St. Ingberler AAnzeiger.
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Ke64Dienstaa den 23. Aprii 41872
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den Gesetzentwurf über die durch das neue Reichsgesetz noihwendig
zewordene Veränderung der bayerischen Misitärstcaf-Getichtsordnung
Jen Gesetzgebungsausschüssea beider Kammern vorlegen5ebenso er⸗—
jalten die Gesetzgebungsausschüsse die Vollmacht, den Gesetzentwucf
yorbehaltlich der Zustimmung beider Kammern vorläufig anzunehmen.
Der Antxag Vösds auf Umbildung det obersten Rechnungshofes
vurde in der Redaltion der Reichsrathskammer abgelehnt und in
er modifizirten Fassung des Antragstellers angenommen. Ausge⸗
allen ist im neuen Antrag gegen den früheren nur das Anklage⸗
echt jeder Kammer.
—Müuünchen, 21. April. Als Tag des feierlichen Landiags⸗
chlusseg ist vorläufiz der kommende Samstag, sollte dies nicht
nöglich sein, der folgende Montag in Anssicht genommen; jeden⸗
alls werden beide Kammern im Laufe dieser Woche ihre Schluß⸗
itzungen halten .
—Muünchen. Kürzlich war nach der „Augsburger Postzei⸗
ung“ eine Deputation der Gemiinde Tuntenhansen bei Hrn. v.
dutz, um die Benndigung der dortigen unerträglichen kirchlichen
zustände zu exlangen. Hr. v. Lutz wußte, wie dieses Blattschreibt,
nichts besseres zu thun, als seine völlige Rathlosigkeit in der selbst⸗
zeschaffenen Situation zu bekennen, indem er den Bauern einfach
bemerkte, sie möchten ihm nur sagen, waͤ er mit Hosemann
aufangen sollte. Und als die Bauern meinten, er solle ihn „pen⸗
Am 185. April ist die vielgenannte Alabamafrage, über deren sioniren“, da meinte Vuntz, es würde ihn Jallgemeines Gelächter
Arsprung und Wesen wir unfern Lefern früher berichtet haben, in empfangen, wenn er mit einem solchen Postulat vor die Kam—
in neues Stadium getreten. An diesem Tage ist in Genf das mer txäte..
Schiedsgericht zusainmengetkreten, dem die Bestimmung eudlicher“ Berlin. Das Gesetz in Betreff der Todeserllärung von Personen,
dösang diefer angwierigen und drohenden Frage zugedacht ist. velche au dem letzten Kriege gegen Frankreich theilgenommen haben,
Beiden Staaten, Amerika und England, ist zwei Monaie Zeit ge⸗ trit am 1. Julj d. J- in Kraft, und es kann danach, ohne daß
eben vor diejem von iynen bestimmten und anerkannten Schieds- es eines weitern Zeitablaufes bedarf, die Todeserklärung eintre!en,
serichte ihre Schriften und Gegenschriften porzulegen. Am 15. Juni, wenn der Betreffende in dem Kriege vermißt worden, und seit
ommt dann die Sache zur Verhandlung, und die Richter haben dem Friedensschlusse von seinem Leben keine Nachricht eingegaugen ist.
noch weitere drei Monate Zeit, zum Studium des Prozesses — Der geheime Commerzienrath Kruphraus Essen, welcher
— zegenwärtig zur Beiwohnung der Artillerie⸗Sch ießversuche hier ver⸗
nit einiger Besorgniß entgegen, und das mit Recht, England hat Leilt. wurde bereits zu verschiedenen Malen vom Kaiser und dem
leinen Hals in cine Schlinge gesteckt, aus welcher mit heiler Haut Tronprinzen empfangen. Auch mit dem Generalzeugmeister der
zu emtkommen, ihm schwer werden dürfte, und muß eben die Wahr⸗ Armee, Prinz Carl, hatte derselbe eine längere Unterredung.
