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ve St. Ingherferr Anzeiiger (und das mil dem Hauptblatie verbundene Unterhaltungsblatt, mit der · Dienstags⸗, Dounerstagt⸗ und Sonntagb⸗
nummex) erscheint Wöchentlich vi errem arl: Diiems tjag, Deon meisag, Samsta g. und Som mtaa. Abonnementspreis vierteljährig 42 Krzr. oder
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42. 3. i e e — Dienstag, den 15. März üh et rzeeereeez. g —28 —1870.
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ueeb Deutschland...
Mun checj. E1. Marz. Der Präsentstand der Insanterie
r das Fahr 1870 ist vom Kriegsministerium folgendermaßen
gefeßt worden Im Januar, Februart und Mär, 60 Mann
a Compagnie, im April, Mai und Juni 75. im Juli und
lugust 60, im. September 185, im Oc„ober und November. 96
nd im December 60, so daß der Jahresdurchschnitt 76 beträgt.
inter dem für die Monate Ociober und November angesetzten
rösentstande von 96 Gefreiten und Gemeinen sind die Recrufen.
146Mann angenommen, inbegriffen. Dieselben sind vom 1.
)cember an in den Dienst zu bringen, von welchem Tage sich
er Präsentstand auf 60 Gefreite und Gemeine vermindert. Jene
nfanterieregimenter, welche Recruten der Verpflegsabtheilungen
x ersten mititärischen Ausbildung zugewiefen erhallen, haben
icselben verordnungsgemüß jechs Wochen über den angegebenen
dtand zu halten. *
Mürnmsch en. II. März.: Wie man dem 83. v. u. f. D.
zreibt, beschäftigt man sich innerhalb der patriotischen Partei mit
itdiusardeitung SEnes Schulgesetzent wurfes, welcher möglichst bald
m Landtag vorgelegt werden solll. 24
Mihnech em. Ld. März. DerGesetzentwurf Aber die
ürgerwehrzerfällt in jechs Abschnitte. Der 1. Abschuiut handeit
en der Bestimmung der Bürgerwehr, der 2. vom Umfang der
ürgerwehrpflicht, der 8. von der Organisation, der A. vom
zerfahren bei Bildung und Ergänzung, der 5. von der Aufloösum
— enthalt · Schlußbesti mmungen ·⸗ *
Ueber die Bestimmung der Bürgerwehr wird Folgendes
hheschzt: Die Vaurgerwehr ist besti umnt, zur Erhaltung der ffeut
then Ruhe, Ordnung Sicherheit · im Inneren des Landes mitzu·
jrlen Ihre Thätigkeit in dieser Beziehung bemißt sich nach dem
Bedarfnisse unde hängt von den darauf gegründeten
ergäugigen Requisionen der Sichecheits⸗Polizri ab. Regelmäßig
dachen zu beziehen, ist sie nux anter ausuahmsweisen Verhältniffen
apflichtet. In der Regel ist ihre Dienstleistung auf den Ge·
indebezirk beschrͤnkt. Rur wenn außerordentliche Sicherheits⸗
xungen aunsßerordentliche Maßregeln, wie . B. Streifen, erheischen,
un sie auch außerhalbdesselben, 4 für“ jedes Commando
ur quf die Dauer von höoͤchstens drei Tagen, zur Verwendung
mmen, Auch ist: die Bürgerwehr verpflichiet, sich in unruhigen
an Kriegszeiten zum Geleite von Civii- und Militärtransporten
Jurx nächsten EtappeneStation derwenden zu lassen. Die
ienstleissung im Gemeidebezirke ist stets eine unentgeltliche. Bei
rendung außerhalb desselben erhält die Bürgerwehr die Gagen
id Lohnungen, welche den betreffenden Chargen der k. Gendarmerie
ühren, und bei Transporten überdies die bei der k. Gendarmerie
Anwendung“ stehende Trausportgebühr. Die Kosten hierfür
den aus der Staatskasse bestrüten, sofern nicht der Ersatz
chelben einem Driiten auf Grund gesetzlicher Verpfligtung obliegt.
vvbald die Bürgerwehr oder einzelne Theile derselben zum Dienster
crüen, hat. sie den Charakter der bewaffneten Macht nach
lafgabe des Gesetzes vom 4. Mai 1831,as Einschreiten der
waffneten Macht zur: Erhaltung der gesetzlichen Ordnung be⸗
fend,“ sowie im Sinne des Strafgesetzbuches, und tritt unter
v Commando der etwa im Gemeindebezirke befindlichen Stadt⸗
r Plazcommandanlschaft. Die Bürgerwehr isi zu allen Aus⸗
mgen in Parade. verpflichset. welhe an den Geburis⸗ und
amensfesteut deg Loͤmgs vnd der Kontgin stattfinden, oder zu welchen
Beziehuug der Bürgerwehr durch besonderen königlichenBefehl
Loponct wird z ferner hat sie zu Ehrenwachen: nnd zu den
heaconducten der Stadn und Platzcom mandanten auszurücken.
München, 12. März. Der Stagalsininister Graf v. Bray
nam Tage der Uebernahme seines Portefeuilles und am Tage
auf die jämmtlichen Beamten des Ministeriums empfangen.
ht. Abg. Croissant hat sich die vou den pfälzischen Gefäng-
Arern eingeschickte Eingabe um entsprechende Gehaltserhöhung
iceet. und dieselbe in seht otivirtet Weise heute jn den Einlauf
saummer gebracht.
