Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. de St Iugberter e erscheint taͤglich mit Anahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöochentlich mit Unterhaltungs⸗Vlatt und Mitiwochs und Samstags mit scrirten Beilagen. as Blatt koftet vierteljahrlich 1A G60 einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1.M 75 -—, einschließlich 40 A Zustellungsgebnhr. Die rickungsgebübr fur die 4espaltene Garmondzeile oder deren Raum ee bei Inseraien aus der ꝓie 10 , bei außerpfaltischen und solchen auf welche die Erpeditior Auskunft ertheilt. I3 4. Neklamen 80 Bei 4maliger Cinruckung wird nur dreimalige berechnet. Je 16589. Deutsches Reich. Berlin, 9. Juli. Der Staatssekretär des xeichs⸗Justizamts, Wirkl. Geh. Rath v. Oehl⸗ qlager, hat heute eine Dienftreise nach Leipzig mereien. Er scheint der Unltersuchung gegen daänhold und Genossen wegen Hochverraths sonderes Interesse zuzuwenden. Wie neuerdingẽ iug Leipzig berichtet wurde, steht in dieser Sache t den vereinigten Strafsenaten des Reichsgerichts herhandlungßtermin an. Die verhafteten Ange⸗ jaglen, welche in Berlin wohnen, find anarchistischer 4gtation verdächtig und sollen hier Flugschriften eihteitet haben, die neben schweren Majestätsbe⸗ eidigungen. den Thatbestand des Hochverraths in ih schließen. — Wie der „Hamb. Korr.“ aus diel meldet, if Prinz Heinrich gestern Ibend dort eingetroffen. Eine Erkrankung der hrinzessin Irene hätte ihn zur Rückreise veranlaßt. Zerlin, 10. Juli. Bei der feierlichen ledergabe Helgolands beabsichtigt der daiser mit der deutschen Flotte und der brinz von Edinburg mit einem englischem geschwader anwesend zu sein. Den „Berl. Pol. Jachc.“ zufolge soll die Uebergabe Helgolands an deutichland in der dritten Woche des Juli er⸗ olgen. Helgoland würde bis zur Einverleibung n Preußen unter das Reichsamt des Innern ge⸗ jelt und von einem Kommissar verwaltet. Der Siaatssekretär des Innern v. Böiticher soll gegen bnde Juli nach Helgoland gehen. [Die „Nordd. Alg.Zig.“ demenlirt dagegen die Angabe der Hamb. dacht.“ bezüglich einer angeblich geplanten feier ichen Uebergabe der Insel Helgoland an Deuisch and. Eine solche Feststellung vor Erledigung der ꝛatlamentarischen Vorstadien sei unmöglich.]) Berlin, 10. Juli. Der „Reichs⸗Anzeiger“ reibffentlicht heute das deutsch⸗englische Ab⸗ ommen in deutschem und englischem Text. Berlin, 10. Juli. Fürst Sismarcsoll in mer Unterredung mit Herrn Rittershaus, dem dohn des bekannlen Dichters, der jetzt das „Frank ⸗ utter Journal“ übernommen hat, erklärt haben, thabe die Kandidatur in Kaisers lau⸗— etn abgelehnt, weil der Wahlkreis unsicher sei, ud um nicht gegen seinen Nachfolger sprechen zu nüsen. Das Äbk ommen mit England, soll er ernet bemerkt haben, würde er nicht so abge⸗ closen haben, da Helgoland wohlfeilet zu haben awesen sei. Die Fassung der Arbeitererlafse 453 rühre von ihm, nicht von Miquel Leipzig, 10. Juli. In dem heute vor dem lachsgericht verhandelten Hoch verratspro⸗ sse gegen Schneidermeister Reinhold und fen Fran, sowie den Maler Behr' und den Aleset Wagenknecht, samtlich aus Berlin, & der Aufforderung zur Ermordung des n und der Vorbereitung einer gewalisamen uung des deutsches Reiches, sowie der Belei- un des Kaisers wurde die Frau Reinhold zu n Zuththans und S. Jahten Ghrven —* die übrigen Angeklagten 'aber frei⸗ XXX ondon, 10. Juli. Die Verhandlungen über dan erungen in der Zusammensetzung des inets dauern fort. Es verlautet, Smith 6 den Pairsstand erhoben, dafür — aus en Lord Hartingtions, der forigeseht Portefeuille Freitag, 11. Juli 1890. 