Jeit des alten Erfahrungssaßes, wenn auch spät, so um so nach Breslau, 17, April. Die, Regierung in Oppeln erließ
rüclicher, an sich erfahren: Niemand darf des Andern Verderben oeben zwei strenge Verfügungen, durch welche unnachsichtliches Ein—
angestraft wollen! schreiten gegen sene oberschlesischen Lehrer, welche den deuischen
Sprachunterricht vernachlässigen, angekündigt und allen Lehrern die
Betheiligung an regiexungsfeindlichen katholischen Vereinen unter
Androhung ernster Disziplinax-Maßregeln verboten wird.
. Die Ghemnitzer Maschinenfabrikanten und Eisengießerei⸗
hbesitzer haben gegenüber den Arbeiterkoalitionen und den durch die—⸗
elben in Scene gesetzten Strikes einen deuts hen Berein gebildet;
— bereits mehrere hundert Firmen, die circa 40,000 Ar⸗
beiter repräsentiren, angeschlossen haben.
Fraukreich.
Parrrs, 17. April. An det Grenze im Departement
Basses⸗ Pyréͤnées wurde Munition mit Beschlag belegt, welche für
panische Verschwörer bestimmt war. Detachements französischer
Truppen bewachen sehr aufmerksam die äußerste Grenze.
Bezüglich der Paßangelegenheit erfährt man, daß die bereits
angekündigte: Aufhebung auf sämmtliche Nachbarstaaten Frankreichs
rasgedehnt werden soll.
Deutsches Neich.
Muünm chen, 19. April. (Abgeordnetenkammer.). Der Etat
des Kultusministeriums wurde wit geringen Veränderungen ange-
iommen.“ Der Ausschußantrag,“ an den Universitäten München
und Würzburg die Lehrstühle für Kirchengeschichte und Philosophie
mit solchen Professoren zu besetzen, welche den Bischöfen möglich
machen, die Erlaubniß zu geben, daß junge Theologen deren Vor⸗
esungen besuchen dürfen, wurde angenommen. Auf eine Frage
Sörgels erklärt der Kultusminister, daß Unterhandluagen, wegen
Umwandlung des archäologischen Insti uts zu Rom. aus einem
preußischen Justinnt zu einem Reichsinftitut schwebten. Schließlich
beschließt die Kammer, daß die Gemeinden aus den für die Schu—
len gewährten Staatszuschüssen nicht das Recht abkeiten * dürfen.
ihrerjseits von ihren Schulbeiträgen etwas zu vermindern. Wenn sie
es trotzdem thun, ist der Staat ermächtigt, seine Zuschüsse zu⸗
rüchuziehen.
—Wie wir vernehmen, sollen alle Landwehroffiziere bide zum
zurückgelegten siebenten Dienstjahre zu Reserveofsizieren ernannt
werden, um dann die weiteren 5. Dienstjahre wieder als Land⸗
wehrofsizier zu fungiren.
Munchen, 20. April. (Abgeordnetenkammer.) Das Gesetz
über die Aländerung des bayerischen Militärstrafgesetzes durch das
allgemeine Reichsstrofgesetz wurde in der Redalktion der Reichsraths⸗
ammer definitive mit 119 gegen 8 St. angenommen. Danach
halt die Regierung die Volhmnocht, wean berErlaß des bevor⸗
lehenden Reichsmilitärgesetzes der Landtag nicht versammelt ist,
—
Vermischte«.
7 St. Ingbert, 22. April. Heute Mittag kurz nach
ein Uhr erschallte plötzlich Feuerlärm durch die Straßen unserer
Stadt. Bei C. Schöffler war Feuer ausgebrochen, das glück⸗
icherweise bald bemerkt und durch energische Beihülfe der Nachbaru
auch leicht im weitern Umsichgreifen verhindert wurde, daß unsere
chnell herbeigeeilte freiwillige Feuerwehr schon nichts mehr zu
hun fand.
4 Die pfälzische Kreisregierung hat mittelst Rest ipts vom 4.
d. M. das Verzeichniß derjenigen dem pfälzischen Keeise angehörigen