888 aus dem Dienst; 50 Nk.: Elisabeth Walter, 38 Jahre bei Familie deineweber in Picmosens bezw, bei Lederhändler )einr. Jakob August Perron in Frankenthal; einen weiten Ehrenbrief ohne Geld erballen: Margaretha Zutter, 16 Jahre bei Notar Koͤster in Bellheim vezw. bei Mediginalrath Dr. Zoller in Frankenthal, Iuliane Hof, 15 Jahre bei Sbpezereihaͤndler Ph. Fuhrmann; Eda Margaretha Daumel, 15 Jahre Fei Landgetichtsdirektor Fahr; Geldbelohnungen von e 10 Mt. erhalten: Anna Maria Augustin, 20 Jahre bei Reallehter Knapp; Susanna Deubert, 0 Jahre tdei Witiwe Regina Müller; Ehrenbriefe rhauen: Marie Rheinhardt, 58 Jahre bei Apotheker 2öw; Katharina Giloy, 5 Jahre bei Bezirksbau- chaffner Lehner; Marie Burlkard, 5 Jahre bei dommerzienrath H. Mundler. — Die jungste Kreiskirchenkollekte fur den Kirchenbau in Biesingen lieferte ein Ge⸗ ammterträgnis von 3015.92 Mark. — Kaiserslautern. Die hiefigen Wirt⸗ chaften der Brauerei⸗Gesellschaft Eichbaum vormals ch. Hoffmann in Mannheim, nämlich: 1) „Zu den drei Mohren“, 2) „Zur Schuützenlies'!“, 8) „Zum goldenen Pflug“, 4) „Zur Bierbrauerei helbert“, in der Fackelstraße, 8) „Zur Bierbrauerei Helbert“, in der Mühlfraße, 6) „Zum Wittels- ‚acherhaus“, gingen an die Bayerische Bierbrauerei⸗ Zesellschaft vormals H. Schwaitz in Speher über.