25. Jahrg ablehne — Lord Randolph Churchill Führer des Unterhauses werden. Bergen, 10. Juli. Kaiser Wilhelm hal jeute Vormittag um 10 Uhr unter dem Salut »es gesamten Geschwaders auf der Kaiser-Yacht „Hohenzollern“ die Weiterfahrt nach Eid (Hardanger) ingetreten. Brüssel, 9. Juli. Die Regierung brachte jeute in der Kammer die Kongoborlage ein, vonach der Kongostaat 25 Millionen Franken er⸗ jält: zunächst einmal 5, dann jährlich 2 Millionen. Zönig Leopold verwacht den Kongostaat seinem dande. Paris, 10. Juli. In der Deputirtenkammer zrachte der Boulangist Laur, eine Interpellation über das deuisch ˖ englische Abkommen ein. Der Minifter des Aeußern Ribot erklärt, er stehe der dammer zur Verfügung. Trotz der Zwischenrufe eitens der Kammer: „In einem Monat!“ bestehl daur auf seiner Interpellation. Da der Vertrag „eröffentlicht sei, können die Abmachungen auch be⸗ sprocher werden. Ein Stillschweigen Frankreichs in diesem Augenblicke würde einer Verzichtleistung zleichkommen. Uebrigens wünsche er nur die Frage zu stellen und überließe es dem Abgeordneten Brisson, dieselbe weiter zu eroörtern. Brisson er⸗ llärte, er räume dem Abgeordneten Laur die voll⸗ taͤndige Freiheit seiner Handlung ein, nehme jedoch nieselbe auch für sich in Anspruch. Die Interpellation vurde mit 220 gegen 181 Stimmen um einen Monat vertagt. Madrid, 10. Juli. In der gestrigen Ver⸗ ammlung der Führer der liberalen Partei erklärte Sag asta, die Liberalen würden fori⸗ 'ahren, die Monarchie und die Freiheit zu unter⸗ dützen und fie würden sich nicht mit den anderen Parteien vereinigen. Bei den Wahlen seien fie ber⸗ oflichtet, ihre Rechte zu verteidigen. Die car⸗ istischen Blätter veröffentlichen eine Kund- jebung der Partei, die das Uebergewicht der dirche in der Regierung und dem Staat, Er— ziehung und Familie empfiehlt, weiter den Spaniern rät, diese Grundsätze hoch zu halten, um endlich die glücklichen Zeiten vergangener Jahrhunderte wieder herzustellen. Mom, 9. Juli. Aus sonst guter Quelle ver⸗ lautet, daß England und Frankreich sich, auf der Grundlage eines Verzichts seitens Eng⸗ lands auf seine zollpolitischen Rechte in Tunis, Aber Afrika verftändigt hätten. Den betreffenden englisch⸗franzoͤsischen Abmachungen wird hier mit einiger Besorgniß entgegengesehen. um so nothwendiger ist es, die Bevoölkerung wie⸗ derholi mit den wichtigsten Bestimmungen des Ge⸗ setzes bekannt zu machen. Man nimmt gewoͤhnlich an, daß es nur die Arbeiter betreffe. Dem ist nicht so, denn auch den Wünschen der kleinen jelbstfitändige Gewerbetreibenden ist zdurch die schließlich noch in das Gesetz aufgenom menen Bestimmungen über Selbstverficherung und Weiterverficherung thunlichst Rechnung getragen worden. Hiernach koönnen Handwerker, tleine Landwirthe ⁊c., welche nicht ver⸗ icherungspflichtig find, sich, dafern fie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht dauernd erwerbsunfähig find, in der zweiten Lohnklasse selbst versichern. Sie haben dann aller⸗ dings den ganzen Beitrag als Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und