6 7 — vbau V J—— — 4 — de * —7 S 54 6 —4 24 —— A —4 * W 1 —77 —II 64 —3 — ———— 7⏑ 64 —7 — — D 8 86 633 — ⏑ —* ——39 —*2 —572 *»A — — — 36 3 —D ———46 55J—— 9 2 * J7 * —93 —FS 8Z—— * —58— BB— — — — * 4 — 1 — — sJ I ——— — 7 — —9— — — 98 I — —7— — 8 g *1 9 * —“ 9 5309 4 9 8 d —— 45 8 e 4 *5) Ft 2 e A imtliches Organ des königal. Amtsgerichts St. Ingbert. ß ß Der „Bt. —71 —— — Erjcheint täglich mit Ausnahme ver Sonn- and Feiertugt. 8 mel wochentlich mit Unterhaltungs· Blatt und Mittwochs und Samstage mit Aaftrirten Beilagen. Vas Blait kostei viertehhährlich . Sο nschliesuch ãragerlohn; durch die Post bezogen 1& 78 -, einschliehlich 40 4 Zuftellungegebnhr. Die Ginrucknugsgebühr suar die Agespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Erveditior Auskunft ertheill, I8 . Neklamen 80 A. Ga 4maliger Einruckuna wird nur dreimalige berechnet. 269. Mittwoch, 19. November 1890. 25. Jahrg. αα Deutsches Reich. Berlin, 17. Nov. Bei der Festtafel in der Bildergalerie des kaiserlichen Schlosses zu Ehren der Prinzessfin Viktoria und des Prinzen Adohph saß das Brautpaar zwischen den staiserinnen. Es folgten: Fürst Schaumburg Lippe, Prinz ssin Christian, Herzog von Connaughi, Erb— hrinzesfin von Meiningen, Erdgroßherzog von hessen, Fürstin Reuß ä. L. Landgraf Alexis von dessen⸗Philippsthal, Großherzog von Hessen, Her⸗ ogin von Connaught, Prinz Heinrich von Preußen, Prinzessin Margareihe, Erbgroßherzog von Olden⸗ zurg, Herzogin Johann Albrecht von Me cklenburg, Fürst von Hohenzollern. Dem Braufpaar gegenüber aß der Kaiser; von demselben rechts: Fuürstin von Schwarzburg, Kronprinz von Griechenland, Her⸗ ogin von Edinburg, Prinz Albrecht, Prinzessin Fri drich Leopold, Fürst zu Waldeck, Erbprinzesfin oon Hohenzollern, Botschafter Malet; links: Kron⸗ rinzessin von Griechenland, Herzog von Clarence, ßrinzesfin Heinrich. Prinz Friedrich Leopold, Prin- essin Albrecht, Prinz Alexander von Vreußen, Frbyrinzessin von Schaumburga. keit der Truppen und der Klugheit der Bevoll- machtigten erreicht worden, übertreff⸗ alle gehegten Erwartungen. Es sei nun an der Zeit, von Ge⸗ dietserweiterungen und Opfern abzuͤstehen. Das Volk könne verkrauensvoll das Ergebniß der Ver⸗ Jandlungen mit England abwartsen. Jtalien sei teine Sklavin im Gefolge Deutschlands und O ster⸗ reichs, die herzlichen Kundgebungen von den Herr⸗ chern und leitenden Staatsmännern bewiesen im Begentheil wie geachtet Italien in Europa dastehe. Die Gegner auf diesem Felde geschlagen, klagten nunmehr die Regierung an, die Finanzen in Ver⸗ wirrung gebracht, wirthschaftliche Noth herbeigeführt und, diese Zustände verkennend, keine Vorkehrungs- maßregln getroffin zu haben. Er, der Minister, 'ühle sich frei von diesen Vorwürfen. Er habe die risis bereits vorgefunden; dieselbe sei eine Folge der Ueberanstrengung des öͤffentlichen Kredits, einer gutgemeinten Ueberschätzung der materiellen Kraft und rühre ebenso wenig von Rüstungen her, wie die Rüstungen vom Dreibund. Ohne den Drei⸗ zund würde Italien einer dreifachen Rüstung, eines )reifachen Festungsgürtels an seinen Grenzen und Rüsten bedürfen ! Uebrigens nehme der Fehlbetrag des Staatshaushalts immer mehr ab, und Ende 1892 werde das Gleichgewicht hergestellt sein. Die Regierung sei fest entschlossen, dieses Ziel ohn Auflage neuer Steuern zu erreichen. Von Frank ceich erwarte Italien, allerdings nicht jehr hoff— nungsfreudig, eine Gegenleistung für die abgeschaff jen Kampfzoͤlle. Die kommende parlamentarische Tagung bringe eine Reihe sozialpolitischer Gesetz- entwürfe, darunter den der Altersversorgung. Er warne jedoch die Arbeiter vor Strikes mit poluischem