München, 12. März. Der Finanzausschuß der Abgeord-
netenkammer beantragt statt des postulirten Credits von 8,663,000
1. für Rückladungs-Gewehre nur 43.400,000 fl. für⸗weitere 60, 000
Bewehre und- vomferneren Creditberlangen zu 2,791,000 fl. für
Festungsdotationen, Garni onsneubauten und Ausrüstungsgegenstände
uur 52,000 fl. für Abänderung am Armaturlederwerk zu geneh—
migen und das Uebrige auf die Budgetb erathung zu vertagen.
Berlin, I1. März. Das in sder nächsten Woche zusammen⸗
retende Zollparlament wird durch dle Consoldation der reußischen
Ztaatsschulden nicht, wie Manche anzunehmen naid genug waren,
»er Nothwendigkeit überhoben sein, die Finanzbedürfnisse des
Zundes in Erwägung—zu ziehen, wenn dies auch nicht unter dem
Titel einen Deckung des Deficits geschieht. Zu den schon ange⸗
ündigten Steuererhöhungen für Kuffee und Lartoffelzuder soll nun
zuch die Wiedergufnahme der Tabaksteuer und sogar jene riner
Biersteuer treten; doch ist hierüber Gewisses nicht zu erfahren.
Fraukreich
Poa ri s, 10. März. Beim Beginn der heutigen Kammer⸗
itzung verlas Laroche-Joubert einen Gesetzentwurf, der folgender;
uaßen beginnt: Artikel J. Alle bestehe nden Steuern sind abge⸗
chafft. (Lautes Gelächter.) Arlikel 2. Sie werden- erseßt durch
eine einzige Abgabe auf den deinen sowohl beweglichen wie unbez
peglichen Besitz eines jeden Franzosen oder eines Fremden, der in
Frankreich begütert ist. (Folgen 17 weitere Artikel.
Der Prsceß Peter Bonaparte, der am 21. in Tours zut
Berhandlung gelangt, erregt durch die Art/feiner Führung großes
Mißfallen. Der Untersuchungsrichter hat nicht einmal /eine Con⸗
srontation vorgenonmen; das Untersuchungsgeheimniß ist zu
Bunsien gewisser Blätter gebrochen worden z englische Journale
sonnten sogar den Anklageact bringen, während der. .Gaulois“,
»as einzige hiesige Blatt, das ihn nachzudrucken wagte, heute con—
iscirt wurde. Dem Prinzen wurde der Rerkehr mit seinen Eat⸗
astungs zeugen in jeder Weise erleichtert, während die Zeugen der
Anklage allenthalben vffeubarer Feindseligkeit begegnen u. s. w.
Dexr „Peuplefrangais“ bespricht die deutsche Frage in einem
Artikel, welcher die zwei Fälle bezeichnet, in welhen nach der Mei⸗
zung dieses Blattes Frankreich aus dem „wachsamen, aber furcht⸗
osen Gleichmuthe“, mit dem es die interessante politijche Umgestat⸗
ung jenseits des Rheins verfolgt, heraustreten und zu Thaten
ibergehen müßte, nämlich: bei einem directen oder indirecten, von
Lreußen voranlaßten Angriffe Deutschlands auf die französischen
Interessen, oder wenn die deutsche Democratie einen sehr begreif⸗
ichen und sehr berechtigten Hilfe ruf ergehen ließe zur Befreiung
2on der tyhrarischen Regierung, die in Berlif ihren Sitß hat.*
Dazu bemertt der „Berner Bund“: „Die deutsche Democratie
nag stch für die Zumuthung sehr bedanken, daß sie die rothen
Dosen ins Land xufen soll, um „das Recht der Nationalitäten zu
anbtiouiren und -der. Twilisation unter die Arme zu greif en j*
So sehr verübeln darf sie übrigens dem „Peapte“ diese Beleidig
ing nicht; in den Organen der bayerischen Ultramontanen od
ogenannten,Patrioten? ist bekanutlich wiederholt auf franzöñsch
dilfe gegen die „Verpreußung“ hingedeutet worden.“
Schweiz.
Ein schwelzerisches Blatt, die „Beruer Sonntagspost“, spricht
äch in einem Artikel über die Diskussionen des norddeutschen
seichstags über die badische Angelegenheit mit Anerkennung über
die Truhige,y gemessene und feste Haltung der Politik des nord⸗
‚euischen Bundeskauzlers aus. Es heißt unter Anderm; Uns
-zchweizern könnte eine solche Entwicklicklung (Auschluß Süddeutsch⸗
ands an den Nordbund) nur dienlich sein; denn besser an unse⸗
er Nordgrenze einen festen und darum ruhigen Staatsbau haben,
»er stark genug, um sich selbst genügen zu können, als einen Zan—
apfel feindlicher Kriegsheere. Solange die Zustände Süddeutsch⸗
ands unfertig sind, werden Frankreich und Oesterreich steis ihr
üsternes Auge auf diese Gegend gerichtet haben, und es liegt auf
jer Haud, daß sie in einem einstigen Kriegsfall suchen werden,