um den Reichszuschuß zu ge⸗ winnen, noch wöchentlich einen Zusatz von 8 Pfennig zu leisten. Ebenso können solche, welche als Gesellen, Arbeiter, Dienstboten 2c. in Gewerbe oder Landwirthschaft gearbeitet haben und deshalb der Versicherung angehören, fich, wenn fie selbstskändig werden und die Verficherungspflicht für sie aufhört, selbst ver⸗ sichern. Auch diese haben außer den vollen Beiträgen einen als Ausgleich für den Reichszu⸗ schuß dienenden Zusatzbeitrag von wöchentlich 8 Pfennig zu leisten. In besonderer Berücksichtigung der selbstständig werdenden kleinen Handwerker und kleinen Landwirthe ꝛc. sind diese als Betriebs⸗ unternehmer, wenn fie regelmaͤßig nicht mehr als einen Lohnarbeiter beschäftigen (Lehrlinge ꝛ⁊c., welche keinen Lohn erhalten, können sie daneben noch haben), und nachdem fur sie auf Grund der Verficherungspflicht vorher wahrend mindestens fünf Beitragsjahren Beiträge entrichtet worden find, bei Fortsetzung oder Erneuerung des Ver⸗ ficherungsverhältnisses von der Beibringung des Zusatzbeitrages von 8 Pfennig befreit. * St. Ingbert, 11. Juli. Angefichts der starken Bewegung gegen den Impfzwang, welche zur Zeit einmal wieder entfacht worden ist, hat es dieser Tage der Magifstrat von Rürnberg für angezeigt erachtet, darauf aufmerksam zu machen, daß ein kürzlich durch die deutschen Blätter ge⸗ zangenes Urteil des k. preußischen Oberlandesge⸗ cichts zu Frankfurt — wonach eine mehrmalige Bestrafung wegen Impfweigerung nicht zulässig sei nach dem Rechtssatze „no bis in idem? — daß dieses Urteil für das Koͤnigreich Bayern völlig be- langlos sei. In Bayern sind in dieser Beziehung nur die Entscheidungen des kgl. Oberlandesgerichts München maßgebend, dieses aber hat schon zweimal entschieden, daß wiederholte Bestrafung wegen Impf⸗ weigerung, auch im Laufe ein und desselben Impf⸗ jahres zuläsfig sei. *— Der nachste Extrazug Straßburg⸗ Berlain wird am Montag den 4. August von Stcaßburg abgehen, an welchen nachmittags An⸗ jchluß für Reisende aus hiesiger Gegend in Landau und Neustadt a. H. Gelegenheit geboten ist. — Zweibrücken. Wie der „Pf. M.“ nach guter Quelle zu berichten in der Lage ist, —X geordnete mit der Abficht, im September in Offen⸗ bdurg mit ihren Genossen aus Baden und der Pfalz eine Zusammenlunft zu veranstalten zu dem Zwece einer gründlichen Besprechung der Branntweinsteuer⸗ frage. Die Herren Dr. Hoeffel von Buchsweiler und Baron Zorn v. Bulach haben sich der Ange- egenheit zunächst angenommen. Lokale und praältzische Nachrichten. St. Ingbert, 11. Juli. Gegenüber um— chwirrenden Gerüchten, daß die Mutter und ver— nutliche Moͤrderin des am Montag hier gefundenen aeugeborenen Kindes hier eingebracht sei, ködunen vir als bestimmt mitteilen, daß dieselbe noch gar nicht ermittelt ist. Die bisher aufgetretenen Berdachtsgründe haben sich als nicht zutreffend er— wiesen. Dagegen haben sich am Montag früh chon in der Nahe von Elversberg Anzeichen ergeben, die man mit den hiefigen Leichenfund in Verbind⸗ ung bringt und welche darauf schließen lassen, daß die Muiter jenes Kindes in den preußischen Grenz⸗ orten zusuchen sein wird. * St. Ingbert, 11. Juli. Je naͤher der Termin heranxückt, in welchem das neue deutscht Besetz, betreffend die Invaliditäts⸗ und Alserszversiche rung, in Kraft treten wird—