Belgrad, 9. Dez. Die frühere Königin Natalie verlangt in einer der Skupschtina zu Händen des Präsidenten überreichten Denkschrift, an Sonntagen und Feiertagen den Sohn einige Stunden zu sehen. Der Denkschrift sind Akten⸗ stücke beigefügt, unter ihnen Briefe von Milan, Gruic und Simic. Es wird versichert, die Regie— rung beabsichtige, den in der Denkschrift fehlenden Brief von Ristc zu veröffentlichen, in welchem Ristic der Frau Natalie vorwirft, die Königin-Re⸗ gentin spielen und die Erziehung des Königs leiten zu wollen, was gegen die Verfassung sei. Es ver⸗ lautet, die Skupschtina werde sich nächster Tage in geheimer Sitzung mit der Denkschrift beschäftigen. Die Regierung hält an dem Standpunkt fest, der Skupschtina stehe es nicht zu, in den Privatange⸗ legenheiten des Königshauses einzuschreiten. Die Regierungspartei stimmt hiermit überein. Lorale und pfälzische Nachrichten. *St. Ingbert, 10. Dez. Vorgestern Abend wurde der verheirathete Bergmann Johann Langguth von hier in der hiesigen Stein⸗ kohlengrube durch herabstürzendes Gestein so schwer verletzt, daß er kurze Zeit darauf verstarb. Der Verunglückte stand in dem Alter von 49 Jahen. P. St. Ingbert, 10. Dez. Bei bevorstehen⸗ dem Jahreswechsel, an welchem ja der Brief⸗ verkehr bekanntlich ein ganz außerordentlicher ist, mochte man das korrespondirende Publikum auf ein praktisches, bei vielen Gischäftshäusern schon längere Zeit eingeführtes, Verfahren bei der Adres⸗ sirung von Briefschaften aufmerkfam machen. Es dürfte sich nämlich empfehlen auf den Briefum⸗ schlägen vor der eigentlichen Adresse (Name, Stand ꝛ⁊c.) zuerst den Bestimmungsort und die betreffende Posistation anzugeben, wodurch der Dienst des die Briefe sartirerden Postbeamten bedeutend erleichtert und eine pünktliche Spedition ermöglicht wird. Die Adresse soll demnach z. B. folgender- maßen lauten: Nach Eschringen Post Ensheim. Herrn Caspar Blaufuß bei Ackerer Nicolaus Eckel. *äSt. Ingbert, 10. Dez. Nach dem bayer. Verjährungsgesetz vom 26. März 1859 verjähren am 31. Dez. 1890 folgende Forderungen aus dem Jahre 1887: 1) der Aerzte, Wundärzte, Apotheker aus ihrem Berufe; 2) der Vorsteher von Erziehungs⸗ und Verpfl'gungsanstalten, der Lehrer und Meister non wissenschaftlichen Fuchern, wegen Bezahlung von Kost⸗, Unterrichts⸗ und Lehrgeldes; 3) der Handelsleute wegen Bezahlung der Waaren, die sie an Nichthandelsleute abgegehen haben; 4) der Künstler, Gewerbetreibenden und Handwerker. wegen Bezahlung ihrer Lieferungen, Arbeiten, Dienste oder Verrichtungen; 5) der Spediteure, Mäkler und aller jener Personen, die zur Besorg— ung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt find, oder sonst aus der U⸗bernahme einzelner Arten von Aufträgen ein Gewerbe manchen (Kommissionäre, Dienstmänner, Fremdenführer ꝛc.,) wegen Bezah⸗ lung ihrer Probisionen, Gebühren und Auslagen; 6) der Wirthe, wegen Bezahlung der von ihnen abgegebenen Speisen und Getränke, Wohnung, so—⸗ wie für die Gäste gemachten Auslagen, mit Aus⸗ nahme von Geldern, die sie zum Zwecke des Karten⸗ spieles (auch nicht hazardmäßiges) hergegeben haben, die nicht klagbar sind; 7) der Fuhrleute, Schiffer, Lohnkutscher, Leinreiter und Boten, wegen Bezah—⸗ lung des Fracht und Fahrgeldes, des Lohnes und der im Geschäfte bestrittenen Auslagen; 8) der Gehilfen, Gesellen, Dienstboten, Taglöhner und Arbeiter, wegen ihres Dienst- und Arbeitslohnes und anderer aus dem Dienstbderhältniß bervorgeben⸗ der Ansprüche. — Vompfaälzschen FeuerwehrVer—⸗ band. In der Pfalz besteht für jede der 711 Gemeinden eine Gemeinde⸗Feuerwehr. Einzelne Ge⸗ meinden haben für groͤßere oder entferntere Ansiedel⸗ ungen (Angnexe) besondere, aber unter dem Kom⸗ mando der Ortsfeuerwehr stehende Feuerwehr ˖ Ab⸗ teilungen oder Züge errichtet. Neben den Gemeinde⸗ Feuerwehren bestehen in der Pfalz noch 2 organi⸗ sierte Anstalts⸗Feuerwehren und 4 organisierte Fabrik⸗Feuerwehren. Der Gesamt⸗Mannschaftsstand der pfälzischen Feuerwehren ist rund 68 000 Mann. Die Krankenkasse des pfälz. Feuerwehr ⸗Verbandes zahlle vom Jahre 1873 bis Juli 1888 (1514 Jahre) in 155 Fällen von Verletzung und Er⸗ krankung den Gesamtbetrag von rund 9489 Mk. aus. Die Gemeinde⸗Feuerwehren der Pfalz sind Pflichtfeuerwehren und aufgrund der übereinstim⸗ nenden Distrikts⸗Feuerlösch Ordnungen einheitlich zxxganisiert und verwaltet. Niederwäurzbach, 9. Dez. Der Würz⸗ zacher Weih er ist seit ca. 8 Tagen vollstän⸗ »ig zugefroren und kann ohne Gefahr zum Schlittschuhlaufen benützt werden. Darum rufen vir allen Schlittschuhläufern und Schlittschuh⸗ auferinnen zu: „auf nach Wurzbach“. — Zweibrücken, 9. Dez. Sicherem Ver⸗ tehmen zufolge ist die Errichtung einer kgl. Posst⸗ »xpeditionis Niederauerbach mit dem . März künftigen Jahres in Aussicht genommen. — Pirmasens, 9. Dez. Der litzte Zug von gestern Abend traf mit einer Verspaäͤrung von nahezu 21/3 Stunden hier ein. In der Station Bilgartswiesen. war nämlich an der Naschine ein Siedrohr geplatzt und die Maschine dadurch unbrauchbar geworden. Von hier wurde eine Hilfsmaschine geholt, die dann den Zug weiter zrachte nach Zweibrücken. — Pirmasen,s, 9. Dez. In wie raffinirter Weise es manchmal versucht wird, seinen lieben sebenmenschen auf's tiefste zu kränken, zeigt sich an einem karzlich hier vorgekommenen Falle: Eme nuswärts wohnende Dame wählte sich in einem ziefigen feineren Geschäfte einen Gegenstand aus, im ihn am folgenden Tage abholen zu lassen. Dies geschah auch und zwar unter Bezahlung des vollen Preises. Am nächsten Tage erhielt dieselbe eine mit dem Namen der Geschäftsinhaberin als Anterschrift versehene Postkarte, worin sie freund⸗ lichst ersucht wird, ihre Schuld zu bezahlen. Daß die sofort, ebenfalls mittelst Postkarte ertheilte Antwort keine Schmeicheleien enthielt, läßt sich henken und so hätte sich ein recht netter Injurien⸗ prozeß herausbilden können. Die Empfängerin ieß sich aber zu einer Klage nicht hinreißen, denn ie mußte zugeben, daß eine in offener Postkarte gestellte, noch dazu unbegründete Zahlungsforderung vohl im Stande ist, Jemand hochgradig aufzu⸗ regen und fie gab fich deßhalb mit der nachge⸗ 'olgten Entschuldigung gerne zufrieden. Daß die Postkarte gefälscht war, braucht kaum erst gesagt zu verden; ob aus Bosheit gegen die Käuferin oder rus Mißgunst gegen die Geschäftsinhaberin bleibe zahingestellt. Jedenfalls ,bemerkt die hiesige „Ztg.