Hintergrunde; dieselben möchten fich erinnern, daß die Gesellschaft ihren Mitgliedern allerdings Rechte ertheile, aber auch Pflichten auferlege, über deren Erfüllung der Staat frücksichtslos wachen werde. Gehaltes erfreuten als die ihnen unterstellten Lehrer. In jenem höchsten Erlosse wird weiter ausgesprochen, daß diese Dienstesstellung zu der Wichtigkeit des Amtes und der Bedeutung der verantwortungs vollen Aufgaben der genannten Rektoren und Subtettoren nicht in richtigem Verhältnisse siänden, und daß eine Erhöhung der Rang und Gehaltsverhältnisse dieser Schulvorstände auch in dem wohlverstandenen Interesse der betreffenden Anstalten selbst liege. Von diesen Erwägungen ausgehend spricht das k. Kul— usministerium die Absicht aus, die k. Rektoren der Realschulen und die Subrektoren dec isolirten La— jeinschulen in Bezug auf Rang und Gehalt der zächsthöheren Klasse öffentlicher Lehrer, also den Bymnafialprofessoren (Klasse 70 des —A ativs vom Jahre 1876) gleichzustellen. Zugleich zat dasselbe mit Allerhöchsier Eemächtigung die k. Regierung beauftragt, dem Landrathe von dieser Absicht Mittheilung zu machen und den hierfür er⸗ forderlichen Mehrbedarf für 1891 zu postuliren. Bei diesem Postulate, bei welchem vorausgesetzt wird, daß die bereits vorhandenen Rektoren und Subrektoren vom 1. Januar 1891 ab den neuen Behalt zu beziehen hätten, ist von denselben Grund— sätzen ausgegangen worden, welche für die jüngste Gehaltsregulirung der Gymnasiclprofessoren maß⸗ gebend waren. Hiernach wurden i) den genannten Schulvorständen die in der Eigenschaft als Reltoren und Subreltoren bereits zurückgelegten Dienstjahre dei Berechnung ihrer neuen Bezüge und Dienst⸗ alterszulagen in Anschlag gebrachi. 2) Der bereils twa erworbene Ansptuch auf einen hoͤheren prag⸗ natischen Gehalt und die Anwarischaft auf Ge- haltsvorrückungen auf Grund der von ihnen als Real · und Studienlehrer zurückgelegten Dienstjahre wurden den Betheiligten gewährt. 8) Soweit der zukunftige pragmatische Gehalt die gegenwartigen Bezuüge der betreffenden Relloren und Subrekloren unter ihrem bisherigen Einkommen einschlieflich der bisherigen Rektcatsfunktione bezüge bleiben wurden, wurde der fehlende Gehaltstheil als nicht prag · matische Gehaliszulage zugerechnet. 4) Bei Berech⸗ nung der Miethzinse für Dienstwohnungen, sowie die Antheilnahme an den Wohnuagsgeldzuschussen waren ebenfalls die betreffenden allgemeinen Be— dimmungen maßgebend, wobei die Einzelnen be- villigten hoͤheren Wohnungsgeldzuschüsse derselben zewahrt blieben. Der nach diefen Grundjätzen derechnete Mehrbedarf, welcher in den dem Land⸗ rathe mitgetheilten Voranschlag noch nicht eingesiellt st und demnach als Nochtragspoftulat erscheint, beträgt fur die Rektoren der ö.Realschulen nach der vorliegenden Zusammenstellung 1340 Mart pragmatischen Gehalt und 240 Mark auf Wohn⸗ ungsgeldschusse, demnach zusammen 1780 Mark, für die Subrektoren der isolirten Lateinschulen 3.841 Mart 40 Pfg. pragmatischen Gehalt und 1080 Mark Wohnungsgeldzuschuͤsse, zusammen 7,921 Mark 40 Pfg. Der Gesammtbedaͤrf beliefe ich somit auf 9,701 Mark 40 Pfg., dadon 8,381 Mark 40 Pfg. pragmatischen Gehalt. Der vierte Ausschuß beantragt, dies Postulat im Hindlicke auf die hohe Belastung des Kreises für Latein⸗ und Realschulen einstimmig abzuiehnen. Diesem An⸗ rage schließt sich der Landraih an. Hierouf be⸗ richtet Herr Dekan Krieger namens des vierten Ausschusses über die Angelegenheiten der deuischen Volkssschulen und zwar über 1) die Rechnungder Schullehrer⸗Penfions⸗Kreisanstalt pro 1889. die Sinnahmen betragen 348,718 Mark 01 Pfg. Die Ausqaben 360. 