“, var es eine Handlung, die au moralischen Werth zjinter einem einfachen Diebstahl noch um einige Iferdelängen zurücbleibt. — In der SamstagNacht ging zu später SZiunde ein Bürgersmann aus Albersweiler, yon dem nahen Queichhambach kommend, nach Zause. Unterhalb des Bahnhofes kam derselbe so⸗ veit von dem rechten Wege ab, daß er sich auf das Bahngeleise verirrrie und schließlich dem „L. I.“ zufolge in den mit Wasser angefüllten, etwa 3 Meter liefen Steinbruch der Pfälzischen Eisen⸗ zahn fiel. Nachdem der unglückliche Mann nahe an wei Stunden in der Tiefe des Steinbruches zuge⸗ ztacht hatte, kamen auf sein Hilferufen der in der stähe des Bruchts wohnende Steinbrecher Jakob — Rebennack herzugeeilt, die den fast ganz erstarrten Mann noch zur rechten Zeit aus der Tiefe zogen und ihn in seine Wohnung zu seiner Familie ver⸗ hrachten. — Neustadt, 8. Dez. Aus der heutigen Stadtratssitzung ist nach der „Pf. Pr.“ folgendes zu berichten: Das Buürgermeisteramt purde beauftragt, sich unter Zuziehung des Kranken- hausarztes Dr. Hermann Köͤlsch mit dem Kreis- medizinalrat Dr. Karsch über die Frage ins Be— nehmen zu setzen, ob die Verwendung des Kranken⸗ jauses „Hetzeistift“ zu einer Station für Behand⸗ 'ung Tuberkuloser nach Koch'scher Heilmethode weckmäßig und zulässig sei. — Es wurde ein« immig deschlossen, daß sich die Stadtgemeinde Neustadt an den Projektierungskosten einer Straßen⸗ »ahn von Neustadt nach Germersheim und einer solchen von Neustadt über Meckenheim nach Dann⸗ tadt im Verhältnis der Seelenzahl der interessierten Zemeinden jedoch höchstens mit einem Dritiel der dosten beteiligen. — Bei allen Beerdigungen in diesiger Stadt, zu welchen in der Regel ein Geist⸗ icher beigezogen wird, wird von der Stadtgemeinde zu dem Leichenwagen ein zweispänner Landauer Jestellt, welcher den Geistlichen ohne Unterschied der Konfesssion in seiner Wohnung abzuholen und rach geschehener Beerdigung wieder dahin zurück— uführen hat. Mit Rücksicht hierauf wurden die gebühren für Benützung des Leichenwagens erhöht vie folgt: Fur die 1. Klasse von 21 auf 30 Mark, fur die 2. Klass, von 13 auf 20 Mark, ür die 83. Klasse von 7.50 auf 10 Mark. — Wachenheim, 8. Dez. Nachdem vor 3 Tagen der Stadtrath dem Lehrer Wellmann ur Gleichstellung mit seinen übrigen Kollegen eine Wohnungsentschädigung von 200 Mk. bewilligte, jat er in seiner Sitzung vom letzten Samstag eine Alterszulage für die Lehrer festgesetzt, wonach jeder dehrer vom Jabr 1894 an gerechnet ohne Anrech- ung der bereits zurückgelegten Dienstjahre eine Alterszulage von 50 Mk. erhalten soll, welche nach veiteren 5 Jahren um 50 Mk. steigen bis zum Maximalbetrage von 1850 Mk. Die älteren Lehrer, velche etwa hier schon 15 Dienstjahre zählten, wer⸗ »en diesem Beschlusse gemäß nicht lange im Ge— ausse diesr Alterszulage sein. — Königsbach. Dem Vernehmen nach zeablichtigt Herr Lehrer Bernauer dahier mit -Zchluß dieses Jahres in den Ruhestand zu treten. Zerr Bernauer war wohl der älteste unter den ak⸗ iven Lehrern im Amtsbezirke; er zählt zur Zeit 56 Dienstjahre. — Ludwigshafen, 9. Dez. Der städti— iche Octroi⸗Einnehmer dahier, Herr Brechtel, ist gestern Nachmittag gestorben. — Frankenthal, 8. Dez. Besitz⸗ vechsel. Kolonialwaarenhändler Herr Joh. Fuhr⸗ mann laufte durch Vermittelung der Agentur Herrn darl Weil das J. J. Storl'sche Wohnhaus in der Bahnhofftraße um 33,000 Mtk. Ofsölaisches Schwurgericht. IV. Vierteljahr. (3w. 3) Zweibrücken, 9. Dez. (Fall Spies und Schwoörer: Brandstiftung, bezw. Beihilfe hierzu.) Der Anklage in diesem Fall, über dessen Verhand⸗ ung einiges kurz berichtet wurde, liegt folgender Zachverhalt zu Grunde: Am 20. August abhin, nachmittags 2 Uhr singen die beiden Angeklagten miteinander von tirchheimbolanden über Oderwiesen gegen Kriegsfeld zu, nachdem sie in Oberwiesen einige Glas Bier zu sich genommen und 2 Zeigarren gekauft hatten. Auf dem Wege nach Kriegsfeld kamen fie an den Thatort im Alzeyer Stadtwald. Um auszuruhen egten fie sich auf die Straßenboͤschung, hinter der twas verdeckt durch Gesträuch ein Wellenhaufen aß. Schwörer sagte zu Spies: „Wenn man den instecken thät', wie meiast, der thäte aber rauchen.“ Darauf gab Schwörer dem Spies auf dessen Ver⸗ angen ein Streichholz mit den Worten: „Da hast Du eins.“ Spies entzündete sofort den Wellen⸗ jaufen, der in Flammen aufging, worauf die beiden Angeklagten mit den Worten: „Nichts wie fort“, das Weite suchten. Das Feuer ergriff den daneben iegenden Wald und wäre nicht dem Feuer sofort xFinhalt gethan worden, so wäre großer Schaden nistanden, während thatsächlich der Schaden sich ruf 25 Mk. beläuft. Aufgrund dieses Sachverhalts ist gegen Spies vegen Verbrechens der Brandstiftung, gegen Schwörer vegen Beihilfe zum genannten Verbrechen das dauptverfahren eröffnet. Durch Gerichtsbeschluß purde festgestellt, daß die den Angeklagten zur Last jelegte That sich nur auf Inbrandsetzung des Wel⸗ enhaufens beziehe, und nicht auf Inbrandsetzung ꝛes daneben liegenden Waldes. Spies gesteht seine That ein, und behauptet, Schwörer habe ihm zum Anzünden ein Streichholz gegeben. Allein Schwörer tellt jede Beteiligung in Abrede; er habe erst avon erfahren, als sie eine Strecke Weges vom Thatort entfernt gewesen seien. Spies erfreut sich eines guten Leumunds, vaͤhrend Schwörer schon einige Vorstrafen er⸗ itten hat. Die Herren Geschworenen verneinten, wie bereits nitgeteilt, unter ihrem Obmann Herrn Braun die Frage nach Brandstiftung, bejahten aber die Frage iach Sachbeschädigung, worauf das Gericht den Spies zu einer Gefängisstrafe von 2 Mo⸗ naten, und den Schwörer zu einer solchen von 3 Monaten verurteilte. Zweibrüchen, 9. Dez. Heute Morgen hatte ich vor dem Schwurgericht die 20jährige Katharina Fauß von Konken wegen Kindsmords zu erantworten. Zur Wahrung der Sittlichkeit fand nuf Antrag der k. Staatsbehörde die Verhand⸗