827 Mark 11 Pfqg.. demnach eine Ausland. Paris, 18. Nor. Deputirtentammer. der Praäsident teilt mit, daß der Deputirte daur ihm gestern eine Interpellation über die Ver⸗ jinderung der Geldausfuhr „angefichts des Zu— ammenbruchs des englischen und des italienischen heldmarktes“ eingereicht habe. Der Finanzminister stouvier ersucht das Haus, die Budgetderatung ucht zu unterbrechen. Laur dagegen besteht auf ofortiger Erörterung seiner Interpellation, denn die iremden Märkte ftänden vor dem Krach, und Frank. reich sei erregt wegen des Darlehens, das die Bank von Frankreich der Bank von England gegeben abe. Der Präsident fordert den Redner anf, ucht in die Einzelheiten seiner Interpellation ein⸗ ugehen. La uer erwidert, niemand folle ihn ab⸗ jalten, seine Pflicht zu thun; er wundere sich, zaß der Finanzminifier nie auf die gegen ihn er— hobenen Anklagen antworte. Minister Roubdier entgegnet: „Es gibt Anklagen, die ich verachte! Laur schreit: Der Minisier hat wohl in der Rente à la hausso spekuliri“ Der Prasident vust Laur zum zweiten Mole zur Ordnung und ordert ihn auf, die Rednerbühne zu verlassen. Da der Abgeordnete fich dessen weigert, befragt der Prafident die Kammer. Dieselbe beschließt, doß daur in dieser Sache während der Sitzung nicht nehr zum Wort zuzulassen sei. Roudier beilt odann mit, daß er Laur geftern angeboten habe, ⁊ wolle am Schluß der Sitzung seine Anfrage beantworten; da ader daur dieses Anerbieien zu⸗ rückgewiesen, habe die Regierung beschlossen, auf die Interpeliation heute nicht zu amworten. Die Interpellatidn wird datauf durch Zurud⸗ bellung um einen Monat abgerhan, die dammer genehmigt das Budgerder dffentlichen —XRR Rom, 18. Nob. Die heutige Programmrede Ministerprasidenten Crizpiin Turin gilt vorwiegend den inneren und wirthschaftlichen Aa⸗ gelegenheiten und der Bekaͤmpfung der von den Radikalen fiets wiederhollen Anklagen. Im Anfang der Rede ertlärt der Minister, die Versprechungen, die er 1887 in Turin gegeben, seien zwar nog nicht völlig erfüllt, allein die fortschreuende Eun widlung der öffentlichen Angelegenheiten sei durch nichts gehindett. Das, was in Afrita dant der Tanen Laundrat der Pfala. (G. A.) Speyer, 17. Novb. (6. Sitzung.) Zugegen find sämmiliche Mitglieder des Landrathes. Herr Dekan Ney berichtet Namens des 4. Ausschusses üher die Rang⸗ und Gehaltsverhält— nisse der Rektoren an den Realschulen und Subrektoren an den Lateinschulen. Die Rektoren der Realschulen und die Subrekioren der isolirten Lateinschulen des Koͤnigreichs haber bei dem k. Staatsministerium des Innern ein Ge— juch um Verbesserung ihrer Rang⸗ und Gehalts verhaͤttnifse eingereicht und insbesondere gebeten daß ihre Rektoratsfunktionen in pragmatisch Stellen umgewandelt und ihnen selbst Rang und Behalt der Gymnafiallehret verliehen werden. Dat k. Staatsministerium des Innern, für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten hat in einem unterm 28 Oktober 1890 an die k. Staatsregierungen ergangenen Erlasse erklärt, daß diese Bitte bei naherer Erwäg ung nicht als unbillig oder ungerechtfertigt erachtel verden koͤnne. Dasselbe weist darauf hin, daß— nachdem den Rektoren der Lyceen, Industrieschulen, jumanistischen und Realgymnasien durch Allerhöchste Verordnung vom 1. Juli 1890 Rang und Gehalt der Regierungsräthe verliehen worden ist, die kgl Realschulrektoren und die Subrektoren der isolirier Lateinschulen von allen Vorständen öffentlicher Be— hörden und Bildungsanstalten die einzigen seien, welche die Geschäfte des Anflaltsvorstandes lediglich als widerrufliches Nebenamt gegen eine Remunera⸗ ion fühtten und sich keines höheren Ranges und